Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 57

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Erinnerung rufen, daß es die Länder waren, die vom Bund verlangt haben, daß ihnen Verfahren übertragen werden. Wenn das eine Verhöhnung der Länder ist, bitte, dann spreche ich ein anderes Deutsch.

Zweitens: Aufgrund der Verlangen der hier zitierten Stellungnahmen von Ländern wurde die Übergangsregelung derart geändert, daß es eine zweijährige Übergangsfrist gibt. Ich habe in meiner Anfragebeantwortung schon gesagt, daß der Rückstau an Altverfahren von den Berghauptmannschaften abgearbeitet wird. Was dann an neuen Verfahren und in der Übergangsphase an Gewinn, Betriebsgenehmigungen und so weiter kommt, was phasenweise das Anlernen der BHs ausmacht, das alles mit einer Explosion der Verwaltungskosten zu bezeichnen, dazu würde ich wirklich sagen: Bitte, schauen Sie sich die Sache im Detail an! Das stimmt schlicht und einfach nicht. (Bundesrat Weilharter: Sagen die Landeshauptleute!)  – Bitte, Sie haben den Gesetzentwurf vorliegen, dort steht es so drinnen. Sie können sich da bei den BHs erkundigen.

Drittens: Was wirklich bleibt, ist, daß man sich am Schluß, nach der Abwicklung von 900 Altverfahren, anschaut, wie viele Neuverfahren es dann geben wird, wobei wir wissen, daß zum Teil über Aufforderung alle möglichen zukünftigen Bräuchte noch unter der Geltung des alten Gesetzes angemeldet worden sind. Daher bitte ich, zur Kenntnis zu nehmen, daß dem nicht so ist. Außerdem ist die Regierung davon ausgegangen, da wir keinen Konsultationsmechanismus in Gang gesetzt haben, daß, wenn Mehrkosten anfallen, der Finanzminister dafür zu prästieren hat; daher meine Erklärung zuerst im Detail.

Ich möchte auch nochmals – nicht, um Sie aufzuhalten – folgendes sagen: Der Großteil des Gesetzentwurfes stammt in seiner Grundkonzeption aus der Zeit vor Lassing. Der Lassing-Zuschlag in diesem Gesetz besagt meines Wissens die deutliche Trennung der Kompetenzen, also im Prinzip untertägiger und obertägiger Bergbau.

Der zweite Punkt betrifft die Neustrukturierung der Verwaltungsbehörden, nämlich der Bergbehörde in eine eininstanzliche Montanbehörde.

Der dritte Punkt ist die Übertragung der Verantwortung für die Arbeitnehmerschutzinteressen an das Arbeitsinspektorat. Das ist der Lassing-Zuschlag in diesem Gesetzentwurf.

Alle anderen Dinge, daß es einen anderen Schutz der Nachbarn, der Gemeinden, der Verkehrssituation geben muß, waren bereits Diskussionsgegenstand – und auch in meinem Entwurf enthalten –, bevor es zum Unglück in Lassing gekommen ist.

Daher bitte ich nochmals zu bedenken: Es geht hier um einen sehr sanften Übergangsprozeß, bei dem aber sichergestellt ist, daß alle alten Verfahren den neuen, strengeren Ansprüchen an den Umweltschutz im Sinne von Anrainern, Gemeinden und der Verkehrssituation gerecht werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

11.24

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.

Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Repar. – Bitte.

11.24

Bundesrat Mag. Harald Repar (SPÖ, Kärnten): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Grundsätzlich möchte ich einmal feststellen, daß der Weg vom bisherigen Berggesetz zum neuen Mineralrohstoffgesetz einen großen Fortschritt darstellt. Ich glaube, es ist mit der vorliegenden Novelle gelungen, einen Kompromiß zwischen der wirtschaftlich notwendigen Rohstoffgewinnung einerseits und den legitimen Umwelt- und Anrainerinteressen andererseits zu finden. Dieser Kompromiß ist wie bei allen Fragen, in denen es zur Konfrontation zwischen Umweltschutz und Wirtschaftsinteressen kommt, nicht immer sehr leicht gewesen. Mit dem neuen Gesetz ist es aber meiner Meinung nach gelungen, einen gangbaren Mittelweg zu finden.


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