Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 69

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Wilfing, Winter, Wolfinger.

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Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für wirtschaftliche Angelegenheiten, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit.

Der Antrag ist angenommen.

Weiters bitte ich jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag des Ausschusses für wirtschaftliche Angelegenheiten auf Annahme der dem schriftlichen Ausschußbericht beigedruckten Entschließung ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag auf Fassung dieser Entschließung ist somit angenommen. (E 161.)

2. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 4. Dezember 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz) geändert wird (1475 und 1528/NR sowie 5819/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 2. Punkt der Tagesordnung: KMU-Förderungsgesetz.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Mag. Walter Scherb übernommen. Ich bitte ihn darum.

Berichterstatter Mag. Walter Scherb: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen ist notwendig, um zu erreichen, daß das auf diesem Gebiet vorhandene Potential besser genutzt wird. Das Instrument der Haftungsübernahme soll im Bereich der Tourismus- und Freizeitwirtschaft verstärkt zum Einsatz kommen, um unter anderem die schlechte Finanzierungssituation durch Übernahme von Haftungen zum Beispiel für die Einbringung von Eigenkapital zu verbessern und die Realisierung von innovativen Projekten zu erleichtern.

Ziel des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates ist die Übernahme der Ausfälle aus einzulösenden Haftungszusagen durch den Bund.

Der Ausschuß für wirtschaftliche Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 1998 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Kurt Kaufmann. Ich erteile es ihm.

12.18

Bundesrat Dr. Kurt Kaufmann (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hoher Bundesrat! Mit dem Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen, KMU-Förderungsgesetz genannt, wurde 1996 die Grundlage für die Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen durch verschiedene Förderungsmaßnahmen


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