Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 72

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Weiters sind im Rahmen der Task force unverzüglich Beratungen darüber aufzu­nehmen, wie eine geeignete Begleitung von Projekten und Vorhaben von über­regionaler Bedeutung zur optimalen Koordination der befassten Stellen auf Bundes- und Landesebene realisiert werden kann und ob und in welcher Weise weitere gesetzliche Maßnahmen ergriffen werden können, um Verfahrensabläufe zu optimie­ren.“

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Bitte, unterstützen Sie diesen Entschließungsantrag! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

12.32

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Der von den Bundesräten Dipl.-Ing. Bogensperger, Hösele, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Zu­kunfts­projekt Motorsportzentrum Spielberg ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Gruber. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


12.33

Bundesrat Manfred Gruber (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir werden als Sozial­demokraten der Regierungsvorlage, mit der das Bundes-Verfassungsgesetz und das Umweltverträglichkeitsgesetz geändert werden, unsere Zustimmung geben; unsere Zustimmung deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Bundesminister, weil es möglich war, im Rahmen von Verhandlungen erhebliche Verbesserungen zu erreichen.

Die wichtigsten Punkte aus unserer Sicht:

Erstens: Bei großen Verkehrsvorhaben werden Genehmigungsbescheide zusammen­gefasst. Damit wird eine Verkürzung der Verfahren erreicht.

Zweitens: Die Trassenverordnungen werden durch ein Bescheidverfahren ersetzt.

Drittens: Standortgemeinden können in der Frage, ob eine UVP unbedingt notwendig ist, den Verwaltungsgerichtshof anrufen.

Viertens: Bürgerinitiativen und NGOs können im Hauptverfahren jetzt wieder den Verfas­sungsgerichtshof beziehungsweise den Verwaltungsgerichtshof anrufen.

Fünftens: Auch für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken soll nach der Trassen­verordnung noch ein Genehmigungsverfahren folgen, in dem eine UVP berücksichtigt werden kann.

Sechstens: Klargestellt wurde auch, dass NGOs hinsichtlich ihrer Zulassung zu UVP-Verfahren den Verfassungsgerichtshof anrufen können.

Mit dieser UVP-Gesetzesnovelle setzen wir die Aarhus-Konvention weitestgehend um, und dies führt zu einer verbesserten Beteiligung der Öffentlichkeit bei großen Umwelt­projekten.

Mit diesen Punkten wurden drei für uns Sozialdemokraten wichtige Ziele erreicht: Verfahrensbeschleunigung, Stärkung der Parteienrechte und Einbindung der NGOs. Wir werden diesem Gesetz daher unsere Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)

12.35

 


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