Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 95

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kopf. – Bitte.

 


14.22

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich denke, wir machen mit dieser Novelle zum Umweltverträglich­keitsprüfungsgesetz einen großen weiteren Schritt in Richtung Beteiligung der Öffent­lichkeit an den Verfahren zur Genehmigung großer Projekte, ob das Betriebsprojekte sind oder Verkehrsobjekte, welcher Art auch immer. Ich komme dann noch zur Diffe­renzierung.

Frau Kollegin Glawischnig, man kann natürlich den Zugang zur Novellierung eines Ge­setzes immer so oder so wählen. Tatsache ist, dass es massive Verbesserungen, nämlich Erweiterungen von Parteistellungen gibt, dass es in einigen Fällen die Mög­lichkeit gibt, für NGOs beispielsweise, auch den Gang zum Verwaltungsgerichtshof anzutreten, eine Möglichkeit, die sie bisher nicht hatten, und Ähnliches mehr. Ich möchte nicht alles aufzählen.

Man kann natürlich das Glas, das hier auf dem Tisch steht, immer als halb voll oder als halb leer bezeichnen. Frau Glawischnig hat es eher als halb leer bezeichnet; so würde ich ihre Rede zumindest interpretieren. Ich sage, positiv gesehen, es ist halb voll oder dreiviertel voll. Natürlich gibt es immer wieder auch Bedenken aus der Praxis heraus, Bedenken auch der Konsenswerber, also der Antragsteller, bis wohin solche Parteistel­lungen im Sinne der Sache sinnvoll sind und ab wo das Verfahren nur noch dazu ge­nützt wird, Dinge zu verhindern, die materiellrechtlich, auf Grund der materiellen Ge­setze nicht zu verhindern sind.

Ich glaube, genau dort muss auch der Schlusspunkt sein. Ein Verfahrensgesetz darf nicht dazu missbraucht werden, dass man Dinge, die materiellrechtlich nicht verhinder­bar sind, dann über das Verfahren zu Fall zu bringen versucht.

Ganz besondere Beachtung verdient meines Erachtens bei diesem Gesetz die Kon­zentration, die uns in den Verkehrs-UVP-Verfahren zwischen der Trassenverordnung und dem neuen UVP-Bescheid gelungen ist, indem wir das zu einem Bescheidverfah­ren zusammengezogen haben.

Ich bedanke mich hier ausdrücklich auch bei den Kolleginnen und Kollegen der Sozial­demokratischen Partei dafür, dass sie hier mit uns mitgegangen sind, ja an dieser Kon­zentrationsbestimmung sogar wesentlich mitgewirkt haben.

Das Gleiche gilt für die Konzentration von nach bundesrechtlichen Bestimmungen durchzuführenden Verfahren in der mittelbaren Bundesverwaltung auf Landesebene. Auch hier ist es gelungen, diese in einen Bescheid zusammenzuführen. Und wenn es schlussendlich noch nicht gelungen ist, den Teil der landesgesetzlichen Verfahren in diesem ersten Schritt zu konzentrieren, dann würde ich sagen, das Glas ist zumindest zu zwei Dritteln voll, denn zwei dieser drei wesentlichen Konzentrationsbemühungen sind uns gelungen, und das ist doch wohl ein wesentlicher Schritt nach vorne.

Im Laufe der Debatte werden dann Kollegen von mir zwei Abänderungsanträge ein­bringen. Zum einen mussten wir schon mit einem Antrag nach § 27 auch das Bundes­straßengesetz und das Hochleistungsstreckengesetz ändern, um diese Konzentration durchführen zu können. Dazu gibt es ein paar geringfügige Korrekturen, die, wie ge­sagt, dann von einem Kollegen eingebracht werden, und noch zwei, drei kleinere Kor­rekturen beim UVP-Gesetz selbst, die aber auch noch erläutert und zu einem späteren Zeitpunkt eingebracht werden. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und den Frei­heitlichen.)

 


14.26

 


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