Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 103

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Die Regierungsvorlage betreffend das Budgetbegleitgesetz 2011 in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 d.B.) wird wie folgt geändert:

Artikel 48 entfällt.

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Der zweite Antrag:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Kogler, Brosz, Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend das Budgetbegleitgesetz 2011 in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 d.B.) wird wie folgt geändert:

Artikel 29 entfällt.

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Worum geht es bei diesen Anträgen? – Da geht es im Kern um die Verkürzung des Gerichtsjahres. Im ursprünglichen Entwurf des Budgetbegleitgesetzes hätte der Amts­tag gestrichen werden sollen. Das wäre fatal gewesen, weil damit der Rechtszugang erheblich erschwert worden wäre. Da hat es Gott sei Dank ein Einsehen der Regierung gegeben, nachdem eine Protestlawine angerollt ist.

Was geblieben ist, ist die Verkürzung des Gerichtsjahres von neun auf fünf Monate. Das ist fatal, nicht nur weil sich die Frage stellen wird, wie man zukünftig den Amtstag organisiert, nein, sondern weil die Länge des Gerichtsjahres eine ganz wichtige und entscheidende Rolle im Hinblick auf die Auswahl der künftigen Richterinnen und Richter spielt. Jetzt wird nach fünf Monaten erstmals selektiert, wer eventuell später Richter und Richterin werden soll, dann werden die übernommen; später gibt es eine zweite Selektionsstufe. Das neue Modell wird erstens dazu führen, dass man zu früh auswählt, und zweitens, dass diejenigen, die nicht wissen, ob sie endgültig übernom­men werden, sich anderweitig einen Job in Anwaltskanzleien suchen werden.

Richter und Richterinnen sind Gott sei Dank unabsetzbar und unversetzbar, aber umso wichtiger ist, dass wir bei der Personalauswahl einen guten Blick haben. – Das ist jedenfalls kein guter Beitrag und wird die Qualität der Rechtsprechung mit Sicherheit verschlechtern.

Der dritte Antrag lautet wie folgt:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Steinhauser, Brosz, Kogler, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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