Entwurf

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Bundesamt für Wasserwirtschaft geändert wird

Das Bundesgesetz über das Bundesamt für Wasserwirtschaft und Änderung des Wasserbautenförderungsgesetzes, BGBl. Nr. 516/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 79/2004, wird wie folgt geändert:

           1. Artikel I des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 516/1994 erhält folgenden Gesetzestitel:

„Bundesgesetz über das Bundesamt für Wasserwirtschaft“

2. § 3 Abs. 1 lautet:

§ 3. (1) Das Bundesamt für Wasserwirtschaft besteht aus der Direktion, nach Bedarf eingerichteten zentralen Diensten und Fachdiensten; diese können zur Erfüllung der in § 2 genannten Aufgaben in Institute gegliedert werden.“

3. § 11 entfällt.

4. § 17 Abs. 2 lautet:

„(2) Mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr.x/2010 sind für die Institute und die Direktion die den Vorgaben des Bundes-Personalvertretungsgesetzes, BGBl. Nr. 133/1967, entsprechenden Dienststellenausschüsse zu bilden.“

5. § 19 wird folgender Abs. 4 angefügt:

„(4) Dieses Bundesgesetz tritt in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. x/2010 mit 1. Jänner 2011 in Kraft.“