Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 149

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

14.19.39

Abgeordnete Carmen Gartelgruber (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, über das Budget haben wir heute schon sehr viel gesprochen, und Weihnachten steht vor der Tür, und es gibt sehr viel Zeit des Frohsinns und Feierns, aber nicht für jene Menschen, die von diesem Budget betroffen sind. In erster Linie sind das die Familien und auch ganz besonders die vielen Österreicher, die Pflegschaftssachen benötigen.

Unter all diesen antisozialistischen Abscheulichkeiten, die diese Regierung zu verant­worten hat, möchte ich eine herausgreifen, die mich besonders bedrückt, und zwar sind das die Gebühren für Sachwalterschaften.

Seit eineinhalb Jahren wird da ganz unverfroren in die Tasche von Leuten gegriffen, die nicht gerade auf der Butterseite des Lebens sind: den Pflegebefohlenen. Bereits im Frühjahr dieses Jahres haben wir dazu im Justizausschuss einen Antrag eingebracht, der damals vom Herrn Kollegen Ikrath vertagt wurde. Er hatte gemeint, er würde das im Budget berücksichtigen – das hat leider nicht funktioniert, das ist nicht passiert! – Da zeigt sich wieder einmal, wie es sich mit der Handschlagqualität der ÖVP verhält! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich möchte Ihnen aber hier noch einmal die Möglichkeit geben, dieses Gesetz zu reparieren, das wir im Zuge des Familienrechts-Änderungsgesetzes letztes Jahr im Juni eingeführt haben, und bringe hierzu folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gebühren für Entscheidungen über die Genehmigung von Rechtshandlungen Pflegebefohlener (§ 132 Außerstreitgesetz) und über die Bestätigung der Pflegschaftsrechnung (§ 137 Außerstreitgesetz)

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, schnellstmöglich eine Novelle zum Gerichtsgebührengesetz, welche die Streichung der lit. c in der Tarifpost 7 beinhaltet, vorzulegen.“

*****

Meine sehr geehrten Damen und Herren von SPÖ und ÖVP, so haben Sie jetzt die Möglichkeit, noch knapp vor Weihnachten ein Zeichen der Menschlichkeit zu setzen. Und Sie haben die Möglichkeit, zu beweisen, dass die Pflegebefohlenen Ihnen nicht egal sind. Und Sie haben die Möglichkeit, wieder eine himmelschreiende Ungerechtig­keit gutzumachen.

116 € kostet die Entscheidung über die Genehmigung von Rechtshandlungen Pflege­befohlener, mindestens 74 € die Entscheidung über die Bestätigung von Pflegschafts­rechnungen. Manchen von Ihnen mag das jetzt vielleicht nicht als viel Geld vorkommen, aber ich kann Ihnen versichern: Für die Betroffenen ist das sehr wohl sehr viel Geld – Geld, das der Staat meiner Ansicht nach den Betroffenen auf unredliche Art und Weise aus den Taschen zieht.

Wenn SPÖ und ÖVP es gewollt hätten, wären diese ungerechten Gebühren schon längst wieder abgeschafft. Da ich aber weiterhin hoffe, dass auch die beiden Regie­rungsparteien hier ein soziales Gewissen haben, fordere ich Sie auf, meinem Antrag


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite