Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 180

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

31. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 4. Dezember 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Poststrukturgesetz sowie das Post-Betriebsverfassungsgesetz geändert werden (Poststrukturgesetz-Novelle 1998) (1516 und 1537/NR sowie 5846/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 31. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Poststrukturgesetz sowie das Post-Betriebsverfassungsgesetz geändert werden.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Rauchenberger übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Josef Rauchenberger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Der gegenständliche Beschluß des Nationalrates sieht eine Privatisierung der Unternehmensbereiche der Post und Telekom Austria AG (PTA) anstelle des im Poststrukturgesetz vorgesehenen Börsegangs des Gesamtunternehmens PTA vor.

Der Finanzausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. d’Aron. – Bitte.

20.29

Bundesrat Dr. André d'Aron (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist dies – wie man so sagt – meine Jungfernrede.

Die Regierungsvorlage betreffend die Novelle des Poststrukturgesetzes sowie des Post-Betriebsverfassungsgesetzes verändert nach unserer Ansicht deutlich die Zielrichtung der noch 1996 vorgesehenen Politik, die uns damals präsentiert wurde. War 1996 noch vorgesehen, das Gesamtunternehmen Post bis 31. 12. 1999 an die Börse zu bringen und die von der Post eingegangenen Schulden abzubauen und zu verwalten, so sollen nunmehr gemäß der Regierungsvorlage die Kernbereiche der Post – der Postdienst, der Postautodienst und der Telekommunikationsdienst – einzeln nach Maßgabe von Privatisierungskonzepten privatisiert werden.

Es ist kein Geheimnis, daß der Telekommunikationsdienst der Post in einem der größten Wachstumsmärkte der Welt positioniert ist und wirtschaftlich eindeutig eine hohe Wachstumschance hat. Dieser Bereich kann somit für einen Erwerber von Anteilen hohe Renditen ermöglichen; darüber liegen uns auch Berechnungen vor. Hingegen sind der Postdienst und der Postautodienst wie auch in anderen Ländern nur nach Durchführung massiver Schnitte im Kostenbereich und einer Erhöhung der Erlöse durch Preiserhöhungen langfristig wirtschaftlich überlebensfähig. – Das war dem Finanzministerium und auch dem Verkehrsministerium allerdings schon 1996 bekannt, und die vorliegende Novelle zeigt eine deutliche Veränderung der Postpolitik in diesem Jahr.

1996 hatte unsere Parlamentsfraktion noch den Eindruck, daß bei der Post eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation nur und vor allem unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses an der Brief- und Paketbeförderung sowie auch des öffentlichen Interesses an der Führung


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