Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 206

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gen. In diesem Zusammenhang liegt es daher auf der Hand, dass damit verstärkte Kontroll- und Sanktionierungsmaßnahmen der EU-Ebene gegenüber den Mitgliedstaa­ten verbunden sind, und das stellt die nationalen Parlamente und auch den Rech­nungshof in diesem Fall vor grundlegende neue Herausforderungen.

Die fehlende Nachhaltigkeit unseres Vollzugs zeigt sich aber auch im Vergleich der Einnahmen und Staatsausgaben von 2007 bis 2011, wo die Verschuldung nach Maas­tricht der Länder – ohne Wien – um 87 Prozent, der Gemeinden – einschließlich Wien – um 72 Prozent, im Vergleich dazu des Bundes – von einem weitaus höheren Niveau – um 27 Prozent gestiegen ist.

Es fällt auf, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinden abgenommen hat, dass die Investitionen pro Kopf zurückgingen, die Pro-Kopf-Verschuldung trotz ver­stärkter Ausgliederung steigt, Kostentreiber dabei insbesondere Soziales, Gesundheit und Personal gewesen sind und auch dass mit einem Abbau der Finanzschulden­stände in nächster Zeit nicht zu rechnen ist.

Aus dem Bundesrechnungsabschluss 2011 und den zugrunde liegenden Zahlen ergibt sich daher, dass wir auf allen Gebietskörperschaftsebenen dringend Strukturreformen benötigen, um das verfassungsrechtlich vorgegebene gesamtwirtschaftliche Gleichge­wicht, nachhaltig geordnete Haushalte und gleichzeitig auch eine nachhaltige Budget­konsolidierung erreichen zu können. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ, ÖVP, FPÖ, Grünen und BZÖ.)

20.34

20.34.10

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schlie­ße daher die Debatte.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1976 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in drit­ter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

20.34.4524. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1960 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das EU-Amtshilfegesetz erlassen wird und das Einkommen­steuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteu­ergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Bewertungsgesetz 1955, das Bau­ern-Sozialversicherungsgesetz, das Bodenschätzungsgesetz 1970, das Gebüh­rengesetz 1957, das Glücksspielgesetz, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Flug­abgabegesetz, das Neugründungs-Förderungsgesetz, das Stiftungseingangssteu­ergesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsge­setz 2010, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Biersteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Alkoholsteuergesetz, das Schaumweinsteu­ergesetz 1995, das Tabaksteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Finanzstrafgesetz und das Ausfuhrerstattungsgesetz geändert werden (Abgaben­änderungsgesetz 2012 – AbgÄG 2012) (1977 d.B.)

 


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