Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 53

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Der Bergbaubetrieb, insbesondere der Steinbruch und die Schottergrube, benötigte im Unterschied zu anderen Gewerbe- oder Industriebetrieben keine Widmung als Abbaugebiet, aber er darf nicht durch andere Widmungen, wie zum Beispiel als Wohngebiet, Naturpark oder als eine von mir bereits erwähnte Schutzzone von 300 m, ausgeschlossen sein. Das ist noch immer ein deutlicher Vorteil gegenüber anderen Industrie- und Gewerbebetrieben. Deshalb ist ja eine Regelung über die Gewerbeordnung in diesem Fall auch nicht notwendig und finden gerade auch die Schotter- und Kiesunternehmer nach wie vor eine sehr viel günstigere Situation vor. Diese Situation wird mit diesem neuen Gesetz noch bestätigt.

Das vorliegende Gesetz ist ein Kompromiß. Man versucht, sehr unterschiedliche Interessen miteinander zu verknüpfen. Kollege Bösch hat ja bereits die Interessen der Anrainer und die Interessen der Wirtschaft angesprochen. Das ist richtig, denn auch das sind zwei sehr wichtige Interessenspunkte. Aber ich glaube, daß diese Interessen mit diesem Gesetz sehr gut verknüpft worden sind, daß die Sicherheit der Menschen, die Sicherheit der Anrainer gewährleistet ist, daß die urbane Entwicklung der Gemeinden sichergestellt ist und daß mit diesem Gesetz auch der Wirtschaftsstandort Österreich unterstützt wird.

In diesem Sinne werden wir gegen diesen Gesetzesvorschlag keinen Einspruch erheben. (Beifall bei der SPÖ.)

11.05

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zum Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Missethon. – Bitte.

11.05

Bundesrat Dipl.-Ing. Hannes Missethon (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das heute zu beschließende Mineralrohstoffgesetz sollten wir doch noch einmal zum Anlaß nehmen, um eine differenzierte Diskussion zu führen.

Herr Minister! Gestatten Sie mir noch kurz einen Rückblick auf Lassing, und zwar ganz bewußt aus einer Position, in der ich mir nicht anmaßen möchte, ein Urteil zu fällen, sondern aus der Position dessen, der das via Medienberichterstattung verfolgt hat. Jeder von uns hier im Hohen Haus hat die Fernsehbilder noch in Erinnerung: Fassungslosigkeit, Wut, Trauer, Hoffnung und Enttäuschung bei den Betroffenen war in Minuten- und Stundenabständen zu sehen. Ebenso zu sehen war höchste Anspannung, physische und körperliche Belastung bei den Verantwortlichen, die für die Bohr- und Bergemaßnahmen zuständig waren, und man wußte auch um die schwierige Situation der Politiker, das Unerklärbare in der Öffentlichkeit zu erklären.

Herr Minister! Ich möchte Ihnen meinen besonderen Respekt für Ihre Tätigkeiten vor Ort ausdrücken, und ich möchte auch meiner Landeshauptfrau Waltraud Klasnic danken, daß sie mit Gefühl für die Situation und für die Menschen vor Ort war und auch in dieser Situation Worte gefunden hat. (Bundesrat Dr. Tremmel: Die heilige Barbara!)

Die Tragödie von Lassing war aus meiner Sicht, sehr geehrte Damen und Herren, ein wesentlicher Anlaß für dieses Gesetz. Und ich gebe Ihnen recht, Herr Kollege Bösch, daß Lassing sehr wohl auch ein Anlaß dafür war, in diesem Hohen Haus darüber zu diskutieren, ob die gesetzlichen Rahmenbedingungen passen, ob die Behördenstrukturen passen. Wir sollten darüber diskutieren und das reflektieren.

In der Diskussion um diese Gesetzwerdung möchte ich aber doch auf eine Differenz hinweisen, und zwar auf die Differenz zwischen dem Abbau ober Tage und dem Abbau unter Tage. Eine einschneidende Novellierung des Gesetzes hat es 1990 mit der Hereinnahme der – salopp formuliert – Schotterbetriebe gegeben. Da wurde aus meiner Sicht eine Vermischung zugelassen, die mit fachlicher Kompetenz nicht zu erklären ist. Was suchen die Massenrohstoffe im Berggesetz? Die Massenrohstoffe gehören aus meiner Sicht in das Gewerberecht. Da geht es um Rechte der Wirtschaftstreibenden, da geht es um Rechte der Mitarbeiter, da geht es um Rechte der Anrainer, der Nachbarn, und da ist auch der Arbeitnehmerschutz sehr klar geregelt.


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