Parlamentskorrespondenz Nr. 996 vom 07.12.2010

Budgetbegleitgesetz 2011 (4)

Parteienförderung, thermische Sanierung und sonstige Änderungen

Wien (PK) – Auch die Parteienförderung wird aufgrund des Budgetbegleitgesetzes gekürzt. Weitere Maßnahmen betreffen unter anderem die thermische Sanierung, die Luftsicherheit, die Schieneninfrastruktur und die Visagebühren.

Parteienförderung wird gekürzt

Von den Budgetkürzungen betroffen ist auch die Parteienförderung. So werden die Fördermittel, die die Parteien für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit erhalten, im Vergleich zu 2010 im Jahr 2011 um 3,6 %, im Jahr 2012 um 5,6 %, im Jahr 2013 um 6,5 % und im Jahr 2014 um 7,2 % reduziert. Damit werden laut Berechnung der Regierung bis zum Jahr 2014 insgesamt rund 6,2 Mio. € eingespart. Ähnliche prozentuelle Kürzungen werden im Bereich der staatsbürgerlichen Bildungsarbeit der Parteien (Parteiakademien) vorgenommen.

Die Aussetzung der jährlichen Wertanpassung der Wahlkampfkostenrückerstattung bis Anfang 2015 bringt – im Hinblick auf die 2013 und 2014 anstehenden Wahlen – Einsparungen im Ausmaß von mehr als 1 Mio. €.

Im Bundesfinanzgesetz vorgesehene Kürzungen bei der Vertriebsförderung für Zeitungen sollen durch eine Änderung des KommAustria-Gesetzes zumindest teilweise kompensiert werden. Demnach erhalten die Verlage aus Mitteln des Digitalisierungsfonds zusätzliche zweckgebundene Gelder, was gemäß Erläuterungen dazu führt, dass für Vertriebsförderung im Jahr 2011 insgesamt 96,4 % des Vorjahrsbetrags zur Verfügung stehen. Im Jahr 2012 sind es 94,4 %, im Jahr 2013 93,5 % und im Jahr 2014 92,8 %.

100 Mio. Euro Förderungen für die thermische Sanierung ab 2011  

Im Umweltförderungsgesetz werden zur Förderung der thermischen Sanierung von Gebäuden 2011 50 Mio. € zur Verfügung gestellt. Im Bundesvoranschlagsentwurf für das Wirtschaftsressort sind für denselben Zweck ebenfalls 50 Mio. € budgetiert, sodass für die thermische Sanierung 2011 100 Mio. € zur Verfügung stehen. Die Aktion soll auch in den Jahren 2012 bis 2014 in gleichem Umfang fortgesetzt werden.

Im Zusammenhang mit der Normalisierung des Wirtschaftslebens nach der Wirtschaftskrise wird im KMU-Förderungsgesetz der Haftungsrahmen der Austria Wirtschaftsservice auf das Vor-Krisenniveau zurückgeführt. Bei der Österreichischen Hoteltreuhand wird die Finanzierung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft sichergestellt und der maximale Kreditbetrag bei TOP-Tourismus-Förderungen von 4 Mio. € auf 5 Mio. € erhöht.

Änderungen in der Gewerbeordnung dienen der "Entschlackung" des Gewerberechts und der Vermeidung von Doppelgleisigkeiten, was Einsparungen in der Verwaltung mit sich bringen wird.

Im Altlastensanierungsgesetz werden die seit 2003 unveränderten Beitragssätze ab 2012 um die aufsummierte Inflationsrate angehoben, Mehreinnahmen von jährlich 51 Mio. € bis 54 Mio. € sind davon zu erwarten. Außerdem wird das E-Government beim Altlastensanierungsbeitrag im Interesse der Wirtschaft forciert.

Luftfahrtsicherheit: Flughäfen bekommen mehr Agenden übertragen

Um die Sicherheit auf zivilen Flughäfen optimal zu gewährleisten und Vorgaben der EU zu erfüllen, wird ein eigenes Luftfahrtsicherheitsgesetz geschaffen. Darin werden unter anderem die Verpflichtungen des Flughafenbetreibers, etwa in Bezug auf die Erstellung eines Sicherheitsprogramms und die Durchsuchung von Passagieren, die Rechte der Sicherheitsbehörden und die behördliche Aufsicht geregelt. Für die Wahrnehmung der Sicherheitsagenden darf der Flughafenbetreiber von den Fluglinien pro abfliegendem Passagier ein "angemessenes" Sicherheitsentgelt einheben, das die bisher hoheitlich festgelegte Sicherheitsabgabe ersetzt.

Gesundheit: Neue Gebühr für Medizinprodukte

Vertreiber von Medizinprodukten, etwa Händler, Optiker und Hörgeräteakkustiker, müssen in Hinkunft eine Gebühr für die Marktüberwachung entsprechender Produkte zahlen. Allerdings soll den Erläuterungen zufolge nur ein Teil der dafür aufgewendeten Kosten in der Höhe von rund 1,5 Mio. € übergewälzt und der restliche Aufwand weiter aus Steuermitteln getragen werden. Die Gebühren für die Marktüberwachung von Arzneimitteln werden umgestellt und orientieren sich künftig am "Lebenszyklus" eines Arzneimittels.

Mehr Geld für Schieneninfrastruktur, weniger für Tunnelsicherheit

Um die Schieneninfrastrukturoffensive fortzusetzen und die mittelfristige Planungssicherheit bei den Bundesbahnen zu erhöhen, wird Verkehrsministerin Doris Bures ermächtigt, im Einvernehmen mit Finanzminister Josef Pröll in den kommenden Jahren zusätzliche budgetäre Vorbelastungen für Verträge mit der ÖBB-Infrastruktur AG in der Höhe von 8,65 Mrd. € und für Verträge mit der ÖBB-Personenverkehr AG in der Höhe von 5,76 Mrd. € zu begründen. Im Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz soll das Bestellsystem für gemeinwirtschaftliche Leistungen auf neue Beine gestellt werden.

Für Enteignungsverfahren nach dem Eisenbahn-Entschädigungsgesetz gibt es aufgrund eines VwGH-Urteils eine neue Kostenregelung: Enteignungsgegner erhalten künftig für ihre Rechtsvertretung und notwendige sachverständige Beratung eine Pauschalvergütung im Ausmaß von 1,5 % der festgesetzten Enteignungsentschädigung (mindestens 500 €, höchstens 7.500 €). Voller Kostenersatz gebührt Enteignungsgegnern, wenn der Enteignungsantrag abgewiesen bzw. zurückgezogen wurde.

Ein Bundesgesetz zur Bereinigung des Vollzugs des Pflegegeldgesetzes für die Jahre 1993 bis 2009 schafft die Voraussetzung für einen Vergleich von Forderungen und Gegenforderungen zwischen Bund und ÖBB, nachdem die ÖBB auf Rückforderung eines um 369,55 Mio. € überhöhten Aufwandersatzes im Zeitraum 1994 bis 2009 durch den Bund mit Gegenforderungen von 306,69 Mio. € reagiert haben. 

Die Frist zur Umsetzung des Straßentunnel-Sicherheitsgesetzes (STSG) für Tunnelanlagen außerhalb des transeuropäischen Straßennetzes wird von 2019 auf 2029 erstreckt, was, wie es in den Erläuterungen heißt, der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation der ASFINAG entgegen kommt. Außerdem werden die Mindestsicherheitsanforderungen für Straßentunnel – durch das Abstellen auf EU-Vorgaben – generell etwas gelockert.

Bei für nach dem STSG durchzuführende Verwaltungsverfahren wird künftig ebenso Gebührendeckung angestrebt wie für Überwachungsgebühren bei Veranstaltungen auf Wasserstraßen. Die der Österreichischen Wasserstraßen-Gesellschaft übertragenen planenden Aufgaben sollen adaptiert werden und die Gesellschaft weitere Kompetenzen erhalten.

Sonstige Änderungen: Höhere Visagebühren, Zuzug wird weiter erschwert

Die Bundesanstalt Statistik Österreich erhält, anders als ursprünglich vorgesehen, in den nächsten Jahren keine zusätzlichen Mittel für die Errichtung des Unternehmensregisters. Außerdem soll auf einzelne, nicht unbedingt notwendige Statistiken verzichtet werden.

Die Konsulargebühren werden zum Teil erhöht. So sind für einen Visa-Antrag für einen längerfristigen Aufenthalt (Visum D) künftig 100 € statt 75 € zu zahlen, Visa-Anträge von SchülerInnen und StudentInnen sind nicht mehr gebührenfrei. Auch Beglaubigungsgebühren steigen.

Ebenso werden im Bereich des Patentamts, etwa für Markenerneuerungen und Patentanmeldungen, Gebührenanpassungen vorgenommen, die 2011 Mehreinnahmen von 1,58 Mio. € und 2012 weitere 0,91 Mio. € bringen sollen.

Der einkommensschwachen Haushalten gewährte Fernsprechentgelt-Zuschuss wird auf Kommunikationsdienste (z.B. Internet) ausgedehnt, die technischen Voraussetzungen für die Zahlung eines Zuschusses an gehörlose und schwer hörbehinderte Menschen werden neu definiert. Durch Berücksichtigung des Haushaltseinkommens bei PflegegeldbezieherInnen soll die soziale Treffsicherheit des Zuschusses erhöht werden.

Um BürgerInnen und Unternehmen die Vorlage von Urkunden bei Behörden so weit wie möglich zu ersparen, sollen die Behörden ab dem Jahr 2013 zu elektronischen Registerabfragen verpflichtet werden. Beamte können aufgrund dienstlicher Erfordernisse angehalten werden, auf dem Chip ihres Dienstausweises die elektronische Signaturfunktion zu aktivieren.

Fremde, die nach Österreich zuwandern wollen, können sich beim vorzulegenden Einkommens- bzw. Unterhaltsnachweis künftig nicht mehr auf ihnen voraussichtlich zustehende Sozialleistungen berufen.

Die jährliche Basisabgeltung für die Bundestheater wird aufgrund des Neuabschlusses eines Kollektivvertrags für das Staatsopern-Orchester um 2,29 Mio. € erhöht. Im Gegenzug kommt es durch die Auflösung des so genannten "Republikvertrags" mit dem Verein der Wiener Philharmoniker zu entsprechenden Budgeteinsparungen.

Die Bestimmungen über den vom Rechnungshof vorzunehmenden Bundesrechnungsabschluss werden an die neuen haushaltsrechtlichen Bestimmungen angepasst.

Bestimmte Änderungen im zentralen Vereinsregister sollen künftig von befugten Vereinsmitgliedern vorgenommen und die Behörden dadurch entlastet werden.

Die derzeit vom Umweltforum Haushalt verwalteten Entsorgungsbeiträge für alte Kühlgeräte, die von den KonsumentInnen bislang nicht zurückgefordert wurden, sollen ins Bundesbudget fließen und für den Ausbau der Fernwärme, für Zwecke des Umweltschutzes und für "Rechtsgewährung" verwendet werden. Gleichzeitig übernimmt der Bund die Verpflichtung, die Pfandbeträge im Falle entsprechender Forderungen an die KäuferInnen zurückzuzahlen.

Neue Einnahmen kommen auch den Bundesländern zugute

Eine Änderung im Finanzausgleichsgesetz stellt sicher, dass die Einnahmen aus der Flugabgabe und der Stabilitätsabgabe nicht nur dem Bund, sondern - durch die Aufnahme in den Katalog der gemeinschaftlichen Bundesabgaben - auch den Ländern und Gemeinden zugutekommen. Die Dotierung des FLAF wird jährlich um 66,67 Mio. € zu Lasten der Ertragsanteile des Bundes erhöht.

Änderungen im Wehrrechtsgesetz betreffen die Verlängerung der Dauer des Ausbildungsdienstes, damit die gesamte Ausbildung zum Offizier oder Unteroffizier während des Ausbildungsdienstes absolviert werden kann. Zudem soll die Heeresforstverwaltung Allentsteig in Form einer Personalüberlassung ausgegliedert werden. Das diesbezügliche Einsparungspotential wird auf bis zu 945.000 € jährlich geschätzt.

Im Mineralrohstoffgesetz wird die Festsetzung der Förderzinse für Kohlenwasserstoffe durch Einführung eines flexiblen Prozentsatzes für den Förderzins vereinfacht.

In der Wasserwirtschaft ist durch den Rückgang bei den Projektanträgen in den Jahren 2011 bis 2014 mit einem Ausgabenrückgang von 92 Mio. € zu rechnen. Änderungen im Bundesgesetz über das Bundesamt für Wasserwirtschaft und im Wasserbautenförderungsgesetz gelten der Auflösung des Instituts für Wassergüte und der Eingliederung seines Personals in die Zentralstelle des Ressorts. Diese Maßnahmen lässt Synergieeffekte im Ressourcenmanagement des Lebensministeriums erwarten, liest man in den Erläuterungen.

Im Agrarkontrollgesetz werden Voraussetzung zur Bündelung von Kontrollaufgaben in der Landwirtschaft geschaffen. Kontrollaufgaben des Umweltbundesamtes werden an die AMA übertragen und die AMA gleichzeitig ermächtigt, eine Kontroll-Tochtergesellschaft zu errichten. – Das jährliche Einsparungspotential wird mit 62.000 € angegeben. (Schluss Budgetbegleitgesetz)