führen, wie die Sanktionierung von Straftaten ausschaut, ob auch fahrlässige Delikte strafrechtlich belangt werden sollen – aber nicht im Budgetbegleitgesetz. Wir hätten ein Jahr lang Zeit gehabt, diese Dinge zu diskutieren, aber nicht schnell im Zusammenhang mit dem Budgetbegleitgesetz, zumal das Schadenersatzansprüche der Opfer betrifft.
Der letzte Antrag, den ich einbringe, ein Klassiker sozusagen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Brosz, Steinhauser, Kogler, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage betreffend das Budgetbegleitgesetz 2011 in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 dB) wird wie folgt geändert:
Artikel 23 entfällt.
*****
Dieser Antrag ist deswegen ein Klassiker, weil wieder einmal die Gerichtsgebühren erhöht werden sollen.
Die Frau Justizministerin ist unersättlich, denn schon vor eineinhalb Jahren hat sie die Gerichtsgebühren erhöht, diesmal macht sie es wieder.
Wir ersuchen um Zustimmung zu unseren Anträgen, um die ärgsten – wie soll ich sagen? – Schäden dieses Gesetzes zu reparieren. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf bei der ÖVP.)
13.41
Präsident Fritz Neugebauer: Alle sechs eingebrachten Abänderungsanträge stehen mit in Verhandlung.
Die sechs Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Kogler, Steinhauser, Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 48
zum Bericht des Budgetausschusses betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Rechnungshofgesetz 1948, das Parteiengesetz, das Publizistikförderungsgesetz 1984, das KommAustria-Gesetz, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Zustellgesetz, das E-Government-Gesetz, das Bundesstatistikgesetz 2000, das Konsulargebührengesetz 1992, das Aktiengesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Außerstreitgesetz, das Baurechtsgesetz, das Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz, die Exekutionsordnung, das Firmenbuchgesetz, das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Gebührenanspruchsgesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das GmbH-Gesetz, die Insolvenzordnung, die Jurisdiktionsnorm, die Notariatsordnung, das Privatstiftungsgesetz, die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Gesetz über das Statut der Europäischen Gesellschaft, das Strafrechtliche Entschädigungsgesetz 2005, das Unternehmensgesetzbuch, das Urkunden-
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite