Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 120

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Nicht zuletzt hat auch das Mineralrohstoffgesetz, das beschlossen wurde, die Ansicht noch verstärkt, daß eine absolute Identität dieser Empfehlung beziehungsweise des Übereinkommens mit unserer Rechtslage gegeben ist. Das hat dazu geführt, daß der Ministerrat neuerlich die Einbringung ins Parlament in Form einer Regierungsvorlage mit dem Ansuchen auf Ratifizierung beschlossen hat und der Sozialausschuß in seiner letzten Sitzung diesem Antrag auch zugestimmt hat, der dann unmittelbar an den Bundesrat weitergeleitet wurde.

Ich meine, Sie sehen, daß wir im Rahmen dessen, was möglich war, sehr schnell versucht ha-ben, die Voraussetzungen für die Ratifizierung zustande zu bringen. Ich wäre sehr froh, wenn der Bundesrat diese Meinung teilte. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

16.04

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Da der vorliegende Beschluß Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf er der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz Bundes-Verfassungsgesetz.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem vorliegenden Beschluß des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, dem gegenständlichen Beschluß des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, ist somit angenommen.

Weiters bitte ich jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den Beschluß des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, gegen den Beschluß des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

16. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 4. Dezember 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Behinderteneinstellungsgesetz und das Behindertenwerkstätten-Vorfinanzierungsgesetz geändert werden (1518 und 1543/NR sowie 5833/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 16. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Behinderteneinstellungsgesetz und das Behinderten-werkstätten-Vorfinanzierungsgesetz geändert werden

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Hager genommen. Ich bitte ihn um den Bericht.

Berichterstatter Wolfgang Hager: Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Der Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales über den Beschuß des Nationalrates vom 4. Dezember 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Behin


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