Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 150

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Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Abgeordneter Grillitsch, den Entschließungsantrag haben Sie aber nicht eingebracht. (Abg. Grillitsch: Er wird eingebracht!) – Er wird ein­gebracht. Wir kommen nämlich immer näher an die Abstimmung, und ich werde wahr­scheinlich die Abstimmung vertagen. (Ruf bei der SPÖ: Das ist ein Skandal! – De­monstrativer Beifall des Abg. Dr. Puswald.)

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte.

 


17.19

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Beim UVP-Gesetz ist ja Zweidrittelmehrheit gefor­dert. – Aber dass es jetzt schon leuchtet (die Rednerin weist auf die bereits leuchtende Lampe beim Rednerpult hin), ist zu früh. – Danke.

Teile des UVP-Gesetzes bedürfen ja der Zweidrittelmehrheit, das heißt, es hat im Vor­feld auch intensive Verhandlungen gegeben. Ich möchte dabei schon anmerken, dass ich es schade finde, dass immer nur dann, wenn es eine Zweidrittelmaterie gibt, der Parlamentarismus auf einmal lebendig wird, während das sonst sehr oft nicht der Fall ist.

Wie auch immer, die Verhandlungen haben etwas gebracht, unter anderem die Ver­kürzung von Verfahren in Verkehrsvorhaben, den Zugang von Standortgemeinden zum Verwaltungsgerichtshof und die bessere Parteienstellung für NGOs. Ich denke, dass der Umweltsprecher der SPÖ, Jan Krainer, hier sicherlich sehr gut verhandelt hat und auch seine Feuertaufe als Umweltsprecher bestanden hat, auch wenn er selber sagt, er hat keine zwei lachenden Augen. Ich bin mir sicher, Jan, beim nächsten Mal hast du Grund für zwei lachende Augen.

Über die Jahre ist das UVP-Gesetz sehr oft novelliert worden. Es hat eine Menge Än­derungen erfahren, sowohl positive wie auch negative, positive, was die Ausweitung der Mitspracherechte der Betroffenen betrifft, negative, was die Herabsetzung der Schwellenwerte betrifft, die angeben, ab wann eine UVP überhaupt gemacht werden muss.

Über die Jahre ist das UVP-Gesetz auch wesentlich komplizierter, sperriger und schwerer umsetzbar geworden, sodass ich mir denke, dass eine neue Textierung, eine neue Fassung und eine neue Verabschiedung im Interesse aller Beteiligten im Verfah­ren wäre, BürgerInnen, Gemeinden, Investoren, Bürgerinitiativen genauso wie NGOs, mit dem übergeordneten Ziel natürlich, immer der Umwelt eine Stimme, der Ökologie ein Mandat zu geben.

Ich möchte daher folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Gusenbauer, Krainer und KollegInnen betreffend Erarbeitung eines neuen UVP-Gesetzes

Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat innerhalb eines Jahres eine Regie­rungsvorlage zuzuleiten, die ein neues UVP-Gesetz enthält, das verbunden mit einem einheitlichen Anlagerecht übersichtlich alle Genehmigungsvoraussetzungen zusam­menfasst und unter Beibehaltung der hohen Umweltstandards und aller Parteienrechte einen raschen und effizienten Bewilligungsablauf garantiert.

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