Parlament Österreich

 

 

 

 

Stenographisches Protokoll

 

 

 

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90. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXIV. Gesetzgebungsperiode

 

Montag, 20., und Dienstag, 21. Dezember 2010

 

 


Stenographisches Protokoll

90. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXIV. Gesetzgebungsperiode

Montag, 20., und Dienstag, 21. Dezember 2010

Dauer der Sitzung

Montag, 20. Dezember 2010: 10.00 – 24.00 Uhr

                                          Dienstag, 21. Dezember 2010: 0.00 – 0.07 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Ver­waltungsgerichtshofgesetz 1985, das Rechnungshofgesetz 1948, das Parteiengesetz, das Publizistikförderungsgesetz 1984, das KommAustria-Gesetz, das Allgemeine Ver­waltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Zustellgesetz, das E-Government-Gesetz, das Bundesstatistikgesetz 2000, das Konsulargebühren­gesetz 1992, das Aktiengesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Außer­streit­gesetz, das Baurechtsgesetz, das Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz, die Exekutionsordnung, das Firmenbuchgesetz, das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Gebührenanspruchsgesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das Gerichtsgebüh­rengesetz, das GmbH-Gesetz, die Insolvenzordnung, die Jurisdiktionsnorm, die Nota­ri­atsordnung, das Privatstiftungsgesetz, die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwalts­prüfungsgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Gesetz über das Statut der Euro­päischen Gesellschaft, das Strafrechtliche Entschädigungsgesetz 2005, das Unterneh­mensgesetzbuch, das Urkundenhinterlegungsgesetz, das Wohnungseigentums­ge­setz 2002, die Zivilprozessordnung, das Strafgesetzbuch, das Suchtmittelgesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz, das Strafvollzugsgesetz, das Strafregistergesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Rechtspraktikantengesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Garantiegesetz 1977, das Unternehmens­service­portalgesetz, das Finanzprokuraturgesetz, das Erdölbevorratungs-Förderungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz, das Körperschaft­steuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Bewertungsgesetz 1955, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuer­ge­setz 1987, das Kapitalverkehrsteuergesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Feuerschutzsteuergesetz 1952, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz, das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1948 betreffend die Gewährung von Gebührenbefreiungen für Anleihen von Gebietskörperschaften, das Energieabgabenvergütungsgesetz, das Investmentfondsgesetz, das Immobilien-Invest­mentfondsgesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Kommunal­steu­er­ge­setz 1993, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisations­ge­setz 2010, die Abgabenexekutionsordnung, das Glücksspielgesetz, das Tabaksteuer­


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gesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Fi­nanz­ausgleichsgesetz 2008, das Zivildienstgesetz 1986, das Vereinsgesetz 2002, das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz, das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinar­gesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Wettbewerbsgesetz, das Mineralrohstoffgesetz, das KMU-Förderungsgesetz, die Ge­werbeordnung 1994, das Bundespflegegeldgesetz, das Kriegsgefangenenentschädi­gungsgesetz, das Bundesbahngesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bun­desbehindertengesetz, das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, das Bundes­so­zialamtsgesetz, das Hausbesorgergesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeits­losenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarkt­politik-Finanzierungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Sonderunter­stützungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozial­versicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Bun­des­gesetz über einen Kassenstrukturfonds für die Gebietskrankenkassen, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbediensteten­ge­setz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, die Reisegebühren­vor­schrift, das Pensionsgesetz 1965, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Lan­deslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Poststruk­turgesetz, das Asylgerichtshofgesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundes­bahn-Pensionsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Universitätsge­setz 2002, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Bundestheaterorganisationsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Gesundheits- und Ernährungs­sicher­heitsgesetz, das Altlastensanierungsgesetz, das Emissionszertifikategesetz, das Ver­marktungsnormengesetz, das Umweltförderungsgesetz, das Bundesgesetz über das Bundesamt für Wasserwirtschaft und Änderung des Wasserbautenförderungsgesetzes, das Weingesetz 2009, das Patentamtsgebührengesetz, das Fernmeldegebühren­ge­setz, das Fernsprechentgeltzuschussgesetz, das Postmarktgesetz, das Straßentunnel-Sicherheitsgesetz, das Luftfahrtgesetz, das Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz, das Schifffahrtsgesetz und das Wasserstraßengesetz geändert sowie ein Ver­wah­rungs- und Einziehungsgesetz, ein Bundesgesetz zur Rückführung der Kühlgeräte­entsorgungsbeiträge der Konsumenten, ein Bundesgesetz betreffend die vergleichs­weise Bereinigung des Vollzuges des Bundespflegegeldgesetzes für die Jahre 1993 bis 2009, ein Bundesgesetz, mit dem eine Stabilitätsabgabe von Kreditinstituten einge­führt wird (Stabilitätsabgabegesetz – StabAbgG), ein Bundesgesetz, mit dem eine Stabilitätsabgabe von Kreditinstituten eingeführt wird (Stabilitätsabgabegesetz – StabAbgG), ein Bundesgesetz, mit dem eine Flugabgabe eingeführt wird (Flugab­gabe­gesetz – FlugAbgG), ein Luftfahrtsicherheitsgesetz 2011, ein Bundesgesetz, mit dem das Personal der Heeresforstverwaltung Allentsteig einem anderen Rechtsträger über­lassen wird, ein Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz, ein Agrarkontrollgesetz und ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastungen durch die Bun­desministerin für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird, erlassen werden und das Stempelmarkengesetz aufgehoben wird (Budgetbegleitgesetz 2011)

2. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung parlamentarischer Mitarbeiter (Parlamentsmitar­beitergesetz) sowie das Bundesgesetz über die Bezüge der obersten Organe des Bundes, der Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates und der von Österreich entsandten Mitglieder des Europäischen Parlaments (Bundesbezügegesetz – BBezG) geändert werden

3. Punkt: Neuwahl des Hauptausschusses


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4. Punkt: Neuwahl des Ständigen gemeinsamen Ausschusses im Sinne des § 9 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948

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Inhalt

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 22

Geschäftsbehandlung

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 24

Unterbrechung der Sitzung               ........ 192, 193, 195, 195, 196, 198, 199, 202, 205, 207, 210, 211, 213, 215, 218, 220, 223, 226, 230, 233, 237, 240, 242, 244, 247, 249, 251, 254, 259, 261, 263, 366, 271

Verlangen auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung ....... 197, 202, 204, 207, 211, 213, 215, 217, 220, 222, 225, 230, 233, 237, 239, 242, 244, 247, 249, 251, 253, 259, 261, 263, 265, 270

Wortmeldungen der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler und Stefan Prähauser unter Bezugnahme auf § 66 Abs. 1 GOG .........................................................................................................  209, 209

Verlesung der vorgesehenen Fassung eines Teiles des Amtlichen Protokolls dieser Sitzung durch Präsidenten Mag. Dr. Martin Graf ............................................................................ 274

Genehmigung des verlesenen Teiles des Amtlichen Protokolls ............................ ... 284

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 22

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................................................. 22

3. Punkt: Neuwahl des Hauptausschusses ................................................................ 193

4. Punkt: Neuwahl des Ständigen gemeinsamen Ausschusses im Sinne des § 9 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948 ......................................................................................... 194

Verhandlungen

Gemeinsame Beratung über

1. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (981 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Rechnungshofgesetz 1948, das Par­tei­engesetz, das Publizistikförderungsgesetz 1984, das KommAustria-Gesetz, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstraf­gesetz 1991, das Zustellgesetz, das E-Government-Gesetz, das Bundesstatistik­gesetz 2000, das Konsulargebührengesetz 1992, das Aktiengesetz, das Arbeits- und Sozial­gerichtsgesetz, das Außerstreitgesetz, das Baurechtsgesetz, das Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz, die Exekutionsordnung, das Firmenbuch­


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gesetz, das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Gebührenanspruchs­gesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das GmbH-Gesetz, die Insolvenzordnung, die Jurisdiktionsnorm, die Notariats­ord­nung, das Privatstiftungsgesetz, die Rechtsanwaltsordnung, das Rechts­anwalts­prüfungs­gesetz, das Rechtspflegergesetz, das Gesetz über das Statut der Europäischen Gesellschaft, das Strafrechtliche Entschädigungsgesetz 2005, das Unterneh­mens­gesetzbuch, das Urkundenhinterlegungsgesetz, das Wohnungs­eigentums­gesetz 2002, die Zivilprozessordnung, das Strafgesetzbuch, das Suchtmittel­gesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz, das Strafvoll­zugsgesetz, das Strafregistergesetz, das Gerichtsorganisations­ge­setz, das Rechtspraktikantengesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Garan­tiege­setz 1977, das Unternehmensserviceportalgesetz, das Finanzprokura­tur­ge­setz, das Erdölbevorratungs-Förderungsgesetz, das Einkommensteuerge­setz 1988, das EU-Quellensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Um­gründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Bewertungsge­setz 1955, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Kapitalverkehrsteuergesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Feuer­schutz­steuergesetz 1952, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz, das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1948 betreffend die Gewährung von Gebührenbefreiungen für Anleihen von Gebietskörperschaften, das Energieabgabenvergütungsgesetz, das Investmentfondsgesetz, das Immo­bilien-Investmentfondsgesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Kommunalsteuergesetz 1993, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwal­tungsorganisationsgesetz 2010, die Abgabenexekutionsordnung, das Glücks­spielgesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das Zivildienst­gesetz 1986, das Vereinsgesetz 2002, das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz, das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeres­gebühren­gesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Wettbewerbsgesetz, das Mineralrohstoffgesetz, das KMU-Förderungsgesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Bundespflegegeldgesetz, das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, das Bundesbahngesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehinderten­gesetz, das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, das Bundessozialamts­gesetz, das Hausbesorgergesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeitslo­senversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarkt­politik-Finanzierungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Sonder­unterstützungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerb­liche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungs­gesetz, das Bundesgesetz über einen Kassenstrukturfonds für die Gebiets­kran­kenkassen, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienst­gesetz, die Reisegebührenvorschrift, das Pensionsgesetz 1965, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und Forst­arbei­ter-Dienstrechtsgesetz, das Poststrukturgesetz, das Asylgerichtshof­gesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Familien­lastenausgleichsgesetz 1967, das Universitätsgesetz 2002, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Bundestheaterorganisationsgesetz, das Familienlastenaus­gleichsgesetz 1967, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Altlastensanierungsgesetz, das Emissionszertifikategesetz, das Vermarktungs­normengesetz, das Umweltförderungsgesetz, das Bundesgesetz über das Bundesamt für Wasserwirtschaft und Änderung des Wasserbautenförde­rungs­gesetzes, das Weingesetz 2009, das Patentamtsgebührengesetz, das Fernmel­degebührengesetz, das Fernsprechentgeltzuschussgesetz, das Postmarktgesetz, das Straßentunnel-Sicherheitsgesetz, das Luftfahrtgesetz, das Schienen­infra­


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strukturfinanzierungsgesetz, das Schifffahrtsgesetz und das Wasserstraßen­ge­setz geändert sowie ein Verwahrungs- und Einziehungsgesetz, ein Bundes­gesetz zur Rückführung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge der Konsumenten, ein Bundesgesetz betreffend die vergleichsweise Bereinigung des Vollzuges des Bundespflegegeldgesetzes für die Jahre 1993 bis 2009, ein Bundesgesetz, mit dem eine Stabilitätsabgabe von Kreditinstituten eingeführt wird (Stabilitäts­ab­gabegesetz – StabAbgG), ein Bundesgesetz, mit dem eine Stabilitätsabgabe von Kreditinstituten eingeführt wird (Stabilitätsabgabegesetz – StabAbgG), ein Bun­desgesetz, mit dem eine Flugabgabe eingeführt wird (Flugabgabegesetz – FlugAbgG), ein Luftfahrtsicherheitsgesetz 2011, ein Bundesgesetz, mit dem das Personal der Heeresforstverwaltung Allentsteig einem anderen Rechtsträger überlassen wird, ein Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz, ein Agrarkontrollgesetz und ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird, erlassen werden und das Stempelmarkengesetz aufgehoben wird (Budget­begleitgesetz 2011) (1026 d.B.)          ............................................................................................................................... 24

2. Punkt: Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung parlamen­tarischer Mitarbeiter (Parlamentsmitarbeitergesetz) sowie das Bundesgesetz über die Bezüge der obersten Organe des Bundes, der Mitglieder des National­rates und des Bundesrates und der von Österreich entsandten Mitglieder des Europäischen Parlaments (Bundesbezügegesetz – BBezG) geändert werden (1027 d.B.) ................................... 26

Redner/Rednerinnen:

Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ..... 26

Dr. Josef Cap ........................................................................................................... ..... 29

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .............................................................................. ..... 33

Karlheinz Kopf ........................................................................................................ ..... 36

Josef Bucher ........................................................................................................... ..... 39

Bundeskanzler Werner Faymann ......................................................................... ..... 42

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ..... 44

August Wöginger .................................................................................................... ..... 46

Harald Vilimsky ....................................................................................................... ..... 48

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ..... 50

Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ..... 52

Vizekanzler Dipl.-Ing. Josef Pröll .......................................................................... ..... 56

Dr. Sabine Oberhauser, MAS................................................................................. ..... 57

Ing. Hermann Schultes ........................................................................................... ..... 59

Alois Gradauer ........................................................................................................ ..... 60

Dr. Harald Walser .................................................................................................... ..... 61

Herbert Scheibner .................................................................................................. ..... 63

Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................ ..... 65

Dr. Martin Bartenstein ............................................................................................ ..... 66

Dr. Martin Strutz ........................................................................................................... 67

Otto Pendl ..................................................................................................................... 68

Adelheid Irina Fürntrath-Moretti ........................................................................... ..... 70

Dr. Peter Fichtenbauer ........................................................................................... ..... 71

Mag. Judith Schwentner ........................................................................................ ..... 72

Mag. Ewald Stadler ................................................................................................. ..... 77

Bernhard Themessl ................................................................................................ ..... 82

Mag. Laura Rudas ................................................................................................... ..... 87

Mag. Daniela Musiol ............................................................................................... ..... 88

Ing. Norbert Kapeller .............................................................................................. ..... 97

Mag. Rainer Widmann ............................................................................................ ..... 98

Sonja Ablinger ........................................................................................................ ..... 99


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 6

Elmar Podgorschek ................................................................................................ ... 100

Dr. Ferdinand Maier ................................................................................................ ... 101

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 102

Rosemarie Schönpass ........................................................................................... ... 117

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ... 118

Franz Glaser ............................................................................................................ ... 120

DDr. Werner Königshofer ...................................................................................... ... 122

Franz Riepl ............................................................................................................... ... 123

Dieter Brosz ............................................................................................................. ... 125

Franz Hörl ................................................................................................................ ... 145

Gerhard Huber ........................................................................................................ ... 146

Marianne Hagenhofer ............................................................................................. ... 148

Carmen Gartelgruber ............................................................................................. ... 149

Johann Singer ......................................................................................................... ... 152

Karl Öllinger ............................................................................................................ ... 153

Mag. Kurt Gaßner ................................................................................................... ... 165

Stefan Petzner ......................................................................................................... ... 175

Konrad Steindl ........................................................................................................ ... 181

Ing. Christian Höbart .............................................................................................. ... 182

Mag. Michael Schickhofer ..................................................................................... ... 184

Ernest Windholz ...................................................................................................... ... 185

Mag. Heribert Donnerbauer ................................................................................... ... 188

Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ... 190

Ing. Mag. Hubert Kuzdas ........................................................................................... 190

Rudolf Plessl ............................................................................................................... 191

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umstellung des Systems der Pendlerpauschale auf eine kilometerabhängige Pendlerbeihilfe – Ablehnung         55, 270

Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kürzung aller Parteienförderungen – Ablehnung .........................................................................  80, 270

Entschließungsantrag der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Optionsmöglichkeit für Politiker im Pensionssystem „Alt“ in das Pensionssystem „Neu“ – Ablehnung (namentliche Abstimmung) ...................................................................................  84, 270

Entschließungsantrag der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Tabaksteuergesetz 1995 – Ablehnung ..................................................................  86, 272

Entschließungsantrag der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gebühren für Entscheidungen über die Genehmigung von Rechtshandlungen Pflegebefohlener (§ 132 AußStrG) und über die Bestä­tigung der Pflegschaftsrechnung (§ 137 AußStrG) – Ablehnung      150, 273

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung tauglicher Übergangsregelungen im Zusam­men­hang mit der Erhöhung der Grundbuchseintragungsgebühr – Ablehnung ......................................................  151, 273

Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend umfassende Staatsreform bei den obersten Organen der Republik – Ablehnung ..................  186, 273

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1026 und 1027 d.B. (namentliche Abstimmungen)                       196


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 7

Eingebracht wurden

Petition .......................................................................................................................... 23

Petition betreffend „Für den Vollausbau der Murtal Schnellstraße S 36“ (Ord­nungsnummer 67) (überreicht vom Abgeordneten Fritz Grillitsch)

Bürgerinitiative ............................................................................................................ 23

Bürgerinitiative betreffend „SOS - Familie!“ (Ordnungsnummer 26)

Regierungsvorlagen ................................................................................................... 22

1028: Bundesgesetz über den Verbraucherschutz bei Teilzeitnutzungs- und Nutzungsvergünstigungsverträgen (Teilzeitnutzungsgesetz 2011 – TNG 2011)

1029: Bundesgesetz, mit dem das Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz geändert wird

1030: Bundesgesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz 1959 geändert wird

Berichte ......................................................................................................................... 23

Vorlage 54 BA: Monatserfolg November 2010; BM f. Finanzen

III-191: Bericht, Reihe Bund 2010/13; Rechnungshof

III-192: Bericht über die Tätigkeit der Bundesstelle für Sektenfragen 2008–2009; BM f. Wirtschaft, Familie und Jugend

III-193: Gemeinsamer Bericht über die Vollziehung des Gleichbehandlungs­geset­zes gemäß § 24 GBK/GAW-Gesetz für die Jahre 2008 und 2009; BM f. Frauen und öffentlichen Dienst und BM f. Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

III-194: Sozialbericht 2009/2010; BM f. Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

III-195: Förderungsbericht 2009; Bundesregierung

Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG ................................................................. 23

Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Öster­reich und Turkmenistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhin­derung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Aufnahme der Verhandlungen über das Übereinkommen zur Errichtung des König Abdullah Bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog

Anfragen der Abgeordneten

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Verwüstung von Friedhöfen und Beschädigung von Gräbern“ (7039/J)

Jochen Pack, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Passfoto-Inserate der Bundesministerin in öster­reichischen Printmedien um Steuergelder in der Höhe von mindestens 340 000 € (7040/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 8

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Beschaffung von Elektromobilen (7041/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Beschaffung von Elektromobilen (7042/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend Beschaffung von Elektro­mobilen (7043/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Beschaffung von Elektromobilen (7044/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Beschaffung von Elektromobilen (7045/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Beschaffung von Elektromobilen (7046/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Beschaffung von Elektromobilen (7047/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Beschaffung von Elektromobilen (7048/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Beschaffung von Elektromobilen (7049/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Beschaffung von Elektro­mobilen (7050/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Beschaffung von Elektromobilen (7051/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Beschaffung von Elektromobilen (7052/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Beschaffung von Elektromobilen (7053/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Wissen­schaft und Forschung betreffend Beschaffung von Elektromobilen (7054/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Umverteilung des Vermögens des Entführers Wolfgang Priklopil (7055/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung und Sport betreffend Förderung „Bad Eggenberg“ (7056/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Wegweisungen in Österreich (7057/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Gesundheit betreffend Radionuklidbatterien in Herzschrittmachern (7058/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend radioaktiven Müll (7059/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 9

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Aluminiumschlackedeponie im Westen Wiener Neustadts (7060/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Gesundheit betreffend Präimplantationsdiagnostik (7061/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Flucht des Häftlings O. (7062/J)

Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Zwangsehen in Österreich (7063/J)

Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Zwangsehen in Österreich (7064/J)

Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Zwangsehen in Österreich (7065/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Aktivitäten des Bundes­ministers gegen die Laufzeitverlängerung deutscher Atomkraftwerke (7066/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Assistenzeinsatz an Ostgrenze bis Ende 2011 (7067/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Assistenzeinsatz und die Grundsätze von Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit (7068/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Aktivitäten des Bundesministers gegen die Laufzeitverlängerung deutscher Atomkraftwerke (7069/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Hausdurchsuchungen beim Geschäftsfreund des Wolfgang Priklopil (7070/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend Hausdurchsuchungen beim Geschäftsfreund des Wolfgang Priklopil (7071/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Säuberung des Tatortes in der Causa „Kampusch“ durch den Freund des Täters II (7072/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Rechnungshofbericht Zl. 110.023/003-S4-3/09 (7073/J)

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend handelnde Personen AMA (7074/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Kritik am Tierheim Salzburg-Maxglan (7075/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Schießerei zwischen Asylwerbern in St. Johann im Pongau (7076/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 10

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Arbeitsvisum für Nurije Zogaj (7077/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Mobbing an Schulen (7078/J)

Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Wiener Linien und die 3. Ausbau­phase der U1 und der U2 (7079/J)

Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Einführung einer AGES-Gebühr (7080/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend Überstundenkontingente Justizanstalten, Vollzugsdirektion und Kabinett (7081/J)

Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Versuch der Zerstörung der Lebensgrundlagen durch industrielle Massentierhaltung in Österreich (7082/J)

Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Stephaneum-Heimschule der Schulbrüder/Nordisches Leistungszentrum in Bad Goisern (7083/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend die Burghauptmannschaft (7084/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Fuhrpark der Bundesregierung und Rahmenvertrag (7085/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Erneuerung des Fuhrparks (7086/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Erneuerung des Fuhrparks (7087/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Erneuerung des Fuhrparks (7088/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Erneuerung des Fuhrparks (7089/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Erneuerung des Fuhrparks (7090/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Erneuerung des Fuhrparks (7091/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Erneuerung des Fuhrparks (7092/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Erneuerung des Fuhrparks (7093/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Erneuerung des Fuhrparks (7094/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 11

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Erneuerung des Fuhrparks (7095/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung betreffend Erneuerung des Fuhrparks (7096/J)

Dr. Ferdinand Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Wiener Linien – Missstände 3: Nach sechs Monaten noch immer keine Sicherheit für Fahrgäste! (7097/J)

Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend das beschämende Verhalten des österreichischen Botschafters in Berlin im Zusammenhang mit der Nicht-Prä­sentation des neuen Lendvai-Buches (7098/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Postenschacher für ein Kabinettsmitglied im Bundesministerium für Justiz (7099/J)

Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Kardinal König Haus (7100/J)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Saustall-Sager“ wegen Flugverspätung (7101/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betref­fend verfassungskonforme Anzahl aufzustellender Ortstafeln in Kärnten (7102/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Karl-Heinz Grasser (7103/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Erneuerung des Fuhrparks (7104/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Erneuerung des Fuhrparks (7105/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend fortgesetztes Scheitern des BMVIT bei der Erstellung einer zeitgemäßen Eisenbahnkreuzungs-Verordnung und die Gefährdung von Neben-/Regionalbahnen durch überzogene Regelungen für Eisenbahnkreuzungen (7106/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Konsequenzen aus Tonband-Protokollen in der Causa Meischberger, Plech, Grasser: „Warum sitzen sie nicht schon längst?“ (7107/J)

Heidrun Silhavy, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend „Sozialtourismus“ (7108/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Gesundheit betreffend Synthetische Biologie (7109/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Synthetische Biologie (7110/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 12

Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die Anfragebeantwortung zum Thema EU-Forschungsprojekt „INDECT“ (7111/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung betreffend Hinderung von österreichischen Maturan­tinnen und Maturanten am Studieneintritt (7112/J)

Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend die Anfragebeantwortung zum Thema EU-Forschungsprojekt „INDECT“ (7113/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Ärger über Gaspistolenwerbung (7114/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend nicht mehr zeitgemäße Privi­legien für Diplomaten aus EU-Ländern und Angehörige internationaler und multina­tio­naler Organisationen an Standorten in der EU und dem europäischen Wirtschaftsraum (7115/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Soldatenfriedhof in Tinowka (7116/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „einen verpatzten Ausflug nach Cancun“ (7117/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung und Sport betreffend Zukunft des Bundesheeres – sieben Modelle (7118/J)

Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Denkmalschutz im Zusammenhang mit Denkmälern für Gefallene im 1. und 2. Weltkrieg (7119/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Lagerung der Goldbestände der OeNB (7120/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend den Transfer österreichischen Goldes an die Europäische Zentral­bank (7121/J)

Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Naturhistorisches Museum und Evaluierungs­auftrag von Dr. Köberl (7122/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Meningitis-Prävention (7123/J)

Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finan­zen betreffend Wiener Linien und die 3. Ausbauphase der U1 und der U2 (7124/J)

Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die bevorzugte Stellung der Landwirte gegenüber gewerblichen Betrieben (7125/J)

Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend die bevorzugte Stellung der Landwirte gegenüber den gewerblichen Betrieben (7126/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 13

Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirt­schaft, Familie und Jugend betreffend die Förderung des Ausbaus von Kinderbetreu­ungseinrichtungen (7127/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Disziplinarverfahren gegen Uwe S. (7128/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Disziplinarverfahren gegen Uwe S. (7129/J)

Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Fremdverwendung von Grundwehrdienern und Soldaten (7130/J)

Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend Zeitungsbericht „Heimischer Diplomat als ,Spion‘ für USA?“, Zeitungsbericht „Volkstribun von Anatolien“ und WikiLeaks-Veröffentlichungen von US-Botschaftsdepeschen (7131/J)

Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Befangenheit der österreichischen Justiz im Fall Ivo S. aufgrund seines persönlichen Naheverhältnisses zur österreichischen Politik, insbesondere zur ÖVP (7132/J)

Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend massive Kürzungen bei den Bundes­sozialämtern und dem Arbeitsmarktservice zulasten von Menschen mit Behinderungen (7133/J)

Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung betreffend Nachbesetzung der Professur für Sozial­medizin am Department für Hygiene, Mikrobiologie und Sozialmedizin an der Medizinischen Universität Innsbruck (7134/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Dienstzeitänderung (7135/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Bau- und Renovierungsmaßnahmen (7136/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Schließung von Dienststellen (7137/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­vertei­digung und Sport betreffend Kasernenverkauf in Wien (7138/J)

Mag. Josef Auer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend die Verbringung von verunfallten SchifahrerInnen zu WahlärztInnen und Privatkliniken anstelle von KassenärztInnen und öffentlichen Krankenhäusern (7139/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes bezüglich Maßnah­men­vollzug für geistig abnorme Rechtsbrecher (7140/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Straftaten und Selbsttötungen in Haft 2010 (7141/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 14

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, So­ziales und Konsumentenschutz betreffend falsche Angaben in Bezug auf die Zusam­mensetzung von Früchtetee (7142/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend falsche Angaben in Bezug auf die Zusammensetzung von Früchtetee (7143/J)

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Genuss Region (7144/J)

Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finan­zen betreffend die bevorzugte Stellung der Landwirte gegenüber den gewerblichen Betrieben (7145/J)

Ing. Norbert Kapeller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Einsparungen bei Fliegerabwehr und Luftraum­überwachung (7146/J)

Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Österreichs Aktivitäten im Weltsicherheitsrat (7147/J)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend IUCN-Mitgliedschaft Österreichs (7148/J)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend IUCN-Mitgliedschaft Öster­reichs (7149/J)

Franz Riepl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend das Pensionsantrittsalter im öffentlichen Dienst (7150/J)

Franz Riepl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Statistiken der österreichischen Volksschulen (7151/J)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6434/AB zu 6782/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Glaser, Kolleginnen und Kollegen (6435/AB zu 6531/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Johann Rädler, Kolleginnen und Kollegen (6436/AB zu 6534/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen (6437/AB zu 6535/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (6438/AB zu 6515/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (6439/AB zu 6516/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Rosa Lohfeyer, Kolleginnen und Kollegen (6440/AB zu 6529/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 15

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (6441/AB zu 6530/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (6442/AB zu 6538/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (6443/AB zu 6679/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (6444/AB zu 6511/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (6445/AB zu 6512/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (6446/AB zu 6513/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten DDr. Werner Königshofer, Kolleginnen und Kollegen (6447/AB zu 6517/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten DDr. Werner Königshofer. Kolleginnen und Kollegen (6448/AB zu 6518/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten DDr. Werner Königshofer, Kolleginnen und Kollegen (6449/AB zu 6519/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten DDr. Werner Königshofer, Kolleginnen und Kollegen (6450/AB zu 6520/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten DDr. Werner Königshofer, Kolleginnen und Kollegen (6451/AB zu 6521/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten DDr. Werner Königshofer, Kolleginnen und Kollegen (6452/AB zu 6522/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten DDr. Werner Königshofer, Kolleginnen und Kollegen (6453/AB zu 6523/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten DDr. Werner Königshofer, Kolleginnen und Kollegen (6454/AB zu 6524/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten DDr. Werner Königshofer, Kolleginnen und Kollegen (6455/AB zu 6525/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten DDr. Werner Königshofer, Kolleginnen und Kollegen (6456/AB zu 6526/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten DDr. Werner Königshofer, Kolleginnen und Kollegen (6457/AB zu 6527/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten DDr. Werner Königshofer, Kolleginnen und Kollegen (6458/AB zu 6528/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (6459/AB zu 6545/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen (6460/AB zu 6613/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 16

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen (6461/AB zu 6640/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (6462/AB zu 6666/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (6463/AB zu 6806/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (6464/AB zu 6549/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (6465/AB zu 6550/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (6466/AB zu 6551/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (6467/AB zu 6552/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (6468/AB zu 6567/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (6469/AB zu 6636/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (6470/AB zu 6539/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (6471/AB zu 6540/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen (6472/AB zu 6554/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (6473/AB zu 6563/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (6474/AB zu 6565/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (6475/AB zu 6568/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (6476/AB zu 6541/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (6477/AB zu 6557/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (6478/AB zu 6543/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (6479/AB zu 6542/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 17

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (6480/AB zu 6544/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (6481/AB zu 6546/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (6482/AB zu 6553/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (6483/AB zu 6570/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (6484/AB zu 6573/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (6485/AB zu 6556/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten DDr. Werner Königshofer, Kolleginnen und Kollegen (6486/AB zu 6560/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten DDr. Werner Königshofer, Kolleginnen und Kollegen (6487/AB zu 6561/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten DDr. Werner Königshofer, Kolleginnen und Kollegen (6488/AB zu 6562/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (6489/AB zu 6569/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (6490/AB zu 6575/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (6491/AB zu 6579/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (6492/AB zu 6555/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (6493/AB zu 6558/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (6494/AB zu 6559/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (6495/AB zu 6564/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (6496/AB zu 6566/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (6497/AB zu 6572/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen (6498/AB zu 6578/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (6499/AB zu 6581/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 18

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (6500/AB zu 6571/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (6501/AB zu 6574/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (6502/AB zu 6580/J)

der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abge­ordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen (6503/AB zu 6618/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen (6504/AB zu 6582/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (6505/AB zu 6601/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (6506/AB zu 6627/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (6507/AB zu 6663/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (6508/AB zu 6709/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (6509/AB zu 6767/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (6510/AB zu 6585/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (6511/AB zu 6590/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (6512/AB zu 6617/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (6513/AB zu 6631/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (6514/AB zu 6583/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (6515/AB zu 6664/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (6516/AB zu 6671/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ord­neten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (6517/AB zu 6740/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 19

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (6518/AB zu 6768/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen (6519/AB zu 6607/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (6520/AB zu 6594/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (6521/AB zu 6596/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (6522/AB zu 6602/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen (6523/AB zu 6604/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (6524/AB zu 6597/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (6525/AB zu 6595/J)

der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen (6526/AB zu 6795/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (6527/AB zu 6587/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (6528/AB zu 6635/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen (6529/AB zu 6599/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (6530/AB zu 6600/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen (6531/AB zu 6611/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (6532/AB zu 6646/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (6533/AB zu 6661/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolle­ginnen und Kollegen (6534/AB zu 6593/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen (6535/AB zu 6614/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (6536/AB zu 6598/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 20

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen (6537/AB zu 6608/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Mühlberg­huber, Kolleginnen und Kollegen (6538/AB zu 6616/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen (6539/AB zu 6605/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen (6540/AB zu 6609/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen (6541/AB zu 6620/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen (6542/AB zu 6612/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen (6543/AB zu 6615/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen (6544/AB zu 6619/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen (6545/AB zu 6610/J)

der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen (6546/AB zu 6606/J)

der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (6547/AB zu 6621/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (6548/AB zu 6632/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (6549/AB zu 6637/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (6550/AB zu 6638/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (6551/AB zu 6652/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (6552/AB zu 6624/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen (6553/AB zu 6639/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 21

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen (6554/AB zu 6644/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (6555/AB zu 6626/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (6556/AB zu 6648/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (6557/AB zu 6653/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (6558/AB zu 6659/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (6559/AB zu 6708/J)

der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (6560/AB zu 6784/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (6561/AB zu 6629/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen (6562/AB zu 6645/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (6563/AB zu 6647/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (6564/AB zu 6633/J)

der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (6565/AB zu 6815/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (6459/AB zu 6545/J) (Zu 6459/AB zu 6545/J)

*****

der Präsidentin des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (50/ABPR zu 51/JPR)


 


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 22

10.00.26Beginn der Sitzung: 10 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Fritz Neugebauer, Dritter Präsident Mag. Dr. Martin Graf.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die Sitzung.

Die Amtlichen Protokolle der 86. und 87. Sitzung vom 30. November 2010 und der 88. und 89. Sitzung vom 1. Dezember 2010 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Katzian, Ing. Hofer und Ursula Haubner.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ferner gebe ich die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, wie folgt bekannt:

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich wird durch die Frau Bundesministerin für Inneres Dr. Maria Fekter vertreten.

10.01.17Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungs­ge­genstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäfts­ordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 7039/J bis 7145/J;

2. Anfragebeantwortungen: 6434/AB bis 6565/AB;

Beilagen zur Anfragebeantwortung: Zu 6459/AB;

Anfragebeantwortung (Präsidentin des Nationalrates): 50/ABPR;

3. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz über den Verbraucherschutz bei Teilzeitnutzungs- und Nutzungsver­günstigungsverträgen (Teilzeitnutzungsgesetz 2011 – TNG 2011) (1028 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz geändert wird (1029 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz 1959 geändert wird (1030 d.B.).

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs.1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 23

Budgetausschuss:

Monatserfolg November 2010, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (Vorlage 54 BA);

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 67 betreffend „Für den Vollausbau der Murtal Schnellstraße S 36“, über­reicht vom Abgeordneten Fritz Grillitsch,

Bürgerinitiative Nr. 26 betreffend „SOS - Familie!“;

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2010/13 (III-191 d.B.);

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Sozialbericht 2009/2010 des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumen­tenschutz (III-194 d.B.);

Budgetausschuss:

Förderungsbericht 2009 der Bundesregierung (III-195 d.B.);

Familienausschuss:

Bericht über die Tätigkeit der Bundesstelle für Sektenfragen 2008–2009, vorgelegt vom Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend (III-192 d.B.);

Gleichbehandlungsausschuss:

Gemeinsamer Bericht über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes gemäß § 24 GBK/GAW-Gesetz für die Jahre 2008 und 2009, vorgelegt von der Bun­desministerin für Frauen und öffentlichen Dienst und vom Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (III-193 d.B.).

C. Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:

Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und Turkmenistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen,

Aufnahme der Verhandlungen über das Übereinkommen zur Errichtung des König Abdullah Bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog.

*****

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 und 2 der Tagesordnung zusammenzufassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 24

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über Gestaltung und Dauer der Debatte erzielt. Für die Dauer der Fernsehübertragung durch den ORF bis 13 Uhr wurde folgende Redezeitvereinbarung gemäß § 57 Abs. 3 Ziffer 2 der Geschäftsordnung getroffen. Diese lautet:

ein Redner/eine Rednerin pro Fraktion mit 11 Minuten, ein Regierungsmitglied der SPÖ mit 10 Minuten, eine weitere Redner-/Rednerinnenrunde nach Fraktionsstärke mit 6 Minuten, ein Regierungsmitglied der ÖVP mit 10 Minuten, ein Redner der SPÖ mit 4 Minuten, ein Redner der ÖVP mit 4 Minuten, ein Redner der FPÖ mit 4 Minuten, ein Redner der Grünen mit 6 Minuten, ein Redner des BZÖ mit 6 Minuten, ein Redner der SPÖ mit 4 Minuten, ein Redner der ÖVP mit 4 Minuten und ein Redner der FPÖ mit 4 Minuten.

An dieser Stelle erfolgt im Bedarfsfall eine gleichmäßige Kürzung der Fernsehrede­zeiten für alle Fraktionen, sodass sich dann noch eine Redner-/Rednerinnenrunde mit folgenden Redezeiten damit vereinbaren lässt: SPÖ 4 Minuten, ÖVP 4 Minuten, FPÖ 4 Minuten, Grüne 6 Minuten und BZÖ 6 Minuten.

Für die weitere Debatte ist eine Redezeit entsprechend 2 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 29 Minuten, FPÖ 25 Minuten, Grüne 21 Minuten und BZÖ 20 Minuten.

Weiters schlage ich gemäß § 57 Abs. 7 vor, die Redezeit des Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit auf 10 Minuten pro Debatte zu beschränken.

Tatsächliche Berichtigungen werden erst nach Beendigung der Fernsehübertragung auf­gerufen.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

10.03.501. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (981 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Verwaltungs­gerichtshofgesetz 1985, das Rechnungshofgesetz 1948, das Parteiengesetz, das Publizistikförderungsgesetz 1984, das KommAustria-Gesetz, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Zu­stell­gesetz, das E-Government-Gesetz, das Bundesstatistikgesetz 2000, das Konsulargebührengesetz 1992, das Aktiengesetz, das Arbeits- und Sozialge­richtsgesetz, das Außerstreitgesetz, das Baurechtsgesetz, das Eisen­bahn-Ent­eignungsentschädigungsgesetz, die Exekutionsordnung, das Firmenbuchgesetz, das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Gebührenanspruchsgesetz, das Gericht­liche Einbringungsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das GmbH-Gesetz, die Insolvenzordnung, die Jurisdiktionsnorm, die Notariatsordnung, das Privatstif­tungsgesetz, die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Gesetz über das Statut der Europäischen Gesellschaft, das Strafrechtliche Entschädigungsgesetz 2005, das Unternehmensgesetzbuch, das Urkundenhinterlegungsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 2002, die Zivilprozessordnung, das Strafgesetzbuch, das Suchtmittelgesetz, die Strafpro­zessordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz, das Strafvollzugsgesetz, das Strafregistergesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Rechtspraktikanten­gesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Garantiegesetz 1977, das Unterneh­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 25

mensserviceportalgesetz, das Finanzprokuraturgesetz, das Erdölbevorratungs-Förderungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuer­ge­setz, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Bewertungsgesetz 1955, das Gebührenge­setz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Kapitalverkehrsteuergesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Feuerschutzsteuergesetz 1952, das Kraft­fahrzeugsteuergesetz 1992, das Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz, das Bundesge­setz vom 16. Dezember 1948 betreffend die Gewährung von Gebühren­befrei­ungen für Anleihen von Gebietskörperschaften, das Energieabgabenvergütungs­gesetz, das Investmentfondsgesetz, das ImmobilienInvestmentfondsgesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Kommunalsteuergesetz 1993, die Bun­desabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, die Abgabenexekutionsordnung, das Glücksspielgesetz, das Tabaksteuer­ge­setz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das Zivildienstgesetz 1986, das Vereinsge­setz 2002, das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz, das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslands­einsatzgesetz 2001, das Wettbewerbsgesetz, das Mineralrohstoffgesetz, das KMU-Förderungsgesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Bundespflege­geld­gesetz, das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, das Bundesbahn­ge­setz, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, das Bundessozialamtsgesetz, das Hausbe­sorgergesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungs­gesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzie­rungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Sonderunterstüt­zungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allge­meine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Bundesgesetz über einen Kassenstrukturfonds für die Gebiets­kran­ken­kassen, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschafts­dienst­gesetz, die Reisegebührenvorschrift, das Pensionsgesetz 1965, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und Forstar­beiter-Dienstrechtsgesetz, das Poststrukturgesetz, das Asylgerichtshofgesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Fami­lienlastenausgleichsgesetz 1967, das Universitätsgesetz 2002, das Bundesmu­seen-Gesetz 2002, das Bundestheaterorganisationsgesetz, das Familienlasten­ausgleichsgesetz 1967, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Altlastensanierungsgesetz, das Emissionszertifikategesetz, das Vermarktungs­normengesetz, das Umweltförderungsgesetz, das Bundesgesetz über das Bundesamt für Wasserwirtschaft und Änderung des Wasserbauten­förderungs­gesetzes, das Weingesetz 2009, das Patentamtsgebührengesetz, das Fernmelde­gebührengesetz, das Fernsprechentgeltzuschussgesetz, das Postmarktgesetz, das Straßentunnel-Sicherheitsgesetz, das Luftfahrtgesetz, das Schienen­infra­struk­turfinanzierungsgesetz, das Schifffahrtsgesetz und das Wasserstraßen­gesetz geändert sowie ein Verwahrungs- und Einziehungsgesetz, ein Bundes­gesetz zur Rückführung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge der Konsumenten, ein Bundesgesetz betreffend die vergleichsweise Bereinigung des Vollzuges des Bundespflegegeldgesetzes für die Jahre 1993 bis 2009, ein Bundesgesetz, mit dem eine Stabilitätsabgabe von Kreditinstituten eingeführt wird (Stabili­täts­abgabegesetz – StabAbgG), ein Bundesgesetz, mit dem eine Stabilitätsabgabe von Kreditinstituten eingeführt wird (Stabilitätsabgabegesetz – StabAbgG), ein


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Bundesgesetz, mit dem eine Flugabgabe eingeführt wird (Flugabgabegesetz – FlugAbgG), ein Luftfahrtsicherheitsgesetz 2011, ein Bundesgesetz, mit dem das Personal der Heeresforstverwaltung Allentsteig einem anderen Rechtsträger überlassen wird, ein Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz, ein Agrarkontrollgesetz und ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird, erlassen werden und das Stempelmarkengesetz aufgehoben wird (Budget­begleitgesetz 2011) (1026 d.B.)

2. Punkt

Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bun­desgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung parlamen­tarischer Mitarbeiter (Parlamentsmitarbeitergesetz) sowie das Bundesgesetz über die Bezüge der obersten Organe des Bundes, der Mitglieder des National­rates und des Bundesrates und der von Österreich entsandten Mitglieder des Europäischen Parlaments (Bundesbezügegesetz – BBezG) geändert werden (1027 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen damit zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erster Redner gelangt Herr Klubobmann Strache zu Wort. Wie vereinbart stelle ich die Uhr auf 11 Minuten.

 


10.04.31

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Bundeskanzler! Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Regierungsmitglieder! Wenn wir heute über das Budget diskutieren und sprechen, dann sprechen wir in Wahrheit von einem Budget, das – wenn man es sehr, sehr pointiert auf dem Punkt bringen will – ein Ausplünderungsbudget ist (Abg. Großruck: ... pointiert auf den Punkt bringen!), durch das die österreichische Bevölkerung sehr wohl ausgeplündert wird und mit einem Ausplünderungsbudget konfrontiert wird.

Dieses Budget ist de facto eine Katastrophe für den österreichischen Mittelstand, es ist eine Katastrophe für die österreichischen Familien, genauso für die Universitäten wie auch für die Autofahrer, die mit dramatischen Erhöhungen konfrontiert sind, aber auch für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Land, anstatt endlich eine vernünftige Struktur- und Verwaltungsreform nachhaltig in Angriff zu nehmen.

Herr Cap nickt. Er nickt zwar immer, wenn man diesen Punkt anspricht – und das seit Jahren (Abg. Bucher: Seit Jahrzehnten!), aber Konkretes kommt leider Gottes nicht von ihm. Und das, wo doch der Rechnungshof ganz konkret über 300 Punkte vorgelegt hat – aber diese Punkte werden bis heute von dieser Bundesregierung nachhaltig negiert und es werden keinerlei Schritte ihrerseits gesetzt.

Es wäre notwendig, in diesem Bereich endlich die Vorschläge des Rechnungshofes auch konkret umzusetzen, damit wir nicht eine Loch-auf-Loch-zu-Politik erleben, Herr Klubobmann Cap! Das ist ja genau das Problem, das wir heute haben: Wir erleben eine Entwicklung vonseiten dieser rot-schwarzen Bundesregierung, in der das Elend


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verwaltet wird, in der man nicht bereit ist, endlich auch wirklich den Kern der Probleme in Angriff zu nehmen, sondern einfach mit neuen Steuererhöhungen die Löcher stopft und in Wirklichkeit keine nachhaltige, optimale Entwicklung für unser Land sicherstellt.

Das ist eben ein Verwalten des Elends, indem Sie die österreichische Bevölkerung mit neuen Steuern und Steuererhöhungen belasten. Da kann man fast den Eindruck gewinnen, Sie nehmen den Österreichern knapp vor Weihnachten nicht nur den Win­termantel, sondern sogar das letzte Hemd weg – das ist ein bisschen der Eindruck, der entsteht. Und am liebsten würden Sie wahrscheinlich zu Weihnachten, am 24. De­zember, in die Wohnzimmer der Österreicher einsteigen und dort auch noch die Weihnachtspackerln einkassieren, um Ihre Budgetlöcher, die Sie selbst geschaffen haben und die Sie selbst zu verantworten haben, zu stopfen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Bundeskanzler und Herr Finanzminister! Sie, nämlich Ihre Parteien, haben diese Budgetlöcher selbst zu verantworten. Im Grunde genommen sind Sie wie zwei „negative Christkindln“ vor Weihnachten: Anstatt dass Sie den Österreichern zu Weihnachten Geschenke unter den Christbaum legen, nehmen Sie ihnen etwas weg. Aber auf der anderen Seite sind Sie generös, nämlich wenn es darum geht, mit den österreichischen Steuergeldern großzügig umzugehen. Da sind Sie dann wie ein Christkindl – aber nicht gegenüber der eigenen Bevölkerung, nicht gegenüber den Österreichern, sondern wenn es darum geht, Österreichs Beiträge an die Europäische Union nach Brüssel zu überweisen: Na, da sind Sie großzügig! Da werden pro Jahr 2,3 Milliarden € nach Brüssel gezahlt! (Beifall bei der FPÖ.)

Da kennt Ihre Großzügigkeit keine Grenzen, wenn eben jährlich 2,3 Milliarden € an die Europäische Union überwiesen werden. Da sind die Packerln, die Sie möglich machen, dann ganz, ganz groß. Mit diesen 2,3 Milliarden €, die wir jährlich an die Europäische Union zahlen, werden dann auch noch negative Schritte unterstützt, wie zum Beispiel die Öffnung des osteuropäischen Arbeitsmarktes mit 1. Mai 2011, die geplant ist und von Ihrer Seite unterstützt wird – und natürlich noch größere Belastungen für unseren Arbeitsmarkt bringen wird. (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.)

Sie sind großzügig, wenn es darum geht, dass ein nichteuropäisches Land wie die Türkei mit unseren österreichischen Steuermilliarden europafit gemacht werden soll. 2,3 Milliarden €, die vonseiten der SPÖ und der ÖVP auch sehr großzügig für Grie­chenland flüssig gemacht worden sind. 2,3 Milliarden an österreichischen Steuer­geldern aus unserem Budget wurden sozusagen nach Griechenland gepumpt – natürlich in Banken, denn die Bevölkerung dort bekommt keinen Cent. Zusätzlich hat die Nationalbank 4 Milliarden € möglich gemacht, und darüber hinaus sind auch Haftungen in der Höhe von insgesamt 15 Milliarden € für den Euro-Rettungsschirm von österreichischer Seite beschlossen worden. Dieser Euro-Rettungsschirm soll mit rot-schwarzer Zustimmung auch noch ad infinitum verlängert werden.

Ich frage Sie diesbezüglich: Wann, wenn nicht jetzt, ist das Versprechen des Herrn Bundeskanzlers einzulösen, hier auch eine Volksabstimmung darüber vorzunehmen? (Beifall bei der FPÖ.)

Schließlich geht es da nicht um irgendeine Veränderung, mit der man einen Beistrich in diesem Vertrag anders setzt. Nein, da geht es um viel, viel mehr! Da geht es nicht um eine Fußnote, sondern um die Institutionalisierung des Euro-Rettungsschirms über das Jahr 2013 hinaus. Das ist eine wesentliche Veränderung des Vertrages. Da frage ich mich wirklich: Was ist denn dann eigentlich das Wort des Herrn Bundeskanzlers wert (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Nichts!), wenn er hier nicht endlich dafür Sorge trägt, die von ihm versprochene Volksabstimmung auch umzusetzen? (Beifall bei der FPÖ.)


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Der dauerhafte Einsatz von 750 Milliarden € – 750 Milliarden €! – eines Rettungs­schirms führt ja endgültig in die Transfer- und Umverteilungsunion zulasten der Nettozahler innerhalb der Europäischen Union, zulasten eben der starken Volkswirt­schaften, womit die EU letztlich auch auf gravierende Weise verändert wird. Und wir haben immer, von Beginn an, gewarnt! Ich erinnere an die freiheitliche Kritik, als wir gewarnt und gesagt haben: Bitte nicht so ein Einheitswährungs-Experiment wie das Experiment mit dem Euro umsetzen, wo man so unterschiedliche Volkswirtschaften in eine Währungszone hineinzwingt, wo am Ende dann Probleme entstehen werden! – Und jetzt haben wir diese Probleme.

Seit 20 Jahren haben sich die Volkswirtschaften innerhalb der Europäischen Union nicht verändert, und heute stehen wir genau vor der Situation, dass die starken Volks­wirtschaften, wir als Nettozahler, permanent zum Handkuss gebeten werden, natürlich auch permanent mit Zahlungen einzuspringen haben und natürlich auch unsere eigene Bevölkerung bei den Preisen und bei den Kosten hier im Land dementsprechend erleben muss, welche Preissteigerungen seit der Einführung des Euro stattgefunden haben.

Wenn das jetzt insgesamt – nämlich dieser Rettungsschirm und diese Vertrags­verän­de­rung – kein Fall für die einst von Bundeskanzler Faymann so vollmundig in einem Brief an die größte österreichische Tageszeitung angekündigte Volksabstimmung ist, ja was denn dann, bitte? Was denn dann?

Heute wollen Sie, Herr Bundeskanzler, nichts mehr davon wissen. Aber, bitte, wir haben ja Ihren Brief, und in diesem Brief steht es doch schwarz auf weiß drinnen, dass Sie versprochen haben, dass jede weitere Vertragsänderung einer verbindlichen, direkten demokratischen Volksabstimmung unterworfen wird. Und jetzt auf einmal wollen Sie nichts mehr davon wissen? – Dann ist ja Ihr Wort wirklich nichts mehr wert, und jeder Österreicher kann sich ein Bild davon machen, was er von Ihren Worten und Aussagen zu halten hat. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie, Herr Bundeskanzler, sind da eben nicht mehr glaubwürdig, und das setzt sich ja auf allen Linien fort. In der Zwischenzeit Sie haben eine absolute Unglaubwürdigkeit erreicht.

Herr Bundeskanzler und Herr Finanzminister, dieses Budget ist ein Dokument des Scheiterns. Wir haben es mit vielen, vielen Problemen in unserer Heimat, in unserem Land Österreich zu tun: Wir haben eine alternde Bevölkerung, wir haben rückläufige Geburtenraten, wir haben dramatische Demografieentwicklungen, in deren Zusammen­hang wir eigentlich seit vier Jahrzehnten hätten gegensteuern müssen, wir haben eine Situation, in der wir zum Glück aufgrund der guten gesellschaftspolitischen Entwick­lung, aufgrund der guten Ernährung, aufgrund der Gesundheitssituation auch in unse­rem Land eine höhere Lebenserwartung haben, aber natürlich stellt uns die Pen­sionsfrage vor große Probleme, und wir haben auch, wenn es um die undifferenzierte Zuwanderungspolitik geht, sehr, sehr viele Probleme, die heute im Bereich nicht vorhandener Integration – die seit Jahrzehnten nicht stattfindet – vorhanden sind.

Das sind Probleme, die seit Jahrzehnten, zum Teil auch hausgemacht durch Regie­rungen, in unserem Land vorhanden sind. Aber was unternehmen Sie in diesen Fragen? – Nichts! Sie unternehmen nichts! Die Wirtschaftskrise hätten wir als Chance für die angesprochene Staats-, Struktur- und Verwaltungsreform nützen müssen, aber statt sich eben mit diesen nachhaltigen Problemen auseinanderzusetzen, gehen Sie einfach her und treffen Kürzungen bei den Familien und setzen neue Steuer­belas­tungen.

Insgesamt werden die ÖsterreicherInnen in den nächsten vier Jahren über 7 Milliar­den € zusätzlich an Steuern zu berappen haben. Allein die Familien verlieren in den


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nächsten vier Jahren fast 1,3 Milliarden €, und der CO2-Zuschlag bei der Mineral­ölsteuer macht in diesem Zeitraum fast 2 Milliarden € aus. – So schaut es aus, Ihr Wunderbudget, für das Sie sogar die Verfassung gebrochen haben, und auf eine sehr, sehr lockere und laisser-faire-artige Weise mit der österreichischen Verfassung umge­gangen sind, wobei wir letztlich erleben mussten, dass Sie sich da außerhalb des „Verfassungsbogens“ gestellt haben.

Aber das ist eben Finanzpolitik Marke ÖVP, Marke Österreichischen Volkspartei. – Die ÖVP ist ja jetzt seit 1987 ununterbrochen in Regierungsverantwortung, und in dieser Zeit – der Herr Finanzminister und Vizekanzler sagt: Gut so! – haben Sie zusätzliche Schulden in Höhe von 134,4 Milliarden € zu verantworten. Unter Ihrer, unter ÖVP-Regierungsverantwortung zusätzliche Schulden von plus 134,4 Milliarden €! Wo ist denn da die Sparsamkeit der ÖVP gewesen? Wo ist denn da Ihre Verantwortung für zukünftige Generationen gewesen oder gelebt worden? (Beifall bei der FPÖ.) – Sie reden zwar immer davon, aber in Wirklichkeit haben Sie genau das Gegenteil davon gelebt.

Hinzu kommen Finanzverbindlichkeiten der ausgegliederten Unternehmen des Bun­des – also Bahn, Straße, Immobilienverwaltung – von weiteren 30 Milliarden €, also insgesamt ein österreichischer Staatsschuldenstand von 230 Milliarden €, für den die österreichische Bevölkerung jährlich 8 Milliarden € an Zinsen zu begleichen hat und für den die Zinsenbelastung auf 10 Milliarden € anwachsen wird.

Dieses Budget, das Sie hier vorlegen, löst keine Probleme, sondern es schafft Prob­leme. Die nächsten Steuererhöhungen sind schon vorprogrammiert, wenn Sie nicht endlich dazu bereit sind, eben nachhaltig in diesem Land bei den Ausgaben zu sparen, eben nachhaltig den Struktur- und Verwaltungsbereich zu durchforsten (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen) und eben endlich auch Ihre rot-schwarzen Proporzbereiche abzuschaffen.

Abschließend kann man sagen: Das ist kein rot-weiß-rotes Budget, sondern Sie segeln unter einen rot-schwarzen Piratenflagge, unter der Sie letztlich die österreichische Bevölkerung ausplündern. Ich sage Ihnen ganz offen: Die österreichische Bevölkerung hat es satt, so eine Politik erdulden, erleiden und erleben zu müssen! (Beifall bei der FPÖ.)

10.16


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Klubobmann Dr. Cap zu Wort. – Bitte.

 


10.16.14

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Das war heute eine selten unengagierte Rede von Klubobmann Strache. Anscheinend ist ihm das Thema gar nicht ein so besonderes Anliegen. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.) Was er insbesondere vernachlässigt hat, war der Bericht von Herrn Dr. Felderer, dem Präsidenten des Staatsschuldenausschusses, der eigentlich bestätigt hat, dass die Politik, die wir, die Regierung, in den letzten Jahren verfolgt haben – vor allem die Bewältigung der Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise – sich unter anderem dadurch niederschlägt, dass die Einnahmen des Finanzministers im Steigen begriffen sind (Zwischenrufe bei der FPÖ), und dieser Prozess wird nächstes Jahr weitergehen.

Daher sage ich jetzt gleich einleitend bei meiner Rede: Ja, jede Kürzung tut weh. (Abg. Kickl: Na, wart einmal!) Und wir haben das wirklich sehr, sehr intensiv diskutiert, aber es muss nächstes Jahr wieder eine Korrektur geben (Zwischenruf des Abg. Bucher), besonders in den Bereichen, die jetzt so kritisiert worden sind, ob das die Familien sind, die Studenten sind, die Pensionisten sind oder die Entwicklungshilfe­zusammen­


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arbeit. Da muss es nächstes Jahr wieder eine Korrektur geben. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Bucher: Warum macht ihr das nicht heuer?)

Es muss der Weg der Gerechtigkeit fortgesetzt werden, es muss der Weg der sozialen Gerechtigkeit fortgesetzt werden. (Zwischenrufe bei der FPÖ. – Abg. Ing. Westen­thaler: Das ist eine Drohung!) Ich sage das nicht nur in Richtung der drei Oppositions­parteien, ich sage das auch in Richtung Koalitionspartner.

Das, was wir jetzt, in diesen Monaten, durchgesetzt haben, nämlich dass auf der Einnahmenseite die Konzerne 200 Millionen € beizutragen haben, die Stiftungen etwas beizutragen haben, dass es eine Vermögenszuwachssteuer gibt, dass wir eine Ban­kenabgabe haben – und das ist richtig und gut so, denn wir haben für die Banken Haftungen übernommen (Abg. Dr. Strutz: Wer zahlt denn die Bankenabgabe? Der Kunde!); sie sind ein wichtiges Element bei der Stabilisierung und bei der Weiter­entwicklung einer Wirtschaft, da ist es nur gut und richtig, wenn es diese Abgabe gibt, das werden auch 500 Millionen € sein (Zwischenruf des Abg. Kickl) – ist richtig und wichtig. Dieser Weg muss fortgesetzt werden, und das Ziel bleibt eine Vermögens­steuer ab 1 Million €, dann werden wir viele der Kürzungen nicht mehr machen müssen. (Beifall bei der SPÖ.)

Aber wissen Sie, das alles wird übersehen, als ob es das nicht gegeben hätte: Konjunkturpakete, Infrastrukturpakete. Es wurde wirklich alles unternommen und nicht nur Geld in die Hand genommen, um Beschäftigung zu sichern, nein, sondern es musste auch einen Sinn haben, es musste auch eine Zukunftsperspektive haben. – Genau das ist geschehen.

Nehmen wir den internationalen Vergleich her – und ich weiß schon, viele sagen, mich interessiert Österreich und sonst nichts; Sie sind so eine Fraktion, die das sagt. Ich sage Ihnen, mich interessiert auch Österreich in erster Linie (Zwischenruf des Abg. Mag. Stefan), aber der Vergleich ist trotzdem richtig und gut. Wenn in anderen Län­dern die Pensionssysteme gefährdet sind, wenn es in anderen Ländern Minus- oder Null-Pensionsrunden gibt (Zwischenruf des Abg. Dr. Königshofer), wenn es in anderen Ländern Lohnverhandlungen bei null gibt und wenn wir hier in Österreich ordentliche Lohnabschlüsse haben, Pensionszuwächse im ASVG und im öffentlichen Dienst, dann ist das ein Unterschied – und diesen Unterschied, glaube ich, kann man herausstreichen. (Abg. Kickl: Kollege, ... Angebot aus dem Ausland?)

Aber, sage ich Ihnen, wir wären immer unzufrieden, wir wollen immer mehr und wir wollen es immer besser machen. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.) Das ist ein Antrieb, von dem wir nicht ablassen, und daher sage ich Ihnen, die 1,2 Prozent für die 91 Prozent der ASVG-Pensionisten sind etwas Positives, genauso wie die Lohnabschlüsse, wie ich sie vorhin aufgezeigt habe.

Wir hatten jetzt in der Öffentlichkeit eine Diskussion, und ich verwehre mich dagegen, dass es ein Ausspielen zwischen Jung und Alt gibt. Es muss immer einen funktio­nierenden Gesellschaftsvertrag geben! (Beifall bei der SPÖ.)

Die älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger, die am Aufbau dieser Republik mitgewirkt und wirklich viel geleistet haben, verdienen unseren Respekt und unsere Achtung. Daher ist es nur richtig, wenn unter Führung des Bundeskanzlers Faymann die Regierung immer wieder Schritte setzt, um genau dieser Bevölkerungsgruppe entge­genzukommen. Aber – sage ich – zugleich geht es auch um die Zukunft und um die Jungen.

Ich finde es gut, dass es ein Bildungs-Volksbegehren geben soll, das versucht, auch in der Öffentlichkeit ein Reformbewusstsein in Gang zu setzen. Es gibt jetzt schon 80 Millionen € für die Schulen, für die Universitäten, und dieser Weg muss  (Abg.


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Kickl: Die wissen gar nicht, die Schulen, wohin mit dem Geld, mit den 80 Millionen!) – Ich weiß, dass Bildung Sie stört, Herr Kollege Kickl, Sie leben ja von der Nichtbildung. Aber ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir im Bildungsbereich weiterhin diese Initiativen setzen und dass es diese Reformen in diesem Bereich gibt.

Ich muss noch einmal sagen: Die künftige Reform der Strukturen im Bildungsbereich ist ausschließlich nach einem Aspekt zu beurteilen, nämlich: Was nützt sie den Schülerinnen und Schülern?, und nach sonst nichts! (Beifall bei der SPÖ.) Befind­lichkeiten von Landeshauptleuten stehen nicht im Zentrum der Überlegungen, im Zent­rum stehen die Schüler. (Neuerlicher Beifall bei der SPÖ.)

Die Lehrerinnen und Lehrer brauchen wir als Bündnispartner. (Der Redner streift mit seiner Hand das Mikrofon. – Abg. Kickl: Je mehr Sie unruhig sind, desto mehr fuchteln Sie herum!) Wir brauchen die Lehrerinnen und Lehrer als Bündnispartner, und daher geht es auch nicht nur um Fragen der Lehrmethoden, der Lehrinhalte, der Verwaltung, sondern auch um Fragen der Ausbildung, der Qualität der Lehrerinnen und Lehrer.

Weiters möchte ich ehrlich sagen: Die ganze Welt hat schon die gemeinsame Schule, damit sich Begabungen, Talente, Einsatz möglichst über einen längeren Zeitraum gemeinsam entwickeln können (Abg. Dr. Rosenkranz: So wie in Mexiko und Brasilien!), nur Österreich fehlt. Die Neue Mittelschule ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Es gibt einen Run zu den Neuen Mittelschulen. Kleinere Klassen, im Deutsch-Unterricht ist wirklich viel geschehen, aber das ist noch immer nicht genug. Wir werden noch mehr machen müssen, das wird ein Schwerpunkt in Zukunft sein. Ich frage mich: Wenn wir schon rundherum umgeben sind von diesen neuen Schul­formen – wieso in Österreich nicht, Herr Kollege Neugebauer? (Abg. Kickl: Ihre Kinder sind in eine Privatschule gegangen! Ist doch so! Privatkindergarten, Privatschule!) Wieso nicht in Österreich?

Warum geben wir nicht den Schülerinnen und Schülern mit dieser neuen Schule, mit der gemeinsamen Schule, eine Zukunftsperspektive, um auch bei den PISA-Tests in Zukunft besser abzuschneiden? Dazu muss ich allerdings sagen, in anderen Ländern bereitet man sich auf die PISA-Tests vor – bei uns hat die Junge ÖVP einen Boykott ausgerufen! Ich verstehe das bis heute nicht (Abg. Dr. Rosenkranz: Das ist nicht das Einzige, Herr Cap, das Sie nicht verstehen!), anstatt den Wettbewerb aufzunehmen und zu versuchen, möglichst gute PISA-Ergebnisse zu erzielen, weil das auch Werbung für unsere Arbeitskräfte und für unser Land ist.

Das heißt, da muss es Reformen geben. Wir werden Druck ausüben, damit die Strukturen in Bewegung geraten. Da werden die Sozialdemokratinnen und Sozial­demo­kraten sicher nicht lockerlassen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Manche entwickeln sich früher, manche später und manche gar nicht, das sage ich den Zwischenrufern, damit sie wissen, in welche Gruppe sie sich am besten einzugliedern haben. Das ist jedenfalls etwas, das für uns von höchster Bedeutung ist. (Abg. Neubauer: Manche sind stehen geblieben!)

Klubobmann Strache hat vorhin gesagt, Arbeitskräfte aus Osteuropa würden uns überschwemmen, und wer weiß, was noch alles. – Die siebenjährige Übergangsfrist hat die Freiheitliche Partei im Jahr 2003 als damalige Regierungspartei mitbe­schlos­sen, mitgetragen. Das wollen wir nicht vergessen! Als die Freiheitliche Partei in der Regierung war, hat es die höchsten Zuwanderungsraten gegeben. (Abg. Neubauer: Da müssen Sie aber dazusagen, warum!) Als die Freiheitliche Partei in der Regierung war, gab es genau all das, was die Freiheitliche Partei heute kritisiert. Ich werde in Zukunft immer einen Historienteil in meine Redebeiträge einbauen, damit gewisse Sachen nicht vergessen werden. – Das schuldbewusste Schweigen beweist, dass Sie


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jetzt wissen, was los ist. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neubauer: Sagen Sie aber auch dazu, warum!)

Sie wollen wieder in die Regierung, damit es wieder mehr Zuwanderung gibt, weniger Deutsch-Unterricht, damit eingespart wird bei den Lehrern und es offene Arbeitsmärkte für ausländische Arbeitskräfte gibt. Deswegen wollen Sie wieder in die Regierung. Bitte, plakatieren Sie das! Plakatieren Sie das mit einem Bild des Kollegen Kickl, damit man weiß, wer den Text gemacht hat! (Neuerlicher Beifall bei der SPÖ.) Das jedenfalls, finde ich, wäre ein ganz entscheidender Punkt.

Ich habe vorhin von Gerechtigkeit gesprochen. Ich glaube, dass es richtig ist, dass jetzt auch eine sozial gerechte Steuerreform angestrebt wird. Diesbezüglich gibt es immer noch einiges zu tun. Wir wissen vom Sozialbericht und von der Aufteilung des Ver­mögens, der Immobilien, der Stiftungsgelder, wie es sich mit der Verteilung in Österreich verhält. Sie ist noch immer nicht gerecht. Wir wollen daher weitere Korrek­turen ansetzen, damit sie gerechter wird. Wir wollen, dass dieses Geld verwendet werden kann, damit Österreichs Volkswirtschaft wirklich wettbewerbsfähiger wird, damit die Bildung besser entwickelt werden kann, damit das System der sozialen Sicherheit und das Gesundheitssystem abgesichert werden können.

Ich wünsche es niemandem, aber ich sage Ihnen Folgendes: Werden Sie einmal krank in Italien oder in anderen europäischen Ländern, und gehen Sie dort in ein Spital! Sie werden sich wundern. Sie werden zurückkommen und sofort sagen: Ich bin nie wieder eine Oppositionsstimme in Fragen des Gesundheitssystems.

Bundesminister Stöger zum Beispiel kämpft derzeit für einem wirklich klugen Vorschlag. Er will Barrieren und Ländergrenzen überschreiten, um Gelder freizusetzen und sie qualitativ besser einzusetzen, sei es für Pflege, sei es für andere Bereiche. All das sind Schritte, die doch auch eine Opposition mitunterstützen kann.

Wir haben so viele Vorschläge im Bildungs- und Gesundheitsbereich. (Abg. Scheibner: Aber Sie setzen nichts um!) Was tümpeln Sie vor sich hin? Machen Sie doch mit bei den Vorschlägen, die wir haben! Das ist doch wirklich sinnvoll. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Scheibner: Was setzen Sie um von den Vorschlägen?)

Ich sage Ihnen noch etwas – es gäbe noch vieles zu sagen, aber diesen einen Punkt möchte ich schon noch ansprechen –, weil Sie von den Grünen 20 Anträge einbringen wollen, namentliche Abstimmungen verlangen wollen, weil Sie meinen, das wird sehr lange dauern, und so weiter und so fort: Die Geschäftsordnung gibt Ihnen all diese Möglichkeiten, Sie setzen sie ein. – Kein Problem. Aber es wäre wünschenswert gewesen, hätte Kollege Kogler in seiner Zwölf-Stunden-Rede im Ausschuss wirklich ein alternatives Budget auf den Tisch gelegt. In zwölf Stunden kann man das. Eine Stunde ist vielleicht zu wenig, zwei auch, aber in zwölf Stunden muss das möglich sein. Bloß quantitativ einen Rekord aufzustellen, ist zwar okay, aber qualitativ wirklich eine Herausforderung auf den Tisch zu legen, das ist bis heute nicht gelungen.

Ich sage Ihnen: Teilweise sind Ihre Formen des Aktionismus solche, die man früher im Ansatzpunkt nur von ganz links und ganz rechts gekannt hat. Ich finde das insofern unverhältnismäßig, weil Sie immer so tun, als ob das Parlament bedroht sei, die Demokratie bedroht sei, der Sozialstaat am Ende sei, das Gesundheitssystem nicht mehr funktioniere. – Wo leben Sie eigentlich? In welchem grünen Biotop sind Sie eigentlich zu Hause? (Abg. Kickl: Cap hat schon vergessen, dass er selber einmal Aktionist war!) Ich habe so große Hoffnung gehabt. Ich habe mir gedacht, wenn Sie jetzt in Wien in die Landesregierung kommen, dann sind Sie einfach „Staatsgrüne“. Jetzt werden Sie wieder „Rabiatgrüne“. Ich kann damit nichts anfangen. Sie müssen sich erden. Versuchen Sie einfach, inhaltlich zu beeindrucken anstatt mit Aktionismus!


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Sie machen, was Sie wollen, die Geschäftsordnung gibt Ihnen die Möglichkeit dazu. Die Österreicherinnen und Österreicher werden das selbst zu beurteilen haben. Aber dass Sie das Bild zeichnen wollen, dass wir kurz vor einem Zusammenbruch in einer Bananenrepublik oder sonst was sind, das ist ungerecht. Es ist ungerecht, es ist fehl, und es ist auch ein Schlechtmachen der Österreicherinnen und Österreicher und unseres Landes, und das wollen wir nicht zulassen! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.27


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Klubvorsitzende Dr. Glawischnig-Piesczek zu Wort. – Bitte.

 


10.27.35

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Frau Präsidentin! Meine ge­schätzten Damen und Herren auf der Regierungsbank! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Kollege Klubobmann Cap (Oh-Rufe bei SPÖ und ÖVP), „Rabiatgrüne“? – Ich war wirklich in Versuchung, zu lachen. Das, was die Grünen im Rahmen der Budgetverhandlungen gemacht haben, ist nämlich nichts anderes, als Parlamentarier zu sein, echte Parlamentarier – und nichts anderes. (Beifall bei den Grünen.)

Es würde Ihnen besser anstehen, anstatt hier gute Tipps vom Rednerpult abzugeben, sich auch darauf zurückzubesinnen, dass Sie Parlamentarier sind, dass Sie heute das Budget beschließen und nicht die Regierung und dass Sie heute und hier noch die Möglichkeit haben, Dinge zu ändern – heute und hier und nicht erst nächstes Jahr. Diese Krokodilstränen hier zu vergießen, das alles müsse noch kommen, das alles müsse noch passieren, aber alles erst im nächsten Jahr, das können Sie jetzt einmal beiseiteschieben. Sie haben heute die konkrete Möglichkeit, über 21 Abänderungs­anträge, ganz konkrete inhaltliche Abänderungsanträge, die alle wohl begründet sind, und alle Dinge zum Inhalt haben, die für die Menschen sehr, sehr wichtig sind, abzustimmen, einfach aufzustehen und Ja zu sagen – heute, hier und jetzt, und nicht erst im nächsten Jahr. Ersparen Sie uns Ihre Tipps, wie wir uns parlamentarisch verhalten sollen! (Beifall bei den Grünen.)

Die Kritik am Budget ist, glaube ich, in den letzten Wochen sehr ausführlich von allen Teilen der Zivilgesellschaft, von vielen Fachexpertinnen und Fachexperten, von Wirt­schaftsforscherinnen und Wirtschaftsforschern sehr eindeutig und klar dargelegt worden, und diese lautet im Grunde zusammengefasst: Dieses Budget setzt keine Prioritäten. Es wird mit einer Rasenmäher-Methode vor allem über jene Bereiche drübergefahren, die für die Zukunft sehr relevant sind, nämlich vor allem über den Bildungsbereich, den Wissenschaftsbereich, nach wie vor über den Umweltschutz. Die Herausforderungen, die demographisch auf uns zukommen, insbesondere im Bereich der Pflege, werden nicht berücksichtigt. Man hat sich nach sehr langem Warten – weil man auf Landtagswahlen geschielt hat – unter Begehung eines Verfassungsbruchs in einer sehr kurzfristigen Aktion auf sehr viele Fehler geeinigt, die jetzt nicht korrigiert werden sollen.

Wir machen heute mit unseren 21 Abänderungsanträgen noch einmal einen konkreten Versuch, diese Fehler zu korrigieren. Ich appelliere an Sie als Abgeordnete des Hohen Hauses, als ÖVP- und SPÖ-Abgeordnete, sich heute einmal wie Parlamentarier zu verhalten und nicht einfach alles durchzuwinken, was von der Regierung ins Haus geschickt wird, sondern wirklich einmal nachzudenken, wofür oder wogegen Sie sind. (Beifall bei den Grünen.)

21 Abänderungsanträge – 20 davon betreffen Streichungen von Dingen, die aus unserer Sicht nicht sinnvoll sind und die ein zu hartes Einschneiden in bestimmten


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Bereichen bedeuten. Das sind im Wesentlichen die Einsparung bei der Familien­beihilfe, das Herabsetzen von 26 auf 24 Jahre – das ist im Übrigen mit hoher Wahrscheinlichkeit auch verfassungswidrig; wir werden das noch bekämpfen –, die Reduktion des Mehrkinderzuschlages. Jetzt schaue ich in Richtung ÖVP-Familien­sprecherin: Das kann Ihnen nicht gefallen, Sie haben heute die Chance, auch per­sönlich dagegen zu stimmen, dass das geschieht. (Ruf bei der ÖVP: Danke, dass Sie uns die Chance geben!) Ja, das könnten Sie auch selbst machen, Sie könnten auch selbst einmal Anträge einbringen und nicht nur die Regierung irgendwie als verlängerte Werkbank bedienen! (Beifall bei den Grünen.)

Die Verschlechterung beim Pflegegeld können Sie heute noch zurücknehmen, und auch die Kürzung der Presseförderung – ein besonders perfider Punkt, und ich möchte noch einmal ausführen, was das tatsächlich bedeutet. Das heißt, die strukturierte Presseförderung nach Kriterien wird gekürzt, stattdessen werden die Werbeausgaben im Bundeskanzleramt erhöht. Das heißt, dass Medien noch sehr viel stärker ans Gängelband der Politik genommen werden müssen. Die Möglichkeiten, die sich der Bundeskanzler damit eröffnet, bringen ihm 1 Million mehr für Inserate für jene Medien, die ihm wohlgesonnen sind; er kann sich also weiterhin politische Berichterstattung kaufen. (Abg. Neubauer: Er wird es nötig haben, der Herr Faymann!) Das ist nicht fair. 1 Millionen €! – Weg damit! Sie haben die Chance. (Beifall bei den Grünen.)

Die Verschlechterungen im Behindertenbereich können, glaube ich, auch niemandem hier im Haus gut gefallen. Sie haben die Aktionen, die viele Organisationen vor diesem Haus über all die Wochen der Budgetauseinandersetzungen gestartet haben, selbst mitverfolgt.

Ein Punkt, das Beschämendste überhaupt, ist die Kürzung der Entwicklungszusam­men­arbeit – eine vollkommen überschießende, ungerechte Kürzung, die unsere inter­nationale Verpflichtung, solidarisch mit anderen Ländern zu sein, völlig vernichtet. – Auch das können Sie heute zurücknehmen. Kollege Cap möchte das erst im nächsten Jahr machen. Sie sind herzlich dazu eingeladen, das heute zu tun!

Ein Antrag – der allerdings auch ins Positive geht – betrifft die Flugticketabgabe. Das ist durchaus in Ordnung, das kann man umwidmen in Richtung EZA und Umweltschutzmaßnahmen. Auch hier brauchen wir sehr viel mehr neue Mittel und sehr viel mehr zusätzliche Mittel.

Was sich Österreich im Bereich Klimaschutz in den letzten Jahren geleistet hat, das geht wirklich nicht mehr. Das bedeutet, dass das die „Zukunftsbudgetlöcher“ sein werden. Österreich wird aufgrund des Versagens von ÖVP-Politik im Bereich Klima­schutz Verschmutzungszertifikate kaufen müssen. – Auch das kann man heute im Übrigen noch ändern.

Dieses Budget ist nicht alternativlos. Das haben Sie immer versucht, uns einzureden, das haben Sie versucht, der Bevölkerung einzureden. Klar ist, Konsolidierung ist notwendig, ja. Es wäre nur sinnvoll gewesen, sich einmal ernsthaft darüber zu unterhalten, welche Bereiche trotz eines Konsolidierungsbudgets ausgenommen sind, welche zusätzliche Investitionen bekommen. Da haben wir es mit sehr großen Schwin­delpaketen zu tun – ich sage das in dieser Deutlichkeit –, und zwar im gesamten Bereich Universitäten und Schulen. Es gibt keinen einzigen Cent zusätzliches Geld. Es gibt keinen einzigen Cent zusätzliches Geld für den wichtigsten Bereich für unsere junge Generation und für die Jugend.

Obwohl uns PISA in Österreich wieder einmal durchgebeutelt hat – alle waren aufge­schreckt und schockiert –, gibt es keine einzige Konsequenz aus diesen Unter­suchungen im Budget, und das darf es nicht geben! Sie haben hier eine Verant­wor­tung! (Beifall bei den Grünen.)


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Soziale Gerechtigkeit, das Lieblingswort der SPÖ – und dann kommen immer jene Dinge, die sie nicht umgesetzt hat, die mit dem Koalitionspartner zu verhandeln sie nicht fähig war. Ich gestehe ein, ich gestehe zu, und das ist auch als Lob zu verstehen, dass bestimmte Schrauben gesetzt wurden. Es ist gut, dass bei der Stiftungs­besteue­rung begonnen wurde, aber was hier begonnen wurde, ist nicht mehr als ein Kitzeln. Das ist wie, wenn die Reichen mit einer Feder ein bisschen gekitzelt werden, aber das ist noch lange keine sozial gerechte Besteuerung. Wenn wir uns vor Augen führen, dass 60 bis 80 Milliarden € in Österreich in Stiftungen geparkt sind, bedeutet das Erträge von mindestens 3 Milliarden € pro Jahr. Und der Anteil für die Sanierung des Budgets, für die Konsolidierung, sind sage und schreibe 80 Millionen €. – Ist das fair?

Bei den Menschen, die pflegebedürftige Angehörige haben, wird gekürzt. Bei den großen Herausforderungen, bei jenen, die Familien haben, die Kinder in Ausbildung oder vielleicht Eltern zur Pflege haben oder vielleicht beides gleichzeitig, wird ganz brutal hineingeschnitten. Deshalb sage ich: Soziale Gerechtigkeit findet man in diesem Budget tatsächlich nicht! Wir fordern eine echte sozial gerechte Besteuerung. Man kann sich mindestens 50 Prozent dieser Stiftungssteuerprivilegien vornehmen. Das würde immer noch kein Kapital aus Österreich vertreiben.

Ein weiterer Punkt: die Ökologisierung. Das war das Lieblingswort des ehemaligen Umweltministers und jetzigen Finanzministers, der einfach in den Bereich der sogenannten Ökosteuern hineingegriffen hat und nun versucht, das als Ökologisierung des Steuersystems zu verkaufen. Wir fordern nach wie vor eine ökologische Steuer­reform, die sozial gerecht ist, die aufkommensneutral ist und die auf der anderen Seite auch Steuern senkt, die aber tatsächlich einen Lenkungseffekt erzielt, die tatsächlich CO2-Reduktion ermöglicht, nicht eine Steuerreform, die das Budget de facto mit einer Schröpfaktion füllt und gleichzeitig die große Chance vergibt, umzusteuern. Das ist höchst notwendig. Wir sind mittlerweile das einzige Land in der Europäischen Union, das seine Klimaschutzziele nicht erreicht, und das ist eine Schande für Sie als Finanzminister und ehemaligen Umweltminister! (Beifall bei den Grünen.)

Bei ein paar großen Themen sind Sie nicht vorangekommen – das ist bedauerlich –, und zwar bei den Verhandlungen mit den Ländern. Man rühmt sich, dass die ganz­tägige Schulbetreuung ausgebaut wird. – Die Wahrheit ist, dass die Länder sehr viel mehr zusätzliche Steuereinnahmen, Bundesertragsanteile erhalten, was eigentlich nicht notwendig gewesen wäre. Man hätte das machen können, allerdings nur in Verknüpfung auch mit echten Reformen. Diese liegen bis jetzt nicht auf dem Tisch. Ob das Geld, das die Länder insbesondere für die ganztägige Schulbetreuung bekommen werden, auch tatsächlich dort hineinfließt, weiß niemand.

Genauso wenig weiß man, wie das mit den Pflegestandards sein wird. Sie haben das Problem einfach weitergegeben, und Sie haben das Geld einfach weitergegeben. Sie müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, dass Sie in dem Sinn eine Koalition der Mutlosigkeit sind, weil Sie genau dieses wichtige Problem, mit den Ländern endlich einmal Strukturreformen zu verhandeln, im Rahmen dieses Paketes nicht angegangen sind. Das ist wahrscheinlich das größte Versäumnis im Rahmen dieser sehr kurzen Budgetverhandlungen.

Das Budget ist bildungsfeindlich, es belastet Familien, wir haben es mit Ökoschwindel zu tun, es ist ein Budget, das sozial vollkommen ungeschliffen hineinschneidet, und wir möchten es noch ändern. Wir möchten es tatsächlich inhaltlich noch ändern. Wir rufen Sie noch einmal zur alten Tradition auf, Parlamentarier zu sein, um sich am Tag nach der Abstimmung auch noch in den Spiegel schauen zu können, und Dinge, die Sie selbst vom Herzen her nicht für gut finden, abzulehnen und einige unserer Abände­rungsanträge mitzutragen. Es kann nicht sein, dass hier nur Abgeordnete von SPÖ und ÖVP sitzen, die ihr politisches Gewissen, ihr politisches Wollen, ihr politisches Ent­


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scheiden an die Regierungsbank abgetreten haben. Das wollen wir nicht glauben. (Beifall bei den Grünen.) Sollte das so sein, werden wir die Bevölkerung über jeden Einzelnen von Ihnen informieren, deswegen auch eine namentliche Abstimmung.

Zur FPÖ noch eine kurze Anmerkung. Ich entnehme der APA und den Redebeiträgen hier immer wieder, die FPÖ sei höchst unzufrieden, wünsche sich eine Unterschriften­verweigerung von Bundespräsidenten Heinz Fischer zum Budget, aber gibt es eigene Protestmaßnahmen, Sonderaktionen oder vielleicht Anträge? (Abg. Strache: Verfas­sungsklage!) – Eine Verfassungsklage habe ich nicht gesehen. (Abg. Strache: Eine Verfassungsklage werden wir sicherstellen!) Das Land Kärnten möchte klagen, dass es weniger Budget hat. Wir wollen die Familien unterstützen und nicht das Kärntner Landesbudget, das ist ein wesentlicher Unterschied. (Beifall bei den Grünen.) Wir ste­hen hinter den Betroffenen und nicht hinter irgendwelchen seltsamen Ankündigungen eines Kollegen Uwe Scheuch, der, glaube ich, sicher kein Verfassungsrechtler ist. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

10.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Herr Klubobmann Kopf. – Bitte.

 


10.38.17

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Herr Vizekanzler! Geschätzte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir sind uns darüber einig: Schulden sind verbrauchte Zukunft, vor allem verbrauchte Zukunft unserer Kinder und Enkelkinder. Und wenn es in den letzten 30 Jahren eine Bundesregierung gegeben hat, die Schul­den reduziert hat – in Relation zum BIP –, Herr Kollege Strache, dann war das zu­nächst die ÖVP/FPÖ-Regierung, die Sie dann in die Luft gesprengt haben, und in weiterer Folge die ÖVP/BZÖ-Regierung, die diesen Schuldenabbau weiter vorange­trieben hat, genau in diesen Jahren! (Beifall bei ÖVP und BZÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.) Also wenn Sie Vorwürfe erheben, dann sollten Sie sich auch an die richtige Adresse halten.

Meine Damen und Herren, so wie im Privaten muss man auch im Bundeshaushalt hin und wieder Schulden machen. Man kann Schulden für Investitionen machen, die auch den nächsten Generationen noch nützen, überhaupt keine Frage. Man kann oder muss auch Schulden in einer Situation machen, wie wir sie jetzt in den letzten Jahren hatten. Auch in einer Finanzkrise, wie sie seit den dreißiger Jahren nicht mehr da war, ist es legitim, Schulden zu machen. (Abg. Strache: Seit 1987 durchgängig!) Aber wir dürfen keine Schulden für den Konsum der heutigen Generation machen, nicht einmal für den Konsum der Ärmsten, denn wenn wir das tun, dann fehlt dieses Geld, um die Ärmsten in den nächsten Generationen zu unterstützen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Moser: Aber Sie machen ja Schulden!)

Das heißt, es gibt keine andere Alternative zu einer raschen Rückkehr zu gesunden Staatsfinanzen – und SPÖ und ÖVP gemeinsam gelingt das mit diesem Budget.

Frau Kollegin Glawischnig, wenn Sie hier den Parlamentarismus beschwören und die Abgeordneten der Regierungsparteien beschwören, eines sollten Sie uns zugestehen: Wir sind um nichts weniger menschlich, und wir sind um nichts weniger von der einen oder anderen Maßnahme, die wir gezwungen sind, zu treffen, betroffen. Aber es gibt einen großen Unterschied: Sie betreiben Oppositionsarbeit um der Opposition willen, wir stehen in der Verantwortung! (Beifall bei der ÖVP. Zwischenrufe der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek.)


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Ja, dieses Budget und manche der Maßnahmen, die notwendig sind, sind schmerzhaft. Sie werden heftig diskutiert. Aber ganz offen gesagt, für so manche Protestaktion fehlt mir schlicht und einfach das Verständnis: 3 000 Kreuze vor dem Parlament gegen eine Kürzung der Entwicklungszusammenarbeit aufzustellen, wobei man dazusagen muss, der Bundesminister für Äußeres, Michael Spindelegger, hat ganz klar die zuständige Organisation angewiesen, in der Struktur zu sparen und nicht bei der Hilfe für jene, die dies brauchen, für diese überzogene Aktion hier vor dem Hohen Haus fehlt mir das Verständnis. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei den Grünen.)

Meine Damen und Herren, diese Schritte, die wir hier setzen müssen, sind alter­nativlos. Trotz dieser schmerzvollen Maßnahmen gelingt es uns erst im Jahr 2013 oder 2014, wieder mit dem Schuldenabbau zu beginnen – zunächst steigen die Schul­den leider weiter an. Wenn wir diese Maßnahmen betrachten, ist es legitim, die Frage nach der Gerechtigkeit zu stellen. Aber wir haben Familienleistungen von 8,5 Milliar­den €, das ist das Eineinhalbfache an Familienleistungen, wie sie die anderen OECD-Länder im Durchschnitt haben. Und der Anteil an Kindern, die von Armut bedroht sind, ist bei uns halb so hoch wie in den OECD-Ländern, in anderen reichen Ländern. Das heißt, meine Damen und Herren, kein Land tut mehr für die Familien als Österreich, und da ist es schmerzhaft, aber legitim, eine kleine Kürzung vorzunehmen. (Beifall bei der ÖVP.)

Konzerne und Stiftungen, meine Damen und Herren: Österreich kann sich im Wett­bewerb der Firmenzentralen sehr gut behaupten, und das kommt den Menschen in diesem Land zugute, mit Arbeitsplätzen, mit sicheren Einkommen. Es war auch richtig, Konzernen die Möglichkeit zu geben, Verluste, die sie in anderen Ländern machen, hier gegenrechnen zu können. Ein attraktives Stiftungsrecht hat viel Kapital nach Österreich gebracht, zum Wohle der Menschen hier. Aber ich sage auch dazu, es ist selbstverständlich in einer schwierigen Budgetsituation gerecht und richtig, von diesen Konzernen, von diesen Stiftungen einen ordentlichen Beitrag zur Budgetsanierung zu verlangen, und das tun wir mit diesem Budget.

Meine Damen und Herren, ein Nächstes: die Banken. Sie sind Lebensadern für unser Wirtschaften, sie sind Grundlage für den Wohlstand, sie sind auch nicht die Verur­sacher der Finanzkrise, jedenfalls nicht die österreichischen Banken. Aber trotzdem ist es ein Akt der Gerechtigkeit, auch von diesen Banken jetzt in dieser schwierigen Budgetsituation einen ordentlichen Beitrag zur Budgetsanierung zu verlangen. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren, nun zu den Spekulanten. Viele haben mit Spekulation ein Vermögen verdient. Leider haben viele dabei auch viel Geld verloren. Das Verhalten der Spekulanten hat, im Gegensatz zu dem der heimischen Banken, sehr viel dazu beigetragen, dass wir in diese Finanzkrise gekommen sind. Es ist daher im Sinne der Gerechtigkeit selbstverständlich notwendig und richtig, gerade von jenen, die mit Spekulationen Erträge erwirtschaften, ihr Vermögen vermehren, einen ordentlichen, auch einen großen Beitrag zur Sanierung unseres Staatsbudgets zu verlangen. Und das tun wir mit diesem Budget, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Oder, meine Damen und Herren: Rauchen ist ungesund, und zwar nicht nur für die, die rauchen, auch für viele, die mitrauchen müssen. Es verursacht hohe „Reparaturkosten“ im Gesundheitswesen. Es ist daher legitim und gerecht, auch von dieser Bevölke­rungsgruppe einen Beitrag zur Sanierung des Budgets zu verlangen.

Das Autofahren, die Flugreisen sind nicht mehr wegzudenken aus unserer Zivilisation, aber es ist umweltschädigend, und daher ist es legitim und richtig, von dieser Gruppe


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auch einen Beitrag zur Sanierung des Budgets zu verlangen, meine Damen und Herren. (Abg. Dr. Moser: Einen sehr niedrigen! Viel zu niedrig!)

Die Steuerzahler: Österreich ist ein Hochsteuerland. Von allen Experten bestätigt: 44 Prozent Steuer- und Abgabenquote sind leistungsfeindlich, sind eine Gefährdung für unseren Wohlstand. Aber es können nicht diejenigen, die die Steuern brav bezah­len, die Dummen in diesem Land sein. Deswegen auch der Ansatz zur Betrugsbe­kämp­fung in diesem Paket. Wir müssen von jenen den gerechten Beitrag holen, die derzeit versuchen, mit allen möglichen Tricks ihren Beitrag zum Steuersystem nicht zu leisten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Kickl: Aber genau so ist das beim Euro-Rettungsschirm! Was haben Sie dazu zu sagen? Das ist genau das gleiche Muster!)

Meine Damen und Herren, dieses Budget und diese Budgetsanierung sind alter­nativ­los, sie sind notwendig im Sinne unserer nächsten Generationen. Wir dürfen diesen nicht einen Rucksack an Schulden umschnallen und hinterlassen, den sie dann zurück­zahlen müssen, für Dinge, die wir uns heute geleistet haben.

Aber es gibt auch eine Zeit nach der Budgetsanierung. Die nächsten Jahre werden davon geprägt sein müssen, dass wir alles tun, um die wirtschaftlichen Rahmen­bedingungen in diesem Land weiter zu verbessern, denn wenn die Wirtschaft ent­sprechende Möglichkeiten in diesem Land hat, dann werden auch entsprechende Steuereinnahmen fließen und dann werden wir auch wieder in der Lage sein, da oder dort, wo es notwendig ist, Akzente zu setzen.

Und wo ist es notwendig? Bildung – immer wieder diskutiert. Wir geben in diesem Land pro Schüler von allen vergleichbaren Ländern am meisten Geld aus, aber das Ergebnis ist leider unterdurchschnittlich. Und, Kollege Cap, die Lösung oder der Lösungsansatz „Gesamtschule“ ist mir da etwas zu simpel. Wo haben wir denn die Probleme, in der PISA-Studie aufgezeigt? Unsere jungen Leute beherrschen zum Teil die Sprache nicht gut. Sie haben Probleme bei ihrer Lesekompetenz. Das lernt man aber alles, bevor man zehn Jahre alt wird. (Abg. Dr. Strutz: Zehn Jahre ÖVP-Bildungsminister!) Es ist daher völlig verfehlt, den Schwerpunkt der bildungspolitischen Debatte auf diesen Punkt zu legen, anstatt dorthin zu lenken, wo das wahre Problem liegt. (Beifall bei der ÖVP.)

Österreich gehört zu den Ländern, die am meisten pro Uni-Absolvent ausgeben, aber wir haben zu wenige Absolventen. Es fangen viele ein Studium an, zu wenige beenden es. Das ist keine Frage von mehr Geld, im Gegenteil, das wäre eine Frage von Zugangsregelungen und eine Frage von Studiengebühren, um auch jene im Studium zu halten, die es tatsächlich fertigmachen wollen. (Beifall bei der ÖVP.)

Ein Letztes, was wir in den nächsten Jahren sicher zu tun haben: Wir sind derzeit genötigt, den Menschen Steuern in einer Höhe abzuverlangen, die für ein Land prob­lematisch ist, das als Wirtschaftsstandort nur überleben kann, wenn es imstande ist, Firmenzentralen hier zu halten, Arbeitsplätze hier zu halten, und das damit auf die Leistungsbereitschaft der Menschen angewiesen ist. Es muss uns daher in den nächsten Jahren wieder gelingen, diese Steuer- und Abgabenquote im Sinne der Leis­tungsgerechtigkeit, im Sinne der Leistungsbereitschaft der Menschen wieder zu senken, und auf all diese Themen – Bildung, Hochschulen, Forschung, Universitäten, Gesundheit, aber auch Senkung der Steuern- und Abgabenquote – werden wir unser Augenmerk in den nächsten Jahren in unserer politischen Arbeit zu legen haben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Klubobmann Bucher gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 



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10.49.33

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben gerade den Kollegen Kopf gehört mit der alten Schuldenlüge der ÖVP. – Herr Kollege Kopf, hören Sie endlich einmal auf, uns hier im Haus und auch die Menschen draußen zum Narren zu halten! Die ÖVP ist seit 24 Jahren ununterbrochen in Regierungsverantwortung! Sie haben alle Budgets der letzten 24 Jahre mitbeschlossen und sind daher mit in Verantwortung für diesen Schul­denberg, den Sie angehäuft haben und den die nächsten Generationen werden abzu­bauen haben. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der ÖVP, so schnell kann die Wirtschaft gar nicht wachsen, wie Sie Schulden machen. Das ist die Realität. Die Arbeit­nehmerInnen und Arbeitgeber in unserem Land, die sind ja gar nicht in der Lage, so viel zu leisten und an Steuern aufzubringen, wie Sie das Land und die nächsten Generationen verschulden. (Beifall beim BZÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der ÖVP, Sie verpfänden ja unser Land! Sie verpfänden unser Land an die nächsten Generationen. Das ist die Realität, vor der wir heute geradezu verzweifeln im Angesicht des Budgetvoranschlags und des Bud­getbegleitgesetzes, die Sie uns hier vorlegen.

Herr Kollege Cap, Sie reden immer von Gerechtigkeit. Wenn ich die Medien der letzten Tage lese: Die einzige Gerechtigkeit, die ich wahrnehme, ist die, dass Sie bei den Wahlumfragen derzeit in Grund und Boden hinunterrasseln. Das ist die einzige Gerechtigkeit, weil die Menschen es satthaben, Ihre Lügen auszuhalten, die Sie Tag für Tag streuen. (Beifall beim BZÖ.)

Wenn Sie von Zukunftsperspektiven reden, meine sehr geehrten Damen und Herren: Die einzig hoffnungsvolle Zukunftsperspektive ist jene, dass es ab der nächsten Wahl keine große Koalition mit Rot und Schwarz mehr geben wird. Das wäre gut für Österreich und sollte auch weiter vorangetrieben werden. (Beifall beim BZÖ.)

Die Menschen haben ein Anrecht auf die Wahrheit, und Sie belügen die Menschen, wo immer Sie können. (Beifall beim BZÖ.)

Ich erinnere nur an die Aussagen des Herrn Bankenministers Pröll. Herr Banken­minister Pröll, Sie haben wochen-, monatelang den Menschen in unserem Land gesagt, es gibt weder neue Steuern noch Steuererhöhungen. Das haben Sie monate­lang über die Medien verbreitet. Heute beschließen Sie über Vorlage der Bundes­regierung, meine sehr geehrten Damen und Herren von Rot und Schwarz, ein Steuer- und Belastungspaket in der Größenordnung von 3 Milliarden €.

Das ist das, was die Menschen satthaben: ständig von etwas anderem zu reden und auszugehen, als Sie dann umsetzen und hier im Hohen Haus beschließen. Da ist es ja kein Wunder, dass die Menschen sich von den Politikern in unserem Land abwenden und es satthaben, dass die Politik das Land verwaltet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Budget und vor allem diese Budget­begleitgesetze, um die es ja jetzt am Vormittag geht, sind eine reine Geldeintrei­bungs­aktion, eine reine Geldeintreibungsaktion auf dem Rücken der sozial Schwachen, der Familien und der Pflegebedürftigen. Darum kommen Sie nicht herum, aus diesem Vorwurf kommen Sie nicht heraus, Herr Bankenminister Pröll! (Beifall beim BZÖ.)

Bankenminister Pröll steht für Banken, für marode Banken und für Konzerne. Das ist Ihre Politik, dafür machen Sie Politik in unserem Land! (Rufe bei SPÖ und ÖVP: Hypo Alpe-Adria! Hypo Alpe-Adria!)

Herr Minister Pröll, Sie fahren ständig nach Brüssel und deponieren dort Milliarden der österreichischen Steuerzahler. Ich bin kein Anti-Europäer, Herr Bankenminister Pröll,


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aber jemand, der sorgsam auf die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Österreich Rücksicht nimmt und vor allem darauf schaut, dass wir nicht gewissenlos Milliarden­versprechungen machen, die wir dann nicht halten können.

Dieses sündteure Abnicken in Brüssel kostet nämlich die Steuerzahler 17 Milliarden €. Und das ist ein Kuhhandel, der hier betrieben wird, denn dafür, dass der Herr Ban­kenminister 17 Milliarden € der Steuerzahler in Brüssel deponiert, bekommt er lobende Worte für die Wirtschaftsentwicklung in unserem Land. Das ist der Deal, meine sehr geehrten Damen und Herren, ein sündteurer Deal, der uns nachhaltig Schaden zufügt, denn das müssen alles die Familien, das müssen die Pflegebedürftigen und das müssen die sozial Schwächeren und die Wirtschaft in unserem Land ausbaden. Und das ist der eigentliche Gipfel der Verlogenheit. (Beifall beim BZÖ.)

Warum sagen Sie uns nicht von Anfang an die Wahrheit, Herr Bankenminister Pröll, von Anfang an? Sie haben 17 Milliarden € nach Brüssel transferiert – sagen Sie doch dazu, dass kein Cent zurückkommt! Sagen Sie uns das doch, dass Sie einen Euro-Fonds bilden werden, der zur Rettung des Euro herangezogen werden soll! Da sehen die Steuerzahler, da sehen Sie im Budget in Zukunft keinen einzigen Cent! Das ist verlorenes Geld! Das ist Geld, das erst einmal erwirtschaftet werden muss, meine sehr geehrten Damen und Herren, denn in der Zwischenzeit steigen die Schulden und die Zinsbelastung weiter. Und man darf nicht vergessen, dass 80 Prozent von den 10 Milliarden €, die wir Jahr für Jahr an Zinsen zahlen, noch dazu ins Ausland fließen, weil es Fremdschulden sind.

Da frage ich mich wirklich: Wo haben Sie wirtschaften gelernt, Herr Finanzminister, Herr Bankenminister Pröll? – Nicht in Österreich, das steht fest, nicht in Österreich. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Grosz: Bei seinem Onkel!)

Wenn Sie mit den Milliarden in Brüssel nur so herumschmeißen, Herr Bundeskanzler, wenn Sie solche großartigen Versprechen machen, dann erinnern wir Sie schon daran, dass Sie in einem Schreiben über die „Kronen Zeitung“ dem Steuerzahler ausgerichtet und versprochen haben, dass Sie bei Vertragsänderungen in Zukunft eine Volks­abstimmung machen wollen. Bei so kleinen Bagatellfragen sind Sie konziliant, aber wenn es plötzlich um riesige Beträge und um Milliardensummen geht, da wollen Sie nichts wissen von einer Volksabstimmung. Stehen Sie einmal zu Ihrem Wort, und hören Sie auf mit dieser ständigen Lügenpropaganda, meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Regierungsbank! (Beifall beim BZÖ.)

Sie wollten die Banken bestrafen, weil Sie gemeint haben, die Banken seien schuld an allem Übel. Herausgekommen ist eine Bankensteuer – in Wahrheit ist es eine Bank­kundensteuer. Sie werden ja nicht im Ernst glauben, meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Regierungsbank, dass auch nur eine Bank das bezahlt, was Sie hier von den Banken verlangen, diese 500 Millionen €. Das wird selbstverständlich weiter­gegeben an die Bankkunden in Form von Bearbeitungsgebühren, Kreditgebühren und Risikoaufschlägen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.) Das sollten Sie endlich einmal begreifen.

Von Ihnen (in Richtung SPÖ) erwarte ich mir das eh nicht, aber zumindest von der ÖVP, weil es dort ein paar wenige gibt, die die Bankenvertreter abbilden und genau wissen, dass selbstverständlich alle Fixkosten in die Kalkulation einfließen und am Ende der Kunde das alles zu bezahlen hat, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ.)

Dasselbe: Sie wollten ein Ökosteuersystem, Herr Bankenminister Pröll – heraus­gekom­men ist eine Erhöhung der Mineralölsteuer. Das ist Ihre Ökosteuer, die Sie in Angriff genommen haben. 530 Millionen € zahlen die Pendler in Zukunft und erhalten im Gegenzug in Form von Almosen 30 Millionen zurück. 530 Millionen € zahlen sie –


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30 Millionen € bekommen sie zurück, sozusagen in Form von Almosen. Das ist Ihre Gleichung, das ist Ihre Schlussrechnung, Herr Finanzminister Pröll. Gleichzeitig treiben Sie den Spritpreis in die Höhe. Sie treiben die Inflation mit diesen steuerlichen Maß­nahmen in die Höhe.

Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ, wann werden Sie denn einmal wach werden, wann werden Sie denn das einmal begreifen, dass die Inflation eine Steuer der Armen ist, eine Steuer jener ist, die wenig Einkommen haben, die über wenig Geld verfügen?! Das sollten irgendwann einmal auch Ihre Experten in der Arbeiter­kammer begreifen, die schon sehr viel Geld einheben in Form von Pflichtmitgliedsbeiträgen und die endlich einmal hier auch ein klares Wort reden sollten. (Beifall beim BZÖ.)

Wirtschaftspolitik, Herr Bankenminister Pröll, schaut so aus, dass Sie die Förderungen kürzen. Wirtschaftspolitik à la Pröll sieht so aus, dass über AWS weniger Mittel für die klein- und mittelständische Wirtschaft zur Verfügung stehen, dass eine Lebensmittel­steuer für die klein- und mittelständische Wirtschaft eingeführt wird (Abg. Grosz: Stöger!), eine neue Steuer, meine sehr geehrten Damen und Herren: 40 Millionen € werden all jene kleinen Betriebe in den nächsten Jahren zu leisten haben, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen.

Oder: Sie kürzen die Mittel für Infrastrukturprojekte. Wichtigen, großen, zukunfts­wei­senden Infrastrukturprojekten werden die Mittel gekürzt, sie werden auf die lange Bank geschoben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist die ÖVP-Schröpfungspolitik, die die Familien, die die sozial Schwächeren und die vor allem auch die Wirtschaft trifft. Das ist die Realität. (Beifall beim BZÖ.) Sie haben sich längst davon abgemeldet, eine Familien- und Wirtschaftspartei zu sein.

Gleichzeitig reden Sie von Schuldenabbau und einer Steuerreform. Meine Damen und Herren von Rot und Schwarz, mit diesem Paket, das Sie heute beschließen, geht die Steuer- und Abgabenquote in Richtung 44 Prozent. Damit sind wir Höchststeuerland in der Europäischen Union. Österreich ist der „Nationalpark Hohe Steuern“, und das bei gleichzeitig hoher Schuldenentwicklung und einem riesigen Schuldenberg, den wir den nächsten Generationen aufbürden. (Beifall beim BZÖ.)

Daher sagen wir, meine sehr geehrten Damen und Herren: Hände weg vom Geld­börsel der Österreicherinnen und Österreicher! Wir brauchen eine Steuerreform, wir brauchen eine Entlastung. Wenn wir steuerlich entlasten, dann geht es wieder rauf mit Wachstum und Beschäftigung und mit Wohlstand in unserem Land. Und: Sparen Sie endlich an den Strukturen und an der Verwaltung!

Das wäre höchst an der Zeit, und darum kommen Sie nicht herum! (Abg. Hörl: Unerhört, so etwas!) Wenn Sie sich die Schuldenentwicklung anschauen, dann wissen Sie, dass die Wirtschaft in Österreich viel zu langsam wächst. Wir brauchen daher einen sparsamen und leistungsorientierten Staat, der seine Aufgaben wahrnimmt und nicht in einer Bürokratie und in einem Verwaltungsapparat, der nur eine Menge Geld kostet, vermodert und verkommt. (Beifall beim BZÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Erfolgsmodell des BZÖ für das Bud­get 2011 wäre, die Familien zu stärken und nicht auf Zuwanderung zu setzen. (Zwi­schenruf des Abg. Kickl.)

Das Zweite wäre, in die Bildung zu investieren, denn nur das Budget ist mieser als PISA.


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Weiters müssen wir in Richtung Forschung, Entwicklung und Innovation investieren, denn wenn die anderen Länder rund um Österreich immer billiger werden, dann muss Österreich besser werden. Das wäre der richtige Beitrag für den Wohlstand der Österreicherinnen und Österreicher. (Beifall beim BZÖ.)

11.00


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Herr Bundeskanzler Faymann mit 10 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


11.01.01

Bundeskanzler Werner Faymann: Sehr verehrte Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Mitglieder der Regierung! Hochverehrte Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man etwa die „Financial Times Deutschland“ letzte Woche gelesen hat – und das war wahrlich nicht das einzige Wirtschaftsmagazin, das das geschrieben hat –, dann ... (Abg. Neubauer: Sie haben die gelesen? Abg. Dr. Moser ein Exemplar der „Financial Times Deutschland“ in die Höhe haltend : Zum Nachlesen! Abg. Kickl: Erzählen Sie was ... Financial Times!) Ihre Lesekünste (in Richtung FPÖ) habe ich noch nicht so kennengelernt. Ihre Ergebnisse beim PISA-Test – ich weiß nicht, ob es den damals schon gegeben hat – kenne ich nicht. Ich kann Ihnen aber sagen, was in dem Artikel steht, denn zuhören könnten Sie ja – und da könnte Ihnen dann auch vielleicht das eine oder andere dämmern, und Sie könnten bemerken, dass es in Ihrer Argumentation eine Lücke gibt. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Wieso sind sich denn sonst alle Wirtschaftspolitiker einerseits und andererseits auch alle Wirtschaftswissenschafter darin einig, dass Nordländer wie Deutschland, Öster­reich – man höre! – und die Niederlande zu jenen gehören, die so stabil in ihren Finanzen sind, dass das Vorhaben, eine strengere Stabilitätspolitik einzuführen und entsprechend schärfer hauszuhalten, glaubwürdig ist?

Wieso gibt es europaweit so viele Wirtschaftler, die Österreich zu den stabilen Ländern zählen, die die Krise gut bewältigt haben, im Wachstum und bei den Rahmen­bedingungen gut liegen, über stabile Finanzen verfügen und deren „Triple A“ in den letzten paar Monaten nicht gefährdet wurde? Die haben eben der FPÖ noch nicht zugehört, sonst würden sie vielleicht ihre Meinung ändern – oder eine eindeutige Mei­nung über die FPÖ formulieren; ich glaube, sie würden sich für Letzteres entscheiden. (Beifall bei der SPÖ. Abg. Kickl: Witz, komm heraus, du bist umzingelt!)

Ich sage das im Sinne der üblichen Rollenaufteilung, dass wir als Regierung auf die Stärken und auf die Möglichkeiten des Landes verweisen, die wir in der größten Wirt­schaftskrise auch genützt haben und die wir auch für die Zukunft des Landes nützen werden (Abg. Dr. Rosenkranz: Die Wähler sehen das anders!), während die Opposition natürlich jene Teile besonders hervorstreicht, die verbesserungswürdig sind, Dinge, die auch einmal nicht funktioniert haben oder die besser gemacht werden könnten. – Diese Rollenaufteilung ist bei solchen Diskussionen nicht unüblich. (Abgeordnete der FPÖ halten unter Beifall weiterer FPÖ-Abgeordneter ein Transparent mit der Aufschrift: „SPÖ-ÖVP-Budget heißt: MILLIARDEN-BELASTUNGEN für die Österreicher. Dafür MILLIARDEN-GESCHENKE für Griechen & Iren. Nur die FPÖ sagt: BUDGET-WAHNSINN STOPPEN“ in die Höhe. Abg. Neubauer: Etwas zum Nachdenken!)

Aber lassen Sie mich – die FPÖ hält sogar gerade ein Transparent hoch – noch ein Zitat bringen, das Herr Strache in den letzten Tagen mehrfach geäußert hat ...

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundeskanzler, bitte einen Moment noch.


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Das Transparent wurde hergezeigt. Ich darf die Damen und Herren Abgeordneten bitten, das Transparent wieder einzurollen. (Die Abgeordneten der FPÖ entfernen das Transparent wieder. Beifall bei der SPÖ.)

Bitte, Herr Bundeskanzler, Sie sind wieder am Wort. (Rufe bei der FPÖ in Richtung des Bundeskanzlers : Haben Sie es gelesen ...? Gelesen schon, aber verstanden nicht!)

 


Bundeskanzler Werner Faymann (fortsetzend): Herr Strache hat formuliert, es fehle dem Bundeskanzler der Gestaltungswille, und er sehe seine Aufgabe einzig und allein – und dann kommt das Entscheidende! – in der Verwaltung des Elends.

Herr Strache, mit Ihnen ist es ein Elend, aber nicht mit unserer Heimat! (Beifall bei der SPÖ.) Österreich ist ein reiches Land, es ist ein sozial starkes Land, die Bürgerinnen und Bürger sind fleißige Leute und brauchen sich von Ihnen nicht beschimpfen zu lassen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. Abg. Kickl: Alles auf Schulden gebaut!)

Daher glaube ich, dass in der üblichen Aufteilung zwischen dem, was die Regierung bei einem Budget an positiven Seiten vertritt, und dem, was an Kritik berechtigt ist, doch eine gewisse Grenze in der Herabwürdigung und in der Beleidigung einzuziehen ist, denn die nützt letztlich in der Politik niemandem. (Abg. Neubauer: Sie sind eine einzige Enttäuschung!)

Unser Land ist in der Nachkriegszeit durch Gemeinsamkeiten stark geworden, und durch die Sozialpartnerschaft wurde vieles erreicht (Abg. Dr. Königshofer: Aber nicht durch Sie!) – nicht in gegenseitigen Arbeitskämpfen, sondern in konkreten gemein­samen Leistungen für dieses Land –, etwa in der Wirtschaft durch Rahmenbedin­gungen, die den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Chance gegeben haben, in unserem Land dafür zu sorgen, dass von dem gemeinsam Erwirtschafteten auch jeder etwas hat. (Abg. Strache: Österreich hat sich wirklich einen besseren Bundeskanzler verdient!)

Darum kämpfen wir auch weiterhin, und daher ist es auch zumutbar, dass die Banken ihren Beitrag bezahlen, denn sie haben auch unsere Hilfe in Anspruch genommen. Daher ist es auch zumutbar, dass wir uns um die Konzernbesteuerung kümmern, dass wir in die Betrugsbekämpfung investieren, dass wir die Stiftungen unter die Lupe genommen haben – und das ist eine Richtungsänderung im Vergleich zu jenen Budgets, in denen einnahmenseitig bei der Vermögensbesteuerung immer irgendetwas weggefallen ist. (Abg. Ing. Westenthaler auf die Galerie deutend, auf der einige Besucher gerade ihre Plätze verlassen : Da rennen sogar die Leute auf der Galerie weg! Abg. Kickl: Die Leute verlassen fluchtartig die Galerie!)

Über viele Jahre und viele Budgets hindurch wurden Vermögenssteuern aufgehoben, Vorteile eingeführt, und andere Dinge sind ausgelaufen und nicht mehr neu installiert worden. – Das haben wir in der Vergangenheit oft erlebt.

Was jetzt geschieht, ist eine Richtungsänderung, die ein Stück Gerechtigkeit bringt. Es ist eine Richtungsänderung, mit der wahrlich noch nicht das Ziel erreicht wurde, nämlich dass in unserem Land die Arbeit steuerlich entlastet wird und die Vermögen stärker herangezogen werden, aber es ist ein Budget, das mit gutem Grund auf diesen richtigen Weg verweisen kann. Und es wären auch nicht nur 1,7 Prozent Kürzungen im Ausgabenrahmen über den Durchschnitt gerechnet, wenn nicht auch diese einnah­men­seitigen Maßnahmen Teil der Beschlüsse des Budgets wären. Sonst hätte man, so wie andere Länder auch, doppelte, dreifache, ja bis zu zehnfache Kürzungen vorzunehmen gehabt.

Zur Verwaltungsreform: Dieses Thema hat mein Vorredner, wie ich finde, zu Recht wieder angesprochen, aber ich bin davon überzeugt, dass die Verwaltungsreform in


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der Konsequenz dazu führt, dass wir damit viele Kostensteigerungen im Gesund­heits­wesen abfedern und dass wir durch starke Reformen in den einzelnen Bereichen – von der Bildung bis zum Gesundheitswesen und der Pflege – für mehr Effizienz sorgen. (Abg. Scheibner: Wo? Wo sind die Reformen? – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.)

Aber es würde und wird uns auch die beste Reform – egal ob auf Bundesebene oder auf Ebene der Länder – nicht ersparen, dass wir auch bei den Einnahmen Maßnahmen setzen müssen, die die Stabilität des Landes, die die Aufgaben, die wir im sozialen Bereich zu leisten haben, die das hohe Niveau im Sozialsystem, auf das Österreich so stolz ist, aufrechterhalten können. (Ruf bei der FPÖ: Es gibt keine Reformen! Abg. Dr. Rosenkranz: Jetzt weiß ich, was Sparen heißt ...!)

Daher bin ich davon überzeugt, es gibt nicht entweder ein Budget mit gerechten Maß­nahmen und Beiträgen – wie etwa jenem der Banken – oder eine Reform in der Verwaltung, sondern wir brauchen beides.

Dass dieses Budget ja nicht abschließt, was wir an Reformen noch vor uns haben, sondern dass wir im Bereich der Sparsamkeit und der Effizienzverbesserung noch vieles vor uns haben, das wissen Sie und das wissen wir. (Abg. Dr. Rosenkranz: Bei den Verschwendungen ...!)

Ich würde mir wünschen, dass in der üblichen Auseinandersetzung zwischen Regie­rung und Opposition im nächsten Jahr ein bisschen mehr an konstruktiver Gemein­samkeit existiert. (Abg. Mag. Brunner: Wenn unsere Vorschläge ...! Ruf bei der FPÖ: Wann kriegen wir das nächste Budget vorgelegt?)

Ich hege nicht die Hoffnung, dass das in den nächsten Stunden geschieht, aber ich hätte doch die Bitte, diese Diskussion möglichst konstruktiv und gemeinsam zu führen. Werden wir uns über die Stärken unseres Landes klar und seien wir gemeinsam stolz darauf! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: In der nächsten Runde der Redner und Rednerinnen verfügt jeder und jede über eine Redezeit von 6 Minuten.

Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Krainer zu Wort. – Bitte. (Ruf bei der FPÖ: Eine Doppelconference!)

 


11.09.27

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Kollegin Glawischnig geht leider gerade. (Abg. Grosz: Sie muss sich ja vorbereiten auf die namentlichen Abstim­mungen!) Sie hat vorher gemeint, wir Abgeordnete, vor allem der Regie­rungsfraktionen, sollten uns darauf besinnen, Parlamentarier zu sein. Vielleicht können die anderen Grünen das ausrichten: Wir sind Parlamentarier (Ruf bei den Grünen: Das muss man aber dazusagen!) – nicht nur wir von den Sozialdemokraten, sondern auch die Abgeordneten der ÖVP –, und wir nehmen unsere Arbeit hier verdammt ernst und schauen uns genau an, was wir machen. Wir wissen genau, was wir tun. (Abg. Dr. Strutz: Das ist ja das Traurige: Dass Sie wissen, was Sie tun! Das ist das Schlimme: Sie wissen ja, was Sie tun!) Wir einigen uns nicht immer darauf, Sachen zu verbessern, aber wir wissen genau, was wir tun – im Guten wie im Schlechten! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Von einer Fraktion, von deren Abgeordneten nach 20 Uhr oft nur drei, vier oder fünf überhaupt noch anwesend sind, lassen wir uns das sicher nicht vorwerfen, denn die nehmen ihre Arbeit jedenfalls bei Weitem nicht so ernst, wie wir das tun. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)


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Wir haben auch kein Problem damit, hier vier, fünf, sechs oder auch 24 Stunden mit namentlichen Abstimmungen zu verbringen, aber wir werden uns ganz genau ansehen, ob auch alle 20 Grünen, die von uns verlangen, das zu tun, bei jeder einzelnen Abstimmung hier anwesend sind, oder ob sie nur glauben, irgendwie bessere Abgeordnete zu sein, aber das selbst gar nicht ernst nehmen. Wenn Sie die Änderungen, die Sie hier einbringen, ernst nehmen, dann gehe ich davon aus, dass auch alle von Ihnen bei diesen Abstimmungen anwesend sein werden. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. Abg. Grosz: Dann schon, aber sie fehlen nachher! Herr Abgeordneter Krainer, nachher gehen sie nach Hause! Nach 20 Uhr sind die Grünen alle weg!)

Aber zur Sache. (Der Redner stellt eine Tafel auf das Rednerpult, auf der ein Balkendiagramm mit der Überschrift „Steuern und Abgaben bis 50 000 Euro Einkommen“ zu sehen ist.) Einige von Ihnen kennen ja dieses Taferl schon. Es geht einfach um die Frage der Steuerstruktur und der Steuergerechtigkeit in unserem Land. Es gibt höchst unterschiedliche Arten, sein Geld zu verdienen – nicht nur in Österreich, sondern auf der ganzen Welt –, und es ist in Österreich so, dass diese unterschied­lichen Einkommensarten höchst unterschiedlich besteuert werden.

Wenn Sie zum Beispiel Ihr Geld heute durch Aktienspekulation verdienen und dadurch im Jahr 50 000 € einnehmen, dann zahlen Sie null Euro Steuern. Wenn Sie das über eine Stiftung verdienen, dann zahlen Sie ein bisschen Steuern, nämlich 6 750 €. Wenn Sie das über Zinsen oder über Dividenden verdienen, dann zahlen Sie 12 500 € Steuern. Wenn Sie aber andererseits dafür arbeiten gehen, wie die weitaus größte Gruppe in diesem Land, dann werden diese 50 000 € mit über 30 000 € Steuern und Abgaben belegt. Das heißt, je höher die Leistung für das Einkommen ist, desto höher die Steuern, und je niedriger, je weniger die Leistung, desto niedriger die Steuern.

Was wir mit diesem Budget machen, ist, dass wir da durchaus einiges verändern, nämlich dahin gehend, dass die Steuern und Abgaben vor allem für Spekulation und für Stiftungen massiv steigen. (Der Redner legt eine Folie mit einem weiteren Balken­diagramm über die auf dem Rednerpult stehende Tafel. Abg. Kickl: Das kennen wir doch schon!)

Sind wir damit am Ende des Weges angelangt? Können wir sagen, jetzt herrscht Gerechtigkeit in der Steuerstruktur? – Nein, das sieht jeder auf den ersten Blick, aber es ist ein wichtiger Schritt dorthin, und diesen Schritt gehen wir gemeinsam. Wir sind auch sehr dankbar dafür, dass die ÖVP diesen Schritt mit uns mitgeht – wir reden ja schon jahrelang darüber – und dass wir so wichtige Maßnahmen für mehr Steuer­gerechtigkeit in diesem Land setzen. (Beifall bei der SPÖ.)

Was aber auch jedem klar sein muss: Gerechtigkeit ist dadurch noch nicht geschaffen. Da sind noch viele weitere Schritte notwendig. Wir müssen nach wie vor die Steuern und Abgaben auf Arbeit senken, wie wir das gemeinsam vor eineinhalb Jahren gemacht haben, und wir müssen auch weitere Schritte setzen, damit jene, die heute noch weniger Steuern zahlen als die, die arbeiten, genauso einen gerechten Beitrag leisten. In dieser Legislaturperiode haben wir eine Steuerreformkommission vereinbart, und es ist klar, was die SPÖ sich erwartet, nämlich eine weitere Senkung der Steuern auf Arbeit und einen gerechteren Beitrag von jenen, die heute keinen oder einen geringeren Beitrag leisten. (Beifall bei der SPÖ.)

Dazu gleich ein paar Beispiele.

Ein Beispiel zur Frage der Vermögensbesteuerung: Es ist so, dass das Vermögen in Österreich noch viel ungleicher verteilt ist als das Einkommen, dass eine sehr, sehr kleine Gruppe über sehr, sehr viel Vermögen verfügt (Abg. Bucher: SPÖ-Finanz­minister!) und die große Masse über wenig oder gar kein Vermögen. Wir haben ein Konzept vorgelegt, dass jene, die über 1 Million € Vermögen besitzen, einen kleinen


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Teil dieses Vermögens abgeben und damit auch einen Beitrag zu mehr Steuer­gerechtigkeit in diesem Land leisten. Das ist einer der wesentlichen Punkte in dieser Steuerreformdiskussion.

Ein zweites Beispiel, und zwar zur Gruppenbesteuerung: Heute machen wir Folgen­des: Wenn eine Firma einen Konkurrenten kauft und es also in der Folge weniger Arbeitsplätze und weniger Wettbewerb geben wird, dann wird dieser Kaufpreis der Firma durch das derzeitige Steuersystem von den Steuerzahlern subventioniert. Ich wüsste beim besten Willen nicht, was daran steuerlich förderungswürdig wäre, dass es weniger Wettbewerb und weniger Arbeitsplätze gibt. Das ist ein Teil der Gruppen­besteuerung, den wir streichen wollen.

Es gibt noch eine Reihe von anderen Beispielen, aber diese beiden stehen jedenfalls für uns ganz oben auf der Liste.

Was mich erschreckt, ist, wie wenig Solidarität es gerade bei diesem Paket hier gibt, und zwar vor allem, sage ich ganz offen und ehrlich, von den Banken. Vor zwei Jahren hat es hier im Haus einen einstimmigen Beschluss gegeben, in dem wir alle hier unsere Solidarität mit den Banken gezeigt haben und auch klar gesagt haben, wir wollen kein Lehman-Problem oder dergleichen, sondern wir nehmen viel Geld in die Hand, um das Finanzsystem zu stabilisieren. Dass ausgerechnet jene, die als Erste die Solidarität von allen in Österreich hatten, die sind, die massiv zuerst gegen die Bankenabgabe und jetzt auch gegen die Vermögenszuwachsbesteuerung lobbyiert haben und Stimmung machen, das erfüllt mich mit Sorge, weil zumindest jene, die die Solidarität der anderen erfahren haben, auch solidarisch mit dem Rest der Bevölkerung sein sollten. Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.

 


11.15.58

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das vorliegende Budget samt Budgetbegleitgesetz ist absolut notwendig. Wir müssen unser Budget nach einer der schwersten Wirtschafts- und Finanzkrisen in den nächsten Jahren wieder in Ordnung bringen. Wir haben über 7 Milliarden € an Defizit für das kommende Jahr ausgewiesen (Abg. Mag. Widmann: 7,6 Milliarden!), und wir haben nach wie vor eine Zinsleistung von über 8 Milliarden € zu tragen. Wir müssen das Vertrauen unserer Jugend zurückgewinnen, und wir dürfen der Jugend die Zukunft nicht verbauen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Jeder, der einen Haushalt führt, weiß, dass auf Dauer nicht mehr ausgegeben werden kann, als eingenommen wird – deshalb von unserer Fraktion ein eindeutiges Ja zu dieser Budgetsanierung, Ja zu Sparmaßnahmen und zusätzlichen Abgaben, die natürlich dort und da schmerzlich sind, gar keine Frage, aber sie sind ohne Alternative! Wir sind es letzten Endes unseren Kindern und den nachkommenden Generationen schuldig, das Budget in den nächsten Jahren wieder in Ordnung zu bringen, meine sehr geehrten Damen und Herren, und dafür steht die Österreichische Volkspartei mit Finanzminister Sepp Pröll an der Spitze. (Beifall bei der ÖVP. Abg. Dr. Rosenkranz: Der ist ja nicht einmal da!)

Ich verstehe auch die Kritik der Opposition nicht. Österreich kommt besser aus der Krise heraus als viele andere europäische Länder. Die Konjunktur-, Arbeitsmarkt-, Banken- und Steuerpakete, die wir hier beschlossen haben, waren insgesamt die


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richtigen Maßnahmen, und die Arbeitsmarktdaten, meine Damen und Herren, bewei­sen das auch.

Wir haben mit einer Arbeitslosenquote von 4,8 Prozent mit Ende November die zweitniedrigste Arbeitslosenquote der EU-27 – das ist ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr von rund 13 400 Personen beziehungsweise 5,2 Prozent. Das Wichtigste ist, dass die Menschen in unserem Land einen Arbeitsplatz haben. Diesbezüglich gibt es positive Entwicklungen, und darüber sollten wir uns gemeinsam freuen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Völlig unverständlich ist es meiner Meinung nach auch, dass die FPÖ jetzt inseriert und Kritik am Bankenpaket äußert. Es wird geschrieben: „Mit 5,9 Milliarden Euro haben SPÖ und ÖVP die Spekulationsverluste von rot-schwarzen Banken gestopft.“

Meine Damen und Herren, wenn Sie schon sagen „gestopft“, dann haben Sie aber „mitgestopft“. Dieser Beschluss war hier im Hohen Haus einstimmig, und wir haben damit nicht die Banken gestützt, sondern die Spareinlagen gesichert – und das war im Sinne aller Österreicherinnen und Österreicher, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Zum Zweiten: BZÖ und FPÖ, erledigen Sie Ihre Hausaufgaben in Kärnten! Ich habe Ihnen das letzte Mal schon gesagt  und das gilt auch für heute : Das Land kann nichts dafür, das ist wunderschön, und die Menschen sind dort genauso anständig wie in allen anderen Bundesländern, aber die Politik hat dort in den letzten Jahren versagt. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. Abg. Mag. Stefan: ... Niederösterreich!)

Wo sind Ihre Lösungen, meine Damen und Herren? Die gibt es nicht. Daher gibt es zu diesem Budget keine Alternativen. (Abg. Dr. Strutz und Abg. Neubauer Schriftstücke in die Höhe haltend, auf denen Balkendiagramme zu sehen sind : Das sind die Schulden der Steiermark! Schau, Oberösterreich, ...!)

Zu den Grünen, meine Damen und Herren: Frau Vorsitzende Glawischnig-Piesczek hat uns mitgeteilt, wir winken das Budget hier durch. Herr Kollege Krainer hat dazu schon Stellung bezogen, und ich unterstütze diese Stellungnahme. Wir winken hier nichts durch, aber Sie können das nicht wissen, und das ist aus meiner Sicht verständlich, weil Sie im Bund noch nie einer Regierung angehört haben. (Abg. Dr. Moser: Oja, Oberösterreich, Steiermark ...!)

Wir haben Verbesserungen erreicht, meine Damen und Herren – wir als Abgeordnete der beiden Regierungsparteien. Der Mehrkinderzuschlag bleibt erhalten. Wir haben bei Studenten Abfederungen erreicht. Stipendienbezieher werden die Familienbeihilfe auch künftig erhalten können. Lange Studiendauern in Studienrichtungen wie Medizin oder technischen Fächern werden berücksichtigt.

Im Bereich der Familien sei auch erwähnt: Wir haben in den letzten beiden Jahren pro Jahr um 940 Millionen € mehr ausgegeben als im Jahr 2008, und das sollte nicht uner­wähnt bleiben. Der Österreichischen Volkspartei liegen die Familien am Herzen, und das wird auch in Zukunft so bleiben, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben auch bei den Pendlerinnen und Pendlern nachgebessert. Ja, weil die Erhöhung der Mineralölsteuer natürlich besonders für diese Gruppe schmerzlich ist. Letzten Endes wird die Pendlerpauschale nicht um 15 Millionen, sondern um 30 Mil­lionen € erhöht.

Auch im Sozialbereich, meine Damen und Herren, wurde der Vorschlag, der von Bundesminister Hundstorfer eingebracht wurde, natürlich diskutiert. Und es kommt dort


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zu notwendigen Änderungen, vor allem aufgrund der demographischen Entwicklung. Die Maßnahmen sind aber sozial verträglich und auch vertretbar.

Ich nenne nur zwei Beispiele: Die Rehabilitation vor der Pension ist sicher eine zukunftsweisende Maßnahme. Damit wird das unwürdige Schauspiel bei den Invali­ditätspensionen ein Ende haben.

Und die Langzeitversichertenregelung bleibt ab 2014 in einer notwendig abgeänderten Form erhalten. Die Gratisersatzzeiten werden herausgestrichen, aber ab dem 62. Le­bensjahr kann man mit langen Versicherungs- und Beitragszeiten in Pension gehen. Und das ist der richtige Weg: Leistung muss sich lohnen, auch bei den Pensionen! Dafür stehen wir von der ÖVP zur Verfügung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Insgesamt sind die Einsparungen und Steuermaßnahmen natürlich da und dort schmerzlich, aber sie sind gerecht aufgeteilt. Alle leisten zu diesem Budget ihren Beitrag. (Ruf bei der FPÖ: Nur die Familien!) Das war immer unsere Ansage, auch von unserem Finanzminister, und das spiegelt sich in diesem Budget wider.

Abschließend: Im europäischen Vergleich beschließen wir eine sehr moderate Budgetsanierung. Wir kürzen keine Gehälter, meine Damen und Herren, wir erhöhen sie! Die Kollektivvertragsverhandlungen sind zum Großteil abgeschlossen, wir erhöhen die Löhne. Wir kürzen keine Pensionen, meine Damen und Herren, wir erhöhen sie – wenn auch moderat, aber wir erhöhen sie.

Wir sparen nicht beim Arbeitsmarkt ein. Das wäre ein falscher Weg. Wir investieren in den Arbeitsmarkt, und wir investieren zusätzlich in Bildung, Forschung und Entwick­lung.

Meine Damen und Herren! Wenn wir in den kommenden Jahren Maßnahmen setzen, dann jene, dass wir den Mittelstand und jene, die die Leistungsträger in diesem Land sind, weiter entlasten. Dafür steht die Österreichische Volkspartei auch in Zukunft. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Grosz: Schon lange nicht mehr! Die ÖVP hat 20 Prozent nur mehr in Umfragen!)

11.22


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Vilimsky gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


11.22.29

Abgeordneter Harald Vilimsky (FPÖ): Frau Präsident! Es ist ja schier unglaublich, was hier von rot-schwarzen Vertretern für eine Suada an Tatsachenverdrehungen vom Stapel gelassen wurde. Faktum ist: Noch nie waren in Österreich so viele Menschen arm, wie es zurzeit unter einem sozialdemokratischen Bundeskanzler der Fall ist.

Noch nie war die Zahl an neugeschaffenen Arbeitsplätzen so miserabel, wie es zurzeit der Fall ist. Billige Zeit- und Leiharbeitsverträge gibt es. Menschen in Schulungen zu verstecken, das ist das Weihnachtsmärchen, das heute von der Regierung vom Stapel gelassen wird. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Tadler.)

Und das Beschwören von sozialer Gerechtigkeit ist überhaupt ein Ausdruck der höchsten Schmierenkomödie, insbesondere von Klubobmann Cap, der dort ein kleines Hintergrundgespräch nützt. (Abg. Dr. Cap steht in den hinteren Reihen des SPÖ-Sektors.) Herr Klubobmann Cap, kommen Sie her, ich mache Ihnen ein Angebot! Sie haben heute soziale Gerechtigkeit beschworen. Sie, Herr Klubobmann Cap, haben versucht, sich hier als sozialer Robin Hood zu positionieren. Suchen Sie einmal Ihr sozialdemokratisches Mäntelchen aus Ihrer Jugend, als Sie das, was Sie gesagt haben, vielleicht noch geglaubt haben! – So.


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Wir reden von sozialer Gerechtigkeit, und da gibt es eine Gruppe – nämlich die Bes­serverdiener und die Privilegierten –, die Sie, Herr Klubobmann Cap, immer gern zur Verantwortung ziehen möchten. Dazu zählt die Kaste der politprivilegierten Personen in diesem Hohen Haus, die noch in einem alten, völlig überprivilegierten System drinnen sind.

Man muss das den Zuseherinnen und Zusehern sagen: Es gibt hier ein neues Polit­pensionssystem, das ist in Ordnung, wo ASVG-Pensionen nach einer entsprechend langen Versicherungsdauer entgolten werden. Und es gibt das alte, völlig über­privile­gierte System, etwa beim Herrn Klubobmann Cap, der, wo immer er auch jetzt sein möge, jetzt, glaube ich, so um die 17 000 € im Monat als Klubobmann verdient ... (Ruf bei der SPÖ: Und Strache?) – Der ist im ASVG-System!

Ich mache heute folgendes Angebot: Die Freiheitliche Partei – übrigens die einzige Partei, die ausschließlich im ASVG-System beheimatet ist – wird einen Antrag durch meinen Kollegen Themessl einbringen, um diese Politprivilegierten hier zur Verant­wortung zu ziehen – und zwar nicht nur diejenigen, die jetzt im alten System drinnen­stecken, ordentlich zur Ader zu lassen, sondern auch diejenigen, die bereits Pensions­bezieher sind, ordentlich in die Solidarität zu nehmen. Und da können Personen wie Klubobmann Cap einmal zeigen, wie sozialdemokratisch sie wirklich sind.

Aber auch die anderen Fraktionen! Mir fällt da Herr Stummvoll bei der ÖVP ein – oder bei den grünen Sozialkämpfern Herr Abgeordneter Pilz, der noch in diesem alten Pensionssystem beheimatet ist. Dann werden wir sehen, wer wirklich in der eigenen Börse für soziale Gerechtigkeit steht. (Beifall bei der FPÖ.)

Die SPÖ hat allen Grund, sich zu schämen. Ich denke, ich habe es Ihnen beim letzten Mal schon gesagt, ich sage es Ihnen heute wieder: Ihr Sozialdemokrat Ruttenstorfer, der jetzt wegen Aktien-Insiderhandels angezeigt wurde, gegen den ermittelt wurde, weil er in Verdacht steht, sich Hunderttausende Euro durch Insiderwissen erarbeitet zu haben – da sitzen die Spekulanten!

Oder Herr Bundesgeschäftsführer Kräuter, der – jetzt für mich auch nicht sichtbar im Saal – vor ein paar Tagen – überhaupt eine Pikanterie der Sonderklasse! – gefordert hat, dass Lobbyisten künftig nicht mehr in der Politik tätig sein sollen oder von der Vergabe ausgeschlossen werden sollen.

Wo sitzen denn die Lobbyisten hier im Hohen Haus? – Bei der SPÖ in der Person des Herrn Gartlehner, der für den von Ihnen so hoch thematisierten Hochegger gearbeitet hat. Dort sitzen die Lobbyisten! (Abg. Mag. Muttonen: Ist das eine Rede zum Budget?)

Und eines sage ich Ihnen auch: Schämen sollten Sie sich! Ich weiß, Sie schämen sich nicht, aber für Sie zählt das Wort des Jahres: „Fremdschämen“ kann man sich nur für Sie als Politiker der anderen Parteien, aber auch als Wähler dieser Republik! (Beifall bei der FPÖ.)

Frau Klubobfrau Glawischnig, die so beklagt, dass sie hier nicht mit uns gemeinsam eine Verfassungsbeschwerde macht, möchte ich Folgendes ausrichten: Das stimmt schon, wir brauchen Sie einfach nicht. Wissen Sie, warum wir Sie nicht brauchen? – Weil wir Ihnen nicht trauen. Sie haben es in Wien bei dem gemeinsamen Pakt gezeigt, wo wir gemeinsam ein gerechtes Wahlrecht herbeiführen wollten. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: ... der Bettvorleger der Regierung!) Sie haben es nicht gemacht. Sie haben sich einfach ins Bett des Bürgermeisters geflüchtet. Wir sind stark genug mit unseren Kärntner Freunden, wir machen das alleine. (Beifall bei der FPÖ.)

Nun zur ÖVP. Herrn Klubobmann Kopf möchte ich auch noch eines mit auf den Weg geben, wo Sie Raucher, Urlauber und Autofahrer als Schädlinge der Sonderklasse


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bezeichnen, die man jetzt zur Kassa bitten muss. (Abg. Kopf: „Schädlinge“?!) – Das steht im Protokoll drinnen, Herr Klubobmann Kopf.

Wissen Sie, was? Wenn es nach mir ginge, müsste man nämlich die Verantwortlichen für dieses Desaster – Sie von der ÖVP und Sie von der SPÖ – zur Verantwortung ziehen, indem man Ihre Politikergehälter streicht und Sie beide zu einem Fall für die Mindestsicherung macht. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren! Dieses Budget ist durch einen Verfassungsbruch erfolgt. Es ist durch soziale Brutalität gekennzeichnet. Sie werden heute Gelegenheit haben zu zeigen, ob Sie durch die Kürzung Ihrer Politpension in der eigenen Börse ein bisschen soziale Gerechtigkeit leben wollen, Herr Klubobmann Cap. Wie werden Sie denn stimmen? – Ich tippe einmal auf Nein. Wir werden diesbezüglich eine namentliche Abstimmung verlangen.

Das sollten Ihre Mitglieder in der Hernalser Sektion – oder wo immer Sie tätig sind – wissen, wie Sie auf der einen Seite soziale Gerechtigkeit beschwören und wie Sie auf der anderen Seite, wenn es tatsächlich um die eigene Börse geht, hier Ihr Stimm­verhalten ausleben.

Meine Damen und Herren, dieses Budget ist ein Budget, das, wenn wir nicht sofort die Notbremse in unserer Rolle gegenüber der Europäischen Union ziehen, nächstes Jahr unter Ihrer Ägide noch schlimmer zu werden droht. Die Europäische Union gestaltet sich als ein Fass ohne Boden, das mehr und mehr an Milliarden, auch an öster­reichischen Milliarden vereinnahmt, um sich zu einer Transferunion umzuändern und die ehemaligen Hartwährungsländer – ob das jetzt Deutschland oder Österreich ist – dahin gehend in die Verantwortung zu nehmen, dass wir die Schulden für alle zahlen.

Und ich sage: Nicht auf Kosten der österreichischen Familien, nicht auf Kosten der österreichischen Arbeitnehmer und sozial Schwachen! Da werden wir nicht mitmachen und dagegenhalten. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

11.28


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte. (Abg. Grosz: Redet 13 Stunden und 6 Minuten und klammert sich am Rednerpult fest!)

 


11.28.58

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Schauen Sie, Kollege Vilimsky, selbstverständlich wird das Wahlrecht in Wien jetzt verhandelt – seien Sie froh darüber, „matschkern“ Sie nicht, Sie werden vielleicht noch davon profitieren. (Abg. Dr. Graf: Aber geh! Wer glaubt den eigenen Schmäh?)

Nun zu den Vorrednern von den Regierungsfraktionen hier am Rednerpult des Natio­nalrates: Besser hätten wir es ja nicht vorgeführt bekommen können, dass man einfach den Verdacht kriegen muss – vielleicht ist es ja gar nicht böse Absicht –, dass es sich hier um den Vorgang handelt, dass die Abgeordneten von den Regierungsfraktionen regelmäßig Opfer der Regierungspropaganda werden. Und genau das gehört wieder umgedreht. Vielleicht sollten Sie sich einmal Ihres verfassungsmäßigen Auftrags besinnen und die Regierung ein bisschen kontrollieren, ein paar Gegenvorschläge machen, anstatt hier herauszugehen und der Regierung de facto die Räuberleiter zu machen – denn nichts anderes ist dieser Vorgang, den Sie hier abliefern.

Warum Räuberleiter? – Weil es – und jetzt beginnen wir dort, wo die Geschichte angefangen hat – ein veritabler Verfassungsbruch war und bis jetzt ist und bleibt. Und deshalb – und da sind, glaube ich, mehrere Abgeordnete der Oppositionsparteien und


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‑fraktionen dahinter – sollten wir uns das aus Prinzip schon nicht mehr gefallen lassen. (Beifall bei Grünen und FPÖ sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)

In allen anderen Ländern in Europa würden Sie Ähnliches und wahrscheinlich Schär­feres zu hören bekommen; das hier ist noch verhältnismäßig moderat. In jeder entwickelten europäischen Demokratie würde Ihnen wahrscheinlich noch eine viel stärkere Rücktrittsdebatte blühen als hier. Möglicherweise hätten Sie andernorts zurücktreten müssen, wenn Sie mit Absicht und mit Anlauf die Verfassung brechen.

Deshalb gibt es hier auch ein vernünftiges, ein richtiges, ein gerechtes Auflehnen der Abgeordneten – und die gehören offensichtlich eben nur der Opposition an –, die wenigstens Rückgrat beweisen, während Sie dies vermissen lassen.

Aber es geht ja nicht nur darum, es geht auch um die Sache und um die Inhalte in diesem Budget. Die Stichworte sind zum Teil gefallen, auch von der Regierungsbank, man hat halt offensichtlich unterschiedliche Auffassungen. – Ja, es geht um Gerech­tigkeit und um Erneuerung. Es geht auch gegen diesen Reformstau, den aber vermutlich schon eher Sie zu verantworten haben.

Und es lässt sich zeigen, dass es mit Alternativen geht. Ich werde sie noch einmal kurz anreißen, weil ja hier regelmäßig wider besseres Wissen das Gegenteil behauptet wird. Es geht auch darum, dass man an anderer Stelle sinnvoll sparen kann – jawohl: sparen! – und wiederum an anderer Stelle sogar noch etwas investieren müsste. Das alles vor dem Hintergrund, dass wir, wir von der grünen Fraktion jedenfalls, natürlich ganz genau wissen und es auch so verfolgen wollen, dass das Budgetdefizit im Zaum gehalten werden muss, dass es relativ schnell zurückgefahren werden muss, damit die Schulden nicht so rasch wachsen und auch wieder eingefangen werden können.

Ja, das ist richtig und vernünftig. Deshalb gibt es ja von uns auch diese Gegenvor­schläge. Ich halte auch tatsächlich nichts von diesem Krakeelertum, alles ist schlecht – und dann werden womöglich noch alle Ausgabenerhöhungen und gleichzeitig Steuerkürzungen gefordert. Das alles führt zu nichts! Da bin ich bei Ihnen. Wenn Sie solche Leute entdecken: kritisieren – passt.

Aber wir von der grünen Fraktion nehmen für uns in Anspruch, dass wir genau anders herum vorgehen. Ich sage es Ihnen noch einmal ganz kurz, ein paar Punkte in diesem Bundesfinanzgesetz 2011 – für alle Dinge, die sich da in der Reformstauschleife befinden, wird ja nicht Zeit sein –: Aber wenn wir hergehen und uns die Unis und die Schulen anschauen, Teile der Familienbeihilfe Teile, sage ich nur mehr –, ein paar Angelegenheiten des Pflegegeldes und die Kürzungen bei der Entwicklungszusam­menarbeit, dann ist der Reihe nach offenkundig, dass Sie im ersten Fall, nämlich bei den Universitäten und Schulen, nicht nur verantwortungslos kürzen, sondern auch noch einen Schmäh erzählen.

Es ist Ihnen sogar gelungen, die Rektorenkonferenz und deren Vorsitzende ein paar Tage lang hinters Licht zu führen, indem Sie ihnen vorgerechnet haben, dass sie mehr bekommen, was nachweislich nicht der Fall ist, gemessen an den Ausgaben bis jetzt, obwohl das Geld dort dringend gebraucht werden würde. Das brauche ich nicht weiter auszuführen. Also her mit den wirklichen und zusätzlichen 80 Millionen € – um mehr geht es jetzt nicht im Budget für 2011 –, die Sie ja versprochen haben! Das war ja Ihr Versprechen – auch noch in Loipersdorf, bis wir Ihnen vorgerechnet haben, dass Sie da schwindeln. Das Gleiche bei Bildung und Schule.

Zur Familienbeihilfe: Wenn die Reduktion der Anspruchsberechtigung von 26 auf 24 Jahre zurückgenommen würde, fiele Ihnen kein Zacken aus der Krone. Auch der Zugang zur Pflege sollte gleich bleiben wie jetzt. Und bei der Entwicklungszusam­men­


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arbeit könnte man auch noch etwas machen. Das würde miteinander nicht mehr als knapp über 200 Millionen € kosten.

Umgekehrt gibt es massenhaft Einsparungsmöglichkeiten in dieser Preislage. Wenn man die Heeresspitäler endlich schließen würde, weil die Rekruten woanders sowieso besser und günstiger versorgt werden, könnte man sparen. Der Assistenzeinsatz im Burgenland ist mittlerweile völlig überflüssig. Es ist auch völlig klar, dass diese Bevor­zugung von Schiffsdiesel, Agrardiesel, Lkw, was nur den Transit betrifft ... (Zwi­schenbemerkung von Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll.) – Herr Vizekanzler, das sind 100 Millionen nur in dieser Position.

Sparen könnte man auch bei den Regierungsprivilegien, die da wären: Geld für Inserate und Beraterkosten beim Fenster rausschmeißen. Mit diesen Maßnahmen allein hätten wir die über 200 Millionen schon herinnen – das sollte Sie interessieren –, und deshalb bringen wir unsere Abänderungsanträge ein. (Beifall bei den Grünen.)

Das ist genau umgekehrt, als Kollege Cap sagt. Natürlich gibt es unsere Vorschläge, im Kleinen wie im Großen. Ich halte das fast nur für Peanuts. Aber Sie sind ja nicht einmal dazu bereit, diese Peanuts – so feige sind Sie nämlich! – zu korrigieren. Es wäre möglich.

Wenn Sie da hinten schon dauernd von Gerechtigkeit reden, dann ist es doch völlig klar, dass man bei den Stiftungsprivilegien wesentlich mehr machen könnte, ohne dass irgendjemand abwandern würde. Wenn wir nur ein Viertel der Steuerersparnisse, die aufgrund dieses Privilegs für die wirklich Superreichen existieren, holen würden, dann wären das allein wieder diese 200 Millionen bis 250 Millionen € – je nach Rechnung. Sie kommen mit 30 Millionen, 50 Millionen und in der Endausbaustufe mit 80 Mil­lionen € daher und verkünden das als Großtat. Das sind in diesem Bereich ein paar Promille. Also so geht das nicht!

All das ist ein Alibi- und ein Scheingefecht. Wenn Sie da etwas machen wollten, dann gingen Sie so zu Werke. Dann hätten wir das schon doppelt kompensiert. Also das geht: Erneuern und gerecht verteilen ist möglich. (Beifall bei den Grünen.)

Abschließend dazu: Natürlich ist es sinnvoll und richtig, Abänderungsanträge zu stellen und deshalb namentliche Abstimmungen zu verlangen, damit alle genau sehen, wie sich die Abgeordneten hier im Haus verhalten. Sie sind ja in Ihrem Wahlkreis dem Volk verpflichtet, und genau deshalb werden wir das auch nachprüfen. (Beifall bei den Grünen.)

11.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


11.35.26

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Klubobmann Cap hat in seiner Rede gesagt, dass er den Weg der Gerechtigkeit mit seiner Sozialdemokratie fortsetzen möchte. – Das zeigt dieses Budget.

Herr Klubobmann Cap, welchen „Weg der Gerechtigkeit“ meinen Sie? Ist es Ihr „Weg der Gerechtigkeit“, Familiengelder zu kürzen, dass Mütter, wie die „Krone“ geschrieben hat, am Existenzminimum sind? „Fürs Essen bleiben gerade mal 8 Euro“. Ist es der „Weg der Gerechtigkeit“, Familiengelder zu kürzen und gleichzeitig Gelder in die Pleiteländer Europas zu versenden? Ist es der „Weg der Gerechtigkeit“, Pflege­bedürftigen das Geld zu streichen und gleichzeitig gescheiterten Managern bei Ihren rot-schwarzen Paradeunternehmungen das Geld nachzuwerfen, wie zuletzt am Flughafen Wien?


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 53

Ist das die Gerechtigkeit der Sozialdemokratie? Oder ist es die Gerechtigkeit der Sozial­demokratie, die Pensionisten zu belasten, die Pendler zu belasten und gleich­zeitig zuzusehen, wie sich Beamte und Politiker auf Ebene der Europäischen Union Supergagen und Pensionen beschließen?

Herr Klubobmann Cap, ich sage Ihnen etwas: Wenn das Ihr „Weg der Gerechtigkeit“ ist, dann war das heute eine gefährliche Drohung gegenüber der österreichischen Bevölkerung! Diesen Weg der Gerechtigkeit gehen wir nicht mit. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Tadler.)

Herr Bundeskanzler, Herr Bankenminister Pröll, Sie werden am Freitag Ihr Weih­nachtsfest zu Hause mit Ihrer Familie feiern, im Warmen. Es wird einen reich gedeckten Gabentisch geben, gutes Essen, entweder ein Weihnachtsgansl oder einen Karpfen. (Abg. Grosz: Oder beides!) Sie werden glücklich sein und mit Ihrer Familie feiern; das haben Sie sich durchaus verdient. Am Tag danach wird, wie ich in den Zeitungen lesen konnte, der eine in den Nobelort Kitzbühel auf Urlaub fahren und der andere in den Nobelort Lech und dort 14 Tage lang seinem Schiurlaub frönen. (Abg. Grosz: Dann wird weitergegessen!)

Herr Bankenminister, Herr Bundeskanzler, ich gratuliere Ihnen. Ich sage Ihnen, eine Million Menschen in Österreich, die entweder unter oder an der Armutsgrenze leben, kann das nicht ab Freitag. (Beifall beim BZÖ.)

Herr Bankenminister, Herr Bundeskanzler, die entscheiden am Freitag, was sie sich leisten können, heizen oder essen oder Miete zahlen, denn alle drei Sachen gehen nicht. Die müssen jeden Tag diese Entscheidung treffen. 150 000 Kinder, die in Armut leben! Und denen richten Sie zu Weihnachten mit diesem Budget auch noch aus, dass sie alle noch einmal mehr belastet werden und noch einmal tiefer in die Tasche greifen müssen.

Herr Finanzminister, das ist eine Politik! Sie sollten sich wenigstens, wenn Sie am 24. Dezember in Ihre Weihnachtsgans beißen, ein bisschen genieren für das, was Sie uns heute hier auf den Tisch legen. (Beifall beim BZÖ.)

Herr Bankenminister, jetzt kommt noch etwas dazu, ich lese da, Sie nehmen 3,5 Milliarden € an Steuermehreinnahmen – nicht budgetierten, nicht geplanten Steuermehreinnahmen – für das Jahr 2010 ein. Herr Finanzminister, 3,5 Milliarden, erklären Sie uns das, Sie kommen ja gleich dran: Was machen Sie denn mit diesem Geld?

Es gibt doch nur zwei Möglichkeiten: Entweder Sie sagen, okay, wir haben 3,5 Milliar­den mehr, und damit verzichten wir auf den heutigen Beschluss der Belastungen, oder Sie nehmen das Geld in die Hand und geben es den tüchtigen und fleißigen Steuerzahlern mittels einer Steuerreform sofort wieder zurück. Das verlangen wir von Ihnen, Herr Bankenminister! Das wäre eine Möglichkeit, die Sie ausschöpfen können. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Strache.)

Oder Ihr permanenter Feldzug gegen die Mobilität der Menschen. Da werden Straßenprojekte gestrichen. Da werden überall in den Städten, jetzt vor allem von Rot und Grün, flächendeckend 30-km/h-Zonen eingezogen. Wunderbar! Aber da werden vor allem die kleinen Pendler belastet; die Pendler, die auf ihr Auto angewiesen sind. 1,8 Millionen Pendler gibt es, konservativ gerechnet, in Österreich, und die belasten Sie mit weiteren 400 € pro Jahr aufgrund der Erhöhung der Mineralölsteuer. Und das zu einer Zeit, zu der wir auf einem Zweijahresrekordhoch der Benzinpreise sind.

Herr Finanzminister, können Sie sich wirklich noch in den Spiegel schauen?! Und dann sagen Sie: Na ja, die kriegen das über die Pendlerpauschale ohnehin wieder zurück! –


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 54

Ist ja gar nicht wahr! Von diesen 1,8 Millionen Pendlern, die auf ihr Auto angewiesen sind, hauptsächlich Arbeiter am Land, Frauen, Familien, die jeden Tag ihr Auto brauchen, um ihr Leben bestreiten zu können, hat überhaupt nur jeder Zweite An­spruch auf die Pendlerpauschale.

Wissen Sie, warum? – Nicht, weil diese Pendler zu viel, sondern weil sie zu wenig verdienen und gar nicht berechtigt sind, über die Einkommensteuer die Pendler­pauschale – nach Beantragung – auch zu bekommen.

Herr Bankenminister, wir wollen, dass endlich Schluss ist mit dieser unfairen Pendler­pauschale, wir wollen stattdessen einen echten Fahrtkostenersatz für jeden Arbeit­nehmer für jede Fahrt zur Arbeit und zurück. Das ist gerechte Entlastung für die Autofahrer, die ihr Auto brauchen, Herr Finanzminister! (Beifall beim BZÖ.)

Deswegen bringen wir folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umstellung des Systems der Pendlerpauschale auf eine kilometerabhängige Pendler­beihilfe

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage im Sinne der Umstellung des Systems der Pendlerpauschale auf eine kilometerabhängige Pendlerbeihilfe zuzuleiten.“

*****

Abschließend, meine sehr geehrten Damen und Herren, appelliere ich an Sie, sich den heutigen Tagesordnungspunkt 2 anzusehen; über den hat noch gar niemand ge­sprochen. Da sollen, während die Menschen belastet werden, hier im Haus auf einmal von allen Parteien 240 000 € mehr für Mitarbeiter von Abgeordneten beschlossen werden! Schauen Sie sich einmal in den Spiegel! Wir stimmen diesem Tagesord­nungspunkt 2 sicher nicht zu (Beifall beim BZÖ), weil das ungerecht und nicht zu akzeptieren ist. Herr Klubobmann Strache, Frau Klubobfrau Glawischnig und auch die anderen beiden Parteien, wir laden Sie ein, diesen Beschluss abzusetzen! Es ist inakzeptabel, es ist völlig inakzeptabel, dass heute hier von Rot und Schwarz Steuer­erhöhungen beschlossen werden (Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ) und gleichzeitig für die Abgeordneten ein 240 000-€-Packerl unter den Christbaum gelegt wird! Das halte ich für einen Skandal, der ohne uns, ohne das BZÖ, stattfinden wird!

Wir werden dem nicht zustimmen, und ich hoffe, dass die Medien entsprechenden Druck machen. Das geht nicht, so einfach unter der Hand ein paar Tausend Euro für die Abgeordneten zu beschließen und dann draußen zu sagen: Wir setzen uns für euch ein!

Wir sind da ganz massiv dagegen! (Beifall beim BZÖ.)

11.41


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 55

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umstellung des Systems der Pendlerpauschale auf eine kilometerabhängige Pendlerbeihilfe

eingebracht in der Sitzung des Nationalrates am 20.12.2010 im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (981 d.B.) Budgetbegleitgesetz (1026 d.B.)

Durch die von der Regierung beschlossene Erhöhung der Mineralölsteuer für Benzin (plus 4 Cent) und Diesel (plus 5 Cent) zuzüglich Mehrwertsteuer werden die ohnehin zu hohen Treibstoffpreise ein weiteres Mal erhöht, womit jeder Pendler kommendes Jahr durchschnittlich rund 400 Euro mehr für seine Fahrt zum Arbeitsplatz bezahlen muss. Diese Regelung trifft einmal mehr die sozial Schwächeren, die auf das Auto angewiesen sind wie beispielsweise Arbeiter am Land, Kleinverdiener, geringfügig Beschäftigte, Teilzeitkräfte und vor allem auch Frauen, die ohne Auto Familie und Beruf nicht vereinbaren könnten.

Das jetzige System führt dazu, dass überhaupt nur jeder zweite der rund 1,8 Millionen Pendler Anspruch auf Pendlerpauschale hat.

Im Schnitt liegt diese Pauschale für eben nur jeden zweiten Pendler derzeit bei rund 290 Euro, während sich die durchschnittlichen Spritkosten auf rund 1400 Euro belaufen. Dazu kommen die Kosten für Wartung, Reparaturen, Versicherungen, Steuern, Parken usw. die für Pendler das Auto zum kaum mehr finanzierbaren „Luxusbesitz“ umwandeln.

Durch diesen weiteren Anschlag auf die Autofahrer erhöhen sich allein die Einnahmen aus der Mineralölsteuer von 2010 auf 2011 um mehr als + 11,5 %. In Zahlen ausgedrückt bedeutet das, dass der Autofahrer zusätzlich 450 Mio Euro zuzüglich Mehrwertsteuer an den Finanzminister jährlich abliefern muss.

Ein neues System zur Entlastung der Pendler/innen ist daher ein Gebot der Stunde.

Es ist notwendig das derzeitige System der Pendlerpauschale und des Verkehrs­absetzbetrags in eine kilometerabhängige Pendlerbeihilfe umzuwandeln.

Damit würden vor allem die bis jetzt benachteiligten Bezieher kleinerer Einkommen stark entlastet werden.

Diese neue Form der Pendlerunterstützung gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer und wird pro konkret zurückgelegten Arbeitswegkilometer gewährt.

Vorteile:

Sozial gerecht

Besserstellung unterer Einkommensbezieher

Flexibilisierung der Arbeitnehmer

Aufwertung des Wohnens im ländlichen Raum

Einfachere Verwaltung

Transparente Berechnung

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 56

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage im Sinne der Umstellung des Systems der Pendlerpauschale auf eine kilometerabhängige Pendlerbeihilfe zuzuleiten.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll. – Bitte.

 


11.41.54

Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Dipl.-Ing. Josef Pröll: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren vor den Bildschirmen! Sie ver­folgen jetzt eine Debatte, in der offensichtlich die Unterstützung für Mitarbeiter der Abgeordneten zum zentralen Thema und zu einem Skandal gemacht wird.

Ich rufe einmal mehr in Erinnerung: Wir diskutieren heute hier ein Budget für 2011 und Budgetplanungen bis 2014, wo es um deutlich mehr geht, nämlich um die Grund­lagen – und über die kann man trefflich streiten, auch über die Schwerpunkt­set­zungen –, wie wir Österreich gemeinsam weiterentwickeln. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich bitte, doch auf das zurückzukommen, was auch auf der Tagesordnung steht. Wir haben in der Bundesregierung gemeinsam eine Krise zu bewältigen gehabt, und wir haben Österreich dennoch in verschiedenen Bereichen an die Spitze Europas geführt. Seien wir stolz auch auf das, was wir erreicht haben, nicht die Regierung, sondern was wir gemeinsam erreicht haben und was auch hier beschlossen wurde. (Abg. Grosz: Sie haben nie was an die Spitze geführt in diesem Land!)

Wir haben die Krise bewältigt, wie nur wenige andere Länder es geschafft haben:

Unsere Arbeitsmarktlage ist eine der besten in Europa – seien wir stolz darauf!

Wir haben eines der geringsten Budgetdefizite in Europa und auch international – seien wir stolz darauf!

Wir haben Wachstumsraten, die über dem Schnitt der Eurozone liegen – seien wir stolz darauf!

Das alles ist nicht vom Himmel gefallen, sondern es wurde in der Regierung konzipiert und im Nationalrat diskutiert und beschlossen.

Das sind Fakten, die nicht von uns behauptet werden, sondern das können Sie heute in internationalen Medien hören, was die Beurteilung dessen betrifft, was in der Krisenbewältigung geschaffen wurde.

Der zweite Baustein, den wir heute diskutieren, ist nach der Krisenbewältigung die Frage: Wie geben wir dem Land wieder Perspektive, indem wir es aus der Schul­denfalle holen? – Man kann natürlich über die Schwerpunktsetzungen streiten. Auch ich sehe, dass es Schmerzen und Druckpunkte gibt in der Gesellschaft, in der Bevölkerung und dass es natürlich auch, wenn Einschnitte gemacht werden, einen gewissen Widerstand gibt. Und das ist gut so in einer Demokratie. Wir haben die Diskussionen geführt, wir haben die Betroffenen und Beteiligten eingebunden, wir


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 57

haben auch Adaptionen vorgenommen, um Härten zu nehmen, aber trotzdem das Sparziel nicht aus dem Auge zu verlieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da Herr Abgeordneter Westenthaler die Weihnachtsfeiertage angesprochen hat, und das in einer sehr polemischen und sehr privaten und persönlichen Weise, sage ich Ihnen klipp und klar: Ja, wir machen diesen Budgetvorschlag ... (Abg. Ing. Westenthaler: Fahren Sie nach Kitzbühel oder nicht? – Abg. Grosz: Sie greifen den Leuten persönlich in die Tasche!) – Kein Grund zur Auf­regung, meine sehr geehrten Damen und Herren! – Wir machen diesen Budget­vorschlag für das Jahr 2011 und die Perspektive bis 2014, und das ist auch eine weih­nachtliche Botschaft, um vor allem den Kindern und unseren Enkelkindern in Zukunft Sicherheit und Perspektive zu geben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Das glaubt Ihnen kein Mensch!)

Wir haben in einer sehr intensiven Debatte – und das war mir vor allem auch wichtig – darauf geachtet, dass angesichts der hohen Steuerbelastung, die wir zweifelsohne in Österreich haben, der Schwerpunkt des Budgets beim Sparen liegt und nicht auf der Einnahmenseite. Mit einer 60:40- und sogar noch besserer 65:35-Aufteilung ist uns das auch gelungen.

Gehen Sie davon aus, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir mit diesem Budgetbeschluss die wichtigsten Eckpunkte gesetzt haben, aber natürlich haben wir auch in den nächsten Monaten und Jahren Aufgaben vor uns. Ich bin nicht so vermes­sen, heute hier festzustellen, dass das das absolute Optimum war. Überhaupt keine Frage: Es ist ein Kompromiss, der gut für Österreich ist und der gemeinsam getragen werden kann, aber eine Reihe von Aufgaben – Verwaltungsreform, Verhandlungen mit den Ländern, Perspektiven auch in verschiedenen gesellschaftspolitischen Bereichen – liegt nach wie vor vor uns. Und diese Aufgaben sollten wir dann nach den Emotionen hier und nach der Beschlussfassung hier gemeinsam angehen und weiterentwickeln.

Es geht in diesen Tagen viel um Verlässlichkeit und um Verantwortung. Manche Abge­ordnete spielen hier dieses Spiel: Dort in Brüssel wird Geld ausgegeben, und in Österreich wird gespart. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben eine österreichische Verantwortung – und zu der bekenne ich mich absolut –, aber auch eine europäische. Beides kann man lösen, für beides kann man Lösungen finden und Politik machen. Wir in der Bundesregierung versuchen das tagtäglich und haben mit diesem Budget, denke ich, die richtige Perspektive für Österreich vorgegeben. (Abg. Ing. Westenthaler: Auf nach Kitzbühel!)

In diesem Sinne freue ich mich auf die Diskussion hier im Hohen Haus in den nächsten Stunden und Tagen, auch wenn sie von Aktionismus begleitet werden wird. Das ist natürlich das gute Recht jeder Abgeordneten und jedes Abgeordneten. Ich freue mich sehr darauf und bin froh darüber, dass wir so knapp vor der Beschlussfassung stehen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Anträge zu stellen ist kein Aktionismus! Das ist unsere Aufgabe!)

11.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser. 4 Minuten. – Bitte.

 


11.47.10

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr verehrte Mitglieder der Bundesregierung! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Das Wort „Fremdschämen“ ist heute schon gefallen, und ich muss ganz ehrlich sagen, als Abgeordnete dieses Hauses ist „Fremdschämen“ angesichts einiger Debattenbeiträge, die heute gekommen sind, kein Fremdwort. Die


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Rede des Herrn Abgeordneten Kogler, die durchaus kontroversiell zum Budget ist, hat sich wohltuend abgehoben von anderen; er hat sich in einer sachlichen Kritik mit dem Budget auseinandergesetzt.

Das, was wir hier gehört haben, vor allem vonseiten der FPÖ und des BZÖ, ist billigster – billigster! – Populismus, ist ein Schlechtmachen und ein Krankreden Öster­reichs, das die Menschen draußen sicherlich nicht verdient haben – und die Menschen sehen die Dinge sicherlich auch nicht so. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neubauer: Ja, die Wahrheit tut weh! – Abg. Kickl: Sie waren schon lange nicht mehr „draußen“! – Abg. Neubauer: Das ist eine Gemeinheit, was Sie betreiben!)

Herr Abgeordneter, lautes Schreien macht es um nichts besser. Stellen Sie sich heraus, reden Sie sachlich zu den Dingen und übernehmen Sie Verantwortung! (Abg. Neubauer: Ja, ich werde es Ihnen schon sagen!)

Zu Herrn Abgeordnetem Westenthaler und seinem sehr, sehr billigen Populismus auf Kosten der parlamentarischen MitarbeiterInnen: Sehr geehrter Herr Abgeordneter Westenthaler, im Ausschuss wurde dieser Beschluss betreffend parlamentarische Mitarbeiter von allen Parteien mitgetragen; das wurde einstimmig am 9. Dezember im Budgetausschuss von allen Parteien beschlossen. (Abg. Ing. Westenthaler: Wir stimmen aber trotzdem nicht zu!) Sie haben gesagt, Sie sind diejenigen, die sich für die Kleinen einsetzen. – Auf dem Rücken unserer kleinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hier billig Populismus zu betreiben, das ist die Art und Weise, wie Sie mit Politik umgehen. Und das wird von uns zutiefst verachtet! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, schauen wir uns an, unter welchen Voraus­setzungen dieses Budget heute zur Beschlussfassung gebracht wird.

Wir haben die größte Wirtschaftskrise seit 1930 zu bewältigen, und wir haben sie bis jetzt gut bewältigt. Erinnern wir uns nur – ein Beispiel aus dem Bereich des BMVIT – an die Konjunkturpakete, die es gegeben hat in der Frage der Ankurbelung der Wirt­schaft, in der Frage von Arbeitsplätzen. Oder erinnern Sie sich an das Weihnachts­geschäft letzten Jahres, bei dem bessere Verkäufe erzielt werden konnten als im Jahr davor. Woher kommt das? – Das kommt daher, dass die Maßnahmen so abgefedert waren und die Verhandlungen von Gewerkschaften und Sozialpartnern so geführt wurden, dass die Menschen Geld in der Tasche hatten, und zwar dafür, um es in Öster­reich wieder auszugeben, um die Wirtschaft anzukurbeln und um die Konjunktur hoch zu halten.

Alles in allem ein ausgezeichneter und richtiger Schritt, der bereits in der Vergangenheit gemacht wurde.

Und ja, wir haben ein Sparpaket zu verabschieden, und ja, auch einige Teile dieses Paketes gefallen mir persönlich, meiner Fraktion und auch vielen anderen Menschen nicht, aber wir haben das erste Mal seit vielen, vielen Jahren ein Budget, das nicht nur darauf abzielt, dass wir bei den Ausgaben sparen, sondern dass wir Einnahmen lukrieren. Und ja, wir gehen einen Weg, wo wir versuchen, von den Menschen etwas zu holen, die mehr haben als der Rest. Wir haben seit Längerem erstmals wieder versucht, zumindest in Verhandlungen über Finanztransaktionssteuer, Vermögenszu­wachssteuer und Bankenabgabe einzutreten, und einige dieser Punkte sind erreicht – nicht alle, keine Frage.

Eine Finanztransaktionssteuer oder Börsenumsatzsteuer wäre auch in Österreich ein Schritt in die richtige Richtung gewesen, und die Besteuerung von Vermögen über 1 Millionen € wäre auch etwas gewesen, wodurch wir uns vielleicht einige Maß­nahmen, vor allem im Familienbereich, hätten sparen können. Aber, meine Damen und Herren, der letzte Schritt ist noch nicht getan. Josef Cap hat es gesagt, und wir haben


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auch von der Bundesregierung das Okay bekommen: Es wird in Fragen einer Steuerreform in den nächsten Jahren noch einiges an Verhandlungen geben. Und glauben Sie mir, wir werden unsere Stimme lautstark erheben. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neubauer: Der war gut!)

11.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Ing. Schultes gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


11.51.39

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine geschätzten Damen und Herren von der Bundesregierung! Geschätztes Hohes Haus! Die heutige Gesetzesvorlage ist das Ergebnis einer sehr intensiven Diskussion zwi­schen den Koalitionsparteien, aber auch mit der Opposition, aber letztendlich wird es von der Regierung getragen und von uns Abgeordneten heute hier im Haus zu beschließen sein.

Meine Damen und Herren, wir erinnern uns noch ganz genau: 2008 gab es eine Nacht, in der in diesem Haus knapp vor einer Wahl viele Wahlzuckerl beschlossen wurden. Es kam dann die Wirtschaftskrise, und das Geld, das da unter die Leute gekommen ist, hat uns geholfen, über die Krise zu kommen. Der einzige Nachteil war: Wir hatten das Geld nicht in der Tasche. Der Staat hat das Geld ausgeborgt und hat uns mit diesen Schulden finanziert.

Was wir jetzt haben, ist nichts anderes als das Sodbrennen nach den Wahlzuckerln. (Heiterkeit.) Wir müssen jetzt einiges zurücknehmen, das damals überschießend war, und wir müssen jetzt schauen, dass die Balance wieder gefunden werden kann. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben die Krise hoffentlich überwunden – aber wir sind noch nicht sicher und wis­sen genau, dass wir die Zukunft vorsichtig planen müssen, damit wir im Fall der Fälle noch einmal Reserven haben, um das Land noch einmal durchtragen zu können. Und unser Vizekanzler Josef Pröll sorgt dafür, dass ein Budget mit Augenmaß gemacht wird, das tatsächlich auf der einen Seite Chancen bringt, Sicherheit schafft und Zukunft sichert, gleichzeitig auf der anderen Seite aber auch die Möglichkeit gibt, die Kraft Österreichs für zukünftige Anstöße aufrechtzuerhalten. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir hoffen, dass wir die Krise hinter uns haben, und wir sind heute an einem Punkt der Neubesinnung. Wir wissen, dass wir genau überlegen müssen, was in diesem Land wichtig ist und wo unsere wirklichen Grundlagen sind. Unsere Grundlagen sind die Ausbildung – wir wissen, dass wir in der Ausbildung besser werden müssen –, weiters Verkehr, Infrastruktur, Energiewirtschaft, die Industrie. Zu unseren Grundlagen gehört auch die Landwirtschaft; auch die ist in Zukunft groß in Diskussion, da gibt es viele offene Fragen. Und wir sind in der Frage von Pflege, Sicherheit und Gesundheit in einer sehr grundlegenden Diskussion über die Weichenstellungen.

Wir alle wissen, zuerst muss Geld erwirtschaftet werden, um die grundlegenden Auf­gaben zu finanzieren, und darüber hinaus können wir dann mit dem, was wir an Wohlstand erwirtschaften, die soziale Sicherheit ausbauen, in einem Ausmaß, wie es das in Europa kein zweites Mal gibt. Das ist das Ziel. Aber klar ist auch: Wenn es schwierig wird, wird man das Ziel kürzer stecken müssen. Und wir sind mit diesem heutigen Vorschlag auf dem richtigen Weg.

Wir sollten auch bedenken, dass nicht alles der Staat machen kann. Die Menschen in diesem Land leisten viel, sie leisten Gewaltiges. Nicht jede Leistung wird bezahlt. Es gibt vieles, das unserem Land weiterhilft, das einfach ehrenamtlich, in den Familien oder überhaupt im zwischenmenschlichen Bereich geleistet wird. Wir sollten nicht ver­


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gessen, wo sehr viel an Freiwilligenarbeit geleistet wird, wir sollten nicht vergessen, wo das organisiert wird: Das sind die Gemeinden, das sind die Länder.

Es ist schon richtig, dass ein guter Teil auch dieser steuerlichen Spielräume den Ländern und Gemeinden zugutekommt, denn wir wissen: Der Erfolg Österreichs ist ein Erfolg der gemeinsamen Arbeit. Der Föderalismus ist die Basis, der Bund hat die Gesamtverantwortung, die Länder finden den regionalen Bezug, und die Gemeinden sind nahe am Bürger. So ist unser Erfolg erklärbar. Und nur wenn wir zusammen­arbeiten und gemeinsam unser Land weiterentwickeln, wird es auch möglich sein, wieder den Platz an der Spitze Europas zu erreichen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Gradauer gelangt nun zu Wort. 4 Minuten. – Bitte.

 


11.55.59

Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Hohes Haus! Frau Präsidentin! Damen und Herren auf der Regierungsbank! Ich möchte mich heute mit zwei Reden unseres Finanzministers auseinandersetzen.

Als Erstes möchte ich die Rede vom Oktober 2009 erwähnen. Da, muss ich ehrlich sagen, war ich beeindruckt, als ich gehört habe, was er alles gesagt hat. Aber: Was hat er angekündigt und was hat er letztendlich zusammengebracht?

Angekündigt hat er: keine neuen Steuern. – Nun wissen wir, es gibt sehr wohl neue Steuern: 500 Millionen € MöSt, 500 Millionen € Bankenabgabe.

Er hat ein einheitliches Beamten-Dienstrecht für ganz Österreich angekündigt – das wäre ja ganz, ganz wichtig. Die Tatsache aber ist eine andere. Sie schaffen ja nicht einmal ein neues Lehrer-Dienstrecht!

Er hat die Transparenzdatenbank angekündigt. – Ja, dazu ist es jetzt gekommen, aber in welcher Form! So, dass man sich dafür schämen muss: kein Einbeziehen der Länder und Gemeinden, also ein unbrauchbares Ding, das nur jemand einsehen kann, der die Bezüge auch selbst bekommt.

Letztlich hat der Herr Finanzminister gesagt – und das hat mich besonders gefreut –, es gibt ein Konklave. Da wird er alle einberufen, die daran Interesse haben, dass der Staat saniert wird. – Bis jetzt hat dieses Konklave nicht stattgefunden, es gibt keinen weißen Rauch (Abg. Dr. Rosenkranz: Bei der ÖVP kann es ja nur ein schwarzer sein!), und ich glaube, der Herr Finanzminister wartet, bis der schwarze Rauch aus den Trümmern seiner Budgetpolitik aufsteigt. (Beifall bei der FPÖ.)

Die zweite Rede, die ich ansprechen möchte, ist jene, mit der Minister Pröll das Budget begründet hat, am 30. November 2010. Da hat er gesagt: Wir müssen die öffentlichen Schulden abbauen. Wie schaut es wirklich aus? – Bis 2014 steigen die Schulden von jetzt 200 Milliarden € auf 240 Milliarden €. Wir zahlen dafür Zinsen von 8 Milliarden € und dann 11 Milliarden €, haben ein Defizit von 7,5 Milliarden € und Haftungen von 125 Milliarden €. Also: keine Rede von Schuldenabbau! Das stimmt alles nicht, was er gesagt hat.

Minister Pröll spricht davon, dass es in Österreich eine gute wirtschaftliche Entwicklung gibt. – Ja, das stimmt. Gott sei Dank ist es so, weil die Firmen und die Menschen in Österreich tüchtig sind. Aber diese gute Entwicklung gibt es nicht wegen, sondern trotz dieser Regierung. Das ist der Unterschied! (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Finanzminister Pröll, Sie sprechen immer von der Staatsverschuldung und vergleichen uns mit den Ländern, die wirklich schlecht dastehen. Vergleichen Sie uns


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doch mit der Schweiz! Die Schweiz hat eine Staatsverschuldung von 45 Prozent des BIP, hat seit 2001 die Schuldenbremse eingeführt, hat voriges Jahr ein Plus im Staatshaushalt gemacht – und wir ein Minus von 13 Milliarden €. (Abg. Krainer: Aber sagen Sie das durchschnittliche Wirtschaftswachstum der Schweiz in den letzten zehn Jahren auch dazu!)

Die Behauptung, dass das Budget ausgabenseitig saniert wird, stimmt absolut nicht. Wenn Sie nachrechnen – ich weiß nicht, wie Sie rechnen, wir haben das so ge­rechnet –: 20 Prozent durch Einsparungen und 80 Prozent durch neue Steuern. Das ist die Tatsache. Und bei diesen Einsparungen kommen die Familien mit 327 Millionen € an Einsparungen unter die Räder. Bei Familien, Jugend und Studenten wird gespart – das ist nicht unser Weg! (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Vizekanzler, Sie sagen: Den nachkommenden Generationen müssen wir solide Staatsfinanzen übergeben. – Das Gegenteil ist der Fall: 23 000 € Schulden pro Kopf und damit die höchste Staatsverschuldung aller Zeiten, die wir diesen Jungen aufladen. – So kann es wirklich nicht gehen!

Wir müssen dringend machen, was uns die Experten immer wieder sagen, bevor uns die Zinsen auffressen: echte nachhaltige Reformen im Bereich Strukturen, Verwaltung, Gesundheit und Förderwesen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Krainer: ... Vorschläge! – Abg. Dr. Rosenkranz: ... Leseschwäche!)

12.00


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Walser gelangt nun für 6 Minuten zu Wort. – Bitte.

 


12.00.23

Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Ich möchte mit guten Nachrichten beginnen, guten Nachrichten aus dem österreichischen Schulsystem, aus dem österreichischen Bil­dungs­system. Ich war in den letzten Wochen an vielen Schulen – in der Steiermark, in Wien, in Salzburg, natürlich auch in Vorarlberg, meinem Heimatbundesland –, und ich habe sehr viele sehr engagierte Lehrkräfte gesehen; Lehrkräfte, die sich bemühen, trotz aller widrigen Umstände neue Methoden anzupacken, neue Formen zu kreieren, im Unterricht stärker auf die Schüler einzugehen, als das bislang der Fall war. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Wir sind dann aber schon relativ schnell bei den schlechten Nachrichten. Die schlech­ten Nachrichten – wir alle haben es vernommen – lauten PISA, die schlechten Nachrichten lauten Reformstau durch diese Bundesregierung und auch schon durch die vorangegangenen Bundesregierungen – egal, ob Schwarz-Blau oder Rot-Schwarz, es ist nichts vorwärtsgegangen. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dr. Mitterlehner.)

Wir sind in den letzten zehn Jahren von Rang 19 in der PISA-Rangliste auf Platz 31 abgerutscht. Vor zehn Jahren waren viele Länder hinter uns, die heute vor uns sind. Und wenn man sich anschaut, warum sie vor uns sind – das Beispiel Polen ist da etwa zu nennen –, sieht man, dass es genau deshalb so ist, weil sie entscheidende Reformen in Angriff genommen haben. Die Polen haben die gemeinsame Schule der 6- bis 16-Jährigen in Angriff genommen. Sie haben sie umgesetzt, und sie haben sich im PISA-Ranking auf Platz zwölf vorgearbeitet. Davon können wir in Österreich heute nur träumen.

Wenn man sich die Reaktion der Bundesregierung anhört, dann ist wenig Hoffnung. Der Herr Vizekanzler hat in nahezu unfreiwilliger Komik Folgendes gesagt – ich zitiere


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 62

ihn hier wörtlich –: „Die PISA-Ergebnisse beruhen vor allem auf den Lesemängeln und das wird in der Volksschule gelehrt.“

Nein, Herr Vizekanzler, Lesemängel werden in unseren Volksschulen nicht gelehrt. Das Lesen wird in unseren Volksschulen gelehrt, und das leider nicht in jenem Ausmaß, das notwendig wäre.

Ein bisschen eleganter hat es heute Klubobmann Kopf ausgedrückt. Er hat weniger holprig argumentiert, aber leider auch gemeint, dass dieses Budget in diesem Zusam­menhang alternativlos sei und – ich zitiere hier auch –: Der Ansatz Gesamtschule ist zu simpel. Schuld ist die Volksschule. – Wir haben unsere familieninternen weih­nacht­lichen Treffen nie durchführen können ohne politische Diskussionen. Wir werden es auch künftig nicht tun können, denn, Karlheinz, es ist so, dass nicht die Volksschulen schuld sind am PISA-Desaster. Schuld ist das, was in der Vergangenheit gemacht worden ist.

Ich erinnere daran, dass zwei Stunden querbeet gekürzt wurden – Unterrichtsministerin Gehrer –, ohne hinzuschauen, auch in den Volksschulen. – Dann bitte nicht wundern, wenn die Ergebnisse schlechter werden! Das ist eigentlich die logische Folge davon.

Kontraproduktiv ist in den Volksschulen auch – und das haben Sie verstärkt mit Ihrer Politik – der Notendruck. Wir üben auf sechs-, sieben-, achtjährige Kinder Druck aus, den es in dieser Form international nirgends mehr gibt. Die Lehrkräfte sind verurteilt, das zu exekutieren, und dann wundern wir uns, wenn die Lesekompetenz sinkt, weil die Kinder Angst haben. Jeder Schulpsychologe sagt Ihnen, dass das so nicht geht.

Wir brauchen eine Schule – ich habe gesehen, dass es sie in vielen Ansätzen schon gibt; vieles von dem, was wir als grüne Schule bezeichnen, wird an den Volksschulen umgesetzt –, in der man individuell auf die Schüler eingehen kann, eine Schule, in der man schulstufenübergreifend unterrichten kann, eine Schule, in der man nicht sinnlosen Druck ausübt, sondern wirkliche Kompetenzen vermittelt.

Wenn Sie von grünem Aktionismus sprechen, den wir praktizierten: Nein, wir üben hier Parlamentarismus aus. Wir werden Ihnen morgen und übermorgen Entschließungs­anträge sonder Zahl bringen, in denen wir ganz genau festlegen, was zu tun ist. Es liegt an Ihnen, darauf einzugehen, und ich möchte Sie schon bitten, in einen konstruk­tiven Dialog mit uns einzutreten und nicht wie bislang einfach mit der Walze drüberzufahren, zu kürzen, wo man nicht kürzen darf – nämlich im Bildungsbereich –, und uns dann Vorschläge zu machen.

Ich mache Ihnen übrigens auch Vorschläge, wo Sie kürzen können. Wir haben ein viergliedriges System bei den 10- bis 14-Jährigen: viermal Schulverwaltung, viermal verschiedene Konzepte, viermal verschiedene Schulstandorte – all das können wir beseitigen. Der Rechnungshof bestätigt das, was wir sagen: Da sind Hunderte von Millionen einzusparen, und diese Millionen brauchen wir dringend für unser Bildungs­system.

Geben Sie sich einen Ruck! Vielleicht gibt es so etwas wie ein Weihnachtswunder. Kollege Schultes hat von einem Punkt der Neubesinnung gesprochen, vielleicht gibt es den auch im Bildungsbereich. Wir stehen bereit für eine konstruktive Arbeit in diesem Bereich, und wir wollen das österreichische Schulwesen in wirklich grundlegender Art und Weise reformieren. Wir sind bereit. Treten Sie mit uns in diesen Dialog, dann bringen wir etwas vorwärts für Österreich! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

12.06


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 63

12.06.45

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben jetzt die x-te Auflage des Versuchs der Regierungsparteien, jede Kritik, die man an dieser Regierung und an den Maßnahmen der Regierung übt, auf Österreich umzumünzen. Frau Abgeordnete Oberhauser, wir jammern nicht Österreich krank, wir kritisieren nicht die Österreicher, sondern wir kritisieren Sie als Abgeordnete der Regie­rungsparteien und diese Bundesregierung, die viel zu wenig auf die Herausforde­rungen der Gegenwart und Zukunft reagiert. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Neubauer.)

Gott sei Dank haben wir noch leistungsbereite Österreicherinnen und Österreicher, die dazu beigetragen haben und die es geschafft haben, dass Österreich wesentlich besser dasteht als andere Länder, in denen sich die Bevölkerung darauf verlässt, dass man über Schattenwirtschaft oder über Förderungen und Subventionen das Leben ent­sprechend gestalten kann.

Genau diese leistungsbereiten Österreicherinnen und Österreicher verlangen, dass man Budgetdefizite nicht über Steuererhöhungen und Abgabenerhöhungen saniert, sondern dass man die grundlegenden Strukturen des Staates Österreich neu ordnet und für die Zukunft entsprechend fit macht. Das ist das, was wir gemeinsam mit den Österreicherinnen und Österreichern verlangen, und zwar von Ihnen, meine Damen und Herren, und nicht, dass Sie jede Kritik abwehren, indem Sie sagen, man dürfe Österreich und die Österreicher nicht kritisieren. Man muss diese Bundesregierung für diesen Stillstand kritisieren und auch Sie als Abgeordnete. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Mag. Kogler.)

Wenn die Bundesregierung heute dieses Budget hier vorlegt und der Herr Bundes­kanzler sagt, man fange eigentlich erst an (Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler), dann ist das eine gefährliche Drohung für die nächsten drei Jahre – eine gefährliche Drohung, dass Sie weiterhin nicht die Strukturen bereinigen werden, nicht die Privile­gien abbauen werden, sondern weiter in den Sack der Österreicherinnen und Öster­reicher greifen werden. Über Steuererhöhungen werden Sie auch die nächsten drei Jahre diskutieren. Das ist das Problem, das wir alle mit Ihnen haben, meine Damen und Herren von der Bundesregierung.

Wenn Herr Kollege Cap zum x-ten Mal – auch das kennen wir ja schon (Ruf beim BZÖ: Seit Jahrzehnten!) – gebetsmühlenartig die Vorschläge der Opposition einholt und einmahnt, selbst aber keine macht, dann darf ich nur daran erinnern, dass etwa tausend Anträge der Opposition in den Ausschüssen schlummern, die nicht behandelt werden. (Abg. Bucher: Immer noch!) Es war ja ein besonderer Treppenwitz der Bud­get­verhandlungen, dass es einen Antrag zu konkreten Vorschlägen für das Budget gegeben hat und dieser Antrag vertagt wurde, weil man gesagt hat, das Budget werde gerade behandelt, diesen Antrag zu diesem Budget könne man erst nachher dis­kutieren. Das bedeutet, Sie nehmen sich ja selbst nicht mehr ernst bei der Abwehr von Ideen der Opposition.

Wenn man die Bankenrettung kritisiert, wird immer wieder gesagt: Das habt ihr ja alle mit beschlossen. – Meine Damen und Herren, kommen Sie nie wieder zu uns, um uns zu sagen, es sei ein Gebot der Stunde, die Republik sei in Gefahr, die Spareinlagen seien in Gefahr, unsere Banken seien in Gefahr, wir müssten einen Akt der Solidarität mitmachen. Kommen Sie nicht noch einmal damit! Es kann nicht sein, dass Sie, wenn all das, was wir als Bedingungen gestellt haben, nicht eingehalten wird und wenn das dann nicht eintritt und wir das kritisieren, sagen: Ihr habt aber mitgestimmt! So kann es wohl wirklich nicht sein! (Beifall beim BZÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 64

Wir haben gesagt, Spareinlagen sichern. – Ja, aber die Kredite müssen auch ent­sprechend leichter vergeben werden, und es muss kontrolliert werden. – Nichts ist geschehen. Bei den EU-Vorgaben, meine Damen und Herren, haben Sie, Herr Finanz- und Bankenminister, selbst noch gesagt, man werde gegen die Spekulanten auf der europäischen Ebene vorgehen. – Nichts ist geschehen!

Sie haften jetzt wieder mit Steuergeldern für Irland. Was macht die Ratingagentur in Amerika? – Sie stuft Irland wieder herunter, damit das ganze Problem weiter potenziert wird. So wird es mit den anderen Ländern auch weitergehen, und nichts geschieht. Die Börse ist weiterhin mit einem Casino und nicht mit einem Handelsplatz zu vergleichen. Nichts geschieht! (Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler.) Und gerade jene – die Briten –, die mit verantwortlich sind, sind die, die verhindern, dass man entsprechende Reformen macht, weil der Finanzplatz London für sie wichtiger ist als konkrete Maßnahmen für den europäischen Steuerzahler. (Beifall beim BZÖ.)

Es gäbe, das ist richtig, meine Damen und Herren und Herr Bundeskanzler, viel zu tun. Ja, aber dann machen Sie es endlich einmal! Wir vom BZÖ haben genug Vorschläge gemacht, etwa zur Verwaltungsreform, wie man ganze Ebenen einsparen könnte, dass man einmal eine Aufgabenkritik des Staates überlegen sollte (Zwischenruf des Abg. Dr. Bartenstein): Muss denn der Staat des 21. Jahrhunderts noch all jene Aufgaben erfüllen, die er im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert erfüllt hat? Kann man da nicht privatisieren und auslagern? Muss noch jedes Bundesland eine eigene Gesetzge­bungs­kompetenz haben? Brauchen wir heute noch einen Bundesrat mit eigenen Abgeordneten, könnten das nicht Landtagsabgeordnete mitmachen? (Zwischenruf des Abg. Grosz.) Brauchen wir noch 183 Nationalratsabgeordnete, 100 Landtagsabge­ordnete in Wien, über 1 000 Bezirksräte in Wien? Kann man das nicht halbieren und damit über 200 Millionen € allein dadurch einsparen? (Beifall beim BZÖ.)

Meine Damen und Herren, auch von den Grünen, lassen Sie bei der Schule doch endlich die Ideologie heraußen! Unsere Schüler, unsere Kinder sind nicht Versuchs­kaninchen für Ihre ideologisch motivierten Schulversuche. Schaffen wir es doch endlich, dass in der Grundschule die Grundtechniken wie Lesen, Schreiben und Rech­nen vermittelt werden – ohne Ideologie und ohne irgendwelches Rundherum! Dann haben wir schon einmal eine Basis für die Zukunft geschaffen, und es kostet nicht einmal mehr Geld. (Beifall beim BZÖ.)

Im Gesundheitssystem: Sozialversicherungen zusammenlegen. Wozu brauchen wir unterschiedliche Regelungen für Beamte, Selbständige, Bauern und Arbeitnehmer? Die sollen in einem differenzierten System selbst entscheiden, wie und auf welche Art sie versichert werden. Und: weniger das Kranksein finanzieren als das Gesundsein fördern!

Oder bei der Steuer: Ein Flat-Tax-Modell, das Verwaltungskosten einspart, Leistungs­anreize bringt, Steuerbetrug verhindert und wirklich an der Zukunft orientiert den Wirtschaftsstandort Österreich sichert.

Herr Kollege Cap, jetzt habe ich Ihnen in ganz kurzer Zeit eine ganze Reihe von konkreten Vorschlägen für Projekte genannt. Darüber könnte man Monate, Jahre diskutieren, ich habe nur wenig Hoffnung – allein wenn ich mir die Regierungsbank anschaue –, dass das geschehen wird. Wir werden Sie weiter dazu zwingen, zumindest darüber zu reden (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen), auch wenn Sie die tausend Anträge in den Ausschüssen weiter vertagen. Die Bevölkerung wird wissen, wie sie am nächsten Wahltag zu entscheiden haben wird. (Beifall beim BZÖ.)

12.13



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 65

Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler: ... Finanzminister prüft die Schneelage in Kitzbühel!)

 


12.13.21

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Die Schneelage in Kitzbühel interessiert vielleicht Sie, Herr Westenthaler, aber uns interessiert mehr, in welcher Art und Weise das Budget ein sozial ausgewogenes ist. Zu diesem Thema möchte ich jetzt zurückkommen.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir diskutieren heute ein Sparbudget (Abg. Grosz: Wie ist das Wetter in Kitzbühel?), und es ist das Natürlichste der Welt, dass die Redner und Rednerinnen der Oppositionsparteien die Finger genau dorthin legen (Abg. Dr. Rosenkranz: Das ist ein Reformstaupaket! – Ruf beim BZÖ: Den Menschen wird das Geld aus der Tasche gezogen!), wo Kürzungen vorgenommen werden müssen.

Herr Abgeordneter Scheibner, zu welchem Anteil beinhalten die tausend Oppo­sitions­anträge, die in den Ausschüssen liegen, Sparmaßnahmen? Ich würde mich trauen zu wetten – und da bin ich jetzt großzügig –, dass sie zu 90 Prozent Maßnahmen beinhalten, die mehr budgetärer Mittel bedürften (Zwischenrufe beim BZÖ), nur das Geld, sehr geehrter Herr Kollege Scheibner, ist im Moment nicht da. Die Frage des Kollegen Cap bezieht sich ja darauf, wo Ihre Vorschläge für Einsparungen sind, die jetzt vorgenommen werden müssen. (Ruf beim BZÖ: Haben Sie nicht zugehört? – Zwischenruf des Abg. Strache.) Und dazu ist von Ihnen weiterhin keine Antwort gekommen. (Ruf beim BZÖ: ... Ohrstöpsel heraus, die ideologischen!)

Herr Kollege Scheibner, weil Sie den internationalen Vergleich angesprochen haben, der von anderen Kollegen gekommen ist: Ja, man muss sich schon anschauen, wie die derzeit wirklich schwierige Situation in anderen Ländern bewerkstelligt wird und wie wir das machen. Es gibt in diesem Land schon vieles, was verteidigungswürdig ist (Abg. Petzner: Studiengebühren zum Beispiel!), wobei wir mit aller Anstrengung dafür arbeiten müssen, dass dieser Weg auch fortgesetzt werden kann. Wir leben in einem wirtschaftlich stabilen Land (Abg. Petzner: Wie ist das mit den Studiengebühren?), in einem Land mit hoher sozialer Sicherheit – ich erinnere daran, dass wir auch die Grundsicherung einführen konnten – und in einem Land mit relativ niedriger Arbeits­losenrate, die wir natürlich weiter senken wollen. Das sind wichtige Eckdaten, die man nicht einfach vom Tisch wischen kann.

Ich weiß schon, dass wir in Österreich leben und nicht in einem Vergleichsland. In diesem Budget gibt es tatsächlich Kürzungen, die Gruppen treffen – die Familien, die Studierenden, die Pensionisten, schmerzhaft sind auch die Kürzungen bei der Entwicklungshilfe –, und ich schließe mich unserem Klubobmann an: Wenn es wieder größere budgetäre Spielräume gibt, soll in diesen Bereichen wieder ein Ausgleich geschaffen werden. Aber wenn Sie sich eben anschauen, dass in anderen Ländern massivere Einschnitte, massivere Kürzungen notwendig sind, so hat das Gründe, Gründe, die in der Art und Weise, wie wir unser Budget gestalten, zu finden sind.

Der Bundeskanzler hat heute auch wieder darauf hingewiesen: Es ist ganz wichtig, dass die Sparmaßnahmen, dass die zusätzlichen Einnahmen in einer sozial gerechten Art und Weise stattfinden. Diese Richtungsänderung, die der Bundeskanzler heute wieder erwähnt hat, nämlich dass diejenigen, die mehr beitragen können, künftig auch mehr beitragen sollen, ist ganz wichtig. Ich darf an frühere Budgets von Schwarz-Blau erinnern, die die Damen und Herren von den Freiheitlichen und vom BZÖ – damals noch in trauter Eintracht – beschlossen haben, die die Familien, die Arbeitnehmer, die Pensionisten hart getroffen haben mit 2,8 Milliarden € (Abg. Scheibner: Stimmt ja nicht! Ihre Utopie) und die Konzerne entlastet haben. Es wurden Sparmaßnahmen gesetzt für die, die viel hatten – die Konzerne und die Größtversicherungen. (Ruf beim


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BZÖ: ... Arbeitsplätze geschaffen!) Jetzt wird eben ein völlig anderer Weg ein­geschlagen: Es werden die mehr beitragen, die auch mehr beitragen können.

Was mir auch besonders wichtig ist zu betonen: Es geht nicht nur darum, dass künftige Generationen weniger Schulden übernehmen, sondern dass sie auch mehr Startkapital und mehr Lebenschancen übernehmen – und daher mehr Investitionen auch für Bildung. (Beifall bei der SPÖ.)

12.17


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Bartenstein. – Bitte.

 


12.17.52

Abgeordneter Dr. Martin Bartenstein (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Vizekanzler! Mitglieder der Bundesregierung! Frau Abgeordnete Kuntzl, wenn Sie und auch andere immer wieder – und das in klar pointierter und negativer Art und Weise – zu Konzernen, zu Versicherungen, zu Banken, zur Industrie Stellung nehmen, dann vergessen Sie nicht, dass es gerade diese großen Unternehmungen sind, die einen Gutteil der Arbeitsplätze in diesem Land sichern, die es uns wiederum ermög­lichen, eine der niedrigsten Arbeitslosenquoten in Europa zu verzeichnen und zu feiern. (Zwischenruf der Abg. Mag. Kuntzl.) Das sollten Sie doch auch nicht ver­gessen, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Finanzminister Pröll hat heute vollkommen richtig einmal mehr davon gesprochen, dass es bei diesem Budget vor allem darum geht, zu verhindern, dass Österreich in die Schuldenfalle tappt – in eine Schuldenfalle, die vor einem Jahr noch etwas relativ Abstraktes zu sein schien, in die aber Griechenland und erst recht Irland getappt sind. Herr und Frau Österreicher – auch die, die uns jetzt an den Schirmen zusehen – wissen sehr wohl, dass man die Finger davon lassen sollte, dass man diesen Weg nicht gehen sollte. Hohe Budgetdefizite – erst recht, wenn sie zweistellig werden oder gar über 30 Prozent gehen wie im Falle Irlands – führen in diese Schuldenfalle mit allen damit verbundenen Problemen.

Herr Finanzminister! Mitglieder der Bundesregierung! Das Budget, das hier vorliegt – mitsamt den Abschleifungen, den Verbesserungen, die auch im Parlament vorgenom­men wurden –, erfüllt diese Notwendigkeit, die da lautet: Sparen – ausgewogen, angemessen –, Österreich wieder zu einem der Musterschüler, zu einem der Vorbilder in Sachen Budgetdisziplin in Europa zu machen. Das schaffen wir mit diesem Budget allemal. Aber gleichzeitig auch auf der Ausgabenseite mehr zu tun als auf der Einnahmenseite – 60 : 40, das passt auch – und auch bei den Steuern so vorzugehen, dass man sagen kann: Angenehm ist das alles nicht, genauso wie auch Sparmaß­nahmen wenig angenehm sind, aber wir können das mittragen. Es ist eigentlich ein gelungener Mix, und mit diesem Gefühl treten wir Vertreter der Regierungsfraktionen auch durchaus selbstbewusst – wenngleich nicht jubelnd – vor die Vertreter der Oppo­sition.

Apropos Opposition: Da haben wir ein Schauspiel erlebt, nämlich was es heißt, Opposition zu sein und nicht Verantwortung zu tragen. Jemand, der selbst Stammgast beim „Stanglwirt“ in Going ist, attackiert Regierungsvertreter, weil sie angeblich nach Kitzbühel fahren. (Beifall bei der ÖVP. – Ruf bei der ÖVP: Jawohl! – Abg. Ing. Westenthaler: Ich nehme den Leuten auch nicht das Geld weg!)

Eine Oppositionsfraktion, meine sehr geehrten Damen und Herren – ich nenne den Namen des BZÖ jetzt nicht –, steht auf einem Fünfparteienantrag, also hat vor ein paar Tagen im Budgetausschuss einen Antrag für eine geringfügige Lohnerhöhung der parla­mentarischen Assistenten gestellt. (Abg. Scheibner: Das stimmt nicht!) Ich war


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dabei, sie ist da mitgegangen! (Zwischenrufe beim BZÖ.) Und jetzt wollen Sie absolut nichts mehr davon wissen, weil sich Herr Westenthaler gegen Herrn Scheibner durchgesetzt hat. (Beifall bei der ÖVP.) Das ist Oppositionspolitik. Das qualifiziert Sie nicht für Regierungsverantwortung!

Hand aufs Herz: Ich habe mich von diesem Pult aus kritisch zur Höhe der Banken­abgabe geäußert, weil sie in der Tat im Vergleich zu den Deutschen recht hoch ist – aber wenn der Sektor mitgeht, sei’s drum!

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sage das seit Jahr und Tag: Jemand, der aus Aktienkursgewinnen Gewinne lukriert, soll diese auch versteuern und besteuern. Nichts anderes ist die Wertpapier-KESt. Im Übrigen: Hier gleich von Spekulation zu sprechen, Herr Krainer, ist ein bisschen eine Verkennung der Tatsache. Viel, viel mehr Leute investieren in Aktien, als das in Sachen Spekulation denn auch gleich der Fall ist. Aber wer Gewinne macht, soll das versteuern.

Vertreter des Koalitionspartners inklusive des Herrn Bundeskanzlers finden unser Steuersystem jetzt verdammt ungerecht. Was ich kritisch finde, ist die mittlerweile sehr hohe Abgaben- und Steuerquote von 44,1 Prozent in diesem Land. Da sind wir Europaspitze. (Abg. Ing. Westenthaler: Ihr seid aber in der Regierung!)

Wir sind auch nicht jene Fraktion in der Regierung, die es mittragen wird, jetzt sofort über neue Steuern nachzudenken und etwa die Steuer weiterzuentwickeln, die Herr Lacina vor 15 Jahren – ein SPÖ-Finanzminister, Herr Cap, du kannst dich an ihn noch erinnern, er ist noch aktiv! – abgeschafft hat, nämlich die Vermögenssteuer. Jetzt wieder mit einer Vermögenssteuer zu kommen halte ich für den falschen Weg (Beifall bei der ÖVP), zu einem Zeitpunkt, meine sehr verehrten Damen und Herren, zu dem Frankreich das letzte Land der Europäischen Union ist, das diese Steuer noch kennt, und gerade dabei ist, sie abzuschaffen.

Also: Gehen wir nicht den Weg, in den nächsten Monaten neue Abgaben und Steuern zu erfinden, lieber Herr Klubobmann Cap, sondern schauen wir lieber, dass die in Österreich viel zu hohe Abgabenquote wieder ein Stück rückgeführt wird! Die Deut­schen und die Schweizer liegen da weit, weit hinter uns. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Mag. Gaßner: Gerechtere Steuern!)

12.22


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Strutz. – Bitte.

 


12.22.32

Abgeordneter Dr. Martin Strutz (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­kanzler! Herr Vizekanzler, ich spreche Sie heute persönlich an und frage Sie: Können Ihnen die Österreicherinnen und Österreicher vertrauen? (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Ja!) – Sie sagen Ja. Aber was gilt das Wort des Vizekanzlers, wenn Sie in den ORF-„Sommergesprächen“ am 1. September 2009 den Österreichern erklärt haben: „Ich bin nicht bereit, neue Steuern einzuführen. Wir haben jetzt schon eine Steuerbelastung, die sich gewaschen hat.“ – Das ist ein wörtliches Zitat von Ihnen, Herr Finanzminister!

Sie haben recht, wir haben eine Steuerbelastung, „die sich gewaschen hat“. Sie haben aber die Österreicherinnen und Österreicher – ich möchte das Wort „Lüge“ nicht ver­wen­den, denn das ist im Hohen Haus verboten, sondern das anders sagen – hinter das Licht geführt, denn Sie haben neue Steuern eingeführt und führen sie mit dem heutigen Tag ein.

Sie haben im Februar 2010 in der „Presse“ erklärt, Herr Finanzminister: Ich habe keinen Grund, über neue Steuern nachzudenken. – Das war im Februar, als Sie Ihren Mitarbeitern im Finanzministerium bereits den Auftrag gegeben hatten, über neue Steuern und über Steuererhöhungen nachzudenken und die Gesetze auszuarbeiten.


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Sie haben im November 2009 in der Zeitschrift „Österreich“ in einem großen Interview Folgendes gesagt – das war die Überschrift –: Pröll: Ich versichere, es kommen keine neuen Steuererhöhungen!

Herr Finanzminister, was gilt Ihr Wort? Was gilt Ihr Versprechen an die Österreiche­rinnen und Österreicher? – Ich stelle fest, Sie haben die Österreicher betrogen und hinters Licht geführt! (Abg. Dr. Bartenstein: Hallo! Hallo!)

Sehen wir uns an, was aus diesem Versprechen, keine Steuererhöhungen durchzu­führen, geworden ist: Sie drehen an der Steuerschraube härter als je zuvor. Sie treffen aber nicht die Reichen, wie auch Kollege Cap hier festgestellt hat, und nicht jene, die die Krise verursacht haben, sondern Sie treffen die sozial Schwachen, Sie treffen die Familien, Sie treffen jene, die Pflege benötigen, Sie treffen die Pensionisten. (Beifall bei der FPÖ.)

Klubobmann Kopf hat hier festgestellt: „Dieses Budget“ ist „alternativlos“. – Ich sage: Dieses Budget ist kopflos, und es ist vor allem herzlos, weil es die sozial Schwächsten trifft.

Ich möchte auch mit der Mär aufräumen, die Klubobmann Cap gebracht hat. Wir werden, hat er gesagt, mit den Steuererhöhungen, mit der Abgabenlast, mit der Ban­ken­abgabe sozusagen die Finanzhaie treffen. – In Wirklichkeit treffen Sie die Bank­kunden, jeden, der ein Sparbuch besitzt, jeden, der ein Konto besitzt, und jeden, der einen kleinen Kredit bei einer österreichischen Bank aufgenommen hat. Sie treffen die Familien mit Kindern und gefährden damit in Wirklichkeit unsere Zukunft. Sie treffen die Pensionisten und damit jene, die ihren Beitrag zum Wohlstand in diesem Land geleistet haben. Sie treffen die Autofahrer und ganz besonders die Pendler – wieder die sozial Schwachen! –, die das Auto, die Benzin benötigen, um zur Arbeit zu kommen.

Abschließend möchte ich noch etwas deutlich machen: Diese Budgetbegleitgesetze, die heute hier beschlossen werden, sind von massiven Verfassungsklagen bedroht. Das Bundesland Kärnten wird insbesondere im Sozialbereich Einspruch erheben, das Bundesland Vorarlberg hat angekündigt, zu den Höchstgerichten zu gehen, der Katholische Familienverband – wir werden sehen, ob auch da das Wort gilt – hat angekündigt, die Höchstgerichte anzurufen, und Verfassungsexperten geben diesen Klagen recht.

Ich bitte Sie daher, dieses Gesetz noch einmal zu überdenken, bevor es auch tatsächlich verabschiedet wird. Dieser Beschluss wird nichts wert sein, weil er von den Höchstgerichten aufgehoben werden wird. (Beifall bei der FPÖ.)

12.27


Präsident Fritz Neugebauer: Für die nächsten fünf Redebeiträge steht pro Beitrag jeweils eine Minute mehr als ursprünglich geplant zur Verfügung.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Pendl. 5 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Grosz – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Pendl –: Danke der Bundes­regierung! Danke! Freundschaft!)

 


12.27.28

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Vize­kanzler! Meine geschätzten Damen und Herren auf der Regierungsbank! Budgetdebat­ten sind wir im Laufe der Jahre gewöhnt, aber bei diesem Budget habe ich den Eindruck, dass einige ganz bewusst sowohl die größte Finanz- und Wirtschaftskrise seit den zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts als anscheinend auch ganz inter­essante Geschichten von der Hypo Alpe-Adria vergessen haben.


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Sie stellen sich hier her, Herr Kollege, und erzählen so etwas! (Abg. Dr. Strutz: Der Herr Lacina ist im Aufsichtsrat gesessen!) Da haben wir als Bund und als Republik ja mehr zahlen müssen. Ich bitte euch! Was „es“ da „glaubts“, den Menschen vermitteln zu müssen, ist wirklich unter jeder Kritik! (Abg. Grosz: „Es“! – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Ich glaube, dass diese Bundesregierung und wir gemeinsam mit den notwendigen Beschlüssen gezeigt haben, was richtige Maßnahmen sind, die auch klar gegriffen haben. Es liegt heute auf europäischer und internationaler Ebene klar auf dem Tisch, dass das die richtigen Maßnahmen waren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, dass wir es nicht notwendig haben ... (Zwischenrufe beim BZÖ.) – Ätzen Sie nicht! Kollege Westenthaler, die parlamentarischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben es sich seit Jahren verdient, dass wir uns für sie einsetzen! (Abg. Grosz: Das kassiert ja der Abgeordnete!) Dieses Spiel hier zu spielen spottet jeder Beschreibung, das sage ich Ihnen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Grosz: Sackelt alle aus, damit er mehr ausgeben kann!)

Ich glaube, dass sich sowohl die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Parlaments­direktion als auch unsere parlamentarischen Mitarbeiter Dank von uns allen verdienen. Zumindest haben sie sich das nicht verdient, was „es“ hier „aufführts“. Das sage ich einmal in aller Klarheit, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Grosz: „Es“! Kriegt ja nicht einmal die Taschen voll, weil er so viel hat!)

Wenn schon ununterbrochen wie bei einer ersten Lesung über das Budget diskutiert wird, so möchte ich eines schon auch klar zum Ausdruck bringen: Dieses Budget ist auch ein klares Signal für die Sicherheit der Österreicherinnen und Österreicher. Wer sich das Budget anschaut, wird sehen, dass im klassischen Bereich der Kriminalitäts­bekämpfung genug Mittel vorgesehen worden sind, um den erfolgreichen Weg, der in den letzten Wochen und Monaten gegangen worden ist, fortzusetzen.

Das ist wichtig, denn wir haben sinkende Kriminalitätsraten, wir haben steigende Aufklärungszahlen. Genau da sieht das Budget die notwendigen Mittel vor, um diesen so wichtigen Weg im Interesse der Menschen in unserer Heimat – nicht nur bezüglich der objektiven, sondern auch der subjektiven Sicherheit – weiterzugehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch im Sicherheitsbereich findet ununter­brochen dieselbe Diskussion wie hier zum Budget statt. Jeder verlangt mehr, will aber auch, dass gespart wird. Da soll mir einer zeigen, wie das geht! Wir können aber mit den Zahlen ganz genau belegen, wie diese Bundesregierung im Sicherheitsbereich richtig, treffsicher arbeitet.

Ich erinnere mich gut daran, wie es war – und das können wir diskutieren, so lange ihr wollt –, als wir den Asylgerichtshof eingeführt haben. Schaut euch die Redebeiträge an! Heute kann man sagen, er ist die größte Erfolgsgeschichte in diesem Segment der Politik: hervorragende Arbeit, alle Neufälle in kurzer Zeit bearbeitet ... (Abg. Grosz: Ihr seid wirklich die geborenen Versager! – Zwischenruf des Abg. Kößl.– Sie kennen es nicht, und anschauen tun sie es nicht, das ist das Problem, Kollege Kößl! (Abg. Scheibner: Die Innenministerin hat aber ... gesagt!)

Wir haben den Rucksack, der immer wieder diskutiert wurde, bereits zu zwei Dritteln abgebaut. Ich bin sicher, dass dieses Budget ein Beitrag dafür ist, dass wir den rest­lichen Rucksack – das Drittel – im laufenden Budgetjahr 2011 abbauen werden. Ich bin heute schon neugierig, wie wir diese Situation hier im Hause gemeinsam diskutieren werden.

Die Zahlen liegen auf dem Tisch, meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Interesse der Österreicherinnen und Österreicher lade ich Sie ein, ein bisschen mehr


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 70

Sachlichkeit aufzubringen – die Menschen in unserer Heimat und schließlich wir alle haben uns das verdient. Zu diesem Schritt lade ich Sie sehr herzlich ein. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Grosz: Schönen Urlaub in Lech! – Abg. Ing. Westenthaler: Treffen wir uns in Kitzbühel?!)

12.32


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Fürntrath-Moretti. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


12.32.19

Abgeordnete Adelheid Irina Fürntrath-Moretti (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Ich kann Sie beruhigen, Herr Abgeordneter: Ich fahre nicht nach Kitzbühel, ich fahre nicht mehr Schi, ich arbeite um die Weihnachtszeit. (Abg. Ing. Westenthaler – auf die Regierungsbank weisend –: Der da hinten! Der hinter Ihnen!)

Einige meiner Vorredner haben es ja schon angesprochen: Die Krise ist nicht vorbei. Das sehen wir nicht nur bei uns in Österreich, sondern auch in Europa. Das Unter­nehmen Österreich hat diese Krise relativ gut gemeistert. Damit das auch so bleibt, muss das Unternehmen Österreich sparen – mit Augenmaß – und auch sehr klug investieren.

Dass es natürlich unterschiedliche Meinungen auf dem Weg dahin gibt, liegt in der Natur der Sache. Der Standort bestimmt ja – wie wir wissen – den Standpunkt. Herr Cap hat in seiner Rede gesagt, es wäre klug, ein bisschen Historie einzuarbeiten! – Sie haben völlig recht. Ich lebe auch in der Geschichte, in der gleichen Zeit wie Sie. Sie sind vielleicht ein oder zwei Jahre älter. Blicken wir zurück in der Geschichte! 1970, Regierung Kreisky, Alleinregierung: Was war damals? – Kreisky hat gesagt – Zitat –: Mir ist eine Million Schulden lieber als ein Arbeitsloser! (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Damit begann aber das hemmungslose Schuldenmachen für diese Republik, ver­gessen wir das nicht! (Ruf bei der SPÖ: Schwachsinn!) Und die FPÖ hat geholfen, die haben das noch unterstützt. Das müssen wir uns immer wieder vor Augen führen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Es kann nicht sein, dass wir die Zukunft auf Schulden und zu Lasten unserer Kinder und Kindeskinder aufbauen. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Schauen Sie sich einmal die Zahlen an in der Schuldenentwicklung!) Österreich ist zu einem Wohlfahrts­staat geworden, und das ist auch gut so.

Für uns als ÖVP steht völlig außer Streit: All jene, die unsere Hilfe und unsere Unterstützung brauchen, werden sie auch bekommen. Aber all jene, die glauben, sich in unserem Sozialstaat in der Hängematte zurücklegen zu können, werden wir auffordern, adäquat ihre Leistung zu erbringen. (Abg. Dr. Lichtenecker: Was ist mit den Entwicklungsländern? – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Familien mit drei Kindern, mit vier Kindern in der Hängematte?)

Vergessen wir nicht – es wurde heute schon ein paar Mal gesagt –: Finanziert wird das Ganze durch den Steuerzahler. – Das ist richtig, und ich bin sehr froh, dass einige Abgeordnete das schon gesagt haben. Bisher hat man ja auf denjenigen, der die Steuern bezahlt, vergessen. Wir tun ja alle brav umverteilen.

Tatsache ist, die Hälfte der österreichischen Bevölkerung, die arbeitet, zahlt keinen Cent an Einkommensteuer oder an Lohnsteuer. (Zwischenruf der Abg. Binder-Maier.) Und von der restlichen Hälfte, die Steuern zahlt, zahlt ein Fünftel 80 Prozent des Steueraufkommens – 80 Prozent!


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Und jetzt frage ich Sie: Können wir es diesen Leistungsträgern, die die Steuern zahlen, zumuten, noch mehr zu zahlen? – Ich sage: Nein, das können wir nicht! (Beifall bei der ÖVP.)

Was ergibt sich also? – Wir müssen unser Staatsgefüge überdenken und unseren Haus­halt in Ordnung bringen. Wir müssen Reformen auf den Weg bringen – einige wurden schon genannt –: bei den ÖBB, im Gesundheitswesen, bei der Verwaltung. Das steht außer Frage.

Mit diesem Budget und mit diesen Begleitgesetzen, die wir beschließen werden, haben wir die ersten Schritte gemacht. Einige Dornen sind dabei – das gebe ich zu –, aber im Großen und Ganzen ist es zumutbar. Das muss man hier auch einmal sagen.

Herr Abgeordneter Bucher hat die Lebensmittelsteuer angesprochen. Sie haben die AGES gemeint. Tatsache ist, dass das Geld für diese AGES aus dem Gesund­heits­ministerium kommt. Und das ist nicht die ÖVP, das ist ein Ministerium der Sozial­demokraten. Das sind nicht wir. (Abg. Petzner: Sie beschließen es aber gemeinsam!) Das macht nichts. Das muss man auch sagen.

Also: Jede Gruppe muss ihren Beitrag leisten. Es wird aber noch viele Schritte brauchen, um unseren Staatshaushalt zukunftsgerecht umzubauen. Wir von der ÖVP wollen nicht, dass unsere Kinder und unsere Enkel unsere Schulden zahlen. (Abg. Bucher: Macht keine Schulden!) Sonst würde es ihnen so gehen, wie es meiner Generation geht. Wir zahlen die Schulden aus den siebziger Jahren – viel Geld, das wir für Zinsen und Zinseszinsen aufwenden müssen, viel Geld, das wir in anderen Bereichen dringendst brauchen.

Sehr geehrte Damen und Herren, das Unternehmen Österreich muss sparen, aber – auch an Sie gerichtet, Herr Bundeskanzler – sparen durch kleine Ausgaben und nicht durch große Einnahmen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

12.37


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. – Bitte.

 


12.37.20

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Herr Präsident! Meine Herren Kanzler, Vizekanzler, Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Zuschauer, die vor den Fernsehschirmen vielleicht noch Interesse haben! Noch einmal zur Konzentration und Verdeutlichung dessen, was besprochen wird, wie die Dimensionen ausschauen und wie die Jubelmeldungen seitens der Regierungsparteien einzuschät­zen sind: Wir haben Ausgaben von gerundet 70 Milliarden € und haben im Verhältnis zum Vorjahresbudget eine Realeinsparung von 406 Millionen € – nicht mehr, 406 Mil­lionen €! – Und dafür das ganze Theater mit Nichteinhaltung der Verfassung und andere Inszenierungen mehr.

Von den 406 Millionen € realen Einsparungen gehen 80,5 Prozent bei Familie und Jugend drauf. 80,5 Prozent der Realeinsparungen werden von den Bereichen Familie und Jugend abgezwickt, abgekappt und eingespart – So weit zur gesamtgesellschaft­lichen Position, die hier eingenommen worden ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Nächster Punkt: Es ist ein beklagenswerter Übelstand, dass anlässlich der Budget­materie im Rahmen der Budgetbegleitgesetze, die heuer und diesmal gezählte 156 Materien ausmachen – 156 einzelne Budgetbegleitgesetzmaterien! –, eine Verhül­lungs­strategie gefahren wird, nämlich als Art Huckepack-Gepäck Übelstände, die sonst aufs Äußerste in der Kritik und in der Debatte stünden, mitfahren zu lassen, weil sie vom großen Rahmenbereich Budget selbstverständlich überdeckt werden.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 72

Anlässlich dieses Vorhabens hat es sich eingeschliffen – und das wird auch heuer wiederholt –, diverse unangenehme und auch als übel zu charakterisierende Gesetzes­maßnahmen zu treffen.

Ein Punkt im Bereich Justiz wird beispielsweise heftigst vonseiten des Oberlandes­gerichtes, der rechtsberatenden Berufe, Rechtsanwälte, Notare und dem Obersten Gerichtshof kritisiert: die Verkürzung der Rechtspraktikantenzeit von bis jetzt neun auf fünf Monate.

Das ist ein Kulturverlust. Das schaut natürlich sehr unauffällig aus, man kann es leicht hineinschmuggeln, würde ich sagen, in das gesamte Budgetsystem, aber es betrifft natürlich alle. Wenn die Ausbildungszeit des fertigen Juristen, der von der Universität kommt, im Bereich der Praxis von bisher neun Monaten – früher betrug sie ein Jahr, das ist schon einmal gekürzt worden – auf sechs Monate gekürzt, somit gegenüber früher faktisch halbiert wird, dann ist das eine Maßnahme, die die Qualität des justiziellen Bereiches beschädigt. Darüber sind sich alle einig.

Zum nächsten Punkt, der eigentlich ein besonderes Licht auf die Bereitschaft wirft, Land, Leute und Systeme zu schädigen. Und hier verweise ich auf meine engere Urheimat, das Waldviertel, auf Artikel 95 des Budgetbegleitgesetzes: Bundesgesetz, mit dem das Personal der Heeresforstverwaltung Allentsteig einem anderen Rechtsträger überlassen wird. Alleine diese Diktion ist ja bereits entlarvend: Man überlässt Personal einem anderen Rechtsträger so, als ob es sich um ein paar Werkzeugtrümmer oder eine Mistschaufel handeln würde. So geht man mit Personal um!

Was verbirgt sich dahinter? – Die Forstverwaltung des Truppenübungsplatzes Allent­steig wandert zu den Bundesforsten – 35 Menschen. Alle wissen bereits, dass 30 am nächsten Tag gekündigt werden. In dieser extrem benachteiligten Region werden die Väter von 30 Familien hinausgeworfen, also arbeitslos. Und der zweite Effekt: eine massive Schädigung der Heeresfähigkeit. Allentsteig ist der einzige Platz, wo noch Großverbandsübungen durchgeführt werden können. Das wird schwerst beeinträchtigt. Es hat beinahe einen Aufstand der Bürgermeister dieser Region gegeben. Nur, es nützt nichts, es wird darübergefahren. Die Region lebt nämlich davon, dass dorthin Zigtausende pro Jahr üben kommen und dort Geld ausgeben. Dort ist sonst nichts, dort ist schon alles ruiniert worden.

Und die Bundesregierung ist nicht bereit, auch nur einen Deut auf kleine Partikular­interessen Rücksicht zu nehmen. Das ist die Philosophie der Budgetmacher dieses Jahres! (Beifall bei der FPÖ.)

12.42


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schwentner. – Bitte.

 


12.42.49

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer! Letzte Woche waren vor dem entsprechenden Budgetausschuss vor dem Parlament 3 000 Holzkreuze aufgestellt, 3 000 Holzkreuze, die den Tod von 3 000 Kindern symbolisieren sollten, aufgestellt von der ad hoc organisierten Initiative „3000kinderleben.at“. Sie alle hier im Haus werden es kennen, Sie haben alle Briefe von Frauen und Männern in Österreich erhalten, die über die geplanten Kürzungen im Zusammenhang mit der Entwicklungszusammenarbeit empört sind.

Man kann sagen, das war ein sehr drastisches Bild. Man kann das Bild sehr ambivalent verstehen, aber es war da und hat uns alle auch sehr beschäftigt. Manche


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 73

finden es geschmacklos – wie Herr Klubobmann Kopf. Und auch im Ausschuss war es doch erstaunlich, welche Reaktionen gerade von Seiten der ÖVP gekommen sind. Immerhin war diese Aktion vertreten von Menschen wie Exkommissar Fischler, Franz Küberl von der Caritas, von großen Organisationen, deren Vertreter damals auch vor diesen Holzkreuzen aufgetreten sind. Im Ausschuss hat es dann geheißen, man kann die Dinge auch übertreiben. Das ist halt so, leider, das sind schmerzhafte Kürzungen, die müssen wir hinnehmen, die sind alternativlos.

Alternativlos und schmerzhaft, das sind so die Mantras, die jetzt permanent herunter­gespult werden, wenn es um drastische und wirklich ungerechte Maßnahmen im kommenden Budget geht.

Wen soll es auch groß wundern? Gerade der Bereich der Entwicklungszusam­men­arbeit hat keine besonders große Lobby, schon gar nicht in der Regierung, aber auch nicht im Haus. Das heißt, es ist nicht so schwierig, gerade auf dem Rücken jener, die es besonders trifft, Kürzungen vorzunehmen. Ihnen, Herr Finanzminister, war das einen Halbsatz wert mit einem „leider“ davor. Ja, leider, das ist auch alternativlos, wir müssen die Kürzung der Mittel für Entwicklungszusammenarbeit eben hinnehmen.

Geben Sie doch zu, dass Sie froh sind, dass Sie eine Nische gefunden haben, wo es relativ leicht geht, wo man relativ leicht in den nächsten vier Jahren 83 Millionen einsparen kann! Und sagen Sie uns das auch so! Da gibt es keine Lobby, da gibt es niemanden, der sich „dahinterhaut“. Und teilen Sie das auch Ihren Partnerinnen und Partnern in Ländern wie Mozambique, Burkina Faso oder Bhutan mit! Sagen Sie ihnen: Okay, leider, es geht nicht mehr, liebe Leute, wir können Projekte und Programme nicht mehr durchführen, die bislang sehr gut funktioniert haben, wo wir bislang sehr gute, sehr verlässliche Partnerinnen und Partner waren! Es gibt kein Geld mehr für die Schulen. Es gibt kein Geld mehr für Wasseraufbereitungsanlagen. Ihr werdet es mittlerweile wohl selber können. Ihr müsst auch nicht mehr nachdenken. Wir müssen euch nicht mehr erklären, wie Landwirtschaft funktioniert. Ich hoffe, ihr könnt es mittlerweile selber. – Sagt es ihnen doch, bitte! (Beifall bei den Grünen.)

Was sagen Sie? – Nein, es werden nur 9 Millionen eingespart im nächsten Jahr, und dann schauen wir weiter.

Das ist nicht so! Wir wissen, dass der Plan bis 2014 so weit geht, dass bei Entwick­lungszusammenarbeit drastisch eingespart wird, und zwar so sehr, dass man sich wirklich fragen muss, inwieweit man noch vernünftig weiterarbeiten kann. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.)

Das zeigt nicht zuletzt die Antwort des Kollegen Schüssel – da ist er jetzt auch, er war den ganzen Tag noch nicht da – auf die Protestschreiben der vielen Menschen im Zusam­menhang mit „3000kinderleben.at“. Er schreibt nämlich, Österreich gibt für Ent­wicklungszusammenarbeit 930 Millionen € aus. Das ist tatsächlich eine große Summe, im Gegensatz dazu wirken 9 Millionen sehr wenig.

Aber sagen Sie, bitte, die ganze Wahrheit! Sagen Sie, dass diese knapp 930 Mil­lionen € nicht die Entwicklungszusammenarbeit im konkreten Fall finanzieren, nicht die Projekte und Programme, sondern dass eine riesengroße Trickserei stattfindet mit dem, was dann als offizielle Entwicklungsgelder und Entwicklungsleistung Österreichs dasteht! Da fließt zum Beispiel der gesamte Flüchtlingsbereich hinein. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Amon.)

Aber sehr viel aus dem Flüchtlingsbereich fließt hinein. Es fließt hinein, was Stipen­diaten, Studierende aus den Entwicklungsländern hier kosten. Das sind statistische Zahlen, das sind symbolische Zahlen, die werden da reingerechnet. Das, was tat­


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sächlich für konkrete Projekte da ist, wird immer mehr gekürzt, und ich finde das sehr schändlich. (Beifall bei den Grünen. – Weitere Zwischenrufe.)

Das sind keine konkreten Projekte. Es ist schön, wenn man sich in rhetorische Worthülsen hüllen und dann zurücklehnen kann, wie Sie das machen. Ich halte Ihren Umgang damit für nicht sehr verantwortungsvoll.

In diesem Zusammenhang hätte ich auch eine Bitte. Wir wurden alle gebeten, einen Antrag in Bezug auf die Zweckwidmung der Flugticketabgabe gemeinsam einzu­bringen. Dies geschieht offensichtlich nicht – nicht von der SPÖ, nicht von der ÖVP, schon gar nicht von uns allen gemeinsam. Wir werden diesen Antrag einbringen. Sie haben ja vorher gesagt, wir sollen Gegenvorschläge machen. Hier beginnen die Gegenvorschläge, diese werden noch den ganzen Tag eingebracht. Das ist kein bloßer Aktionismus, was wir damit betreiben – ich bitte auch in diesem Zusammenhang um eine namentliche Abstimmung –, sondern es ist gelebter Parlamentarismus.

Ich bringe daher in Bezug auf das Budgetbegleitgesetz 2011 folgenden Abänderungs­antrag ein:

In Artikel 57 wird folgender § 1a. eingefügt:

„§ 1a. Die Erträge aus der Flugabgabe sind für Maßnahmen der Entwicklungszusam­menarbeit gemäß § 8 Abs. 1 des Entwicklungszusammenarbeitsgesetzes in der Fassung von 2003 sowie für Klimaschutz-Maßnahmen zu verwenden.“

*****

Danke. (Beifall bei den Grünen.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Frau Kollegin Schwentner, lesen Sie bitte auch das vor, was nach dem fett gedruckten Wort „Antrag“ steht. Das gehört formal dazu.

 


Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (fortsetzend): „Der Nationalrat wolle be­schließen:

Die Regierungsvorlage betreffend das Budgetbegleitgesetz 2011 in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 dB) wird wie folgt geändert:“

12.49

 


Präsident Fritz Neugebauer: Danke vielmals. – Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit zur Debatte.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Schwendtner, Kogler, Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 57

zum Bericht des Budgetausschusses betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ver­fassungsgerichtshofgesetz 1953, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Rech­nungs­hofgesetz 1948, das Parteiengesetz, das Publizistikförderungsgesetz 1984, das KommAustria-Gesetz, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Ver­wal­tungs­strafgesetz 1991, das Zustellgesetz, das E-Government-Gesetz, das Bundes­


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statistikgesetz 2000, das Konsulargebührengesetz 1992, das Aktiengesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Außerstreitgesetz, das Baurechtsgesetz, das Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz, die Exekutionsordnung, das Firmen­buch­gesetz, das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Gebührenanspruchsgesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das GmbH-Gesetz, die Insolvenzordnung, die Jurisdiktionsnorm, die Notariatsordnung, das Privatstiftungs­ge­setz, die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, das Rechtspfle­gergesetz, das Gesetz über das Statut der Europäischen Gesellschaft, das Straf­rechtliche Entschädigungsgesetz 2005, das Unternehmensgesetzbuch, das Urkunden­hinterlegungsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 2002, die Zivilprozessordnung, das Strafgesetzbuch, das Suchtmittelgesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz, das Strafvollzugsgesetz, das Strafregistergesetz, das Gerichts­organisationsgesetz, das Rechtspraktikantengesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Garantiegesetz 1977, das Unternehmensserviceportalgesetz, das Finanzproku­raturgesetz, das Erdölbevorratungs-Förderungsgesetz, das Einkommensteuer­ge­setz 1988, das EU-Quellensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Bewertungsge­setz 1955, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Kapital­verkehr­steuergesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Feuerschutzsteuerge­setz 1952, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz, das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1948 betreffend die Gewährung von Gebüh­renbefreiungen für Anleihen von Gebietskörperschaften, das Energieabgaben­vergü­tungsgesetz, das Investmentfondsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Kommunalsteuergesetz 1993, die Bundes­abgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, die Abgaben­exe­kutionsordnung, das Glücksspielgesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Tabak­monopolgesetz 1996, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Finanzausgleichs­ge­setz 2008, das Zivildienstgesetzes 1986, das Vereinsgesetzes 2002, das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz, das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Wettbewerbs­gesetz, das Mineralrohstoffgesetz, das KMU-Förderungsgesetz, die Gewerbeord­nung 1994, das Bundespflegegeldgesetz, das Kriegsgefangenenentschädigungs­ge­setz, das Bundesbahngesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehin­dertengesetz, das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, Bundessozialamts­ge­setz, das Hausbesorgergesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeitslosen­versicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Sonderunter­stüt­zungs­gesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozial­versicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Bundes­gesetz über einen Kassenstrukturfonds für die Gebietskrankenkassen, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbediensteten­ge­setz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, die Reisegebühren­vor­schrift, das Pensionsgesetz 1965, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Poststruk­turgesetz, das Asylgerichtshofgesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundes­bahn-Pensionsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Universitätsge­setz 2002, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Bundestheaterorganisationsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Gesundheits- und Ernährungs­sicherheitsgesetz, das Altlastensanierungsgesetz, das Emissionszertifikategesetz, das Vermarktungsnormengesetz, das Umweltförderungsgesetz, das Bundesgesetz über das Bundesamt für Wasserwirtschaft und Änderung des Wasserbauten­förderungs­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 76

gesetzes, das Weingesetz 2009, das Patentamtsgebührengesetz, das Fernmeldege­büh­rengesetz, das Fernsprechentgeltzuschussgesetz, das Postmarktgesetz, das Straßen­tunnel-Sicherheitsgesetz, das Luftfahrtgesetz, das Schieneninfrastruktur­finan­zie­rungsgesetz, das Schifffahrtsgesetz und das Wasserstraßengesetz geändert sowie ein Verwahrungs- und Einziehungsgesetz, ein Bundesgesetz zur Rückführung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge der Konsumenten, ein Bundesgesetz betreffend die vergleichsweise Bereinigung des Vollzuges des Bundespflegegeldgesetzes für die Jahre 1993 bis 2009, ein Bundesgesetz, mit dem eine Stabilitätsabgabe von Kredit­instituten eingeführt wird (Stabilitätsabgabegesetz – StabAbgG), ein Bundesgesetz, mit dem eine Stabilitätsabgabe von Kreditinstituten eingeführt wird (Stabilitäts­abgabe­gesetz – StabAbgG), ein Bundesgesetz, mit dem eine Flugabgabe eingeführt wird (Flugabgabegesetz – FlugAbgG), ein Luftfahrtsicherheitsgesetz 2011, ein Bundes­gesetz, mit der das Personal der Heeresforstverwaltung Allentsteig einem anderen Rechtsträger überlassen wird, ein Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz, ein Agrarkontroll­gesetz und ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird, erlas­sen werden und das Stempelmarkengesetz aufgehoben wird (Budgetbegleit­ge­setz 2011) in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 dB) wird wie folgt geändert:

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend das Budgetbegleitgesetz 2011 in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 dB) wird wie folgt geändert:

In Artikel 57 wird folgender § 1a. eingefügt:

„§ 1a. Die Erträge aus der Flugabgabe sind für Maßnahmen der Entwicklungs­zusammenarbeit gemäß § 8 Abs. 1 des Entwicklungszusammen-arbeitsgesetzes in der Fassung von 2003 sowie für Klimaschutz-Maßnahmen zu verwenden.“

Begründung

Die österreichische Bundesregierung hat sich 2005 im Europäischen Rat dazu verpflichtet, dass die öffentlichen Entwicklungsleistungen bis 2010 auf mindestens 0,51 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) und bis 2015 auf mindestens 0,7 % des BNE angehoben werden. Das Ziel für 2010 wird Österreich nicht erreichen.

Im Zuge der Budgetkonsolidierung sind weitreichende Kürzungen im Bereich der Ent­wicklungszusammenarbeit (EZA) geplant. Bei der für die bilaterale Hilfe zuständigen Austrian Development Agency ADA sollen in den nächsten vier Jahren rund 83 Millionen Euro eingespart werden.

Österreich hat im Jahr 2000 die Millenniumsdeklaration und damit die acht Millen­niums­entwicklungsziele, darunter auch das Ziel der ökologischen Nachhaltigkeit, unterzeichnet. Die Zwischenbilanz der UNO zeigt, dass es noch viel größerer Anstrengungen bedarf, um diese Ziele zu erreichen.

Zur Sicherstellung o.a. Ziele sowie der internationalen Klimaschutzziele sollen die Ein­nahmen Österreichs aus der Flugabgabe für die bilaterale EZA sowie Klimaschutz-Maßnahmen zweckgewidmet werden. Diese müssen zusätzlich zu den im jährlichen


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Bundesfinanzgesetz für diese Zwecke vorgesehenen Mitteln zur Verfügung gestellt werden.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stadler. – Bitte. (Abg. Mag. Stadler  auf dem Weg zum Rednerpult –: 10 Minuten, Herr Prä­sident, bitte!)

 


12.49.29

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Ban­kenminister, Sie mögen es ja, wenn man Sie zitiert – nichts mag Josef Pröll lieber, als wenn man Zitate von Josef Pröll bringt. (Abg. Bucher: Das hat er vom Onkel geerbt!) Ich will Ihnen heute diesen Gefallen tun. (Zwischenbemerkung von Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll.) Ich habe das von Ihnen nie anders gehört und gesehen. Er liebt es heiß. Ihre gesamte Fraktion wird dauernd mit Zitaten ausgestattet, wo sie sozusagen den Weihrauch imaginär in Ihre Richtung wacheln. Also ich versuche es jetzt auch einmal.

Erich Streissler in der „Kleinen Zeitung“ vom 30. November 2010. – Nur zur Erinne­rung: Erich Streissler ist der Doyen der österreichischen Nationalökonomie und Vorsitzender des Staatsschuldenausschusses. (Abg. Amon: Das ist kein Zitat!)

Erich Streissler also: „Dieses Budget ist besonders feig, es korrigiert zu wenig.“ – Kein Weihrauch also!

Weitere Zitate: „Top-Manager bemängeln das Fehlen von Strukturreformen.“ Und Monika Kircher-Kohl von Infineon:

„Die großen Reformen, die am Ende einer Krise notwendig sind, sind nicht ange­gangen worden.“

Peter Oswald von Mondi Europe & International: „Die Erhaltung der Schulden prolon­giert die Negativspirale. Die großen Themen der Strukturreform müssen erst gelöst werden.“ (Ironische Heiterkeit.)

Niki Lauda, flyNiki, laut „WirtschaftsBlatt“ vom 1. Dezember 2010: „So wird man den Staat nicht sanieren können.“

Peter Pfanner, Parteifreund des Herrn Bankenministers – und übrigens ein Freund des ÖVP-Klubobmannes Kopf –, sagte:

„Mit diesem Budget sind wir nicht für die Zukunft aufgestellt, sondern kitten wieder einmal nur Löcher.“

Hanno Soravia von der Soravia Group: „Statt ein Konzept für die nächste Generation zu erarbeiten, hat die Politik über Lehrer und Machtverteilung gestritten.“

Robert Hartlauer, auch ein Unternehmer: „Wir brauchen eine echte und massive Verwaltungsreform, nur so lässt sich im großen Stil Geld sparen.“

Solche Zitate, meine Damen und Herren, wären endlos fortsetzbar – und die sind alle nicht schmeichelhaft. Und das sind auch keine BZÖ-Vertreter, keine Oppositionellen, sondern Wirtschafter! Das, Herr Bankenminister, sind jene Leute, die in diesem Land jenes Geld erwirtschaften müssen, das Sie freigiebig und bei jeder Gelegenheit in Brüssel auf den Tisch legen! Das ist das Problem, das hinter Ihrer Politik steht! (Beifall beim BZÖ.)

Ihre eigene Mannschaft folgt Ihnen ja auch in dieser Frage nicht. – Aber der nächste Anschlag ist schon da – und ich schaue mir das an, wenn in den Gastwirtschaften


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darüber diskutiert wird, dass in Zukunft die Gastwirte die sie Kontrollierenden auch noch zusätzlich und feudal bezahlen müssen! 40 Millionen € beispielsweise zusätzlich für die Lebensmittelaufsicht, meine Damen und Herren! Anstatt Aufsicht abzuschaffen und abzubauen, wird Aufsicht ausgeweitet! Das ist die Mittelstandspolitik der Öster­reichischen Volkspartei! (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Was macht Sie (in Richtung ÖVP) jetzt so betroffen? – Keine Zwischenrufe mehr? Völlig schockiert. Habt ihr von der ÖVP das alles nicht überrissen? Hat Ihnen das noch kein Gastwirt gesagt?! (Abg. Bucher: Sie haben es noch nicht kapiert!)

Meine Damen und Herren von der ÖVP, ich rate Ihnen für die Zukunft : Geht nächstes Jahr zu euren Stammtischen, und wenn euch dann die Wirte nicht schon bei der Tür abweisen, dann rechnet auf alle Fälle damit, halt irgendwann später hinausge­schmis­sen zu werden! 40 Millionen € dafür, dass man diesen Betrieben Kontrolleure auf den Hals hetzt. Diese Politik ist doch das genaue Gegenteil von einer Mittelstandspolitik, meine Damen und Herren von der ÖVP! (Beifall beim BZÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Herr Bankenminister, zum wiederholten Male: All diese Manager, die die Unwilligkeit dieser Bundesregierung, eine Strukturreform anzugehen, bejammern, haben recht. Und ich bringe Ihnen jetzt eine Vorschlagsserie im Staccato.

Erster Vorschlag: Schaffen Sie die Burghauptmannschaft ab!

Schaffen Sie die Finanzprokuratur ab!

Schaffen Sie die Bundesämter für Eich- und Vermessungswesen ab!

Schaffen Sie ab die Arbeitsinspektorate ab!

Schaffen Sie die Gewerbeinspektorate ab!

Schaffen Sie die zweite Kammer des Parlaments ab!

Schaffen Sie die mittelbare Bundesverwaltung ab!

Schaffen Sie Sonderbehörden wie die Agrarsenate, Grundverkehrssenate, Schul­senate, Asylsenate und so weiter ab!

Dann haben Sie Strukturreformen in der Tasche, meine Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Aber, Herr Bankenminister, solange Sie das alles nicht tun, greifen Sie nur den Menschen in die Tasche, ändern aber an Strukturen gar nichts!

Sie können auch gleich mit gutem Beispiel vorangehen bei den Parteien. Deswegen bringe ich folgenden Entschließungsantrag der Abgeordneten Bucher und Kollegen betreffend Kürzung aller Parteienförderungen ein:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundeskanzler wird ersucht, unverzüglich Verhandlungen mit den Bundesländern aufzunehmen, mit dem Ziel, die derzeit geltenden Förderungsmöglichkeiten für politi­sche Parteien auf maximal 5 € pro im jeweiligen Wirkungsbereich Wahlberechtigtem zu begrenzen.“

(Beifall beim BZÖ.)

*****

Damit, meine Damen und Herren, wäre ein Signal gesetzt. Nichts dergleichen jedoch tun Sie, und daher haben alle recht – und das ist keine Polemik einer Oppositions­


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fraktion, und es ist am allerwenigstens eine Polemik meiner eigenen Fraktion –, die Ihnen sagen: Sie haben in der notwendigen Strukturreform erbärmlich versagt! Zum wiederholten Male: erbärmlich versagt! Stattdessen legen Sie jedoch bei jeder Gelegenheit Milliarden Euro an Haftungskapital auf den Tisch der Europäischen Union, wo es auch darum geht, sich eine entsprechende Berichterstattung zu organisieren.

Meine Damen und Herren, ich nenne Ihnen jetzt nur einen Sektor, wo Sie niemals sparen dürften, wenn Sie die Zukunft im Auge hätten, und das ist beim Nachwuchs. Herr Bankenminister, Zukunft ist nicht Bank, sondern Zukunft ist Nachwuchs! Nach­wuchs ist der Träger der Zukunft, nicht die Banken. Nicht Raiffeisen ist der Träger der Zukunft, sondern der Nachwuchs. Nachwuchs heißt Familien. (Abg. Silhavy: Ja, ja!) Den Familien diesen Landes geht es schlecht genug. Wer hat „ja, ja“ gesagt? (Zwi­schenruf der Abg. Silhavy.) – Die Frau Kollegin Silhavy hat sich wieder einmal zu Wort gemeldet. Wenn es um Nachwuchs geht, wacht sogar Frau Kollegin Silhavy auf.

Meine Damen und Herren, Sie sollten wissen, dass es in diesem Lande 25 000 Schei­dungskinder pro Jahr gibt! Pro Jahr! Erinnern darf ich Sie auch daran, dass 175 000 Alleinerziehende Leistungen für die Familie erbringen müssen, die Sie nicht erbringen und auch nicht honorieren wollen.

Zu erinnern ist auch daran, dass es in diesem Land eine Million Familien gibt, die für den Nachwuchs und damit für die Zukunft dieses Landes sorgen! Dafür sorgt der Herr Bankenminister mit seinem Budget nämlich nicht, sondern dort kürzt er. Und das ist genau die größte Sünde dieses Budgets, meine Damen und Herren von ÖVP und SPÖ, dass Sie am Nachwuchs sparen. (Beifall beim BZÖ.)

Auch dazu zitiere ich jemanden, der – ich weiß nicht, ob er zum BZÖ übergetreten ist – jedenfalls bis vor kurzem noch zur ÖVP gehört hat, nämlich Herrn Landeshauptmann Dr. Herbert Sausgruber aus Vorarlberg. Ich habe ja gestaunt, wie Kollege Kopf hier herausgeht und sich erkühnt zu sagen, dass das eine unsachliche Polemik sei, denn diese Regierung gebe doch bei den Familien so viel mehr aus als alle anderen! Das, Herr Kopf, ist aber bei Ihrem eigenen Landeshauptmann offensichtlich noch nicht ange­kommen, denn dieser bereitet, und zwar zu Recht, wie ich meine, eine Verfas­sungsgerichtshofbeschwerde gegen Ihre Gesetze vor, mit denen Sie dieses Anti-Familien-Budget, mit denen Sie dieses Pro-Bankenbudget begleiten, Herr Banken­minister!

Daher sage ich, Landeshauptmann Herbert Sausgruber hat recht, wenn er den Weg zum Verfassungsgerichtshof beschreitet, den übrigens leider andere Fraktionen nicht beschreiten, was ich bedauere. (Abg. Strache: Schon!) – Wir schauen uns das an.

Herr Bankenminister, wir haben jedenfalls gute Kronzeugen aus Ihrer eigenen Partei, die der Meinung sind, dass Sie genau beim falschen Sektor, nämlich bei den Familien sparen, dass Sie damit bei der Zukunft am meisten sparen! Das ist der falsche Weg! (Beifall beim BZÖ.)

Wenn die Österreicherinnen und Österreicher dann im Gegenzug hören müssen, dass wir alleine für die Türkei insgesamt 4,8 Milliarden € an Heranführungshilfe bezahlen (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen), dann weiß jeder Österreicher/ jede Österreicherin, dass man mit den Bekenntnissen, die Türkei solle nicht zur Euro­päischen Union kommen, die Menschen in Wirklichkeit wieder einmal beschwindelt. 4,8 Milliarden € für die Türkei – und die Österreicherinnen und Österreicher wissen nicht mehr, wie sie ihre Familien finanzieren sollen!

Herr Präsident, ich weiß nicht, ob die 10 Minuten schon erreicht sind.

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir haben eine Redezeit von 7 Minuten beschlossen; das war einstimmig.


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Sie wollten noch einen Entschließungsantrag einbringen.

 


Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (fortsetzend): Herr Präsident, den habe ich schon eingebracht.

Der Redner hat nach der Geschäftsordnung 10 Minuten Zeit, und ich habe mir diese 10 Minuten einstellen lassen. Herr Präsident, es bleibt Ihnen nichts anderes übrig ...

 


Präsident Fritz Neugebauer: Herr Kollege, wir haben eingangs der Tagesordnung einstimmig beschlossen die Redezeit pro Person – und die gilt bis 13 Uhr auch für Sie als letzten Redner.

Ich gebe Ihnen gerne noch Zeit für einen kurzen Schlusssatz.

 


Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (fortsetzend): Sie haben diese Redezeit einseitig reduziert, und ich mache daher von meinem geschäftsordnungsmäßigen Recht Ge­brauch, meine Redezeit auszuschöpfen. (Beifall beim BZÖ.)

12.58


Präsident Fritz Neugebauer: Herr Kollege, wir können das gerne in einer Sitzungs­unterbrechung in der Präsidiale klären. Faktum ist, dass auch Sie sich an die Redezeit zu halten haben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bucher und Kollegen betreffend Kürzung aller Parteienförderungen

eingebracht im Zuge der Verhandlungen zu TOP 1, Regierungsvorlage eines Bundes­gesetzes, mit dem das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Verwaltungsgerichts­hofgesetz 1985, das Rechnungshofgesetz 1948, das Parteiengesetz, das Publizistik­för­de­rungs­gesetz 1984, das KommAustria-Gesetz, das Allgemeine Verwaltungsverfah­rens­gesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Zustellgesetz, das E-Govern­ment-Gesetz, das Bundesstatistikgesetz 2000, das Konsulargebührengesetz 1992, das Aktiengesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Außerstreitgesetz, das Bau­rechtsgesetz, das Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz, die Exekutionsord­nung, das Firmenbuchgesetz, das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Gebührenan­spruchsgesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das GmbH-Gesetz, die Insolvenzordnung, die Jurisdiktionsnorm, die Notariatsordnung, das Privatstiftungsgesetz, die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwalts­prüfungs­gesetz, das Rechtspflegergesetz, das Gesetz über das Statut der Europäischen Gesellschaft, das Strafrechtliche Entschädigungsgesetz 2005, das Unternehmensge­setz­buch, das Urkundenhinterlegungsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 2002, die Zivilprozessordnung, das Strafgesetzbuch, das Suchtmittelgesetz, die Straf­prozessordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz, das Strafvollzugsgesetz, das Strafregistergesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Rechtspraktikantengesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Garantiegesetz 1977, das Unternehmens­service­portalgesetz, das Finanzprokuraturgesetz, das Erdölbevorratungs-Förderungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz, das Körperschaft­steuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Bewertungsgesetz 1955, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerb­steuer­gesetz 1987, das Kapitalverkehrsteuergesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Feuerschutzsteuergesetz 1952, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Wohn­haus-Wiederaufbaugesetz, das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1948 betreffend die


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Gewährung von Gebührenbefreiungen für Anleihen von Gebietskörperschaften, das Energieabgabenvergütungsgesetz, das Investmentfondsgesetz, das Immobilien-Invest­mentfondsgesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Kommunalsteuer­ge­setz 1993, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisations­ge­setz 2010, die Abgabenexekutionsordnung, das Glücksspielgesetz, das Tabaksteuer­gesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das Zivildienstgesetzes 1986, das Vereinsgeset­zes 2002, das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz, das Wehrge­setz 2001, das Heeres­diszipli­nargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Wettbewerbsgesetz, das Mineralrohstoffgesetz, das KMU-Förderungsgesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Bundespflegegeldgesetz, das Kriegsgefangenenentschä­digungsgesetz, das Bundesbahngesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bun­desbehindertengesetz, das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, Bundessozial­amts­gesetz, das Hausbesorgergesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeits­losenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarkt­po­litik-Finanzierungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Sonderunter­stüt­zungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozial­ver­sicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pen­sionsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Bundes­gesetz über einen Kassenstrukturfonds für die Gebietskrankenkassen, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbediensteten­ge­setz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, die Reisegebühren­vorschrift, das Pensionsgesetz 1965, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Poststruktur­gesetz, das Asylgerichtshofgesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundes­bahn-Pensionsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Universitätsge­setz 2002, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Bundestheaterorganisationsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Gesundheits- und Ernährungssicher­heitsgesetz, das Altlastensanierungsgesetz, das Emissionszertifikategesetz, das Ver­mark­tungsnormengesetz, das Umweltförderungsgesetz, das Bundesgesetz über das Bundesamt für Wasserwirtschaft und Änderung des Wasserbautenförderungsgesetzes, das Weingesetz 2009, das Patentamtsgebührengesetz, das Fernmelde­gebühren­ge­setz, das Fernsprechentgeltzuschussgesetz, das Postmarktgesetz, das Straßentunnel-Sicherheitsgesetz, das Luftfahrtgesetz, das Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz, das Schifffahrtsgesetz und das Wasserstraßengesetz geändert sowie ein Verwah­rungs- und Einziehungsgesetz, ein Bundesgesetz zur Rückführung der Kühlgeräte­entsorgungsbeiträge der Konsumenten, ein Bundesgesetz betreffend die vergleichs­weise Bereinigung des Vollzuges des Bundespflegegeldgesetzes für die Jahre 1993 bis 2009, ein Bundesgesetz, mit dem eine Stabilitätsabgabe von Kreditinstituten eingeführt wird (Stabilitätsabgabegesetz – StabAbgG), ein Bundesgesetz, mit dem eine Stabilitätsabgabe von Kreditinstituten eingeführt wird (Stabilitätsabgabegesetz – StabAbgG), ein Bundesgesetz, mit dem eine Flugabgabe eingeführt wird (Flugabgabe­gesetz – FlugAbgG), ein Luftfahrtsicherheitsgesetz 2011, ein Bundesgesetz, mit der das Personal der Heeresforstverwaltung Allentsteig einem anderen Rechtsträger über­lassen wird, ein Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz, ein Agrarkontrollgesetz und ein Bun­desgesetz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastungen durch die Bundes­ministerin für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird, erlassen werden und das Stempelmarkengesetz aufgehoben wird (Budgetbegleitgesetz 2011) (981 d.B.) idF des Ausschussberichtes (1026 d.B.)

Die politischen Parteien erhalten in Österreich vom Bund und den Ländern mit 171,2 Millionen Euro in Relation zur derzeitigen budgetären Situation unserer Republik jährlich viel zu viel Steuergeld. Die unterzeichneten Abgeordneten verlangen daher


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einen neuen, fairen Aufteilungsschlüssel, der für alle politischen Parteien gleich gelten soll: Künftig soll die Förderung, die Bund und Länder an politische Parteien vergeben können, maximal 5 Euro pro jeweils Wahlberechtigtem betragen.

Dadurch könnten die Fördermittel die politische Parteien derzeit lukrieren, von 171,2 Millionen Euro auf 65,52 Millionen Euro gekürzt werden. Die pro Kopf Förderung im Bund liegt derzeit bei 7,4 Euro. Bei den Bundesländern sind Wien (27,8 Euro pro Wahlberechtigtem, insgesamt 32,1 Millionen Euro) und Kärnten (22,9 Euro pro Kopf, insgesamt 10,1 Millionen Euro) die absoluten Spitzenreiter. Mit dem BZÖ-Parteien­förderungskürzungsmodell könnten allein in Wien 26,3 Millionen Euro, in Kärnten 7,9 Millionen Euro eingespart werden.

Die Bundesregierung ist also aufgefordert, mit dem Ziel, eine entsprechende Art. 15a-Vereinbarung abzuschließen, in Verhandlungen mit den Bundesländern zu treten damit diese notwendige Maßnahme auch in deren Wirkungsbereich wirksam werde.

Angesichts der obgenannten Zahlen haben die Menschen zu Recht kein Verständnis für eine Parteienförderung von 171,2 Millionen Euro pro Jahr. Das BZÖ will mehr Geld für die Sicherung der Finanzen der österreichischen Bevölkerung und weniger Geld für die Parteien. Die Handlungsfähigkeit der Parteien wird durch die Kürzung der För­derung bis auf ein paar Marketingmaßnahmen nicht eingeschränkt. Die Bevölkerung kann den Schilderwald vor Wahlen und die grinsenden Politiker, die sie auf Schritt und Tritt verfolgen, ohnehin nicht mehr sehen.

Aus obigen Erwägungen stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundeskanzler wird ersucht, unverzüglich Verhandlungen mit den Bundesländern aufzunehmen, mit dem Ziel, die derzeit geltenden Förderungsmöglichkeiten für politi­sche Parteien auf maximal 5 Euro pro im jeweiligen Wirkungsbereich Wahlberech­tigtem zu begrenzen.“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Themessl. – Bitte.

 


12.58.45

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Bundes­kanzler! Etwas ist faul im Staate Österreich – um dort fortzusetzen, wo Kollege Stadler aufgehört hat. Wissen Sie, von wem diese Worte stammen? – Gestern Abend sagte das in der Sendung „Im Zentrum“ sozusagen Ihr Vorzeige-Industrieller Hannes Androsch, der es aber leider auch nicht verhindert hat, im Zuge der Wirtschaftskrise, und zwar als einer der Ersten, Jobs in Österreich abzubauen beziehungsweise Arbeits­plätze auszulagern.

So viel jedenfalls zu Ihrem Hannes Androsch, der Ihnen ausrichten lässt, dass etwas faul ist im Staate Österreich. Also nicht nur die Opposition kritisiert das Budget, sondern auch einer Ihrer Vorzeigekandidaten in Sachen Wirtschaft, Hannes Androsch, der eben gesagt hat, dass etwas faul ist im Staate Österreich.

Nun zur ÖVP: In der ORF-Sendung „Im Zentrum“ war gestern ein auch Ihnen nicht Unbekannter, nämlich der Ex-EU-Kommissär Franz Fischler, und der hat gemeint, die


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große Koalition sei angetreten, um große Probleme zu lösen, denn nur eine große Koalition könne große Probleme lösen. Er hat weiters gemeint, man sollte die großen Brocken auf kleinere Happen, die leichter verdaulich wären, aufteilen, vielleicht würde dann in dieser Bundesregierung etwas vorwärtsgehen. – So viel zur Kritik aus Ihren eigenen Reihen – und nicht nur vonseiten der Opposition!

Damit wird bestätigt: Mit dieser Wirtschafts- und Budgetpolitik, die diese Regierung betreibt, wird unser Land an die Wand gefahren. (Beifall bei der FPÖ.)

Nächster Punkt: Ich weiß nicht, wo Sie rechnen gelernt haben – Herr Bankenminister sagt das BZÖ, ich sage Herr Finanzminister –, denn Sie sagen: 65 Prozent Ein­sparungen und 35 Prozent neue Steuern. Ich weiß nicht, wie Sie darauf kommen. Damals, als Sie in die Schule gegangen sind, gab es noch keine PISA-Studie. Mein Kollege Fichtenbauer hat Ihnen vorgerechnet, dass wir 460 Millionen netto an Einspa­rungen haben, nämlich Effektiveinsparungen, und 1,2 Milliarden an Steuererhöhungen. Jetzt weiß ich nicht, haben Sie die beiden Zahlen 65 und 35 nur verwechselt, oder sind Sie nach wie vor der Meinung, dass Ihre Rechnung stimmt? Sollte dies so sein, würde ich an Ihrer Stelle einmal grundlegend darüber nachdenken, wie Sie in Zukunft, bei den nächsten Budgets, die zu erstellen sind, rechnen, damit sich bis zum Jahr 2013 das vielleicht ändert. – So viel zu Ihrer Budgetpolitik in dieser Regierung.

Ich komme jetzt zu dem, was mein Vorredner Harald Vilimsky gesagt hat, der speziell der roten Seite dieses Hauses ausrichten ließ, dass einige Privilegienritter hier in die­sem Hohen Haus sitzen, die noch im alten Pensionssystem sind, als ehemalige oder immer noch Abgeordnete, und bringe dazu folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Options­möglichkeit für Politiker im Pensionssystem „Alt“ in das Pensionssystem „Neu“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die vorsieht, dass Politiker, die sich noch im Pensionssystem ‚Alt‘ befinden, die Möglichkeit gegeben wird, in das Pensionssystem ‚Neu‘ zu optieren.“

*****

Sie haben vorhin gesagt, dass die Zahl, die man genannt hat, in Bezug darauf, was Sie verdienen, nicht stimmt. Das mag schon sein. Ich stelle Ihnen daher die Frage: Wird die von Ihnen zu erwartende Pension knapp über 10 000 € liegen (Abg. Dr. Cap schüttelt verneinend den Kopf) oder knapp unter 10 000 €? (Abg. Dr Cap zeigt mit dem Daumen nach unten!) Aber das werden Sie dann ja den Mindestpensionisten in Öster­reich erklären können. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich bringe einen weiteren Antrag ein, der da lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Themessl, Kolleginnen und Kollegen treffend Tabaksteuer­ge­setz 1995

Der Nationalrat wolle beschließen:


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„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat bis 01.03.2011 eine Novelle zum Tabaksteuergesetz vorzulegen, die eine Tabaksteuerangleichung für Feinschnitt auf das Niveau von Zigaretten vorsieht und gleichzeitig die per 01.07.2011 vorgese­hene Tabaksteuererhöhung für Zigaretten aufhebt.“

*****

Ich erkläre Ihnen kurz, warum. – Weil Sie grundsätzlich auch bei Ihren Steuerein­nahmen von völlig falschen Überlegungen ausgehen. Sie rechnen nämlich, dass mit der Tabaksteuererhöhung zirka 100 Millionen € mehr an Steuereinnahmen ins Budget fließen werden. Diese Milchmädchenrechnung ist schon im Jahr 2004/2005 nicht aufge­gangen. Damals hat man die Tabaksteuer um 30 Cent erhöht, was dazu geführt hat, dass sich die Schmuggelware drastisch erhöht hat und die Einnahmen nicht wie ursprünglich 100 Millionen € ausgemacht haben, sondern nur 20 Millionen €.

Wenn Sie, Herr Finanzminister, jetzt die Tabaksteuer in zwei Schritten um insgesamt 40 Cent erhöhen, dann wird sich meiner Meinung nach die Schmuggelware, die derzeit zirka 17 Prozent der Tabakwaren, die in Österreich konsumiert werden, ausmacht, drastisch erhöhen. Die Einnahmen in diesem Bereich werden sich dann nicht in der Größenordnung bewegen, wie es von Ihnen erhofft wird, sondern werden wesentlich darunter liegen.

Des Weiteren gefährden Sie dadurch Tausende von Tabaktrafikanten, speziell in Grenz­gegenden der Steiermark, des Burgenlandes, Niederösterreichs, Oberöster­reichs, jener Länder, die an Tschechien, an die Slowakei, an Ungarn, an Slowenien et cetera grenzen. Die dort ansässigen Trafikanten werden Sie damit gefährden und von Almosen abhängig machen, weil sie dann nicht mehr imstande sein werden, allein zu überleben. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

13.04


Präsident Fritz Neugebauer: Die beiden Entschließungsanträge sind ordnungsgemäß eingebracht und werden behandelt.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Bernhard Themessl und weiterer Abgeordneter betreffend Options­möglichkeit für Politiker im Pensionssystem „Alt“ in das Pensionssystem „Neu“

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (981 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Verfassungsgerichts­hof­gesetz 1953, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Rechnungshofgesetz 1948, das Parteiengesetz, das Publizistikförderungsgesetz 1984, das KommAustria-Gesetz, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Zustellgesetz, das E-Government-Gesetz, das Bundesstatistikgesetz 2000, das Konsulargebührengesetz 1992, das Aktiengesetz, das Arbeits- und Sozialgerichts­gesetz, das Außerstreitgesetz, das Baurechtsgesetz, das Eisenbahn-Enteignungs­entschädigungsgesetz, die Exekutionsordnung, das Firmenbuchgesetz, das Fortpflan­zungsmedizingesetz, das Gebührenanspruchsgesetz, das Gerichtliche Einbringungs­gesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das GmbH-Gesetz, die Insolvenzordnung, die Juris­diktionsnorm, die Notariatsordnung, das Privatstiftungsgesetz, die Rechtsanwalts­ord­nung, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Gesetz über das Statut der Europäischen Gesellschaft, das Strafrechtliche Entschädigungs­gesetz 2005, das Unternehmensgesetzbuch, das Urkundenhinterlegungsgesetz, das


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Wohnungseigentumsgesetz 2002, die Zivilprozessordnung, das Strafgesetzbuch, das Suchtmittelgesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz, das Straf­vollzugsgesetz, das Strafregistergesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Rechtspraktikantengesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Garantiegesetz 1977, das Unternehmensserviceportalgesetz, das Finanzprokuraturgesetz, das Erdölbe­vor­ratungs-Förderungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellen­steuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Bewertungsgesetz 1955, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Kapitalverkehrsteuergesetz, das Ver­sicherungssteuergesetz 1953, das Feuerschutzsteuergesetz 1952, das Kraftfahr­zeugsteuergesetz 1992, das Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz, das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1948 betreffend die Gewährung von Gebührenbefreiungen für Anleihen von Gebietskörperschaften, das Energieabgabenvergütungsgesetz, das Investment­fondsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Normverbrauchs­abgabe­ge­setz 1991, das Kommunalsteuergesetz 1993, die Bundesabgabenordnung, das Abga­benverwaltungsorganisationsgesetz 2010, die Abgabenexekutionsordnung, das Glücks­spielgesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das Zivildienstge­setzes 1986, das Vereinsgesetzes 2002, das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz, das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Wettbewerbsgesetz, das Mineralroh­stoff­gesetz, das KMU-Förderungsgesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Bundespflege­geldgesetz, das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, das Bundesbahngesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Bundes-Behin­der­ten­gleichstellungsgesetz, Bundessozialamtsgesetz, das Hausbesorgergesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeits­markt­servicegesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Insolvenz-Ent­gelt­sicherungsgesetz, das Sonderunterstützungsgesetz, das Allgemeine Sozialver­siche­rungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozial­versicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken – und Unfallversicherungsgesetz, das Bundesgesetz über einen Kassenstrukturfonds für die Gebietskrankenkassen, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehalts­ge­setz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwalt­schaftsdienstgesetz, die Reisegebührenvorschrift, das Pensionsgesetz 1965, das Bun­des-Personalvertretungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Poststrukturgesetz, das Asylgerichtshofgesetz, das Bundes­theaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Familienlastenaus­gleichs­gesetz 1967, das Universitätsgesetz 2002, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Bundestheaterorganisationsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Altlastensanierungsgesetz, das Emissionszertifikategesetz, das Vermarktungsnormengesetz, das Umweltförderungs­ge­setz, das Bundesgesetz über das Bundesamt für Wasserwirtschaft und Änderung des Wasserbautenförderungsgesetzes, das Weingesetz 2009, das Patentamts­gebüh­rengesetz, das Fernmeldegebührengesetz, das Fernsprechentgeltzuschussgesetz, das Postmarktgesetz, das Straßentunnel-Sicherheitsgesetz, das Luftfahrtgesetz, das Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz, das Schifffahrtsgesetz und das Wasser­straßen­gesetz geändert sowie ein Verwahrungs- und Einziehungsgesetz, ein Bun­desgesetz zur Rückführung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge der Konsumenten, ein Bundesgesetz betreffend die vergleichsweise Bereinigung des Vollzuges des Bundes­pflegegeldgesetzes für die Jahre 1993 bis 2009, ein Bundesgesetz, mit dem eine Stabilitätsabgabe von Kreditinstituten eingeführt wird (Stabilitätsabgabegesetz – StabAbgG), ein Bundesgesetz, mit dem eine Stabilitätsabgabe von Kreditinstituten


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eingeführt wird (Stabilitätsabgabegesetz – StabAbgG), ein Bundesgesetz, mit dem eine Flugabgabe eingeführt wird (Flugabgabegesetz – FlugAbgG), ein Luftfahrtsicher­heits­gesetz 2011, ein Bundesgesetz, mit der das Personal der Heeresforstverwaltung Allentsteig einem anderen Rechtsträger überlassen wird, ein Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz, ein Agrarkontrollgesetz und ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Tech­nologie genehmigt wird, erlassen werden und das Stempelmarkengesetz aufgehoben wird (Budgetbegleitgesetz 2011) (1026 d.B.)

Die Politikerpensionen alter Art wurden vor 13 Jahren abgeschafft. 472 Altpolitiker und Hinterbliebene erhalten noch immer eine gut dotierte Rente von ca. 3.136 Euro monatlich (14 x im Jahr) bis zu einer 14.000 Euro Luxusrente.

Alleine im Jahr 2009 haben mehr als 26 Millionen Euro die gut dotierten Renten und die Luxusrenten von Ex-Regierungsmitgliedern und Parlamentariern verschlungen.

Den Politikern, die noch nicht die Politikerpension „Alt“ durch Antritt der Pension in Anspruch genommen haben, sollte die Möglichkeit gegeben werden, in das Pen­sionssystem „Neu“ zu optieren. Diese würde das Budget nachhaltig entlasten.

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die vorsieht, dass Politiker, die sich noch im Pensionssystem ‚Alt‘ befinden, die Möglichkeit gegeben wird, in das Pensionssystem ‚Neu‘ zu optieren.“

*****

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Themessl und weiterer Abgeordneter betreffend Tabak­steuer­gesetz 1995

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 1, Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (981 d.B.): Budgetbegleitgesetz 2011 (1026 d.B.), in der 90. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 20. Dezember 2010

Im Zuge der Budgetbegleitgesetze 2011 ist unter anderem geplant, die Tabaksteuer in zwei Schritten – zum 1.1.2011 und 1.7.2011 – um je 20 Euro-Cent pro Packung Ziga­ret­ten anzuheben. Aufgrund dieser massiven Preiserhöhung bei Zigaretten besteht die Gefahr, dass vor allem Trafikanten in der direkten Grenzregion existenzbedrohende Umsatzeinbußen erleiden werden.

Die drastische Preiserhöhung bei Zigaretten wird zur Folge haben, dass der Schmug­gel weiter blüht bzw. noch weiter ansteigt und die erhofften Steuermehreinnahmen ausbleiben werden. Derzeit wird der jährliche – durch Schmuggel entstehende Tabaksteuerausfall – mit rd. 350 Mio. Euro beziffert. Auch der faktische Vergleich mit den Jahren 2004/05 in dem ebenfalls ein Steuermehraufkommen von rd. 100 Mio. Euro geplant war und aufgrund der drastischen Preiserhöhungen von 30 Euro-Cent pro Packung Zigaretten tatsächlich nur 20 Mio. Euro an Steuermehreinnahmen erreicht werden konnten, belegt den obigen Verdacht.


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Hinsichtlich des Feinschnitts (Tabak für selbst gedrehte Zigaretten) erfolgt hingegen nur eine geringfügige Anhebung der Tabaksteuer – die zu einer minimalen Preis­erhöhung führen wird – aber nicht an die Besteuerung von Zigaretten herankommt. Wenn die Tabaksteuer für Feinschnitt an das Niveau der Tabaksteuer für Zigaretten herangeführt wird, könnte auf die per 1.7.2011 geplante Tabaksteuererhöhung für Zigaretten verzichtet werden ohne dabei Budgetmittel zu verlieren.

Dies hätte zur Folge, dass der Gesamtmarkt relativ stabil bliebe und kein weiteres verstärktes Abwandern in den Schmuggel erfolgt. Es könnte damit aber auch die Belastung für den Konsumenten auf einem zumutbaren Maß gehalten werden und die drohenden Umsatzeinbußen für Trafikanten teilweise hintangehalten werden. Ab­schließend sei noch erwähnt, dass die unterschiedliche Besteuerung von Feinschnitt und Zigaretten sachlich nicht nachvollziehbar bzw. begründbar ist.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat bis 01.03.2011 eine Novelle zum Tabaksteuergesetz vorzulegen, die eine Tabaksteuerangleichung für Feinschnitt auf das Niveau von Zigaretten vorsieht und gleichzeitig die per 01.07.2011 vor­gesehene Tabaksteuererhöhung für Zigaretten aufhebt.“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Rudas. – Bitte.

 


13.04.22

Abgeordnete Mag. Laura Rudas (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Regierungs­mitglieder! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, man kann auch von den Oppositionsparteien eine konstruktive und ehrliche Beurteilung des Budgets und der Regierungsarbeit erwarten, da die FPÖ-Politiker ja das Gleiche verdienen wie alle anderen. (Zwischenruf des Abg. Kickl.) Ich weiß nicht, warum Sie hier wettern, Herr Kollege, Sie verdienen ja dasselbe wie alle anderen Kollegen, stellen sich aber hier heraus und definieren Ihre Arbeit in Form einer Pauschalverurteilung, indem Sie zu allem Nein sagen. – Dafür bezahlen die österreichischen Steuerzahler Sie sicher nicht! (Beifall bei der SPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren, beurteilen wir die Regierungsarbeit ehrlich! – Öster­reich, die österreichischen Steuerzahler, die Regierung hat unser Land gut durch die Krise geführt. Ich glaube, Herr Kollege Kickl, da sind wir uns einig. Finden Sie, es ist nichts, dass Österreich gemeinsam mit den Niederlanden die niedrigste Arbeitslosigkeit hat? Ist das für Sie nichts? (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Kickl.)

Sehr geehrter Herr Kollege! Ja, die Arbeitsmarktpakete, Konjunkturpakete, alle Maß­nahmen, die dieses Land durch die Krise geführt haben, haben Geld gekostet. Die Regierung macht ja das Budget nicht zum Spaß oder weil ihr nichts anderes einfällt, sondern weil sie im Gegensatz zu Ihnen Verantwortung übernimmt für dieses Land.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Diese Regierung musste die Reparatur­arbeiten für die Krise leisten. Und auch diesbezüglich beneidet uns ganz Europa um dieses Budget, weil im Gegensatz zu allen anderen Ländern Europas Österreich ein


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Budget gemacht hat, das ausgeglichen ist, das zur Hälfte aus einnahmenseitigen Maßnahmen und zur Hälfte aus ausgabenseitigen Maßnahmen besteht. Als einziges Land Europas bitten wir bei den Einnahmen vor allem Banken, Konzerne und Stiftungen zur Kasse.

Wir schaffen 2012 die 3 Prozent und schaffen es als einziges Land Europas, trotz eines Sparbudgets auch Offensivmaßnahmen zu setzen. Deshalb bitte ich Sie, im Laufe des Tages – und heute wird ja von der Opposition noch viel an Kritik kommen – konstruktiver zu sein. Es ist natürlich Ihre Aufgabe, auch Kritik zu üben, aber diese permanente Untergangsstimmung tut Ihnen auch nicht gut, die nützt niemandem, sondern sie verurteilt in Wirklichkeit die Politik. Die Menschen glauben uns nichts mehr, was auch daran liegt, dass die Menschen nicht glauben, dass in unserem Land alles schrecklich läuft, weil sie ja sehen, dass es nicht so ist.

Deshalb bitte ich Sie, vor allem die Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ, um ein bisschen konstruktivere Kritik statt dieser permanenten Untergangsstimmung, denn das ist demokratiegefährdend, weil natürlich dann die Menschen von der Politik nichts mehr hören und wissen wollen – und zwar von Ihnen genauso wenig wie von uns! (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Natürlich muss heute auch Thema sein, was wir im nächsten Jahr machen, und dazu hat der Herr Kollege Bartenstein gemeint, es soll keine Steuerreform mehr stattfinden. Da muss ich ihn ans Regierungsprogramm erinnern: Es wird noch in dieser Legislaturperiode eine Steuerreform stattfinden müs­sen, so wie wir es im Regierungsprogramm vorgesehen haben, die den Faktor Arbeit entlastet und Vermögen stärker steuerlich heranzieht, denn es ist nicht einzusehen – und das muss auch eine Lehre aus der Krise sein –, warum Banken, die wieder Millionen Gewinne machen, nicht auch einen Beitrag für den Staat leisten. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

13.07


Präsident Fritz Neugebauer: Frau Abgeordnete Mag. Musiol gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


13.07.59

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Kollegin Rudas, dass die FPÖ oft demokratiepolitisch gefährdend agiert, da gebe ich Ihnen vollkommen recht. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) In dem Fall, hier das Budget zu kritisieren, sehe ich es nicht ganz so, und ich würde auch nicht meinen, dass man hier etwas schlecht macht, wo die Leute sehen, dass es anders ist, sondern ich würde meinen, dass wir alle hier, die wir hier jetzt schon zu Ihrem Budget, zum Budget der Regierungsparteien, gesprochen haben, eigentlich genau das tun, was, glaube ich, Kollegin Kuntzl auch angesprochen hat, nämlich die Finger auf die Wunden legen, und zwar nicht nur auf Ihre Wunden, sondern auch auf die Wunden, die den Familien, den jungen Menschen, den MindestpensionistInnen und all den Menschen, die wirklich mehr Sorgfalt der Regierung notwendig hätten, zugefügt werden.

Wenn Kollege Cap sagt, es müsse der Weg der sozialen Gerechtigkeit fortgesetzt werden, und dabei nicht nur in Richtung der Oppositionsparteien, sondern auch in Richtung des Koalitionspartners schaut, dann hat er eine Fraktion hier vergessen, nämlich die eigene. Ich frage mich: Warum vergisst er die eigene Fraktion, wenn er darüber spricht, den Weg der sozialen Gerechtigkeit fortzusetzen? – Weil er glaubt, dass bei Ihnen Hopfen und Malz ohnehin schon verloren ist? Das glaube ich nicht! Ich glaube nicht, dass Hopfen und Malz verloren ist. Denn: Die Wiener SPÖ hat in Verhandlungen mit den Grünen gezeigt, dass Sie gesprächsbereit sind und dass Sie


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einlenken können und dass Sie sehr wohl Geld in die Hand nehmen können, und zwar auch in Zeiten der Krise, um Armutsgefährdung hintanzuhalten, und dass Sie wirklich bereit sind, Budgetmittel in die Hand zu nehmen, um den Ärmsten und Armen zu helfen. (Neuerliche Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Ich glaube nicht, dass er nicht in Ihre Richtung geschaut hat – und wenn, dann wäre es sehr realitätsfern –, weil er glaubt, dass alles in Ordnung ist, denn dieses Budget zeigt eindeutig, dass eben nicht alles in Ordnung ist, dass Sie – und das haben schon sehr viele RednerInnen vor mir gesagt, und das wird uns die nächsten drei Tage noch beschäftigen – ein Budget vorgelegt haben, das die Ärmsten und Armen trifft.

Im Bereich der Familie nehmen Sie jenen Mittel weg, die ohnedies schon wenig haben – den StudentInnen, den Mehrkinderfamilien, den Alleinerziehenden –, und greifen nicht dorthin, wo man hingreifen könnte.

Wir haben Gegenvorschläge. Wir sagen nicht, dass alles in Ordnung ist, wir sagen sehr wohl, dass es Punkte gäbe, wo man im Bereich der Familien zurückfahren könnte, zum Beispiel beim Kinderfreibetrag, den Sie beim Familienentlastungspaket 2008, beim Steuerentlastungspaket eingeführt haben, der aber eben den Gut- und Besser­verdienden zugutekommt, aber am wenigsten jenen, die keine Steuern zahlen, oder jenen, die nur wenig Steuern zahlen.

Aber dieses Budget hat eben nicht den Weg der sozialen Gerechtigkeit fortgesetzt, son­dern dieses Budget hat jenen Weg fortgesetzt, den offensichtlich die ÖVP der SPÖ oktroyiert hat, nämlich den Weg, die eigene Klientel zu schützen und dort hinzugreifen, wo man erwartet, dass die Menschen, die es betrifft, sich ohnehin nicht wehren können, weil sie tagtäglich so damit beschäftigt sind, ihr Auslangen zu finden, ihre Existenz zu sichern, dass sie gar nicht die Möglichkeit haben, hier wirklich ihrer Ohnmacht und ihrer Wut ausreichend Ausdruck zu verleihen.

Aber lassen Sie mich nun über einen Bereich sprechen, wo die Vorgangsweise wirklich blanker Hohn ist und familienpolitisch absolut kurzsichtig ist.

Wir haben im letzten Jahr darüber gesprochen, dass der Bundeszuschuss zur Kinder­betreuung 2010 ausläuft, dass es da noch immer nicht um alles gut bestellt ist, sondern dass nach wie vor zahlreiche Mittel in die Hand zu nehmen sind, von allen Ebenen, von Bund, Land und Gemeinden, um weitere Kinderbetreuungsplätze auszubauen.

Wir Grünen beziehungsweise ich habe Mitte des Jahres einen Antrag eingebracht, in welchem ich Sie aufgefordert habe, diesen Bundeszuschuss nicht auslaufen zu lassen, sondern über 2010 hinaus zu verlängern. Sie haben das vertagt mit der Begründung, das würde ohnedies kommen, und im letzten Budgetausschuss hat dann Minister Mitterlehner nach der dritten Nachfrage zugeben und eingestehen müssen, dass dieser Bundeszuschuss nicht kommen wird.

Das heißt, es wird 2011 keine Gelder für den Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen geben, das heißt, es wird 2011 keine Steigerung der Zahl der Kinderbetreuungsplätze geben, und das bedeutet ganz konkret, dass zahlreiche Eltern, die jetzt in Karenz sind und die dann in ihren Beruf zurückkehren wollen, keine Betreuungsplätze für ihre Kinder finden werden. Das heißt, dass keine soziale Gerechtigkeit herrscht, weil es keine ausreichenden Bildungschancen für alle Kinder gibt. Und Bildung beginnt eben nicht in der Schule, wie viele von Ihnen glauben, sondern Bildung beginnt schon im Kindergarten.


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Und ich muss sagen: Vor dem Hintergrund der PISA-Ergebnisse ist es absolut katastrophal, die Gelder für Sprachförderung einzustellen. Das heißt, jenen Kindern, die sprachliche Defizite haben – und das sind nicht, so wie BZÖ und FPÖ glauben, Kinder mit Migrationshintergrund, sondern es sind zu einem großen Teil jene Kinder, die eben sprachliche Defizite haben, obwohl sie keinen Migrationshintergrund haben –, wird nicht geholfen, weil all diese Gelder eingestellt werden. Und das führt dazu, dass weder Bildungsgerechtigkeit noch soziale Gerechtigkeit herrschen wird.

Ich bringe jetzt drei Abänderungsanträge der Grünen ein, beginnend mit dem

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Steinhauser, Brosz, Glawischnig-Piesczek, Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 42.

Darin geht es um den Bereich „Therapie statt Strafe“. Näheres werde ich dazu im Justizteil erläutern.

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Regierungsvorlage betreffend das Budgetbegleitgesetz 2011 in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 d.B.) wird wie folgt geändert:

Artikel 42 entfällt.“

*****

Weiters bringe ich ein den

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Kogler, Musiol, Schwendtner, Brosz, Kolle­gin­nen und Kollegen betreffend Artikel 135 Z 1 bis 11

Dieser Antrag betrifft die Streichung der Familienbeihilfe zwischen 24 und 26 Jahren. Diese soll gänzlich zurückgenommen werden.

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Regierungsvorlage betreffend das Budgetbegleitgesetz 2011 in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 d.B.) wird wie folgt geändert:

In Artikel 135 entfallen Z 1 bis Z 11.“

*****

Als dritten Antrag bringe ich ein den

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Kogler, Brosz, Schwendtner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 135 Z 13.


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Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Regierungsvorlage betreffend das Budgetbegleitgesetz 2011 in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 d.B.) wird wie folgt geändert:

Artikel 135 Z 13 entfällt.“

*****

Dieser Antrag betrifft die Kürzung des Mehrkinderzuschlags. Diese Kürzung soll gänzlich zurückgenommen werden.

Werte Kolleginnen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ, Sie werden in namentlichen Abstim­mungen Gelegenheit haben, zu zeigen, wie Sie es mit der sozialen Gerechtigkeit halten. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

13.15


Präsident Fritz Neugebauer: Alle drei eingebrachten Abänderungsanträge stehen mit in Verhandlung.

Die drei Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Steinhauser, Brosz, Glawischnig-Piesczek, Kogler, Freundinnen und Freunde betreffend Artikel 42

zum Bericht des Budgetausschusses betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Rechnungshofgesetz 1948, das Parteiengesetz, das Publizistikförderungsgesetz 1984, das KommAustria-Gesetz, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Zustellgesetz, das E-Government-Gesetz, das Bundesstatistikgesetz 2000, das Konsulargebührengesetz 1992, das Aktiengesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Außerstreitgesetz, das Baurechtsgesetz, das Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz, die Exekutionsordnung, das Firmen­buch­gesetz, das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Gebührenanspruchsgesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das GmbH-Gesetz, die Insolvenzordnung, die Jurisdiktionsnorm, die Notariatsordnung, das Privatstiftungs­gesetz, die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, das Rechts­pflegergesetz, das Gesetz über das Statut der Europäischen Gesellschaft, das Straf­rechtliche Entschädigungsgesetz 2005, das Unternehmensgesetzbuch, das Urkunden­hinterlegungsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 2002, die Zivilprozessordnung, das Strafgesetzbuch, das Suchtmittelgesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz, das Strafvollzugsgesetz, das Strafregistergesetz, das Gerichts­organisationsgesetz, das Rechtspraktikantengesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Garantiegesetz 1977, das Unternehmensserviceportalgesetz, das Finanz­pro­kuraturgesetz, das Erdölbevorratungs-Förderungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgrün­dungs­steuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Bewertungsgesetz 1955, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Kapitalverkehr­steuer­gesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Feuerschutzsteuergesetz 1952, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz, das Bundes­gesetz vom 16. Dezember 1948 betreffend die Gewährung von Gebühren­befreiungen für Anleihen von Gebietskörperschaften, das Energieabgaben­vergütungs­gesetz, das Investmentfondsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Norm­verbrauchs­


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abgabegesetz 1991, das Kommunalsteuergesetz 1993, die Bundes­abgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, die Abgaben­exekutionsordnung, das Glücksspielgesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Tabak­monopolgesetz 1996, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das Zivildienst­gesetzes 1986, das Vereinsgesetzes 2002, das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz, das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Wettbewerbsgesetz, das Mineralroh­stoff­gesetz, das KMU-Förderungsgesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Bundespflege­geld­gesetz, das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, das Bundesbahngesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Bundes-Behinder­tengleichstellungsgesetz, Bundessozialamtsgesetz, das Hausbesorgergesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeits­markt­servicegesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Insolvenz-Ent­geltsicherungsgesetz, das Sonderunterstützungsgesetz, das Allgemeine Sozialver­sicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozial­versicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken – und Unfallversicherungsgesetz, das Bundesgesetz über einen Kassenstrukturfonds für die Gebietskrankenkassen, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsge­setz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwalt­schaftsdienst­gesetz, die Reisegebührenvorschrift, das Pensionsgesetz 1965, das Bundes-Personal­vertretungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirt­schaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienst­rechtsgesetz, das Poststrukturgesetz, das Asylgerichtshofgesetz, das Bundestheater­pensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Familienlastenausgleichs­ge­setz 1967, das Universitätsgesetz 2002, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Bun­destheaterorganisationsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Altlastensanierungsgesetz, das Emissionszertifikategesetz, das Vermarktungsnormengesetz, das Umweltförderungs­gesetz, das Bundesgesetz über das Bundesamt für Wasserwirtschaft und Änderung des Wasserbautenförderungsgesetzes, das Weingesetz 2009, das Patentamts­gebüh­rengesetz, das Fernmeldegebührengesetz, das Fernsprechentgeltzuschussgesetz, das Postmarktgesetz, das Straßentunnel-Sicherheitsgesetz, das Luftfahrtgesetz, das Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz, das Schifffahrtsgesetz und das Wasser­straßengesetz geändert sowie ein Verwahrungs- und Einziehungsgesetz, ein Bun­desgesetz zur Rückführung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge der Konsumenten, ein Bundesgesetz betreffend die vergleichsweise Bereinigung des Vollzuges des Bundes­pflegegeldgesetzes für die Jahre 1993 bis 2009, ein Bundesgesetz, mit dem eine Stabilitätsabgabe von Kreditinstituten eingeführt wird (Stabilitätsabgabegesetz – StabAbgG), ein Bundesgesetz, mit dem eine Stabilitätsabgabe von Kreditinstituten eingeführt wird (Stabilitätsabgabegesetz – StabAbgG), ein Bundesgesetz, mit dem eine Flugabgabe eingeführt wird (Flugabgabegesetz – FlugAbgG), ein Luftfahrtsicher­heits­gesetz 2011, ein Bundesgesetz, mit der das Personal der Heeresforstverwaltung Allentsteig einem anderen Rechtsträger überlassen wird, ein Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz, ein Agrarkontrollgesetz und ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird, erlassen werden und das Stempelmarkengesetz aufge­hoben wird (Budgetbegleitgesetz 2011) in der Fassung des Berichtes des Budget­ausschusses (1026 dB) wird wie folgt geändert:

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 93

Die Regierungsvorlage betreffend das Budgetbegleitgesetz 2011 in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 dB)  wird wie folgt geändert:

Artikel 42 entfällt.

Begründung

Im Bereich „Therapie statt Strafe“ soll die Therapiedauer auf sechs Monate befristet werden. Argumentiert wird damit, dass es einen Trend weg von der Langzeittherapie hin zur Kurzzeittherapie gäbe. Interessant, dass man diesen Trend gerade in Zeiten der Budgetrestriktionen entdeckt. Aber gerade im Bereich der Suchterkrankung muss es den Gerichten auch weiterhin möglich sein, eine genaue Einzelfallabwägung zu treffen.

*****

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Kogler, Musiol, Schwendtner, Brosz, Freun­dinnen und Freunde betreffend Artikel 135 Z.1 bis 11

zum Bericht des Budgetausschusses betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Rechnungshofgesetz 1948, das Parteiengesetz, das Publizistikförderungsgesetz 1984, das KommAustria-Gesetz, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Zustellgesetz, das E-Government-Gesetz, das Bundesstatistikgesetz 2000, das Konsulargebührengesetz 1992, das Aktiengesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Außerstreitgesetz, das Baurechtsgesetz, das Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz, die Exekutionsordnung, das Firmen­buchgesetz, das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Gebührenanspruchsgesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das GmbH-Gesetz, die Insolvenzordnung, die Jurisdiktionsnorm, die Notariatsordnung, das Privatstiftungs­gesetz, die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, das Rechts­pflegergesetz, das Gesetz über das Statut der Europäischen Gesellschaft, das Strafrechtliche Entschädigungsgesetz 2005, das Unternehmensgesetzbuch, das Urkundenhinterlegungsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 2002, die Zivilpro­zessordnung, das Strafgesetzbuch, das Suchtmittelgesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz, das Strafvollzugsgesetz, das Strafregistergesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Rechtspraktikantengesetz, das Staatsanwaltschafts­gesetz, das Garantiegesetz 1977, das Unternehmensserviceportalgesetz, das Finanz­prokuraturgesetz, das Erdölbevorratungs-Förderungsgesetz, das Einkommensteuer­gesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Bewertungsgesetz 1955, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Kapital­verkehrsteuergesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Feuerschutzsteuer­gesetz 1952, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Wohnhaus-Wiederaufbau­gesetz, das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1948 betreffend die Gewährung von Gebührenbefreiungen für Anleihen von Gebietskörperschaften, das Energieabgaben­vergütungsgesetz, das Investmentfondsgesetz, das Immobilien-Investmentfonds­ge­setz, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Kommunalsteuergesetz 1993, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, die Abgabenexekutionsordnung, das Glücksspielgesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Finanzausgleichs­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 94

gesetz 2008, das Zivildienstgesetzes 1986, das Vereinsgesetzes 2002, das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz, das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Wett­bewerbs­gesetz, das Mineralrohstoffgesetz, das KMU-Förderungsgesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Bundespflegegeldgesetz, das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, das Bundesbahngesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehinderten­ge­setz, das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, Bundessozialamtsgesetz, das Haus­besorgergesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeitslosenversiche­rungs­gesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungs­gesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Sonderunterstützungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beam­ten-Kranken – und Unfallversicherungsgesetz, das Bundesgesetz über einen Kassen­strukturfonds für die Gebietskrankenkassen, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, die Reisegebührenvorschrift, das Pensionsgesetz 1965, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Poststrukturgesetz, das Asylgerichtshofgesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Familien­lastenausgleichsgesetz 1967, das Universitätsgesetz 2002, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Bundestheaterorganisationsgesetz, das Familienlastenaus­gleichs­gesetz 1967, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Altlasten­sanierungsgesetz, das Emissionszertifikategesetz, das Vermarktungsnormengesetz, das Umweltförderungsgesetz, das Bundesgesetz über das Bundesamt für Wasser­wirtschaft und Änderung des Wasserbautenförderungsgesetzes, das Weingesetz 2009, das Patentamtsgebührengesetz, das Fernmeldegebührengesetz, das Fernsprech­entgeltzuschussgesetz, das Postmarktgesetz, das Straßentunnel-Sicherheitsgesetz, das Luftfahrtgesetz, das Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz, das Schifffahrts­gesetz und das Wasserstraßengesetz geändert sowie ein Verwahrungs- und Einzie­hungsgesetz, ein Bundesgesetz zur Rückführung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge der Konsumenten, ein Bundesgesetz betreffend die vergleichsweise Bereinigung des Vollzuges des Bundespflegegeldgesetzes für die Jahre 1993 bis 2009, ein Bundes­gesetz, mit dem eine Stabilitätsabgabe von Kreditinstituten eingeführt wird (Stabilitäts­abgabegesetz – StabAbgG), ein Bundesgesetz, mit dem eine Stabilitätsabgabe von Kreditinstituten eingeführt wird (Stabilitätsabgabegesetz – StabAbgG), ein Bundes­gesetz, mit dem eine Flugabgabe eingeführt wird (Flugabgabegesetz – FlugAbgG), ein Luftfahrtsicherheitsgesetz 2011, ein Bundesgesetz, mit der das Personal der Heeresforstverwaltung Allentsteig einem anderen Rechtsträger überlassen wird, ein Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz, ein Agrarkontrollgesetz und ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Verkehr, Inno­vation und Technologie genehmigt wird, erlassen werden und das Stempel­markengesetz aufgehoben wird (Budgetbegleitgesetz 2011) in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 dB)  wird wie folgt geändert:

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend das Budgetbegleitgesetz 2011 in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 dB) wird wie folgt geändert:

In Artikel 135 entfallen Z.1 bis Z.11.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 95

Begründung

Die Streichung der Familienbeihilfe zwischen 24 und 26 Jahren soll gänzlich zurück­genommen werden.

*****

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Kogler, Brosz, Schwendtner, Freundinnen und Freunde betreffend Artikel 135 Z.13

zum Bericht des Budgetausschusses betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Rechnungshofgesetz 1948, das Parteiengesetz, das Publizistikförderungsgesetz 1984, das KommAustria-Gesetz, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Zustellgesetz, das E-Government-Gesetz, das Bun­desstatistikgesetz 2000, das Konsulargebührengesetz 1992, das Aktiengesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Außerstreitgesetz, das Baurechtsgesetz, das Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz, die Exekutionsordnung, das Firmen­buch­gesetz, das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Gebührenanspruchsgesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das GmbH-Gesetz, die Insolvenzordnung, die Jurisdiktionsnorm, die Notariatsordnung, das Privatstiftungs­gesetz, die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, das Rechts­pflegergesetz, das Gesetz über das Statut der Europäischen Gesellschaft, das Strafrechtliche Entschädigungsgesetz 2005, das Unternehmensgesetzbuch, das Urkundenhinterlegungsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 2002, die Zivilprozess­ordnung, das Strafgesetzbuch, das Suchtmittelgesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz, das Strafvollzugsgesetz, das Strafregistergesetz, das Ge­richtsorganisationsgesetz, das Rechtspraktikantengesetz, das Staatsanwaltschafts­gesetz, das Garantiegesetz 1977, das Unternehmensserviceportalgesetz, das Finanz­prokuraturgesetz, das Erdölbevorratungs-Förderungsgesetz, das Einkommensteuer­gesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Bewertungsge­setz 1955, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Kapitalverkehrsteuergesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Feuerschutz­steuergesetz 1952, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Wohnhaus-Wiederauf­baugesetz, das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1948 betreffend die Gewährung von Gebührenbefreiungen für Anleihen von Gebietskörperschaften, das Energieabgaben­vergütungsgesetz, das Investmentfondsgesetz, das Immobilien-Investmentfonds­ge­setz, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Kommunalsteuergesetz 1993, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, die Ab­gabenexekutionsordnung, das Glücksspielgesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Finanzausgleichs­gesetz 2008, das Zivildienstgesetzes 1986, das Vereinsgesetzes 2002, das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz, das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Wettbe­werbs­gesetz, das Mineralrohstoffgesetz, das KMU-Förderungsgesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Bundespflegegeldgesetz, das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, das Bundesbahngesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehindertenge­setz, das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, Bundessozialamtsgesetz, das Hausbesorgergesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungs­gesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungs­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 96

gesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Sonderunterstützungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beam­ten-Kranken – und Unfallversicherungsgesetz, das Bundesgesetz über einen Kassen­strukturfonds für die Gebietskrankenkassen, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, die Reisegebührenvorschrift, das Pensionsge­setz 1965, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechts­gesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Poststrukturgesetz, das Asylgerichts­hofgesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Universitätsgesetz 2002, das Bundes­museen-Gesetz 2002, das Bundestheaterorganisationsgesetz, das Familienlasten­aus­gleichsgesetz 1967, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Altlastensanierungsgesetz, das Emissionszertifikategesetz, das Vermarktungsnormen­gesetz, das Umweltförderungsgesetz, das Bundesgesetz über das Bundesamt für Wasserwirtschaft und Änderung des Wasserbautenförderungsgesetzes, das Wein­gesetz 2009, das Patentamtsgebührengesetz, das Fernmeldegebührengesetz, das Fernsprechentgeltzuschussgesetz, das Postmarktgesetz, das Straßentunnel-Sicher­heitsgesetz, das Luftfahrtgesetz, das Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz, das Schifffahrtsgesetz und das Wasserstraßengesetz geändert sowie ein Verwahrungs- und Einziehungsgesetz, ein Bundesgesetz zur Rückführung der Kühlgeräte­entsor­gungsbeiträge der Konsumenten, ein Bundesgesetz betreffend die vergleichsweise Bereinigung des Vollzuges des Bundespflegegeldgesetzes für die Jahre 1993 bis 2009, ein Bundesgesetz, mit dem eine Stabilitätsabgabe von Kreditinstituten eingeführt wird (Stabilitätsabgabegesetz – StabAbgG), ein Bundesgesetz, mit dem eine Stabili­tätsabgabe von Kreditinstituten eingeführt wird (Stabilitätsabgabegesetz – StabAbgG), ein Bundesgesetz, mit dem eine Flugabgabe eingeführt wird (Flugabgabe­gesetz – FlugAbgG), ein Luftfahrtsicherheitsgesetz 2011, ein Bundesgesetz, mit der das Personal der Heeresforstverwaltung Allentsteig einem anderen Rechtsträger über­lassen wird, ein Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz, ein Agrarkontrollgesetz und ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastungen durch die Bun­desministerin für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird, erlassen werden und das Stempelmarkengesetz aufgehoben wird (Budgetbegleitgesetz 2011) in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 dB) wird wie folgt geändert:

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend das Budgetbegleitgesetz 2011 in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 dB) wird wie folgt geändert:

Artikel 135 Z.13 entfällt.

Begründung

Die Kürzung des Mehrkindzuschlags soll gänzlich zurückgenommen werden.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Kapeller. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 97

13.15.17

Abgeordneter Ing. Norbert Kapeller (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Politik ist Stimmung, und wir erleben hier herinnen genau dieses Instrumentarium. Und die Stimmung, die Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, den Österreicherinnen und Österreichern in dieser Vorweihnachtszeit präsentieren, lässt sogar mich erschrecken. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Jawohl, es ist angebracht, dass beizeiten Geld ausgegeben wird, um Krisen zu bewäl­tigen. Das hat man getan. Und beim Ausgeben waren Sie alle guten Mutes und waren auch dabei, und das war richtig so.

Und dann kommt die Zeit, wo man Haushalte wieder konsolidieren muss, wo man einsparen muss, aber dann verabschieden Sie sich und machen in dieser Zeit eine Stimmung der Hoffnungslosigkeit, der Angst und – jawohl! – der Unruhe. Und das ist nicht fair (Beifall bei der ÖVP) – und zwar nicht uns Regierenden gegenüber, sondern den Österreicherinnen und Österreichern gegenüber! (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP.)

Es ist nicht fair aus folgenden Gründen: Die Wirtschaftsdaten sind hervorragend und zeigen weiterhin nach oben. Die Arbeitslosigkeit ist, vice versa, nach unten gehend und weiter sinkend. Daher: Die Republik und die Volkswirtschaft befinden sich dank der Maßnahmen der Bundesregierung auf dem richtigen Weg. Aber genau dann, wenn wir uns auf dem richtigen Weg befinden und versuchen, gesellschaftsübergreifend sozial gerecht, generationengerecht Sparmaßnahmen zu treffen, betreiben Sie billige Pole­mik, Politik der Stimmungen und der Schwankungen. Und das ist meiner Meinung nach absolut unkorrekt! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Zanger: Geh, hör auf!)

Wir erleben es im europäischen Raum immer wieder: Wenn Schlüsselpersonen etwas Falsches zum Euro sagen, dann ist in Minutenschnelle der Euro vom Wert her im Keller. Und Sie, die Verantwortung, politische Verantwortung in dieser Republik, in diesem Haus übernommen haben, gehen genau denselben gefährlichen Weg. (Zwi­schenruf des Abg. Kickl.)

Jawohl, wir bekennen uns zu Sparmaßnahmen, weil es nach den Ausgaben, die drin­gend getätigt werden mussten, um den wirtschaftlichen Motor am Leben zu erhalten, notwendig ist, dass jetzt gespart wird. Sie könnten den Weg, den Sie vorher beim Ausgeben mitgegangen sind, auch jetzt beim gerechten Einsparen mitgehen. Beim Ausgeben, da sind Sie alle dabei, da machen Sie alle mit, aber wenn es dann darum geht, wieder zu sparen, um dann, wenn es wieder notwendig sein könnte, aus­gabenlenkend tätig zu werden, machen Sie nicht mit, da sind Sie dann nicht mehr dabei, da verabschieden Sie sich dann, um Ihre Stimmen zu maximieren.

Ich verstehe es auch aus folgendem Grund nicht: Es stehen in den nächsten Jahren keine bundespolitischen Wahlen an. Wir könnten also einen nationalen Schulterschluss hier im Hause machen und die Krisenbekämpfung, die wir gemeinsam getätigt haben, jetzt fortsetzen und gemeinsam die Konsolidierung für unsere Kinder und Kindeskinder durchführen. – Das wäre verantwortungsvolle Politik, und das fordere ich von Ihnen allen ein!

Außerdem möchte ich auch noch eines sagen: Es ist dies nicht das Budget, in schlechten wie in guten Zeiten, eines Sepp Pröll allein, sondern es ist dies das Budget dieser Bundesregierung, die Verantwortung übernommen hat, und es ist dies auch das Budget des Chefs dieser Bundesregierung, des Kanzlers Faymann.

Ich fordere Sie alle – gerade Sie von der Opposition – auf: Gehen Sie diesen Weg jetzt auch mit! Es wird Gott sei Dank auf sehr hohem Niveau gespart. Machen Sie unser Österreich im internationalen Vergleich nicht schlechter, als es ist! Es ist nämlich im


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 98

internationalen Vergleich sehr, sehr gut. Und vor allem: Beenden Sie – es stehen noch zwei Tage Debatte vor uns – diese Angstmache, diese Verbreitung von Hoffnungs­losigkeit und lassen Sie Frieden in dieser Vorweihnachtszeit einkehren! (Beifall bei der ÖVP.)

13.19


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Widmann. – Bitte.

 


13.19.24

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Angst, Unruhe, Hoffnungslosigkeit – der Kollege hat vollkommen recht, aber es ist nicht die Opposition, die das hier verbreitet, sondern es ist diese Regierung, die einen Verfas­sungsbruch betrieben hat, die die Opposition nicht einbindet und die es verabsäumt hat, Strukturmaßnahmen langfristig umzusetzen. – Das ist die Sache, die wir hier diskutieren müssen! (Beifall beim BZÖ.)

Ich darf das an ein paar Beispielen festmachen: 40 : 60 lautet die Wunderformel. 40 Prozent mehr Steuern, das haben Sie geschafft. 60 Prozent mehr Einsparungen, zum Teil. Bei den Ärmsten, bei den Familien, bei den Pendlern, bei den Studenten, da haben Sie gespart. Die Strukturmaßnahmen haben Sie wirklich völlig verabsäumt.

Und das Ganze auch noch auf Pump: 7,6 Milliarden € Defizit. Das heißt, dass 11 Pro­zent der Budgetausgaben von der Bank sind. 11 € von 100 €, die Sie ausgeben, sind letztlich nur auf Pump. Das heißt, Sie von der Regierung müssen sich selbst an der Nase nehmen, Sie müssen offen sein für mehr Reformen, für mehr Bewegung und für mehr Parlamentarismus. Dann können wir auch sachlich über die rund tausend Anträge diskutieren, die sehr viele Reformmaßnahmen beinhalten und die in den Ausschüssen noch immer schlummern.

Diese Regierung straft mit diesem Budget letztlich den Mittelstand ab, die Familien, die Studenten, die Pendler, die Wissenschaft, die Forschung, die Entwicklung oder auch die Pflegebedürftigen. Wenn man das, was hier in Zahlen geschrieben ist, mit dem vergleicht, was Sie in der Regierungserklärung in Worte gefasst haben, dann nehme ich die Worte von Klubobmann Kopf in den Mund: Schämen Sie sich! – Sie finden nichts mehr wieder. Sie sprechen vom Ausbau der Familienleistungen, vom Ausbau der Forschung und Innovation et cetera, und Sie machen im Prinzip hier genau das Gegenteil.

Die wenigen Offensivmaßnahmen, die Sie haben, sind im Prinzip nur Schwindel. Eine thermische Sanierung – gut, das lasse ich stehen – ist gut, aber die Summe, die Sie verwenden, ist viel zu gering: 100 Millionen €. Eine Erhöhung der Forschungsprämie von 8 Prozent auf 10 Prozent ist in den Ansätzen richtig, muss ich loben, allerdings: Letztlich profitieren davon die Großkonzerne und nicht die kleinen, innovativen Be­triebe, die es wirklich benötigen würden. Die Unis bekommen 80 Millionen €, aber Sie verschweigen, dass Sie vorher im Budgetrahmengesetz von den Unis 95 Millionen € weggegeben haben, obwohl Sie wissen, dass diese einen Finanzierungsbedarf von über 1 Milliarde € in den nächsten vier Jahren haben.

Reformen scheitern letztlich an ideologischen Barrieren der Regierungsparteien. Da wird nicht über Studiengebühren, wie sie international üblich sind, diskutiert, wie wir das verlangen, da wird nicht über Einschreibgebühren verhandelt, und da richten sich die Wissenschaftsministerin und der Kanzler zwar gegenseitig aus, dass man gegen den Ansturm deutscher Studenten, der uns nächstes Jahr im Herbstsemester droht, etwas tun sollte, aber man kommt auf keinen grünen Zweig. Daher fehlt auch die Vorbereitungszeit für die Universitäten selbst, aber auch für die Studenten, sich darauf richtig einzustellen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 99

Im Gegenzug haben wir aber in Österreich an den Unis eine der höchsten Quoten an ausländischen Studierenden. Es kommen bereits 25 Prozent der Studenten, die jetzt inskribieren, aus dem Ausland. Und ich dachte, da sind wir Weltmeister. Es gibt aber, Herr Kollege von der ÖVP, noch eine größere Zahl, wo wir nicht Weltmeister, wo wir „Universumsmeister“ sind, und ich darf sie erwähnen: Da gibt es zum Beispiel die Sti­pendien, die Kollegen aus dem Ausland bekommen. Rund 39,16 Prozent der Stipendien gehen an Ausländer! Das muss man sich einmal in der Verhältnismäßigkeit vorstellen! Ich bin dafür, dass Österreicher zuerst hier gut studieren können, und Österreicher zuerst Stipendien bekommen – aber nicht etwa Studenten aus China mit 646 000 €, aus Ungarn mit 394 000 €, aus der Tschechischen Republik mit 300 000 €, aus Thailand mit 220 000 €, aus der Slowakischen Republik mit 196 000 €, aus Vietnam mit 167 000 €, aus Polen mit 163 000 €. Und so geht das weiter, dass also Personen aus einer ganzen Liste von Ländern subventioniert werden und bei uns das Geld für die Studenten an den Universitäten fehlt.

Aber es fehlt auch an Strukturmaßnahmen. FTI-Strategie, Hochschulplan, Anreize für die Drittmittelfinanzierung der Unis – bis heute nicht diskutiert, nicht umgesetzt. Daher ist diese Hochschulpolitik – ich bringe es auf den Punkt – mittellos, weil die Gelder fehlen, sie ist konzeptlos, weil die Konzepte fehlen, und sie ist zukunftslos, weil auch der Mut zu Reformen fehlt. (Beifall beim BZÖ.)

Folgendes zum Schluss. Wenn man auf der anderen Seite auch bei den Ärmsten spart, Pflegegeld kürzt, für die Pflegegeldstufen 1 und 2 den Zugang erschwert, aber umgekehrt Pflegegeld für Kriminelle, die eine Fußfessel haben, ermöglicht, aber wiederum jenen, die zu Unrecht eingesessen sind, dann das Taggeld kürzt oder den Zeitraum, in dem der Kündigungsschutz für Behinderte nicht zur Anwendung kommt, auf vier Jahre ausdehnt – statt wie bisher sechs Monate – oder die NoVA-Befreiung für Behinderte abschafft oder die bauliche Barrierefreiheit für öffentliche Gebäude bis 2019 hinaus verzögert, dann ist es wohl nicht angebracht, im selben Atemzug ein Gesetz zu beschließen, das behinderte Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates hier bevorzugt. Es ist sachlich korrekt, darüber zu diskutieren, das auch sachlich abzuhan­deln, nur ist der Zeitpunkt völlig falsch. Es darf keine Privilegien für Parlamentarier geben, wenn zum selben Zeitpunkt Behinderte und Pflegebedürftige in diesem Land geschröpft werden. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

13.24


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Ablinger. – Bitte.

 


13.24.32

Abgeordnete Sonja Ablinger (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Meine Damen und Herren! Es ist heute schon oft gesagt worden, das Budget sei alternativenlos. Das sehe ich nicht so. Ich glaube, es gibt immer Alter­nativen, das ist überhaupt keine Frage. Was ein Budget braucht, das sind Mehrheiten. Aber natürlich könnte man sich in gewissen Bereichen auch anders entscheiden.

Insofern möchte ich auf einige Punkte eingehen. Das Budget braucht Mehrheiten und es braucht eine Kompromissbereitschaft hier im Haus zu den Abänderungsanträgen, die eingebracht worden sind, die auch wir eingebracht haben. Dazu möchte ich einige Anmerkungen machen.

Zum einen halte ich es für wesentlich, dass uns ein Einstieg in die Vermögens­besteue­rung gelungen ist. Das ist getragen von einer Kompromissbereitschaft und hat eine Mehrheit im Haus. Es gab diesbezüglich auch eine Kompromissbereitschaft vonseiten der ÖVP, der das schwergefallen ist, weil Herr Vizekanzler Pröll ja noch vor einigen Wochen davon gesprochen hat, dass es beim Budget nicht um soziale Gerechtigkeit gehe. Da haben wir doch einiges klarmachen können.


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Zur Kritik, was den Mehrkindzuschlag betrifft – Kollegin Glawischnig ist nicht da –: Mit Verlaub, da finde ich die Kritik nicht berechtigt, denn der Mehrkindzuschlag ist eine Armutsfalle. Der Mehrkindzuschlag ist gekoppelt an eine Einkommensobergrenze und führt dazu, verleitet dazu, dass Frauen eher nicht berufstätig sind. Insofern wissen wir, dass der Zusammenhang von Armut und der Anzahl der Kinder steigt, aber er steigt vor allem dann, wenn nur ein Elternteil berufstätig ist. Die Änderung beim Mehrkind­zuschlag, finde ich, ist also nicht das Problem.

Strukturell sehe ich es tatsächlich als ein Problem, was die Familienbeihilfe betrifft. Da haben wir auch ganz andere Vorschläge gehabt. Ich gebe Ihnen recht, Kollegin Musiol, dieser Vorschlag vor allem aus der Arbeiterkammer, die gesamte Familienbeihilfe so zu belassen, wie sie ist, und dafür den Kinderfreibetrag abzuschaffen, habe ich für einen sinnvollen Vorschlag gehalten, und zwar deswegen: Wenn man es sich anschaut, dann beläuft sich die gesamte Familienbeihilfe auf 144 Millionen €; im Unterschied dazu macht der Kinderfreibetrag in Summe, glaube ich, 165 Millionen € aus, und seine Abschaffung würde Familien mit einem Bruttoeinkommen von bei­spielsweise 6 000 € mit 132 € pro Jahr treffen. – Ich habe das als Alternative für sehr sinnvoll gehalten. Die haben wir auch vorgeschlagen.

Wir, meine Kollegin Bayr und ich, haben auch bis zum Schluss Alternativen vor­geschlagen, was die EZA-Mittel betrifft. Warum das nicht gelungen ist, das muss man die ÖVP im Haus fragen. Das ist der entscheidende Punkt. (Abg. Steibl: Es ist auch vieles nicht gelungen, weil die SPÖ nicht mitgegangen ist!) Aber dass es Alternativen dazu gibt, das steht außer Zweifel. Für uns bleibt das auf der Tagesordnung.

Und was Kompromisse und Kompromissbereitschaft betrifft, so kennen Sie das vielleicht auch aus Oberösterreich. Dort haben die Grünen gerade gemeinsam mit der ÖVP ein Burka-Verbot beschlossen. Da könnte man sich über Koalitionsfragen wahr­scheinlich auch unterhalten. Ich nehme nicht an, dass das aus Überzeugung passiert ist. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Dr. Lichtenecker.)

13.27


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Podgorschek. – Bitte.

 


13.27.39

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Frau Kollegin Rudas ist leider nicht anwesend, aber ich möchte natürlich bestätigen, dass wir das Gleiche verdienen. Aber sie hat nicht verstanden, dass es darum geht, dass es sich um alte Politikerprivilegien handelt. Da kann ich nämlich für die Freiheitliche Partei die Hand ins Feuer legen: Bei uns hat niemand für das alte System votiert (Abg. Öllinger: Kabas!), sondern alle sind im neuen System, und wir haben keine Pensionsprivilegien mehr. – Das nur zur Klarstellung. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben vor einem Jahr gehört, kein Stein bleibe auf dem anderen. Und dann ist der Herr Vizekanzler aufgewacht, und die Sandkastenträume sind zerronnen. Diese Sand­kastenträume haben anscheinend die Lobbys und der Koalitionspartner zunichte ge­macht. Wir sind natürlich durchaus erpicht darauf, dass wir einen nationalen Schulter­schluss vollziehen, lieber Kollege Kapeller, aber wann erfolgt denn eine Einladung, dass wir diese Reformen, die ausstehen, endlich einmal durchführen? – Ich sehe noch keinen Ansatz einer Verwaltungs- oder Strukturreform – stattdessen nur Geplänkel und sinnlose Gespräche unter den Landeshauptleuten.

Wo sind die Steuerreform und die Vereinfachung, die uns immer versprochen wurden? – Im Gegenteil, Bagatellsteuern werden eingeführt und es wird alles nur noch


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 101

komplizierter. Wo ist die Schul- und Bildungsreform? – Nur gegenseitige Blockaden, wie wir aus den Medien vernehmen. Und wo ist letzten Endes eine Gesundheits­reform? Minister Stöger hat eine solche einmal zaghaft angedeutet, und was ist übrig geblieben? – Es wurde medial wieder vernichtet. Das Einzige, was übrig bleiben wird von diesem „großen“ Budget aus dem Jahr 2010, ist der Umstand, dass es mit einem Verfassungsbruch begonnen hat. (Beifall bei der FPÖ.)

Das Zweite, was übrig bleiben wird, ist, dass 80 Prozent der Einsparungen auf Kosten der Familien gegangen sind, obwohl wir wissen, wie die Demographie sich in Zukunft entwickeln wird. Diese Maßnahmen sind kurzsichtig, und ich würde sogar sagen, grob fahrlässig. Wenn Herr Minister Pröll sagt, das diene der Sicherheit und sei notwendig für die Perspektive unserer Familien und Kinder, dann, glaube ich, ist er wieder aufgewacht, und wieder ist eine Sandburg zerronnen.

Bisher haben wir leider nur leere Worte gehört, und es tut mir wahnsinnig leid, dass nicht einmal ansatzweise eine Reform unseres Budgets in Angriff genommen wurde.

Ich darf nur ein Beispiel noch erwähnen, das zeigt, auf welch wackeligen Beinen unser Budget steht, nämlich die Erhöhung des Grundkapitals durch die Europäische Zentral­bank auf 10,76 Milliarden €. Das heißt, es muss um 5,8 Milliarden € erhöht werden. Der Grund, das wissen wir, ist die Angst vor Verlusten durch den Ankauf von dubiosen Staatsanleihen in der Höhe von 72 Milliarden €. Die werden uns natürlich irgendwann einmal einholen.

Die Oesterreichische Nationalbank muss heuer noch 100 Millionen € nachschießen. Das wird uns jetzt nicht unmittelbar im Budget betreffen, das ist mir schon klar, aber die Oesterreichische Nationalbank wird um das weniger an Gewinnen abliefern können, und daher wird schon zu Beginn, bevor das Budget überhaupt beschlossen wurde, das Budget wiederum nicht eingehalten werden können.

Meine Damen und Herren, es mag schon sein, dass unsere Budgetzahlen etwas besser sind als jene anderer Länder Europas. Ich will mich nicht mit Irland, Portugal, Spanien oder Italien messen, aber dennoch stehe ich auf dem Standpunkt, dass wir in dieser Hinsicht vielleicht die Einäugigen unter Blinden sind. (Beifall bei der FPÖ.)

13.32


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Maier. – Bitte.

 


13.32.01

Abgeordneter Dr. Ferdinand Maier (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Meine Herren Staatssekretäre! Meine Damen und Herren! Ich habe mich deshalb in die Rednerliste eintragen lassen, weil wir vergangene Woche im Budgetausschuss, besonders im Bereich Verkehr, eine recht interessante und, wie ich glaube, gute Diskussion hatten, nämlich im Zusammenhang mit der Liberalisierung, die im Schienenverkehr Tatsache ist – beim Personenverkehr jedenfalls, und beim Güterverkehr kommt das ja. Ich habe damals der zuständigen Frau Bundesminister in der Diskussion auch die Frage gestellt, ob man ausschließen kann, dass man einen fairen Wettbewerb für die Marktteilnehmer und somit eine Chancengleichheit nicht gewährleisten kann. Sie hat darauf gemeint, nein, da kann sie mir nicht folgen. – Also ist der Umkehrschluss: Sie garantiert diese Chancengleichheit und diesen fairen Wettbewerb.

Jetzt haben wir hier heute bei den Budgetbegleitgesetzen, Artikel 154, de facto die Fest­schreibung der Begünstigungen weiterer Vorbelastungen für den Schienen-Per­sonenverkehr. Das sind ja erhebliche Mittel, die da auf die nächsten zehn Jahre zugesagt werden. Der Rechnungshofbericht aus dem Jahr 2009 hat darauf hinge­wiesen, dass die Vergabe von gemeinwirtschaftlichen Leistungen nach dem Gebot der


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Leistungsorientierung auf der einen Seite, aber natürlich auch nach dem Grundsatz der Transparenz auf der anderen Seite zu erfolgen hat. Gleichzeitig hat er darauf hingewiesen, dass die Vergabe von zu ersetzenden Strecken nach dem Wettbewerb zu prüfen ist.

Was heißt das? – Wir werden die Frau Bundesminister ersuchen und in den nächsten Diskussionen auch darauf hinweisen, dass es notwendig ist, den Abschluss von transparenten und leistungsorientierten Verkehrsdienstverträgen sicherzustellen, damit es eben diesen Wettbewerb geben kann und damit es zu diesen fairen Zutrittschancen auf diesen im Bereich des Güterverkehrs neuen Markt kommen kann. Wir werden sie auch daran erinnern und sie ersuchen, regelmäßige Evaluierungen der gemeinwirt­schaftlichen Leistungsverträge vorzunehmen, um zu schauen, welche Strecke sich geändert hat und wo es zusätzlichen Wettbewerb gibt, sodass es auch frühzeitig zu einer Ausschreibung kommen kann, um dem Markt de facto die entsprechenden Impulse zu geben.

Darauf sei hier in der Debatte zu diesem Budgetbegleitgesetz hingewiesen, dass das jedenfalls eine Diskussion ist, die uns in den nächsten Monaten und auch Jahren sicherlich noch verfolgen wird. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.35


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte.

 


13.35.22

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Diese Weinerlichkeit der Regierung beziehungsweise der Regierungsabgeordneten ist mir eigentlich nicht verständlich. Ein bisschen Selbstvertrauen würde euch besser anstehen. Aber das ist nicht mein Programm, euch da zu beraten. Es gibt nur keinen Grund, weinerlich zu sein: Ihr habt die schlechte Berichterstattung und die schlechte Stimmung euch selbst zuzuschreiben. Wer vor einem Jahr eine Reformerwar­tungshaltung ausgelöst hat, keine Reformversprechen einlöst und dann zielsicher an der falschen Stelle spart, braucht sich nicht zu wundern, dass in diesem Land die Stimmung schlecht ist und dass ihm das von den Leitartiklern und Kommentatoren auch ausgerichtet wird. Dass die Opposition dann mit euch ein leichtes Spiel hat, ist selbstverständlich, dass wir das ausnützen, ist klar, aber die Weinerlichkeit ist wirklich fehl am Platz. (Beifall bei den Grünen.)

Auch fehl am Platz ist die Weinerlichkeit über Abstimmungsmarathon und Rede­mara­thon. Ich glaube, wer die Verfassung bricht, braucht sich nicht zu wundern, wenn die Opposition die Geschäftsordnung ausnützt. Und so kommt es, dass die Verfas­sungs­knackerbande heute sitzen muss – aber Gott sei Dank nur im Parlament bei einem Abstimmungsmarathon. Drei Anträge, über die wir namentlich abstimmen werden, hat meine Kollegin schon eingebracht; ich darf Ihnen sechs weitere zur Kenntnis bringen.

Der erste Antrag:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Kogler, Steinhauser, Brosz, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 103

Die Regierungsvorlage betreffend das Budgetbegleitgesetz 2011 in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 d.B.) wird wie folgt geändert:

Artikel 48 entfällt.

*****

Der zweite Antrag:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Kogler, Brosz, Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend das Budgetbegleitgesetz 2011 in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 d.B.) wird wie folgt geändert:

Artikel 29 entfällt.

*****

Worum geht es bei diesen Anträgen? – Da geht es im Kern um die Verkürzung des Gerichtsjahres. Im ursprünglichen Entwurf des Budgetbegleitgesetzes hätte der Amts­tag gestrichen werden sollen. Das wäre fatal gewesen, weil damit der Rechtszugang erheblich erschwert worden wäre. Da hat es Gott sei Dank ein Einsehen der Regierung gegeben, nachdem eine Protestlawine angerollt ist.

Was geblieben ist, ist die Verkürzung des Gerichtsjahres von neun auf fünf Monate. Das ist fatal, nicht nur weil sich die Frage stellen wird, wie man zukünftig den Amtstag organisiert, nein, sondern weil die Länge des Gerichtsjahres eine ganz wichtige und entscheidende Rolle im Hinblick auf die Auswahl der künftigen Richterinnen und Richter spielt. Jetzt wird nach fünf Monaten erstmals selektiert, wer eventuell später Richter und Richterin werden soll, dann werden die übernommen; später gibt es eine zweite Selektionsstufe. Das neue Modell wird erstens dazu führen, dass man zu früh auswählt, und zweitens, dass diejenigen, die nicht wissen, ob sie endgültig übernom­men werden, sich anderweitig einen Job in Anwaltskanzleien suchen werden.

Richter und Richterinnen sind Gott sei Dank unabsetzbar und unversetzbar, aber umso wichtiger ist, dass wir bei der Personalauswahl einen guten Blick haben. – Das ist jedenfalls kein guter Beitrag und wird die Qualität der Rechtsprechung mit Sicherheit verschlechtern.

Der dritte Antrag lautet wie folgt:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Steinhauser, Brosz, Kogler, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 104

Die Regierungsvorlage betreffend das Budgetbegleitgesetz 2011 in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 d.B.) wird wie folgt geändert:

Artikel 43 Z 11 entfällt.

*****

Das ist eine zynische Maßnahme, die die Opfer von Straftaten trifft. Österreich ist immer so stolz, eine führende Rolle innezuhaben. Wenn jetzt ein Verfahren eingestellt wird, hat das Opfer einer Straftat die Möglichkeit, einen Fortführungsantrag zu stellen. Das bleibt, aber in Zukunft wird dieser Antrag, wenn er negativ beschieden wird, mit einer Gebühr von 90 € bestraft.

Das heißt – fassen wir zusammen –: Wir haben ein Opfer einer Straftat. Meist wird ein­gestellt, weil wir an der Beweissituation scheitern. Das ist für das Opfer schon nicht nachvollziehbar. Dann stellt es einen Fortführungsantrag. Und wenn dieser noch ein­mal negativ entschieden wird, dann wird man auch noch mit einer Gebühr von 90 € bestraft. – Das ist Zynismus pur!

Ich bringe nun den vierten Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Steinhauser, Kogler, Brosz, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend das Budgetbegleitgesetz 2011 in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 dB) wird wie folgt geändert:

Artikel 33 entfällt.

*****

Auch das ist wieder zynisch, und auch in diesem Fall trifft es Opfer, aber Opfer von Justizirrtümern. Wer zu Unrecht in Haft sitzt, soll in seinen Schadenersatzansprüchen beschnitten werden. Das Einsparungsvolumen: 800 000 €. Das heißt, um 800 000 € will die Republik den Justizopfern künftig weniger bezahlen.

Der fünfte Antrag, den ich einbringe:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Steinhauser, Glawischnig-Piesczek, Brosz, Kogler, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend das Budgetbegleitgesetz 2011 in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 dB) wird wie folgt geändert:

Artikel 40 entfällt.

*****

Da geht es um die Straffreiheit leichtester fahrlässiger Körperverletzungen. Das kann man grundsätzlich diskutieren. Man kann eine kriminalpolitische Debatte darüber


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 105

führen, wie die Sanktionierung von Straftaten ausschaut, ob auch fahrlässige Delikte strafrechtlich belangt werden sollen – aber nicht im Budgetbegleitgesetz. Wir hätten ein Jahr lang Zeit gehabt, diese Dinge zu diskutieren, aber nicht schnell im Zusam­men­hang mit dem Budgetbegleitgesetz, zumal das Schadenersatzansprüche der Opfer betrifft.

Der letzte Antrag, den ich einbringe, ein Klassiker sozusagen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Brosz, Steinhauser, Kogler, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend das Budgetbegleitgesetz 2011 in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 dB) wird wie folgt geändert:

Artikel 23 entfällt.

*****

Dieser Antrag ist deswegen ein Klassiker, weil wieder einmal die Gerichtsgebühren erhöht werden sollen.

Die Frau Justizministerin ist unersättlich, denn schon vor eineinhalb Jahren hat sie die Gerichtsgebühren erhöht, diesmal macht sie es wieder.

Wir ersuchen um Zustimmung zu unseren Anträgen, um die ärgsten – wie soll ich sagen? – Schäden dieses Gesetzes zu reparieren. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf bei der ÖVP.)

13.41


Präsident Fritz Neugebauer: Alle sechs eingebrachten Abänderungsanträge stehen mit in Verhandlung.

Die sechs Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Kogler, Steinhauser, Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 48

zum Bericht des Budgetausschusses betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ver­fassungsgerichtshofgesetz 1953, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Rech­nungshofgesetz 1948, das Parteiengesetz, das Publizistikförderungsgesetz 1984, das KommAustria-Gesetz, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Zustellgesetz, das E-Government-Gesetz, das Bundesstatistikgesetz 2000, das Konsulargebührengesetz 1992, das Aktiengesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Außerstreitgesetz, das Baurechtsgesetz, das Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz, die Exekutionsordnung, das Firmen­buchgesetz, das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Gebührenanspruchsgesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das GmbH-Gesetz, die Insolvenzordnung, die Jurisdiktionsnorm, die Notariatsordnung, das Privatstiftungs­ge­setz, die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, das Rechts­pfle­gergesetz, das Gesetz über das Statut der Europäischen Gesellschaft, das Straf­rechtliche Entschädigungsgesetz 2005, das Unternehmensgesetzbuch, das Urkunden­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 106

hinterlegungsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 2002, die Zivilprozessordnung, das Strafgesetzbuch, das Suchtmittelgesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Jugend­gerichtsgesetz, das Strafvollzugsgesetz, das Strafregistergesetz, das Gerichts­organisationsgesetz, das Rechtspraktikantengesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Garantiegesetz 1977, das Unternehmensserviceportalgesetz, das Finanzproku­raturgesetz, das Erdölbevorratungs-Förderungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgrün­dungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Bewertungsgesetz 1955, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Kapitalverkehr­steuergesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Feuerschutzsteuergesetz 1952, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz, das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1948 betreffend die Gewährung von Gebühren­befreiungen für Anleihen von Gebietskörperschaften, das Energieabgaben­vergütungs­gesetz, das Investmentfondsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Norm­verbrauchsabgabegesetz 1991, das Kommunalsteuergesetz 1993, die Bundes­abgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, die Abgaben­exe­kutionsordnung, das Glücksspielgesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Tabak­monopolgesetz 1996, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das Zivildienstgesetzes 1986, das Vereinsgesetzes 2002, das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz, das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Wettbewerbs­gesetz, das Mineralrohstoffgesetz, das KMU-Förderungsgesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Bundespflegegeldgesetz, das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, das Bundesbahngesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehinderten­ge­setz, das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, Bundessozialamtsgesetz, das Hausbesorgergesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungs­gesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungs­ge­setz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Sonderunterstützungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beam­ten-Kranken – und Unfallversicherungsgesetz, das Bundesgesetz über einen Kassen­strukturfonds für die Gebietskrankenkassen, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, die Reisegebührenvorschrift, das Pensionsgesetz 1965, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Poststrukturgesetz, das Asylgerichtshofgesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Familien­lastenausgleichsgesetz 1967, das Universitätsgesetz 2002, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Bundestheaterorganisationsgesetz, das Familienlastenaus­gleichs­gesetz 1967, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Altlasten­sanie­rungsgesetz, das Emissionszertifikategesetz, das Vermarktungsnormengesetz, das Umweltförderungsgesetz, das Bundesgesetz über das Bundesamt für Wasser­wirt­schaft und Änderung des Wasserbautenförderungsgesetzes, das Weingesetz 2009, das Patentamtsgebührengesetz, das Fernmeldegebührengesetz, das Fernsprech­entgeltzuschussgesetz, das Postmarktgesetz, das Straßentunnel-Sicherheitsgesetz, das Luftfahrtgesetz, das Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz, das Schifffahrts­gesetz und das Wasserstraßengesetz geändert sowie ein Verwahrungs- und Einzie­hungsgesetz, ein Bundesgesetz zur Rückführung der Kühlgeräteentsor­gungs­beiträge der Konsumenten, ein Bundesgesetz betreffend die vergleichsweise Bereini­gung des Vollzuges des Bundespflegegeldgesetzes für die Jahre 1993 bis 2009, ein Bundes­gesetz, mit dem eine Stabilitätsabgabe von Kreditinstituten eingeführt wird (Stabilitäts­abgabegesetz – StabAbgG), ein Bundesgesetz, mit dem eine Stabilitätsabgabe von


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Kreditinstituten eingeführt wird (Stabilitätsabgabegesetz – StabAbgG), ein Bundes­gesetz, mit dem eine Flugabgabe eingeführt wird (Flugabgabegesetz – FlugAbgG), ein Luftfahrtsicherheitsgesetz 2011, ein Bundesgesetz, mit der das Personal der Heeres­forstverwaltung Allentsteig einem anderen Rechtsträger überlassen wird, ein Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz, ein Agrarkontrollgesetz und ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird, erlassen werden und das Stempel­markengesetz aufgehoben wird (Budgetbegleitgesetz 2011) in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 dB)  wird wie folgt geändert:

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend das Budgetbegleitgesetz 2011 in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 dB) wird wie folgt geändert:

Artikel 48 entfällt.

Begründung

Das Gerichtjahr, eine sinnvolle Möglichkeit für junge JuristInnen praktische Erfahrun­gen zu sammeln, wird von neun auf fünf Monate verkürzt. Dazu kommt, dass auf Basis dieses verbliebenen „Schnupperkurses“ jetzt entschieden werden muss, wer in den Richterdienst übernommen wird. Besonders nett: Bei dieser Gelegenheit hat die Justizministerin den RechtspraktikantInnen auch gleich den Gehalt um 25% auf ca. 1000 Euro gekürzt.

*****

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Kogler, Brosz, Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 29

zum Bericht des Budgetausschusses betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Rechnungshofgesetz 1948, das Parteiengesetz, das Publizistikförderungsgesetz 1984, das KommAustria-Gesetz, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Zustellgesetz, das E-Government-Gesetz, das Bun­desstatistikgesetz 2000, das Konsulargebührengesetz 1992, das Aktiengesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Außerstreitgesetz, das Baurechtsgesetz, das Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz, die Exekutionsordnung, das Firmen­buch­gesetz, das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Gebührenanspruchsgesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das GmbH-Gesetz, die Insolvenzordnung, die Jurisdiktionsnorm, die Notariatsordnung, das Privatstiftungs­gesetz, die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, das Rechts­pflegergesetz, das Gesetz über das Statut der Europäischen Gesellschaft, das Straf­rechtliche Entschädigungsgesetz 2005, das Unternehmensgesetzbuch, das Urkunden­hinterlegungsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 2002, die Zivilprozessordnung, das Strafgesetzbuch, das Suchtmittelgesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Jugend­gerichtsgesetz, das Strafvollzugsgesetz, das Strafregistergesetz, das Gerichts­organisationsgesetz, das Rechtspraktikantengesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 108

das Garantiegesetz 1977, das Unternehmensserviceportalgesetz, das Finanzproku­raturgesetz, das Erdölbevorratungs-Förderungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgrün­dungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Bewertungsgesetz 1955, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Kapitalverkehrsteuer­gesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Feuerschutzsteuergesetz 1952, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz, das Bundes­gesetz vom 16. Dezember 1948 betreffend die Gewährung von Gebührenbefreiungen für Anleihen von Gebietskörperschaften, das Energieabgabenvergütungsgesetz, das Investmentfondsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Normverbrauchs­abgabegesetz 1991, das Kommunalsteuergesetz 1993, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, die Abgabenexekutionsordnung, das Glücksspielgesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das Zivildienst­gesetzes 1986, das Vereinsgesetzes 2002, das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz, das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Wettbewerbsgesetz, das Mineralroh­stoff­gesetz, das KMU-Förderungsgesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Bundespflege­geldgesetz, das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, das Bundesbahngesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Bundes-Behin­der­ten­gleichstellungsgesetz, Bundessozialamtsgesetz, das Hausbesorgergesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeits­marktservicegesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Insolvenz-Ent­gelt­sicherungsgesetz, das Sonderunterstützungsgesetz, das Allgemeine Sozialver­sicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozial­ver­sicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken – und Unfallversicherungsgesetz, das Bundesgesetz über einen Kassenstrukturfonds für die Gebietskrankenkassen, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwalt­schafts­dienstgesetz, die Reisegebührenvorschrift, das Pensionsgesetz 1965, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Poststrukturgesetz, das Asylgerichtshofgesetz, das Bundes­theaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Familienlastenaus­gleichsgesetz 1967, das Universitätsgesetz 2002, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Bundestheaterorganisationsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Altlastensanierungsgesetz, das Emissionszertifikategesetz, das Vermarktungsnormengesetz, das Umweltförderungs­gesetz, das Bundesgesetz über das Bundesamt für Wasserwirtschaft und Änderung des Wasserbautenförderungsgesetzes, das Weingesetz 2009, das Patentamts­gebührengesetz, das Fernmeldegebührengesetz, das Fernsprechentgeltzuschuss­ge­setz, das Postmarktgesetz, das Straßentunnel-Sicherheitsgesetz, das Luftfahrtgesetz, das Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz, das Schifffahrtsgesetz und das Wasser­straßengesetz geändert sowie ein Verwahrungs- und Einziehungsgesetz, ein Bundes­gesetz zur Rückführung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge der Konsumenten, ein Bun­desgesetz betreffend die vergleichsweise Bereinigung des Vollzuges des Bundes­pflegegeldgesetzes für die Jahre 1993 bis 2009, ein Bundesgesetz, mit dem eine Stabilitätsabgabe von Kreditinstituten eingeführt wird (Stabilitätsabgabegesetz – StabAbgG), ein Bundesgesetz, mit dem eine Stabilitätsabgabe von Kreditinstituten eingeführt wird (Stabilitätsabgabegesetz – StabAbgG), ein Bundesgesetz, mit dem eine Flugabgabe eingeführt wird (Flugabgabegesetz – FlugAbgG), ein Luftfahrtsicher­heitsgesetz 2011, ein Bundesgesetz, mit der das Personal der Heeresforstverwaltung Allentsteig einem anderen Rechtsträger überlassen wird, ein Arbeit-und-Gesundheit-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 109

Gesetz, ein Agrarkontrollgesetz und ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Tech­nologie genehmigt wird, erlassen werden und das Stempelmarkengesetz aufgehoben wird (Budgetbegleitgesetz 2011) in der Fassung des Berichtes des Budgetaus­schusses (1026 d.B.) wird wie folgt geändert:

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend das Budgetbegleitgesetz 2011 in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 dB) wird wie folgt geändert:

Artikel 29 entfällt.

Begründung

Das Gerichtjahr, eine sinnvolle Möglichkeit für junge JuristInnen praktische Erfah­rungen zu sammeln, wird von neun auf fünf Monate verkürzt. Dazu kommt, dass auf Basis dieses verbliebenen „Schnupperkurses“ jetzt entschieden werden muss, wer in den Richterdienst übernommen wird.  Besonders nett: Bei dieser Gelegenheit hat die Justizministerin den RechtspraktikantInnen auch gleich den Gehalt um 25% auf ca. 1000 Euro gekürzt.

*****

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Steinhauser, Brosz, Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 43 Z.11

zum Bericht des Budgetausschusses betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Rechnungshofgesetz 1948, das Parteiengesetz, das Publizistikförderungsgesetz 1984, das KommAustria-Gesetz, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Zustellgesetz, das E-Government-Gesetz, das Bundesstatistikgesetz 2000, das Konsulargebührengesetz 1992, das Aktiengesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Außerstreitgesetz, das Baurechtsgesetz, das Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz, die Exekutionsordnung, das Firmen­buchgesetz, das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Gebührenanspruchsgesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das GmbH-Gesetz, die Insolvenzordnung, die Jurisdiktionsnorm, die Notariatsordnung, das Privatstiftungs­gesetz, die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, das Rechts­pflegergesetz, das Gesetz über das Statut der Europäischen Gesellschaft, das Straf­rechtliche Entschädigungsgesetz 2005, das Unternehmensgesetzbuch, das Urkun­denhinterlegungsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 2002, die Zivilprozessord­nung, das Strafgesetzbuch, das Suchtmittelgesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz, das Strafvollzugsgesetz, das Strafregistergesetz, das Gerichts­organisationsgesetz, das Rechtspraktikantengesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Garantiegesetz 1977, das Unternehmensserviceportalgesetz, das Finanzprokura­turgesetz, das Erdölbevorratungs-Förderungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgrün­dungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Bewertungsgesetz 1955, das


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 110

Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Kapitalverkehr­steuer­gesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Feuerschutzsteuergesetz 1952, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz, das Bundes­gesetz vom 16. Dezember 1948 betreffend die Gewährung von Gebührenbefreiungen für Anleihen von Gebietskörperschaften, das Energieabgabenvergütungsgesetz, das Investmentfondsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Normverbrauchs­abgabe­gesetz 1991, das Kommunalsteuergesetz 1993, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, die Abgabenexekutionsordnung, das Glücksspielgesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das Zivildienst­gesetzes 1986, das Vereinsgesetzes 2002, das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz, das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Wettbewerbsgesetz, das Mineralrohstoff­gesetz, das KMU-Förderungsgesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Bundespflege­geldgesetz, das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, das Bundesbahngesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Bundes-Behin­der­tengleichstellungsgesetz, Bundessozialamtsgesetz, das Hausbesorgergesetz, das Arbeits­verfassungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeits­marktservicegesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Insolvenz-Ent­geltsicherungsgesetz, das Sonderunterstützungsgesetz, das Allgemeine Sozialver­sicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozial­versicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken – und Unfallversicherungsgesetz, das Bundesgesetz über einen Kassenstrukturfonds für die Gebietskrankenkassen, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwalt­schafts­dienstgesetz, die Reisegebührenvorschrift, das Pensionsgesetz 1965, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Poststrukturgesetz, das Asylgerichtshofgesetz, das Bundes­theaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Familienlastenaus­gleichs­gesetz 1967, das Universitätsgesetz 2002, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Bundestheaterorganisationsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Altlastensanierungsgesetz, das Emissionszertifikategesetz, das Vermarktungsnormengesetz, das Umweltförderungs­gesetz, das Bundesgesetz über das Bundesamt für Wasserwirtschaft und Änderung des Wasserbautenförderungsgesetzes, das Weingesetz 2009, das Patentamts­gebüh­rengesetz, das Fernmeldegebührengesetz, das Fernsprechentgeltzuschussgesetz, das Postmarktgesetz, das Straßentunnel-Sicherheitsgesetz, das Luftfahrtgesetz, das Schie­neninfrastrukturfinanzierungsgesetz, das Schifffahrtsgesetz und das Wasser­straßengesetz geändert sowie ein Verwahrungs- und Einziehungsgesetz, ein Bundes­gesetz zur Rückführung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge der Konsumenten, ein Bundesgesetz betreffend die vergleichsweise Bereinigung des Vollzuges des Bun­despflegegeldgesetzes für die Jahre 1993 bis 2009, ein Bundesgesetz, mit dem eine Stabilitätsabgabe von Kreditinstituten eingeführt wird (Stabilitätsabgabegesetz – StabAbgG), ein Bundesgesetz, mit dem eine Stabilitätsabgabe von Kreditinstituten eingeführt wird (Stabilitätsabgabegesetz – StabAbgG), ein Bundesgesetz, mit dem eine Flugabgabe eingeführt wird (Flugabgabegesetz – FlugAbgG), ein Luftfahrt­sicher­heitsgesetz 2011, ein Bundesgesetz, mit der das Personal der Heeresforstverwaltung Allentsteig einem anderen Rechtsträger überlassen wird, ein Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz, ein Agrarkontrollgesetz und ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung weite­rer Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Tech­nologie genehmigt wird, erlassen werden und das Stempelmarkengesetz aufgehoben


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 111

wird (Budgetbegleitgesetz 2011) in der Fassung des Berichtes des Budget­aus­schusses (1026 dB) wird wie folgt geändert:

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend das Budgetbegleitgesetz 2011 in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 dB) wird wie folgt geändert:

Artikel 43 Z.11 entfällt.

Begründung

Opfer von Straftaten können, wenn ein Strafverfahren eingestellt wird, einen Antrag auf Fortführung stellen. Der Antrag auf Fortführung von eingestellten Strafverfahren ist ein wichtiges Instrument des Rechtsschutzes und der Opferfürsorge. Er schafft Opfern von Straftaten die Möglichkeit die Einstellung von Strafverfahren zu überprüfen. Bei Zurück- bzw. Abweisung eines Antrags auf Fortführung soll jetzt ein Pauschalkostenbeitrag in der Höhe von 90 Euro vom Gericht eingehoben werden. Diese Gebühr hat nur ein Ziel: Opfer von Straftaten sollen von einer Antragsstellung auf Fortführung mit der Gebühr abgeschreckt werden. Das ist ein Schlag für den Opferschutz.

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Steinhauser, Kogler, Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 33

zum Bericht des Budgetausschusses betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Rechnungshofgesetz 1948, das Parteiengesetz, das Publizistikförderungsgesetz 1984, das KommAustria-Gesetz, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Zustellgesetz, das E-Government-Gesetz, das Bundesstatistikgesetz 2000, das Konsulargebührengesetz 1992, das Aktiengesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Außerstreitgesetz, das Baurechtsgesetz, das Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz, die Exekutionsordnung, das Firmen­buch­gesetz, das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Gebührenanspruchsgesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das GmbH-Gesetz, die Insolvenzordnung, die Jurisdiktionsnorm, die Notariatsordnung, das Privatstiftungs­gesetz, die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, das Rechts­pflegergesetz, das Gesetz über das Statut der Europäischen Gesellschaft, das Straf­rechtliche Entschädigungsgesetz 2005, das Unternehmensgesetzbuch, das Urkun­denhinterlegungsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 2002, die Zivilprozessord­nung, das Strafgesetzbuch, das Suchtmittelgesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz, das Strafvollzugsgesetz, das Strafregistergesetz, das Gerichts­organisationsgesetz, das Rechtspraktikantengesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Garantiegesetz 1977, das Unternehmensserviceportalgesetz, das Finanzprokura­turgesetz, das Erdölbevorratungs-Förderungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgrün­dungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Bewertungsgesetz 1955, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Kapitalverkehr­steuer­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 112

gesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Feuerschutzsteuergesetz 1952, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz, das Bundes­gesetz vom 16. Dezember 1948 betreffend die Gewährung von Gebührenbefreiungen für Anleihen von Gebietskörperschaften, das Energieabgabenvergütungsgesetz, das Investmentfondsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Normverbrauchs­abgabegesetz 1991, das Kommunalsteuergesetz 1993, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, die Abgabenexekutionsordnung, das Glücksspielgesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das Zivildienst­gesetzes 1986, das Vereinsgesetzes 2002, das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz, das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Wettbewerbsgesetz, das Mineralroh­stoffgesetz, das KMU-Förderungsgesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Bundes­pflege­geldgesetz, das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, das Bundesbahnge­setz, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, Bundessozialamtsgesetz, das Hausbesorgergesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeits­marktservicegesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Insol­venz-Entgeltsicherungsgesetz, das Sonderunterstützungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken – und Unfallversicherungsgesetz, das Bundesgesetz über einen Kassenstrukturfonds für die Gebietskrankenkassen, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwalt­schafts­dienstgesetz, die Reisegebührenvorschrift, das Pensionsgesetz 1965, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Poststrukturgesetz, das Asylgerichtshofgesetz, das Bundes­theaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Familienlastenaus­gleichsgesetz 1967, das Universitätsgesetz 2002, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Bundestheaterorganisationsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Altlastensanierungsgesetz, das Emissionszertifikategesetz, das Vermarktungsnormengesetz, das Umweltförde­rungs­gesetz, das Bundesgesetz über das Bundesamt für Wasserwirtschaft und Änderung des Wasserbautenförderungsgesetzes, das Weingesetz 2009, das Patentamts­gebüh­rengesetz, das Fernmeldegebührengesetz, das Fernsprechentgeltzuschussgesetz, das Postmarktgesetz, das Straßentunnel-Sicherheitsgesetz, das Luftfahrtgesetz, das Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz, das Schifffahrtsgesetz und das Wasser­straßengesetz geändert sowie ein Verwahrungs- und Einziehungsgesetz, ein Bun­desgesetz zur Rückführung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge der Konsumenten, ein Bundesgesetz betreffend die vergleichsweise Bereinigung des Vollzuges des Bundes­pflegegeldgesetzes für die Jahre 1993 bis 2009, ein Bundesgesetz, mit dem eine Stabilitätsabgabe von Kreditinstituten eingeführt wird (Stabilitätsabgabegesetz – StabAbgG), ein Bundesgesetz, mit dem eine Stabilitätsabgabe von Kreditinstituten eingeführt wird (Stabilitätsabgabegesetz – StabAbgG), ein Bundesgesetz, mit dem eine Flugabgabe eingeführt wird (Flugabgabegesetz – FlugAbgG), ein Luftfahrtsicher­heits­gesetz 2011, ein Bundesgesetz, mit der das Personal der Heeresforstverwaltung Allentsteig einem anderen Rechtsträger überlassen wird, ein Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz, ein Agrarkontrollgesetz und ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung weite­rer Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Tech­nologie genehmigt wird, erlassen werden und das Stempelmarkengesetz aufgehoben wird (Budgetbegleitgesetz 2011) in der Fassung des Berichtes des Budgetaus­schusses (1026 dB) wird wie folgt geändert:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 113

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend das Budgetbegleitgesetz 2011 in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 dB) wird wie folgt geändert:

Artikel 33 entfällt.

Begründung

Wer zu Unrecht in Haft sitzt, hat Anspruch auf Schadenersatz. Nun sollen Höchst­grenzen für die Entschädigung eingezogen werden. Bisher hat das Gericht über die Angemessenheit einer Entschädigung entschieden. Da mit dieser Maßnahme ab 2012 ein Einsparungspotential von 800.000 € erwartet wird, kann der Schluss gezogen werden, dass ungerechtfertigt inhaftierte Personen ab 2012 nicht mehr den nach den allgemeinen Regeln des Schadenersatzes angemessenen Betrag bekommen.

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Steinhauser, Glawischnig-Piesczek, Brosz, Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 40

zum Bericht des Budgetausschusses betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verfas­sungsgerichtshofgesetz 1953, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Rechnungshofgesetz 1948, das Parteiengesetz, das Publizistikförderungsgesetz 1984, das KommAustria-Gesetz, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Zustellgesetz, das E-Government-Gesetz, das Bundesstatistikgesetz 2000, das Konsulargebührengesetz 1992, das Aktiengesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Außerstreitgesetz, das Baurechtsgesetz, das Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz, die Exekutionsordnung, das Firmenbuchgesetz, das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Gebührenanspruchsgesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das GmbH-Gesetz, die Insolvenzordnung, die Jurisdiktionsnorm, die Notariatsordnung, das Privat­stiftungsgesetz, die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Gesetz über das Statut der Europäischen Gesellschaft, das Strafrechtliche Entschädigungsgesetz 2005, das Unternehmensgesetzbuch, das Urkundenhinterlegungsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 2002, die Zivilprozess­ordnung, das Strafgesetzbuch, das Suchtmittelgesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz, das Strafvollzugsgesetz, das Strafregistergesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Rechtspraktikantengesetz, das Staatsanwaltschafts­gesetz, das Garantiegesetz 1977, das Unternehmensserviceportalgesetz, das Finanzprokuraturgesetz, das Erdölbevorratungs-Förderungsgesetz, das Einkommen­steuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Bewertungsgesetz 1955, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Kapital­verkehrsteuergesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Feuerschutzsteuer­gesetz 1952, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Wohnhaus-Wiederaufbau­ge­setz, das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1948 betreffend die Gewährung von Gebührenbefreiungen für Anleihen von Gebietskörperschaften, das Energieabgaben­vergütungsgesetz, das Investmentfondsgesetz, das Immobilien-Investmentfonds­ge­setz, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Kommunalsteuergesetz 1993, die


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 114

Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, die Abga­ben­exekutionsordnung, das Glücksspielgesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Finanzausgleichs­gesetz 2008, das Zivildienstgesetzes 1986, das Vereinsgesetzes 2002, das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz, das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Wettbe­werbsgesetz, das Mineralrohstoffgesetz, das KMU-Förderungsgesetz, die Gewerbe­ordnung 1994, das Bundespflegegeldgesetz, das Kriegsgefangenen­entschädigungs­ge­setz, das Bundesbahngesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehin­dertengesetz, das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, Bundessozialamts­ge­setz, das Hausbesorgergesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeitslosenver­sicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finan­zierungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Sonderunterstützungs­gesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversiche­rungs­gesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken – und Unfallversicherungsgesetz, das Bundesgesetz über einen Kassenstrukturfonds für die Gebietskrankenkassen, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, die Reisegebührenvorschrift, das Pensions­gesetz 1965, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechts­gesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Poststrukturgesetz, das Asylgerichts­hofgesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Universitätsgesetz 2002, das Bundes­museen-Gesetz 2002, das Bundestheaterorganisationsgesetz, das Familienlastenaus­gleichsgesetz 1967, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Altlas­ten­sanierungsgesetz, das Emissionszertifikategesetz, das Vermarktungsnormen­ge­setz, das Umweltförderungsgesetz, das Bundesgesetz über das Bundesamt für Wasserwirtschaft und Änderung des Wasserbautenförderungsgesetzes, das Wein­gesetz 2009, das Patentamtsgebührengesetz, das Fernmeldegebührengesetz, das Fernsprechentgeltzuschussgesetz, das Postmarktgesetz, das Straßentunnel-Sicher­heitsgesetz, das Luftfahrtgesetz, das Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz, das Schifffahrtsgesetz und das Wasserstraßengesetz geändert sowie ein Verwahrungs- und Einziehungsgesetz, ein Bundesgesetz zur Rückführung der Kühlgeräte­entsor­gungsbeiträge der Konsumenten, ein Bundesgesetz betreffend die vergleichsweise Bereinigung des Vollzuges des Bundespflegegeldgesetzes für die Jahre 1993 bis 2009, ein Bundesgesetz, mit dem eine Stabilitätsabgabe von Kreditinstituten eingeführt wird (Stabilitätsabgabegesetz – StabAbgG), ein Bundesgesetz, mit dem eine Stabil­itätsabgabe von Kreditinstituten eingeführt wird (Stabilitätsabgabegesetz – StabAbgG), ein Bundesgesetz, mit dem eine Flugabgabe eingeführt wird (Flugabgabegesetz – FlugAbgG), ein Luftfahrtsicherheitsgesetz 2011, ein Bundesgesetz, mit der das Per­sonal der Heeresforstverwaltung Allentsteig einem anderen Rechtsträger überlassen wird, ein Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz, ein Agrarkontrollgesetz und ein Bundes­ge­setz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird, erlassen werden und das Stempelmarkengesetz aufgehoben wird (Budgetbegleitgesetz 2011) in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 dB)  wird wie folgt geändert:

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 115

Die Regierungsvorlage betreffend das Budgetbegleitgesetz 2011 in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 dB) wird wie folgt geändert:

Artikel 40 entfällt.

Begründung

In § 88 StGB Abs. 3 wird geregelt, dass der Täter einer fahrlässigen Körperverletzung straffrei geht, wenn ihn kein schweres Verschulden trifft, sowie keine mehr als 14 (früher 3) tägige Gesundheitsschädigung, bzw Berufsunfähigkeit erfolgt. Demnach soll es bei fahrlässiger Körperverletzung nur noch dann eine Anklage geben, wenn die Beeinträchtigung über 14 Tage andauert. Diese Maßnahme ist abzulehnen. Rechts­anwälte und Experten schlagen Alarm: Leichte Verletzungen wie Prellungen und Peitschenschlagsyndrom wären straffrei. Betroffen sind vor allem Leidtragende leichter Autounfälle: Sie müssen ihr Schmerzensgeld dann selbst einklagen.

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Brosz, Steinhauser, Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 23

zum Bericht des Budgetausschusses betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Rechnungshofgesetz 1948, das Parteiengesetz, das Publizistikförderungsgesetz 1984, das KommAustria-Gesetz, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Zustellgesetz, das E-Government-Gesetz, das Bun­desstatistikgesetz 2000, das Konsulargebührengesetz 1992, das Aktiengesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Außerstreitgesetz, das Baurechtsgesetz, das Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz, die Exekutionsordnung, das Firmen­buch­gesetz, das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Gebührenanspruchsgesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das GmbH-Gesetz, die Insolvenzordnung, die Jurisdiktionsnorm, die Notariatsordnung, das Privatstiftungs­ge­setz, die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, das Rechts­pfleger­gesetz, das Gesetz über das Statut der Europäischen Gesellschaft, das Straf­rechtliche Entschädigungsgesetz 2005, das Unternehmensgesetzbuch, das Urkunden­hinterlegungsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 2002, die Zivilprozessordnung, das Strafgesetzbuch, das Suchtmittelgesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Jugend­gerichtsgesetz, das Strafvollzugsgesetz, das Strafregistergesetz, das Gerichts­organisationsgesetz, das Rechtspraktikantengesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Garantiegesetz 1977, das Unternehmensserviceportalgesetz, das Finanzproku­raturgesetz, das Erdölbevorratungs-Förderungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgrün­dungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Bewertungsgesetz 1955, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Kapitalverkehrsteuer­gesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Feuerschutzsteuergesetz 1952, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz, das Bundesge­setz vom 16. Dezember 1948 betreffend die Gewährung von Gebührenbefreiungen für Anleihen von Gebietskörperschaften, das Energieabgabenvergütungsgesetz, das Investmentfondsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Normverbrauchs­abgabegesetz 1991, das Kommunalsteuergesetz 1993, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, die Abgabenexekutionsordnung,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 116

das Glücksspielgesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das Zivildienst­gesetzes 1986, das Vereinsgesetzes 2002, das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz, das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Wettbewerbsgesetz, das Mineralrohstoff­gesetz, das KMU-Förderungsgesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Bundespflege­geldgesetz, das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, das Bundesbahngesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Bundes-Behin­der­ten­gleichstellungsgesetz, Bundessozialamtsgesetz, das Hausbesorgergesetz, das Ar­beitsverfassungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarkt­servicegesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Insolvenz-Entgelt­sicherungsgesetz, das Sonderunterstützungsgesetz, das Allgemeine Sozialversiche­rungs­gesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversiche­rungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken – und Unfallver­sicherungsgesetz, das Bundesgesetz über einen Kassenstrukturfonds für die Gebietskrankenkassen, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschafts­dienstgesetz, die Reisegebührenvorschrift, das Pensionsgesetz 1965, das Bundes-Per­sonalvertretungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Poststrukturgesetz, das Asylgerichtshofgesetz, das Bundes­theaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Familienlastenaus­gleichs­gesetz 1967, das Universitätsgesetz 2002, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Bundestheaterorganisationsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Altlastensanierungsgesetz, das Emissionszertifikategesetz, das Vermarktungsnormengesetz, das Umweltförderungs­gesetz, das Bundesgesetz über das Bundesamt für Wasserwirtschaft und Änderung des Wasserbautenförderungsgesetzes, das Weingesetz 2009, das Patentamts­gebüh­rengesetz, das Fernmeldegebührengesetz, das Fernsprechentgeltzuschussgesetz, das Postmarktgesetz, das Straßentunnel-Sicherheitsgesetz, das Luftfahrtgesetz, das Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz, das Schifffahrtsgesetz und das Wasser­straßengesetz geändert sowie ein Verwahrungs- und Einziehungsgesetz, ein Bun­desgesetz zur Rückführung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge der Konsumenten, ein Bundesgesetz betreffend die vergleichsweise Bereinigung des Vollzuges des Bun­despflegegeldgesetzes für die Jahre 1993 bis 2009, ein Bundesgesetz, mit dem eine Stabilitätsabgabe von Kreditinstituten eingeführt wird (Stabilitätsabgabegesetz – StabAbgG), ein Bundesgesetz, mit dem eine Stabilitätsabgabe von Kreditinstituten eingeführt wird (Stabilitätsabgabegesetz – StabAbgG), ein Bundesgesetz, mit dem eine Flugabgabe eingeführt wird (Flugabgabegesetz – FlugAbgG), ein Luftfahrtsicher­heitsgesetz 2011, ein Bundesgesetz, mit der das Personal der Heeresforstverwaltung Allentsteig einem anderen Rechtsträger überlassen wird, ein Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz, ein Agrarkontrollgesetz und ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Tech­nologie genehmigt wird, erlassen werden und das Stempelmarkengesetz aufgehoben wird (Budgetbegleitgesetz 2011) in der Fassung des Berichtes des Budget­aus­schusses (1026 d.B.) wird wie folgt geändert:

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend das Budgetbegleitgesetz 2011 in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 d.B.) wird wie folgt geändert:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 117

Artikel 23 entfällt.

Begründung

Durch die ziffernmäßige Absenkung der Tarifansätze in maßgeblichen Teilen des Gerichtsgebührengesetzes verteuern sich die Verfahren maßgeblich. (Im Arbeits- und Sozialgerichtlichen Verfahren nach Schätzungen der AK um effektive 6,5%)

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schönpass. – Bitte.

 


13.42.07

Abgeordnete Rosemarie Schönpass (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Regierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das vorliegende Budget samt den vorliegenden 156 Begleitgesetzen ist ein Konsolidierungspaket und resultiert aus den Vorgaben des Budgetrahmengesetzes von 2011 bis 2014.

Die Hinweise auf Härtefälle durch die Sparmaßnahmen im Zuge der Budget­kon­solidierung wurden sehr ernst genommen. Die einberufenen Gesprächsgipfel zeigen Resultate. Verbesserungen gibt es in erster Linie für Familien und Studierende. (Abg. Dolinschek: Das stimmt nicht!)

Die Änderungen im Detail: Insgesamt werden 300 Millionen € mehr in vier Jahren gegenüber der Einigung in Loipersdorf zur Verfügung gestellt. Das bedeutet zusätz­liche 75 Millionen € pro Jahr.

Die Kürzung der Familienbeihilfe für alle Studierenden wird um ein halbes Jahr auf 1. Juli 2011 verschoben. Von allen weiteren Ausnahmen profitiert die Hälfte der betrof­fenen Studenten.

Für Zivil- und Präsenzdiener, Absolventen berufsbildender höherer Schulen sowie bei Studien mit langer Studiendauer wird die Familienbeihilfe länger ausgezahlt. Auch nach dem Mutterschutz und bei Menschen mit Behinderungen verlängert sich die Bezugsdauer um ein Jahr. 8 000 Studierende profitieren von dieser möglichen Verlän­gerung der Familienbeihilfe um ein Jahr bis zu einem Alter von 25 Jahren. 8 000 Stu­dierende bekommen zwei Jahre länger den Ausfall der Familienbeihilfe ersetzt, wenn sie Studienbeihilfe beziehen.

Die Zuverdienstgrenze zur Familienbeihilfe wird von 9 000 € auf 10 000 € pro Jahr angehoben.

Mehrkindfamilien bekommen 240 € pro Jahr mehr. Der Mehrkindzuschlag wird nicht gestrichen, sondern von 36,40 € auf 20 € im Monat reduziert.

Der Alleinverdienerabsetzbetrag für Paare, die keine Kinder mehr betreuen, wird zwar grundsätzlich abgeschafft, aber nicht für Pensionen unter 1 155 € brutto im Monat.

Sehr geehrte Damen und Herren! Das vorliegende Budget ist ein Kompromiss, es ist bei Weitem alles andere als erfreulich, sicher kein Wunschpaket, jedoch besser als erwartet. (Beifall bei der SPÖ.)

13.44


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 118

13.45.00

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Regierungsmitglieder! Frau Kollegin Schönpass, bei Ihrer Rede musste jetzt sogar Herr Staatssekretär Ostermayer schmunzeln, nämlich aufgrund der vielen „Verbesserun­gen“ für die Familien, die Sie erwähnt haben. (Abg. Schönpass: 300 Millionen, ist das nichts?)

Ich sehe diese Verbesserungen für die Familien nicht, denn dieses Sparpaket sieht Einsparungen in der Höhe von 1,4 Milliarden vor und Steuererhöhungen in der Höhe von 1,2 Milliarden, und die größten Einsparungen betreffen die Familien und das Pflegegeld – das ist der Bereich, der ohnehin nicht begünstigt ist

Die größten Brocken auf der Einnahmenseite sind die Erhöhung der Mineralölsteuer, also eine Steuer auf eine Steuer, und der Tabaksteuer sowie die Einführung der Banken- und Flugticketabgabe. Aber all das zahlt schlussendlich immer der End­verbraucher. All das wird auf den Endverbraucher abgewälzt, das zahlt die breite Masse. (Zwischenruf der Abg. Schönpass.)

Zur Erhöhung der Mineralölsteuer: Die Pendlerpauschale – das hat mein Kollege Westenthaler heute schon erwähnt – wird etwas erhöht, aber diese Änderung allein genügt nicht. Wir wollen ein abhängiges Kilometergeld, denn die Hälfte der 1,8 Mil­lionen Pendler in Österreich bekommt überhaupt nichts, weil sie entweder zu wenig verdienen, teilzeitbeschäftigt sind oder weniger als elfmal im Monat zur Arbeitsstätte fahren. Diese Personen fallen dann überall durch, und das gehört eigentlich reformiert. Das wäre ein Ansatz für eine Änderung, Frau Kollegin. (Beifall beim BZÖ.)

Weil Sie die Familienbeihilfe angesprochen haben: Man hat sich dazu jetzt durch­gerungen, weil man gesehen hat, dass man mit der ursprünglich vorgesehenen Kürzung der Familienbeihilfe ab 24 Jahren viele Studierende getroffen hätte, die Prä­senzdienst geleistet oder Zivildienst gemacht haben, jene, die ein freiwilliges Sozialdienstjahr gemacht haben, und so weiter. Daher hat man für diese Fälle die Grenze um ein Jahr hinaufgesetzt, aber es ist ja trotzdem eine Verschlechterung!

Seinerzeit haben Sie gegen die Studiengebühren protestiert, und jetzt machen Sie es noch schlechter für die Familien und die Studierenden – also was soll das?!

Die Verlierer in diesem Bereich sind vor allem jene Menschen, die es im Leben nicht immer so leicht haben oder für die es sowieso schwieriger ist als für andere, zum Beispiel Menschen mit Behinderung, die davon betroffen sind.

Zur Verlängerung der Frist zur Herstellung der Barrierefreiheit: Frau Kollegin, ich habe heute noch in den Ohren, dass im Jahr 2005 Ihre damalige Behindertensprecherin Lapp kritisiert hat, dass die dafür vorgesehene Frist bis 2016 viel zu lang ist, und jetzt wird sie noch einmal um vier Jahre hinaufgesetzt! (Abg. Schönpass: Wissen Sie, was Sie abgeschafft haben?) Das ist ein Wahnsinn! (Abg. Huber: Das ist unglaublich!)

Zu dieser Verlängerung der Frist zur Herstellung der Barrierefreiheit sage ich Ihnen Folgendes: Dabei geht es nicht um eine Serviceleistung für die Menschen mit Behin­derung, sondern das hat ja auch etwas mit der UN-Behindertenrechtskonvention zu tun, die zu erfüllen ist!

Und wer stellt diese Barrierefreiheit her? – Die Bauwirtschaft. Und die Bauwirtschaft hat im letzten Jahr um 25 Prozent weniger öffentliche Aufträge erhalten, also weniger Ausschreibungen. (Zwischenruf des Abg. Mag. Gaßner.) Man könnte jetzt den Konjunkturmotor für die Bauwirtschaft anwerfen, indem man die Frist zur Umsetzung der Barrierefreiheit verkürzt und nicht verlängert, geschätzte Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 119

Weiters gibt es eine enorme Verschlechterung für Behinderte, was den Kündigungs­schutz betrifft – vier Jahre ein Dienstverhältnis statt sechs Monaten. Es wird so sein, dass sämtliche begünstigte Behinderte jetzt früher gekündigt werden, also bevor sie das vierte Dienstjahr absolviert haben.

Zur Kürzung des Pflegegeldes: Die Kürzung des Pflegegeldes wird sozusagen tech­nisch verharmlost. Sie müssen sich vorstellen: Im Europäischen Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung wird jetzt der Zugang zu den Pflegestufen 1 und 2 dramatisch erschwert!

Für die Pflegestufe 1 wird die Zahl der Wochenstunden von 50 auf 60 angehoben, für die Stufe 2 von 75 auf 85 Wochenstunden. Es fallen dadurch sehr viele heraus, denn der größte Teil der Pflegebedürftigen befindet sich in den Stufen 1 und 2. Das ist der Wahnsinn in diesem Bereich! (Abg. Riepl: Für die ändert sich nichts! Für die ändert sich aber nichts, die drinnen sind, das muss man sagen!) – Für die nicht, aber für die Neuen, und für jene, die neu bewertet werden. Das ist ja das Problem, und das werden immer mehr. Kollege Riepl, du weißt, dass das von Jahr zu Jahr mehr werden.

Pflegebedürftige Menschen müssen aber auch, Kollege Riepl, darauf vertrauen können, dass sie in Zukunft auch Pflege erhalten. Wo ist dein soziales Gewissen, bitte?

Anstatt bei den Pflegebedürftigen zu sparen und eine dringend notwendige Gesamt­reform im Pflegebereich durchzuführen, verschlechtern Sie jetzt den Zugang in diesem Bereich.

Die vorgesehenen erschwerten Zugangskriterien zu den Pflegestufen 1 und 2 sollten daher, Herr Kollege Riepl, geändert werden beziehungsweise entfallen.

Deswegen bringe ich folgenden Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:

Der Nationalrat hat beschlossen:

„In Artikel 100 entfallen die Ziffern 1 und 13.“

*****

Ich appelliere an dein soziales Gewissen, Kollege Riepl, und jenes deiner Kolleginnen und Kollegen, auch diesem Abänderungsantrag zuzustimmen. (Beifall beim BZÖ.)

13.50


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Abänderungsantrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

des Abgeordneten Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 120

eingebracht in der Sitzung des Nationalrates am 20.12.2010 im Zuge der Debatte zu TOP 1 Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (981 der Beilagen) Budgetbegleitgesetz 2011 (1026 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:

Der Nationalrat hat beschlossen:

„In Artikel 100 entfallen die Ziffern 1 und 13.“

Begründung:

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 wird zur Budgetkonsolidierung für geringer pflege­bedürftige Menschen der Zugang zu den Pflegestufen 1 und 2 dahingehend geändert, dass die Stundenwerte als Anspruchsvoraussetzungen in diesen Stufen erhöht wer­den. So ist geplant, dass die Zugangskriterien für die Pflegegeldstufe 1 (von 50 auf 60 Stunden) und für die Pflegestufe 2 (von 75 auf 85 Stunden) erhöht werden. Durch diese erschwerten Zugangsbestimmungen wird es zu Einsparungen im Pflegebereich von rund 23 Mio. Euro kommen. 2014 sollen dadurch rund 160 Mio. Euro eingespart werden. Nach Schätzungen werden rund 27.000 Personen von den geplanten Maßnahmen betroffen sein.

Feststeht aber, dass die finanziellen Auswirkungen für die rund 364.000 Bundes-Pflegegeldbezieher/innen, von denen rund 78.000 Personen die Pflegestufe 1 und rund 120.000 Personen die Pflegestufe 2 haben, weit höher sein werden als erwartet.

Pflegebedürftige Menschen in Österreich müssen darauf vertrauen können, dass sie die bestmögliche Pflege erhalten. Pflege muss leistbar, qualitätsvoll und sicher sein. Rund 80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen in ganz Österreich werden nach wie vor zu Hause betreut und gepflegt. Die Höhe des Pflegegeldes ist für die Möglichkeit der Versorgung in den eigenen vier Wänden entscheidend. Preissteigerungen bei den notwendigerweise zugekauften Leistungen schlagen sich ohne entsprechende Erhö­hung des Pflegegeldes als Verschlechterung der Versorgung nieder.

Statt in der Verwaltung zu sparen und eine dringende Gesamtreform im Pflegebereich durchzuführen werden mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 die finanziellen Mehrkosten in der Pflegevorsorge auf dem Rücken der pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen abgewälzt.

Daher sollen die erschwerten Zugangskriterien für die Pflegestufe 1 und 2 entfallen.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Glaser. – Bitte.

 


13.50.48

Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Reaktionen in der Bevölkerung auf dieses Sparbudget beziehungsweise auf die Maßnahmen in den Begleitgesetzen sind ja nicht nur negativ. Natürlich: Jene, die davon betroffen sind, sehen das nicht mit großer Freude, aber es gibt auch viele, die wissen, dass eine Budgetsanierung notwendig ist, dass Maßnahmen notwendig sind, und es gibt auch einige, die fragen, ob es damit genug sein kann, ob das nicht noch intensiver sein sollte. (Zwischenruf des Abg. Huber.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 121

Wenn man dagegen die Ausführungen der Opposition hört und die Wünsche, die hier geäußert werden, was man nicht alles tun müsste, fühle ich mich in den 24. Sep­tember 2008 zurückversetzt und glaube, Sie hätten nichts lieber, als dass man diesen Tag und das, was man damals gemacht hat, fortsetzt. (Abg. Brosz: Wo die ÖVP die Hacklerregelung verlängert hat!) Und das wäre – das wissen Sie auch – der direkte Weg in die Pleite.

Das wollen wir nicht, sondern wir bekennen uns zu diesem Budget, das dem einen oder anderen natürlich in einer anderen Fassung besser gefallen würde (Zwischenruf des Abg. Öllinger), aber wir glauben, dass es notwendig ist.

Nun zu einigen Punkten dieses Budgets: Stabilitätsabgabe, Bankenabgabe. Natürlich: Diese Bankenabgabe bringt Geld ins Budget, aber eine richtige Steuerungsfunktion hat sie nicht. Da wäre, so glaube ich, die Finanztransaktionssteuer, von der wir alle in diesem Haus schon lange sprechen, wesentlich zielführender.

Wenn wir den Finanzmarkt, wenn wir die Spekulationen, wenn wir den Euro in den Griff bekommen wollen, werden wir europaweit intensiv in diese Richtung weiter überlegen müssen. Dass ein Alleingang da keinen Sinn macht, wissen wir auch. Jedenfalls wird es in diese Richtung Bewegung geben müssen.

Oder nehmen wir die Stiftungssteuer: Auch die Stiftungssteuer bringt mehr Geld in die Staatskasse. Aber ich begrüße ausdrücklich den Vorschlag von Außenminister Spin­delegger, dass man die Stiftungssteuer auch in Richtung Finanzierung der Entwick­lungszusammenarbeit ausbaut, und ich hoffe, dass hier in der nächsten Zeit etwas möglich ist.

Da ich von Entwicklungszusammenarbeit rede, möchte ich kurz auf die vor einiger Zeit hier im Parlament beschlossene Spendenabsetzbarkeit zu sprechen kommen. Wir wissen nunmehr, dass praktisch nicht mehr Spenden in die Töpfe der NGOs gekom­men sind, und ich möchte daher klipp und klar anmerken: Wenn nicht eine Verdoppe­lung der Spenden oder zumindest eine Steigerung des Spendenaufkommens um die Hälfte erreicht werden kann, dann zahlt in diesem Bereich eigentlich ausschließlich der Staat die Zeche, und dann wäre es wesentlich vernünftiger gewesen, wir hätten das nicht gemacht und hätten das Geld, das der Staat dafür zurückzahlen muss, direkt den betroffenen Projekten und zum Beispiel der Entwicklungszusammenarbeit gegeben.

Also nicht alles, was wir machen, erscheint mir auf lange Sicht wirklich gut überlegt und sinnvoll. Ich hoffe, dass sich das auch noch ändert.

Noch eine anerkennende Bemerkung zur Entwicklungszusammenarbeit und zum Arbeitslosenversicherungsgesetz: Da gibt es eine Rahmenfristerstreckung. Das heißt, es wird in Zukunft für jene Entwicklungshelfer, die zu relativ geringer Entlohnung in den Entwicklungsländern arbeiten, möglich sein, dass sie, wenn sie zurückkommen, nach ihrem ursprünglichen Einkommen in Österreich die Arbeitslosenunterstützung beziehen können.

Ich möchte ausdrücklich unserem Klubobmann Karlheinz Kopf danken, dem ich diesen Wunsch in die Verhandlungen mitgegeben habe, aber auch Herrn Minister Hundstorfer, der das letztlich in seinem Bereich umsetzen musste, dass das gelungen ist.

Mein Wunsch wäre, dass wir endlich auch im Pensionsbereich jenen Menschen, die zu relativ geringer Entlohnung in den Entwicklungsländern arbeiten, wenigstens ent­sprechende soziale Bedingungen gewährleisten können. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.55



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 122

Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter DDr. Königshofer. – Bitte.

 


13.55.11

Abgeordneter DDr. Werner Königshofer (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und mein Herr auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Ich möchte das österreichische Bud­get hier nicht isoliert sehen, sondern, wie ich es schon einmal getan habe, im Zusam­menhang und vor dem Hintergrund der europäischen Finanz-, Banken- und Währungs­krise.

Es wird immer davon gesprochen, dass die EU jetzt zu einer Transferunion würde. Meine Damen und Herren, das stimmt ja nicht! Die EU und ihre Vorgänger­organi­sationen – EG, EWG und so weiter – waren immer schon Transferunionen, weil Jahr für Jahr Milliarden von Euro, D-Mark, Schilling und so weiter von den Nettozahlern zu den Nettoempfängern geflossen sind.

Jetzt, meine Damen und Herren, kommt eine neue Qualität ins Spiel: Jetzt soll diese Europäische Union über eine Transferunion hinaus zu einer Haftungsunion gemacht werden. Das heißt, die Nettozahler sollen jetzt für die Nettoempfänger oder schwäche­ren Länder die Haftung übernehmen – für ihre Schulden und für ihre Defizite. Und das erfolgt insofern, als dieser Artikel 125 des Lissaboner Vertrages, der noch kein Jahr gültig ist, durch zwei Sätze abgeändert und damit relativiert wird.

Man spricht auch im ORF davon, dass das nur ein Zusatz zu dem Lissaboner Vertrag, eine kleine Erweiterung wäre. In Wirklichkeit aber ist das, meine Damen und Herren, eine essentielle qualitative Veränderung des Lissaboner Vertrages, der wir so nicht zustimmen können! (Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei einer solchen Vertragsänderung müsste es auch in Österreich eine Volksabstimmung geben. Und Herr Bundeskanzler Faymann hat gemeinsam mit seinem damaligen Kollegen Gusenbauer einen Brief an die „Kronen Zeitung“ geschrieben, worin er versprochen hat, dass er bei einer essen­tiellen Vertragsänderung bereit ist, das Volk zu fragen, ob es damit einverstanden ist oder nicht.

Ich erinnere den Herrn Bundeskanzler an sein damals gemachtes Versprechen, und ich erinnere ihn an die österreichische Bundesverfassung, an den Artikel 44, wo bei grundsätzlichen Verfassungsänderungen eine Volksabstimmung vorgeschrieben ist.

Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank, es kann doch nicht sein, dass Sie mit Ihrer Unterschrift Österreich, den Staat Österreich, das österreichische Volk, das österreichische Volksvermögen in eine Haftung hineinmanövrieren, von der wir heute noch gar keine Ahnung haben, wie groß sie werden könnte! (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen schon das letzte Mal gesagt: Nach Griechenland war schon Irland im Visier der Spekulanten und musste jetzt unter diesen Rettungsschirm flüchten. 85 Milliarden € soll Irland bekommen. Dafür zahlt Irland 5 Prozent Zinsen im Jahr, das sind 4,25 Milliarden € – und 3 Milliarden spart Irland ein. Da fehlen pro Jahr 1,25 Milliarden €, in fünf Jahren sind das 6,25 Milliarden, die zu wenig vorhanden sind. Und dann müsste Irland noch 85 Milliarden zurückzahlen! Bei schrumpfender Wirtschaft kann es kein Wachstum geben! Und die französische Finanzministerin Lagarde hat gesagt, diese 85 Milliarden für Irland reichen, um dieses Land drei Jahre über Wasser zu halten. – So kann es nicht sein, meine Damen und Herren!

Und jetzt sage ich Ihnen zum Schluss noch zu diesem Haftungsrahmen: Was wäre denn der Deckungsstock dieses Haftungsrahmens? – Der Deckungsstock oder die Bonitätsgrundlage dieses Haftungsstockes sind im Wesentlichen rund 6 000 Milliar­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 123

den € Sparguthaben von bundesdeutschen und österreichischen Sparern! Und darauf würde gegriffen werden, wenn diese Haftungen schlagend würden.

Herr Pröll kann sich nicht hier herstellen und sagen: Wir brauchen jetzt kein Geld in die Hand zu nehmen, es handelt sich ja nur um Haftungen! Da frage ich doch die Herren Banker von der ÖVP-Seite: Was passiert, wenn eine Haftung schlagend wird? Muss man dann bezahlen oder muss man nicht bezahlen, Herr Kollege Auer? Sie wissen es ganz genau: Da muss gezahlt werden! Und womit zahlt Österreich dann? Wenn ich die Ausführungen der ÖVP-Redner Revue passieren lasse, als sie vom Sparen ge­sprochen und gesagt haben: Wir müssen jetzt im Budget sparen, um nicht unseren Kindern und Kindeskindern Schulden zu hinterlassen, die sie dann abzahlen müssen!, dann frage ich mich: Ja was passiert denn mit solchen Haftungen? – Wenn die schlagend werden, dann müssen unsere Kinder und Kindeskinder die Schulden der Iren, der Griechen, der Franzosen, der Italiener zurückzahlen. (Beifall bei der FPÖ.)

Denken Sie einmal daran! Ich fordere Sie deshalb auf, eine Volksabstimmung darüber in Österreich zu machen und nicht mit ein paar Unterschriften dieses Land in derartige Haftungen zu führen, die heute unabsehbar sind. (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ.)

Ich möchte mit einem lateinischen Spruch und einem Herzenswunsch meine Rede beenden: Quidquid agis prudenter agas et respice finem. (Beifall bei der FPÖ. – Ui-Rufe bei der ÖVP. – Abg. Dr. Königshofer reicht Staatssekretär Dr. Lopatka die Hand. – Zwischenruf des Abg. Singer.)

14.00


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Riepl. – Bitte.

 


14.00.43

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Abgeordneter Königshofer, Sie haben einige Länder genannt, bei denen Schulden schlagend werden können. Ein Bundesland haben Sie vergessen. – Kärnten haben Sie dazuzusagen vergessen. Da gibt es auch sehr große Haftungen. (Zwischenrufe bei der FPÖ. – Abg. Mag. Stefan: Deswegen ist er angenommen! Nur deswegen übernehmen wir’s?! Das ist ja ein Argument!) Wenn das alles schlagend wird, was Ihre Freunde und die Freunde des BZÖ da unten angerichtet haben, na danke schön, dann haben wir wirklich ein Problem! (Beifall bei der SPÖ.)

Sehr verehrte Damen und Herren, ich darf folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Jakob Auer, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bericht und Antrag des Budgetausschusses

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

„Der im Eingang zitierte Gesetzesantrag in der Fassung des Berichts und Antrages des Budgetausschusses wird wie folgt geändert:

1. Im Artikel I erhalten die Ziffern ‚12‘ und ‚13‘ die Ziffernbezeichnung ‚11‘ und ‚12‘

2. Im Artikel II Z 2 ist in der Novellierungsanordnung und der Novellierung die Absatzbezeichnung ‚6‘ jeweils durch die Absatzbezeichnung ‚9‘ zu ersetzen.“

*****

Sehr verehrte Damen und Herren, nun zum Budget: Noch vor einem Jahr diskutierten manche die rein ausgabenseitige Budgetsanierung. Manche haben davon geträumt,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 124

das wird sich ausgehen. Etwas später kam dann die Ernüchterung, und man hat sich in der Regierung darauf geeinigt – was ich für sinnvoll halte – ausgaben- und ein­nahmeseitige Maßnahmen zu setzen. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Kollege Kopf hat heute gesagt, es sei legitim, die Frage nach der Gerechtigkeit zu stellen. Ich stimme ihm da zu. Natürlich ist es legitim, immer die Frage zu stellen: Ist die Politik, die gemacht wird, unter dem Aspekt Gerechtigkeit zu sehen? Er hat gemeint, für Spekulanten hier einen Beitrag zu verlangen, das ist ein großer Beitrag. Da widerspreche ich ihm wieder. Natürlich, in diesem Budget momentan haben wir auch für Spekulanten einen Beitrag eingefordert. Aber, ob das ein besonders großer ist im Sinne von Gerechtigkeit, bezweifle ich. Ich glaube, einiges muss hier noch in den nächsten Jahren zugebessert werden.

Wenn alle ihre Steuern so pünktlich zahlen würden, wie die Arbeitnehmer und die Pen­sionisten in unserem Land, dann hätten wir viel Spielraum für mehr soziale Gerechtig­keit, denke ich. (Abg. Mag. Stefan: Die zahlen die Dienstgeber! – Abg. Singer: Weil sie’s nicht in die Hand bekommen! – Gegenruf des Abg. Mag. Gaßner.) Was meine ich damit? – Steuer- und Sozialbetrug ist ein Thema, das heute noch nicht andiskutiert wurde, welches, glaube ich, auch beim Budgetvollzug eine Rolle spielt.

Wir haben zwar ein Sozialbetrugsgesetz, wir haben eine KIAB, die ausgezeichnet arbeitet, aber wir haben Probleme in der Rechtsdurchsetzung und in manchen Fällen, bei denen – nicht nur in der Bauwirtschaft – hier eine systematische Betrugs­bekämp­fung notwendig wäre, weil eben Betrug systematisch angewandt wird. Ich möchte deshalb auf dieses Themenfeld kurz hingewiesen haben, weil ich glaube, dass wir nicht nur über ein Budget, sondern natürlich auch über den Budgetvollzug sprechen werden.

Herr Staatssekretär Lopatka, ich hoffe, dass wir uns nächstes Jahr auch dafür ein­set­zen müssen, dass die Steuern, die eigentlich kommen sollen, auch tatsächlich dorthin kommen, wo sie gebraucht werden und wo sie auch vom Gesetz her vorgesehen sind. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.04


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Jakob Auer, Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bericht und Antrag des Budgetausschusses

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung parla­mentarischer Mitarbeiter (Parlamentsmitarbeitergesetz) sowie das Bundesgesetz über die Bezüge der obersten Organe des Bundes, der Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates und der von Österreich entsandten Mitglieder des Europäischen Parlaments (Bundesbezügegesetz – BBezG) geändert werden (1027 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der im Eingang zitierte Gesetzesantrag in der Fassung des Berichtes und Antrages des Budgetausschusses wird wie folgt geändert:

1. Im Artikel I erhalten die Ziffern „12" und „13" die Ziffernbezeichnung „11" und „12"


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 125

2. Im Artikel II Z 2 ist in der Novellierungsanordnung und der Novellierung die Absatzbezeichnung „6" jeweils durch die Absatzbezeichnung „9" zu ersetzen.

Begründung

Die Änderungen betreffen Redaktionsversehen.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Brosz. 5 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


14.04.20

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Herr Präsident! Ich darf weitere Abänderungs­anträge der grünen Fraktion einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Mag. Kogler und Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 56 hinsichtlich § 4

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Regierungsvorlage betreffend das Budgetbegleitgesetz 2011 in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 d.B.) wird wie folgt geändert:

In Artikel 56 wird in § 4 Abs. 1 die Zahl ‚0,013‘ durch die Zahl ‚0,015‘ ersetzt.“

*****

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Mag. Kogler, Brosz, Dr. Moser, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Artikel 58 Z 5

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Regierungsvorlage betreffend das Budgetbegleitgesetz 2011 in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 d.B.) wird wie folgt geändert:

Artikel 58 Z 5 entfällt.“

*****

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Mag. Kogler, Dr. Pirklhuber, Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 63

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 126

„Die Regierungsvorlage betreffend das Budgetbegleitgesetz 2011 in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 d.B.) wird wie folgt geändert:

Artikel 63 entfällt.“

*****

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Mag. Kogler, Dr. Moser, Brosz, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Artikel 69

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Regierungsvorlage betreffend das Budgetbegleitgesetz 2011 in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 d.B.) wird wie folgt geändert:

Artikel 69 entfällt.“

*****

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Mag. Kogler, Windbüchler-Souschill, Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 86 Z 1

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Regierungsvorlage betreffend das Budgetbegleitgesetz 2011 in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 d.B.) wird wie folgt geändert:

Artikel 86 Z 1 entfällt.“

*****

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Mag. Kogler, Brosz, Mag. Brunner, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Artikel 99 Z 3

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Regierungsvorlage betreffend das Budgetbegleitgesetz 2011 in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 d.B.) wird wie folgt geändert:

Artikel 99 Z 3 entfällt.“

*****

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Mag. Kogler, Dr. Grünewald, Brosz, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Artikel 136

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 127

„Die Regierungsvorlage betreffend das Budgetbegleitgesetz 2011 in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 d.B.) wird wie folgt geändert:

Artikel 136 entfällt.“

*****

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Mag. Kogler, Mag. Brunner, Brosz, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Artikel 140 Z 4 und 5

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Regierungsvorlage betreffend das Budgetbegleitgesetz 2011 in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 d.B.) wird wie folgt geändert:

In Artikel 140 entfallen Z 4 und Z 5.“

*****

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Brosz, Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 5

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Regierungsvorlage betreffend das Budgetbegleitgesetz 2011 in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 d.B.) wird wie folgt geändert:

Artikel 5 entfällt.“

*****

Das wären jetzt auch schon eigentlich alle Anträge, die ich einbringen wollte. (Abg. Dr. Ferdinand Maier: Sehr „lustig“!)

Zur Presseförderung: „Sehr lustig“ war ein guter Hinweis. Sehr lustig war auch die Verfassungsbrecherei bei der Budgetvorlage. Sie sollten einmal die Geschäftsordnung und die Verfassung lesen, dann werden Sie klar feststellen können, dass das, was Ihre Minister da gemacht haben, der Verfassung eindeutig widerspricht – auch wenn Sie dreimal den Kopf schütteln.

Eine Notverordnung, die im Budget vorgesehen ist, kann niemals einen bewussten und vorsätzlichen Verfassungsbruch legitimieren. Also, wenn Sie sich aufregen wollen und über die Zeitverzögerung reflektieren wollen: Ihre Klubobleute sind sicher die geeigneten Ansprechpersonen.

Zur Presseförderung werde ich mich am Nachmittag noch ausführlich beim Budget auseinandersetzen. (Beifall bei den Grünen.)

14.07


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Die soeben von Herrn Abgeordnetem Brosz einge­brachten neun Abänderungsanträge sind ausreichend unterstützt und stehen somit mit in Verhandlung.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 128

Die neun Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Kogler, Brosz, Freundinnen und Freunde betref­fend Artikel 56 hinsichtlich §4

zum Bericht des Budgetausschusses betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Rechnungshofgesetz 1948, das Parteiengesetz, das Publizistikförderungsgesetz 1984, das KommAustria-Gesetz, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Zustellgesetz, das E-Government-Gesetz, das Bundesstatistikgesetz 2000, das Konsulargebührengesetz 1992, das Aktiengesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Außerstreitgesetz, das Baurechtsgesetz, das Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz, die Exekutionsordnung, das Firmen­buch­gesetz, das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Gebührenanspruchsgesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das GmbH-Gesetz, die Insolvenzordnung, die Jurisdiktionsnorm, die Notariatsordnung, das Privatstiftungs­gesetz, die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, das Rechts­pflegergesetz, das Gesetz über das Statut der Europäischen Gesellschaft, das Straf­rechtliche Entschädigungsgesetz 2005, das Unternehmensgesetzbuch, das Urkunden­hinterlegungsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 2002, die Zivilprozessordnung, das Strafgesetzbuch, das Suchtmittelgesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Jugend­gerichtsgesetz, das Strafvollzugsgesetz, das Strafregistergesetz, das Gerichts­organisationsgesetz, das Rechtspraktikantengesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Garantiegesetz 1977, das Unternehmensserviceportalgesetz, das Finanzpro­kuraturgesetz, das Erdölbevorratungs-Förderungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgrün­dungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Bewertungsgesetz 1955, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Kapitalverkehrsteuer­gesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Feuerschutzsteuergesetz 1952, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz, das Bundes­ge­setz vom 16. Dezember 1948 betreffend die Gewährung von Gebührenbefreiungen für Anleihen von Gebietskörperschaften, das Energieabgabenvergütungsgesetz, das Invest­ment­fondsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Normverbrauchs­abgabegesetz 1991, das Kommunalsteuergesetz 1993, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, die Abgabenexekutionsordnung, das Glücksspielgesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das Zivildienst­gesetzes 1986, das Vereinsgesetzes 2002, das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz, das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Wettbewerbsgesetz, das Mineralroh­stoff­gesetz, das KMU-Förderungsgesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Bundespflege­geldgesetz, das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, das Bundesbahngesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Bundes-Behin­der­ten­gleichstellungsgesetz, Bundessozialamtsgesetz, das Hausbesorgergesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeits­markt­servicegesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Insolvenz-Ent­geltsicherungsgesetz, das Sonderunterstützungsgesetz, das Allgemeine Sozialver­siche­rungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozial­versicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken – und Unfallversicherungsgesetz, das Bundesgesetz über einen Kassenstrukturfonds für die Gebietskrankenkassen, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 129

1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschafts­dienstgesetz, die Reisegebührenvorschrift, das Pensionsgesetz 1965, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forst­wirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Poststrukturgesetz, das Asylgerichtshofgesetz, das Bundes­theaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Familienlastenaus­gleichs­gesetz 1967, das Universitätsgesetz 2002, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Bundestheaterorganisationsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Altlastensanierungsgesetz, das Emissionszertifikategesetz, das Vermarktungsnormengesetz, das Umweltförderungs­gesetz, das Bundesgesetz über das Bundesamt für Wasserwirtschaft und Änderung des Wasserbautenförderungsgesetzes, das Weingesetz 2009, das Patentamts­gebüh­rengesetz, das Fernmeldegebührengesetz, das Fernsprechentgeltzuschussgesetz, das Postmarktgesetz, das Straßentunnel-Sicherheitsgesetz, das Luftfahrtgesetz, das Schienen­infrastrukturfinanzierungsgesetz, das Schifffahrtsgesetz und das Wasser­straßengesetz geändert sowie ein Verwahrungs- und Einziehungsgesetz, ein Bundes­gesetz zur Rückführung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge der Konsumenten, ein Bundesgesetz betreffend die vergleichsweise Bereinigung des Vollzuges des Bun­despflegegeldgesetzes für die Jahre 1993 bis 2009, ein Bundesgesetz, mit dem eine Stabilitätsabgabe von Kreditinstituten eingeführt wird (Stabilitätsabgabegesetz – StabAbgG), ein Bundesgesetz, mit dem eine Stabilitätsabgabe von Kreditinstituten eingeführt wird (Stabilitätsabgabegesetz – StabAbgG), ein Bundesgesetz, mit dem eine Flugabgabe eingeführt wird (Flugabgabegesetz – FlugAbgG), ein Luftfahrtsicherheits­gesetz 2011, ein Bundesgesetz, mit der das Personal der Heeresforstverwaltung Allentsteig einem anderen Rechtsträger überlassen wird, ein Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz, ein Agrarkontrollgesetz und ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Tech­nologie genehmigt wird, erlassen werden und das Stempelmarkengesetz aufgehoben wird (Budgetbegleitgesetz 2011) in der Fassung des Berichtes des Budget­aus­schusses (1026 dB) wird wie folgt geändert:

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend das Budgetbegleitgesetz 2011 in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 d B) wird wie folgt geändert:

In Artikel 56 wird in §4 Abs.1 die Zahl „0,013“ durch die Zahl „0,015“ ersetzt.

Begründung

Der Steuersatz der Stabilitätsabgabe für Derivate wurde im Vergleich zum Begut­ach­tungsentwurf aus unerfindlichen Gründen von 0,015 auf 0,013 % der Bemessungs­grundlage gesenkt. Diese Senkung soll rückgängig gemacht werden.

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Kogler, Brosz, Moser, Freundinnen und Freunde betreffend Artikel 58 Z.5


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 130

zum Bericht des Budgetausschusses betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ver­fassungsgerichtshofgesetz 1953, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Rech­nungshofgesetz 1948, das Parteiengesetz, das Publizistikförderungsgesetz 1984, das KommAustria-Gesetz, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Ver­wal­tungsstrafgesetz 1991, das Zustellgesetz, das E-Government-Gesetz, das Bundes­statistikgesetz 2000, das Konsulargebührengesetz 1992, das Aktiengesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Außerstreitgesetz, das Baurechtsgesetz, das Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz, die Exekutionsordnung, das Firmen­buch­gesetz, das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Gebührenanspruchsgesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das GmbH-Gesetz, die Insolvenzordnung, die Jurisdiktionsnorm, die Notariatsordnung, das Privatstiftungs­gesetz, die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, das Rechts­pflegergesetz, das Gesetz über das Statut der Europäischen Gesellschaft, das Straf­rechtliche Entschädigungsgesetz 2005, das Unternehmensgesetzbuch, das Urkunden­hinterlegungsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 2002, die Zivilprozessordnung, das Strafgesetzbuch, das Suchtmittelgesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Jugend­gerichtsgesetz, das Strafvollzugsgesetz, das Strafregistergesetz, das Gerichts­organisationsgesetz, das Rechtspraktikantengesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Garantiegesetz 1977, das Unternehmensserviceportalgesetz, das Finanzproku­raturgesetz, das Erdölbevorratungs-Förderungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgrün­dungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Bewertungsgesetz 1955, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Kapitalverkehrsteuer­gesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Feuerschutzsteuergesetz 1952, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz, das Bundes­ge­setz vom 16. Dezember 1948 betreffend die Gewährung von Gebührenbefreiungen für Anleihen von Gebietskörperschaften, das Energieabgabenvergütungsgesetz, das Invest­mentfondsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Normverbrauchs­abgabegesetz 1991, das Kommunalsteuergesetz 1993, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, die Abgabenexekutionsordnung, das Glücksspielgesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das Zivildienst­gesetzes 1986, das Vereinsgesetzes 2002, das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz, das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Wettbewerbsgesetz, das Mineralrohstoff­gesetz, das KMU-Förderungsgesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Bundespflege­geldgesetz, das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, das Bundesbahngesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Bundes-Behin­der­ten­gleichstellungsgesetz, Bundessozialamtsgesetz, das Hausbesorgergesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeits­markt­servicegesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Insolvenz-Ent­gelt­sicherungsgesetz, das Sonderunterstützungsgesetz, das Allgemeine Sozial­ver­siche­rungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozial­versicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken – und Unfallversicherungsgesetz, das Bundesgesetz über einen Kassenstrukturfonds für die Gebietskrankenkassen, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwalt­schafts­dienstgesetz, die Reisegebührenvorschrift, das Pensionsgesetz 1965, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Poststrukturgesetz, das Asylgerichtshofgesetz, das Bundes­theaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Familienlastenaus­gleichs­gesetz 1967, das Universitätsgesetz 2002, das Bundesmuseen-Gesetz 2002,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 131

das Bundestheaterorganisationsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Altlastensanierungsgesetz, das Emissionszertifikategesetz, das Vermarktungsnormengesetz, das Umweltförderungs­gesetz, das Bundesgesetz über das Bundesamt für Wasserwirtschaft und Änderung des Wasserbautenförderungsgesetzes, das Weingesetz 2009, das Patentamts­gebührengesetz, das Fernmeldegebührengesetz, das Fernsprechentgeltzuschuss­ge­setz, das Postmarktgesetz, das Straßentunnel-Sicherheitsgesetz, das Luftfahrtgesetz, das Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz, das Schifffahrtsgesetz und das Wasser­straßengesetz geändert sowie ein Verwahrungs- und Einziehungsgesetz, ein Bundesgesetz zur Rückführung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge der Konsumenten, ein Bundesgesetz betreffend die vergleichsweise Bereinigung des Vollzuges des Bun­despflegegeldgesetzes für die Jahre 1993 bis 2009, ein Bundesgesetz, mit dem eine Stabilitätsabgabe von Kreditinstituten eingeführt wird (Stabilitätsabgabegesetz – StabAbgG), ein Bundesgesetz, mit dem eine Stabilitätsabgabe von Kreditinstituten eingeführt wird (Stabilitätsabgabegesetz – StabAbgG), ein Bundesgesetz, mit dem eine Flugabgabe eingeführt wird (Flugabgabegesetz – FlugAbgG), ein Luftfahrt­sicher­heitsgesetz 2011, ein Bundesgesetz, mit der das Personal der Heeresforstverwaltung Allentsteig einem anderen Rechtsträger überlassen wird, ein Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz, ein Agrarkontrollgesetz und ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Tech­nologie genehmigt wird, erlassen werden und das Stempelmarkengesetz aufgehoben wird (Budgetbegleitgesetz 2011) in der Fassung des Berichtes des Budget­aus­schusses (1026 dB) wird wie folgt geändert:

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend das Budgetbegleitgesetz 2011 in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 d B) wird wie folgt geändert:

Artikel 58 Z.5 entfällt.

Begründung

Die Erhöhung des Pendlerpauschales schreibt negative Entwicklungen des Pau­schales lediglich fort, anstatt durch eine Ökologisierung nachhaltige Wirkungen zu entfalten.

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Kogler, Pirklhuber, Brosz, Freundinnen und Freunde betreffend Artikel 63

zum Bericht des Budgetausschusses betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Rechnungshofgesetz 1948, das Parteiengesetz, das Publizistikförderungsgesetz 1984, das KommAustria-Gesetz, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Zustellgesetz, das E-Government-Gesetz, das Bundesstatistikgesetz 2000, das Konsulargebührengesetz 1992, das Aktiengesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Außerstreitgesetz, das Baurechtsgesetz, das


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 132

Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz, die Exekutionsordnung, das Firmen­buch­gesetz, das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Gebührenanspruchsgesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das GmbH-Gesetz, die Insolvenzordnung, die Jurisdiktionsnorm, die Notariatsordnung, das Privatstiftungs­ge­setz, die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, das Rechts­pfleger­gesetz, das Gesetz über das Statut der Europäischen Gesellschaft, das Straf­rechtliche Entschädigungsgesetz 2005, das Unternehmensgesetzbuch, das Urkun­denhinterlegungsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 2002, die Zivilprozessord­nung, das Strafgesetzbuch, das Suchtmittelgesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz, das Strafvollzugsgesetz, das Strafregistergesetz, das Gerichts­organisationsgesetz, das Rechtspraktikantengesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Garantiegesetz 1977, das Unternehmensserviceportalgesetz, das Finanzpro­ku­raturgesetz, das Erdölbevorratungs-Förderungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Um­gründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Bewertungsgesetz 1955, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Kapitalverkehr­steuergesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Feuerschutzsteuergesetz 1952, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz, das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1948 betreffend die Gewährung von Gebühren­befreiungen für Anleihen von Gebietskörperschaften, das Energieabgabenver­gütungsgesetz, das Investmentfondsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Kommunalsteuergesetz 1993, die Bun­desabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, die Abga­ben­exekutionsordnung, das Glücksspielgesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Finanzausgleichs­gesetz 2008, das Zivildienstgesetzes 1986, das Vereinsgesetzes 2002, das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz, das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Wettbe­werbsgesetz, das Mineralrohstoffgesetz, das KMU-Förderungsgesetz, die Gewerbe­ord­nung 1994, das Bundespflegegeldgesetz, das Kriegsgefangenenent­schädigungs­gesetz, das Bundesbahngesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundes­behin­dertengesetz, das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, Bundessozialamtsge­setz, das Hausbesorgergesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeitslosen­ver­sicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finan­zierungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Sonderunterstützungs­ge­setz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversiche­rungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken – und Unfallversicherungsgesetz, das Bundesgesetz über einen Kassenstrukturfonds für die Gebietskrankenkassen, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, die Reisegebührenvorschrift, das Pensions­gesetz 1965, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechts­gesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Poststrukturgesetz, das Asylgerichts­hof­gesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Universitätsgesetz 2002, das Bundes­museen-Gesetz 2002, das Bundestheaterorganisationsgesetz, das Familienlasten­ausgleichsgesetz 1967, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Altlastensanierungsgesetz, das Emissionszertifikategesetz, das Vermarktungs­normen­gesetz, das Umweltförderungsgesetz, das Bundesgesetz über das Bundesamt für Wasserwirtschaft und Änderung des Wasserbautenförderungsgesetzes, das Wein­gesetz 2009, das Patentamtsgebührengesetz, das Fernmeldegebührengesetz, das Fernsprechentgeltzuschussgesetz, das Postmarktgesetz, das Straßentunnel-Sicher­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 133

heits­gesetz, das Luftfahrtgesetz, das Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz, das Schifffahrtsgesetz und das Wasserstraßengesetz geändert sowie ein Verwahrungs- und Einziehungsgesetz, ein Bundesgesetz zur Rückführung der Kühlgeräte­entsor­gungsbeiträge der Konsumenten, ein Bundesgesetz betreffend die vergleichsweise Bereinigung des Vollzuges des Bundespflegegeldgesetzes für die Jahre 1993 bis 2009, ein Bundesgesetz, mit dem eine Stabilitätsabgabe von Kreditinstituten eingeführt wird (Stabilitätsabgabegesetz – StabAbgG), ein Bundesgesetz, mit dem eine Stabi­litätsabgabe von Kreditinstituten eingeführt wird (Stabilitätsabgabegesetz – StabAbgG), ein Bundesgesetz, mit dem eine Flugabgabe eingeführt wird (Flugabgabegesetz – FlugAbgG), ein Luftfahrtsicherheitsgesetz 2011, ein Bundesgesetz, mit der das Per­sonal der Heeresforstverwaltung Allentsteig einem anderen Rechtsträger überlassen wird, ein Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz, ein Agrarkontrollgesetz und ein Bundes­ge­setz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird, erlassen werden und das Stem­pelmarkengesetz aufgehoben wird (Budgetbegleitgesetz 2011) in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 dB) wird wie folgt geändert:

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend das Budgetbegleitgesetz 2011 in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 d B) wird wie folgt geändert:

Artikel 63 entfällt.

Begründung

Die Verzögerung der Hauptfeststellung der Einheitswerte für land- und forstwirt­schaftliche Betriebe entbehrt jeglicher sachlichen Grundlage.

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Kogler, Moser, Brosz, Freundinnen und Freunde betreffend Artikel 69

zum Bericht des Budgetausschusses betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Rechnungshofgesetz 1948, das Parteiengesetz, das Publizistikförderungsgesetz 1984, das KommAustria-Gesetz, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Zustellgesetz, das E-Government-Gesetz, das Bun­desstatistikgesetz 2000, das Konsulargebührengesetz 1992, das Aktiengesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Außerstreitgesetz, das Baurechtsgesetz, das Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz, die Exekutionsordnung, das Firmen­buchgesetz, das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Gebührenanspruchsgesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das GmbH-Ge­setz, die Insolvenzordnung, die Jurisdiktionsnorm, die Notariatsordnung, das Privat­stiftungs­gesetz, die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, das Rechts­pflegergesetz, das Gesetz über das Statut der Europäischen Gesellschaft, das Strafrechtliche Entschädigungsgesetz 2005, das Unternehmensgesetzbuch, das Urkun­denhinterlegungsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 2002, die Zivilpro­zess­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 134

ordnung, das Strafgesetzbuch, das Suchtmittelgesetz, die Strafpro­zes­sordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz, das Strafvollzugsgesetz, das Straf­registergesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Rechtspraktikantengesetz, das Staatsanwalt­schafts­gesetz, das Garantiegesetz 1977, das Unternehmensserviceportal­gesetz, das Finanz­prokuraturgesetz, das Erdölbevorratungs-Förderungsgesetz, das Einkommensteuerge­setz 1988, das EU-Quellensteuergesetz, das Körperschaft­steuer­gesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Bewertungsgesetz 1955, das Gebührengesetz 1957, das Grunder­werbsteuer­gesetz 1987, das Kapital­verkehrsteuergesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Feuerschutz­steuer­gesetz 1952, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Wohnhaus-Wiederaufbau­ge­setz, das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1948 betreffend die Gewährung von Ge­bührenbefreiungen für Anleihen von Gebietskörperschaften, das Energieabgaben­vergütungsgesetz, das Investmentfondsgesetz, das Immobilien-Investmentfonds­ge­setz, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Kommunal­steuergesetz 1993, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorgani­sationsgesetz 2010, die Abgabenexekutionsordnung, das Glücksspielgesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Finanzaus­gleichs­gesetz 2008, das Zivildienstgesetzes 1986, das Vereins­gesetzes 2002, das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz, das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandsein­satzgesetz 2001, das Wettbe­werbs­gesetz, das Mineralrohstoffgesetz, das KMU-För­derungsgesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Bundespflegegeldgesetz, das Kriegs­gefangenenentschädigungsgesetz, das Bundesbahngesetz, das Behinderteneinstel­lungsgesetz, das Bundesbehinderten­ge­setz, das Bundes-Behindertengleich­stellungs­gesetz, Bundessozialamtsgesetz, das Haus­besorgergesetz, das Arbeitsverfassungs­gesetz, das Arbeitslosenversicherungs­gesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungs­gesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Sonderunterstützungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Ge­werbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Be­amten-Kranken – und Unfallversicherungsgesetz, das Bundesgesetz über einen Kassenstrukturfonds für die Gebietskrankenkassen, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienste­tengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, die Reisegebüh­renvorschrift, das Pen­sions­gesetz 1965, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechts­gesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Poststruk­turgesetz, das Asylgerichts­hofgesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundes­bahn-Pensionsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Universitäts­g­esetz 2002, das Bundes­museen-Gesetz 2002, das Bundestheaterorganisationsgesetz, das Familien­las­ten­ausgleichsgesetz 1967, das Gesundheits- und Ernährungs­sicher­heitsgesetz, das Alt­lastensanierungsgesetz, das Emissionszertifikategesetz, das Ver­mark­tungs­normen­gesetz, das Umweltförderungsgesetz, das Bundesgesetz über das Bundesamt für Wasserwirtschaft und Änderung des Wasserbautenförderungsgesetzes, das Wein­gesetz 2009, das Patentamtsgebührengesetz, das Fernmeldege­bühren­ge­setz, das Fernsprechentgeltzuschussgesetz, das Postmarktgesetz, das Straßen­tun­nel-Sicher­heitsgesetz, das Luftfahrtgesetz, das Schieneninfrastrukturfinanzierungsge­setz, das Schifffahrtsgesetz und das Wasserstraßengesetz geändert sowie ein Verwah­rungs- und Einziehungsgesetz, ein Bundesgesetz zur Rückführung der Kühlgeräte­entsorgungsbeiträge der Konsumenten, ein Bundesgesetz betreffend die vergleich­sweise Bereinigung des Vollzuges des Bundespflegegeldgesetzes für die Jahre 1993 bis 2009, ein Bundesgesetz, mit dem eine Stabilitätsabgabe von Kreditinstituten eingeführt wird (Stabilitätsabgabegesetz – StabAbgG), ein Bundesgesetz, mit dem eine Stabilitätsabgabe von Kreditinstituten eingeführt wird (Stabilitätsabgabegesetz –


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 135

StabAbgG), ein Bundesgesetz, mit dem eine Flugabgabe eingeführt wird (Flugab­gabegesetz – FlugAbgG), ein Luftfahrtsicherheitsgesetz 2011, ein Bundesgesetz, mit der das Personal der Heeresforstverwaltung Allentsteig einem anderen Rechtsträger überlassen wird, ein Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz, ein Agrarkontrollgesetz und ein Bun­desgesetz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastungen durch die Bun­desministerin für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird, erlassen werden und das Stempelmarkengesetz aufgehoben wird (Budgetbegleitgesetz 2011) in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 dB) wird wie folgt geändert:

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend das Budgetbegleitgesetz 2011 in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 d B) wird wie folgt geändert:

Artikel 69 entfällt.

Begründung

Die Senkung der Kfz-Steuer ist ein Lobby-Geschenk für Frächter und Güterbeförderer. Durch dieses Klientelgeschenk wird der Lenkungseffekt der Treibstofferhöhung erheb­lich konterkariert.

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Kogler, Windbüchler-Souschill, Brosz, Freun­dinnen und Freunde betreffend Artikel 86 Z. 1

zum Bericht des Budgetausschusses betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Rechnungshofgesetz 1948, das Parteiengesetz, das Publizistikförderungsgesetz 1984, das KommAustria-Gesetz, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwal­tungsstrafgesetz 1991, das Zustellgesetz, das E-Government-Gesetz, das Bundesstatistikgesetz 2000, das Konsulargebührengesetz 1992, das Aktiengesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Außerstreitgesetz, das Baurechtsgesetz, das Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz, die Exekutionsordnung, das Firmen­buch­gesetz, das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Gebührenanspruchsgesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das GmbH-Gesetz, die Insolvenzordnung, die Jurisdiktionsnorm, die Notariatsordnung, das Privatstiftungs­gesetz, die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, das Rechts­pflegergesetz, das Gesetz über das Statut der Europäischen Gesellschaft, das Straf­rechtliche Entschädigungsgesetz 2005, das Unternehmensgesetzbuch, das Urkunden­hinterlegungsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 2002, die Zivilprozessordnung, das Strafgesetzbuch, das Suchtmittelgesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz, das Strafvollzugsgesetz, das Strafregistergesetz, das Gerichts­organisationsgesetz, das Rechtspraktikantengesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Garantiegesetz 1977, das Unternehmensserviceportalgesetz, das Finanz­proku­raturgesetz, das Erdölbevorratungs-Förderungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgrün­dungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Bewertungsgesetz 1955, das


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 136

Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Kapitalverkehr­steuergesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Feuerschutzsteuergesetz 1952, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz, das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1948 betreffend die Gewährung von Gebühren­befreiungen für Anleihen von Gebietskörperschaften, das Energieabgabenver­gütungs­gesetz, das Investmentfondsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Norm­verbrauchsabgabegesetz 1991, das Kommunalsteuergesetz 1993, die Bundes­abgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, die Abgaben­exekutionsordnung, das Glücksspielgesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Tabak­monopolgesetz 1996, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das Zivildienstgesetzes 1986, das Vereinsgesetzes 2002, das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz, das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeres­gebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Wettbewerbs­gesetz, das Mineralrohstoffgesetz, das KMU-Förderungsgesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Bundespflegegeldgesetz, das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, das Bundesbahngesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehinderten­ge­setz, das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, Bundessozialamtsgesetz, das Haus­besorgergesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungs­gesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungs­ge­setz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Sonderunterstützungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beam­ten-Kranken – und Unfallversicherungsgesetz, das Bundesgesetz über einen Kassen­strukturfonds für die Gebietskrankenkassen, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, die Reisegebührenvorschrift, das Pensionsgesetz 1965, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Poststrukturgesetz, das Asylgerichtshofgesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Familien­lastenausgleichsgesetz 1967, das Universitätsgesetz 2002, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Bundestheaterorganisationsgesetz, das Familienlastenausgleichs­gesetz 1967, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Altlastensanie­rungsgesetz, das Emissionszertifikategesetz, das Vermarktungsnormengesetz, das Umwelt­förderungsgesetz, das Bundesgesetz über das Bundesamt für Wasser­wirtschaft und Änderung des Wasserbautenförderungsgesetzes, das Weingesetz 2009, das Patentamtsgebührengesetz, das Fernmeldegebührengesetz, das Fernsprech­ent­geltzuschussgesetz, das Postmarktgesetz, das Straßentunnel-Sicherheitsgesetz, das Luftfahrtgesetz, das Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz, das Schifffahrtsgesetz und das Wasserstraßengesetz geändert sowie ein Verwahrungs- und Einziehungs­gesetz, ein Bundesgesetz zur Rückführung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge der Konsumenten, ein Bundesgesetz betreffend die vergleichsweise Bereinigung des Vollzuges des Bundespflegegeldgesetzes für die Jahre 1993 bis 2009, ein Bundes­gesetz, mit dem eine Stabilitätsabgabe von Kreditinstituten eingeführt wird (Stabilitäts­abgabegesetz – StabAbgG), ein Bundesgesetz, mit dem eine Stabilitätsabgabe von Kreditinstituten eingeführt wird (Stabilitätsabgabegesetz – StabAbgG), ein Bundes­gesetz, mit dem eine Flugabgabe eingeführt wird (Flugabgabegesetz – FlugAbgG), ein Luftfahrtsicherheitsgesetz 2011, ein Bundesgesetz, mit der das Personal der Heeres­forstverwaltung Allentsteig einem anderen Rechtsträger überlassen wird, ein Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz, ein Agrarkontrollgesetz und ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird, erlassen werden und das Stempel­mar­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 137

ken­gesetz aufgehoben wird (Budgetbegleitgesetz 2011) in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 dB)  wird wie folgt geändert:

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend das Budgetbegleitgesetz 2011 in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 d B) wird wie folgt geändert:

Artikel 86 Z.1 entfällt.

Begründung

Die Förderung der freiwilligen Verlängerung des Zivildienstes gibt jungen Männern, die sich dazu entschließen, die Möglichkeit ihr Engagement in der Gesellschaft aktiv und sinnvoll einzubringen. Gleichzeitig sind die Gebiete in denen Zivildiener Dienst­leistungen erbringen essenziell für die Gesellschaft und daher auch die Förderung einer freiwilligen Verlängerung aufrechtzuerhalten.

Schon bisher können laut Ministeriumsangaben knapp 8 % des Bedarfs von Einrichtungen an Zivildienern nicht erfüllt werden.

Die mit dem Entfall des § 7a ZDG 1986 erzielbaren Einsparungen stehen in keiner Relation zu den ungünstigen Auswirkungen für die Gesellschaft bei Entfall dieser Möglichkeit. Daher ist die Möglichkeit einer Vereinbarung über eine Beschäftigung für die Zeit unmittelbar im Anschluss an die Ableistung des ordentlichen Zivildienstes und die Förderung derselben wie im § 7a vorgesehen unbedingt beizubehalten.

*****

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Kogler, Brosz, Brunner, Freundinnen und Freunde betreffend Artikel 99 Z. 3

zum Bericht des Budgetausschusses betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Rechnungshofgesetz 1948, das Parteiengesetz, das Publizistikförderungsgesetz 1984, das KommAustria-Gesetz, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Zustellgesetz, das E-Government-Gesetz, das Bun­desstatistikgesetz 2000, das Konsulargebührengesetz 1992, das Aktiengesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Außerstreitgesetz, das Baurechtsgesetz, das Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz, die Exekutionsordnung, das Firmen­buchgesetz, das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Gebührenanspruchsgesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das GmbH-Gesetz, die Insolvenzordnung, die Jurisdiktionsnorm, die Notariatsordnung, das Privatstiftungs­gesetz, die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, das Rechts­pfle­gergesetz, das Gesetz über das Statut der Europäischen Gesellschaft, das Straf­rechtliche Entschädigungsgesetz 2005, das Unternehmensgesetzbuch, das Urkunden­hinterlegungsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 2002, die Zivilprozessordnung, das Strafgesetzbuch, das Suchtmittelgesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz, das Strafvollzugsgesetz, das Strafregistergesetz, das Gerichts­organi­sationsgesetz, das Rechtspraktikantengesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 138

das Garantiegesetz 1977, das Unternehmensserviceportalgesetz, das Finanzpro­kuraturgesetz, das Erdölbevorratungs-Förderungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Bewertungsgesetz 1955, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Kapital­verkehrsteuergesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Feuerschutz­steuer­ge­setz 1952, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz, das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1948 betreffend die Gewährung von Gebüh­renbefreiungen für Anleihen von Gebietskörperschaften, das Energieabgabenver­gütungsgesetz, das Investmentfondsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Kommunalsteuergesetz 1993, die Bun­desabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, die Abga­ben­exekutionsordnung, das Glücksspielgesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Finanzaus­gleichs­gesetz 2008, das Zivildienstgesetzes 1986, das Vereinsgesetzes 2002, das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz, das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Wett­bewerbsgesetz, das Mineralrohstoffgesetz, das KMU-Förderungsgesetz, die Gewerbe­ord­nung 1994, das Bundespflegegeldgesetz, das Kriegsgefangenenent­schädi­gungs­gesetz, das Bundesbahngesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundes­behindertengesetz, das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, Bundes­sozial­amts­gesetz, das Hausbesorgergesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeitslosenver­siche­rungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finan­zierungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Sonderunterstüt­zungs­gesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialver­sicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensions­gesetz, das Beamten-Kranken – und Unfallversicherungsgesetz, das Bundesgesetz über einen Kassenstrukturfonds für die Gebietskrankenkassen, das Beamten-Dienst­rechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, die Reisegebührenvorschrift, das Pensionsgesetz 1965, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechts­gesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Poststrukturgesetz, das Asylgerichtshofgesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensions­gesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Universitätsgesetz 2002, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Bundestheaterorganisationsgesetz, das Familien­lastenausgleichsgesetz 1967, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Altlastensanierungsgesetz, das Emissionszertifikategesetz, das Vermarktungsnormen­gesetz, das Umweltförderungsgesetz, das Bundesgesetz über das Bundesamt für Wasserwirtschaft und Änderung des Wasserbautenförderungsgesetzes, das Wein­gesetz 2009, das Patentamtsgebührengesetz, das Fernmeldegebührengesetz, das Fernsprechentgeltzuschussgesetz, das Postmarktgesetz, das Straßentunnel-Sicher­heitsgesetz, das Luftfahrtgesetz, das Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz, das Schifffahrtsgesetz und das Wasserstraßengesetz geändert sowie ein Verwah­rungs- und Einziehungsgesetz, ein Bundesgesetz zur Rückführung der Kühlgeräte­entsor­gungsbeiträge der Konsumenten, ein Bundesgesetz betreffend die vergleichs­weise Bereinigung des Vollzuges des Bundespflegegeldgesetzes für die Jahre 1993 bis 2009, ein Bundesgesetz, mit dem eine Stabilitätsabgabe von Kreditinstituten eingeführt wird (Stabilitätsabgabegesetz – StabAbgG), ein Bundesgesetz, mit dem eine Sta­bili­tätsabgabe von Kreditinstituten eingeführt wird (Stabilitätsabgabegesetz – StabAbgG), ein Bundesgesetz, mit dem eine Flugabgabe eingeführt wird (Flugabgabegesetz – FlugAbgG), ein Luftfahrtsicherheitsgesetz 2011, ein Bundesgesetz, mit der das Personal der Heeresforstverwaltung Allentsteig einem anderen Rechtsträger über­


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lassen wird, ein Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz, ein Agrarkontrollgesetz und ein Bun­desgesetz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastungen durch die Bundes­ministerin für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird, erlassen werden und das Stempelmarkengesetz aufgehoben wird (Budgetbegleitgesetz 2011) in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 dB)  wird wie folgt geändert:

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend das Budgetbegleitgesetz 2011 in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 d B) wird wie folgt geändert:

Artikel 99 Z. 3 entfällt.

Begründung

Die Änderung bezweckt den Erhalt der Einkaufszentrenregelung in der Gewerbe­ordnung.

*****

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Kogler, Grünewald, Brosz, Freundinnen und Freunde betreffend Artikel 136

zum Bericht des Budgetausschusses betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Rechnungshofgesetz 1948, das Parteiengesetz, das Publizistikförderungsgesetz 1984, das KommAustria-Gesetz, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Zustellgesetz, das E-Government-Gesetz, das Bundesstatistikgesetz 2000, das Konsulargebührengesetz 1992, das Aktiengesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Außerstreitgesetz, das Baurechtsgesetz, das Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz, die Exekutionsordnung, das Firmen­buch­gesetz, das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Gebührenanspruchsgesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das GmbH-Gesetz, die Insolvenzordnung, die Jurisdiktionsnorm, die Notariatsordnung, das Privat­stiftungs­gesetz, die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, das Rechtspfle­gergesetz, das Gesetz über das Statut der Europäischen Gesellschaft, das Straf­rechtliche Entschädigungsgesetz 2005, das Unternehmensgesetzbuch, das Urkunden­hinterlegungsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 2002, die Zivilprozessordnung, das Strafgesetzbuch, das Suchtmittelgesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz, das Strafvollzugsgesetz, das Strafregistergesetz, das Gerichts­organisationsgesetz, das Rechtspraktikantengesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Garantiegesetz 1977, das Unternehmensserviceportalgesetz, das Finanzpro­kuraturgesetz, das Erdölbevorratungs-Förderungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgrün­dungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Bewertungsgesetz 1955, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Kapitalverkehr­steuer­gesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Feuerschutzsteuergesetz 1952, das


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 140

Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz, das Bundes­gesetz vom 16. Dezember 1948 betreffend die Gewährung von Gebührenbefreiungen für Anleihen von Gebietskörperschaften, das Energieabgabenvergütungsgesetz, das Investmentfondsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Normverbrauchs­abgabegesetz 1991, das Kommunalsteuergesetz 1993, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, die Abgabenexekutionsordnung, das Glücksspielgesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das Zivil­dienst­gesetzes 1986, das Vereinsgesetzes 2002, das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz, das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Wettbewerbsgesetz, das Mineralroh­stoffgesetz, das KMU-Förderungsgesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Bundes­pflege­geldgesetz, das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, das Bundesbahnge­setz, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, Bundessozialamtsgesetz, das Hausbesorgergesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Insol­venz-Entgeltsicherungsgesetz, das Sonderunterstützungsgesetz, das Allgemeine Sozial­versicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken – und Unfallversicherungsgesetz, das Bundesgesetz über einen Kassenstrukturfonds für die Gebietskrankenkassen, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwalt­schafts­dienstgesetz, die Reisegebührenvorschrift, das Pensionsgesetz 1965, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Poststrukturgesetz, das Asylgerichtshofgesetz, das Bundes­theater­pensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Familienlastenaus­gleichs­gesetz 1967, das Universitätsgesetz 2002, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Bundestheaterorganisationsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Altlastensanierungsgesetz, das Emissionszertifikategesetz, das Vermarktungsnormengesetz, das Umweltförderungs­gesetz, das Bundesgesetz über das Bundesamt für Wasserwirtschaft und Änderung des Wasserbautenförderungsgesetzes, das Weingesetz 2009, das Patentamts­gebührengesetz, das Fernmeldegebührengesetz, das Fernsprechentgeltzuschuss­ge­setz, das Postmarktgesetz, das Straßentunnel-Sicherheitsgesetz, das Luftfahrtgesetz, das Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz, das Schifffahrtsgesetz und das Wasser­straßengesetz geändert sowie ein Verwahrungs- und Einziehungsgesetz, ein Bundes­gesetz zur Rückführung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge der Konsumenten, ein Bundesgesetz betreffend die vergleichsweise Bereinigung des Vollzuges des Bun­despflegegeldgesetzes für die Jahre 1993 bis 2009, ein Bundesgesetz, mit dem eine Stabilitätsabgabe von Kreditinstituten eingeführt wird (Stabilitätsabgabegesetz – StabAbgG), ein Bundesgesetz, mit dem eine Stabilitätsabgabe von Kreditinstituten eingeführt wird (Stabilitätsabgabegesetz – StabAbgG), ein Bundesgesetz, mit dem eine Flugabgabe eingeführt wird (Flugabgabegesetz – FlugAbgG), ein Luftfahrtsicher­heitsgesetz 2011, ein Bundesgesetz, mit der das Personal der Heeresforstverwaltung Allentsteig einem anderen Rechtsträger überlassen wird, ein Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz, ein Agrarkontrollgesetz und ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Tech­nologie genehmigt wird, erlassen werden und das Stempelmarkengesetz aufgehoben wird (Budgetbegleitgesetz 2011) in der Fassung des Berichtes des Budget­aus­schusses (1026 dB)  wird wie folgt geändert:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 141

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend das Budgetbegleitgesetz 2011 in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 d B) wird wie folgt geändert:

Artikel 136 entfällt.

Begründung

Verschlechterungen im Universitätsbereich sollen zurückgenommen werden.

Dass die zentrale Datenbank für wissenschaftliche und künstlerische Arbeiten aus bud­getären Gründen nicht einrichtet wird, ist für uns nicht nachvollziehbar.

Eine solche Datenbank würde für den Wissenschaftsbetrieb in Österreich von zentraler Bedeutung sein, da Recherchearbeit erleichtert und Studierenden die Möglichkeit gegeben würde, ihr Arbeiten einer breiteren Öffentlichkeit einfacher zugänglich zu machen.

In der Novellierung des UG 2002 wird die Umsetzung des Arbeitsinspektionsgesetztes von 2013 auf 2016 verschoben. Dies bedeutet einen fast schon als fahrlässig zu bezeichnenden Umgang mit ArbeitnehmerInnenschutz. Die Arbeitssicherheit von Stu­dierenden und ArbeitnehmerInnen sollte nicht Budgetvorgaben geopfert werden. Aus Sicht der Grünen besteht keine Veranlassung, die bereits jetzt zehnjährige Über­gangsfrist weiter zu verlängern.

*****

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Kogler, Brunner, Brosz, Freundinnen und Freunde betreffend Artikel 140 Z. 4 und 5

zum Bericht des Budgetausschusses betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Rechnungshofgesetz 1948, das Parteiengesetz, das Publizistikförderungsgesetz 1984, das KommAustria-Gesetz, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Zustellgesetz, das E-Government-Gesetz, das Bundesstatistikgesetz 2000, das Konsulargebührengesetz 1992, das Aktiengesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Außerstreitgesetz, das Baurechtsgesetz, das Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz, die Exekutionsordnung, das Firmen­buch­gesetz, das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Gebührenanspruchsgesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das GmbH-Gesetz, die Insolvenzordnung, die Jurisdiktionsnorm, die Notariatsordnung, das Privatstiftungs­gesetz, die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, das Rechts­pflegergesetz, das Gesetz über das Statut der Europäischen Gesellschaft, das Straf­rechtliche Entschädigungsgesetz 2005, das Unternehmensgesetzbuch, das Urkunden­hinterlegungsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 2002, die Zivilprozessordnung, das Strafgesetzbuch, das Suchtmittelgesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Ju­gendgerichtsgesetz, das Strafvollzugsgesetz, das Strafregistergesetz, das Gerichts­organisationsgesetz, das Rechtspraktikantengesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Garantiegesetz 1977, das Unternehmensserviceportalgesetz, das Finanzpro­kuraturgesetz, das Erdölbevorratungs-Förderungsgesetz, das Einkommensteuergesetz


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 142

1988, das EU-Quellensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Um­gründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Bewertungsgesetz 1955, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Kapitalverkehr­steuergesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Feuerschutzsteuergesetz 1952, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz, das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1948 betreffend die Gewährung von Gebühren­befreiungen für Anleihen von Gebietskörperschaften, das Energieabgaben­vergütungs­gesetz, das Investmentfondsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Norm­verbrauchsabgabegesetz 1991, das Kommunalsteuergesetz 1993, die Bun­desabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, die Abga­benexekutionsordnung, das Glücksspielgesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Finanzaus­gleichs­gesetz 2008, das Zivildienstgesetzes 1986, das Vereinsgesetzes 2002, das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz, das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Wett­bewerbsgesetz, das Mineralrohstoffgesetz, das KMU-Förderungsgesetz, die Gewer­beordnung 1994, das Bundespflegegeldgesetz, das Kriegsgefangenenent­schädigungs­gesetz, das Bundesbahngesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundes­behin­dertengesetz, das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, Bundessozialamts­ge­setz, das Hausbesorgergesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeitslosenver­sicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finan­zierungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Sonderunterstützungs­ge­setz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversiche­rungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken – und Unfallversicherungsgesetz, das Bundesgesetz über einen Kassenstrukturfonds für die Gebietskrankenkassen, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, die Reisegebührenvorschrift, das Pensions­gesetz 1965, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechts­gesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Poststrukturgesetz, das Asylgerichts­hofgesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Universitätsgesetz 2002, das Bundes­museen-Gesetz 2002, das Bundestheaterorganisationsgesetz, das Familienlasten­aus­gleichsgesetz 1967, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Altlastensanierungsgesetz, das Emissionszertifikategesetz, das Vermarktungs­normen­gesetz, das Umweltförderungsgesetz, das Bundesgesetz über das Bundesamt für Wasserwirtschaft und Änderung des Wasserbautenförderungsgesetzes, das Wein­gesetz 2009, das Patentamtsgebührengesetz, das Fernmeldegebührengesetz, das Fernsprechentgeltzuschussgesetz, das Postmarktgesetz, das Straßentunnel-Sicherheitsgesetz, das Luftfahrtgesetz, das Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz, das Schifffahrtsgesetz und das Wasserstraßengesetz geändert sowie ein Verwah­rungs- und Einziehungsgesetz, ein Bundesgesetz zur Rückführung der Kühlgeräte­entsorgungsbeiträge der Konsumenten, ein Bundesgesetz betreffend die vergleichs­weise Bereinigung des Vollzuges des Bundespflegegeldgesetzes für die Jahre 1993 bis 2009, ein Bundesgesetz, mit dem eine Stabilitätsabgabe von Kreditinstituten eingeführt wird (Stabilitätsabgabegesetz – StabAbgG), ein Bundesgesetz, mit dem eine Stabilitätsabgabe von Kreditinstituten eingeführt wird (Stabilitätsabgabegesetz – StabAbgG), ein Bundesgesetz, mit dem eine Flugabgabe eingeführt wird (Flugabgabe­gesetz – FlugAbgG), ein Luftfahrtsicherheitsgesetz 2011, ein Bundesgesetz, mit der das Personal der Heeresforstverwaltung Allentsteig einem anderen Rechtsträger überlassen wird, ein Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz, ein Agrarkontrollgesetz und ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastungen durch die


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 143

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird, erlassen werden und das Stempelmarkengesetz aufgehoben wird (Budgetbegleitgesetz 2011) in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 dB)  wird wie folgt geändert:

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend das Budgetbegleitgesetz 2011 in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 d B) wird wie folgt geändert:

In Artikel 140 entfallen Z. 4 und Z. 5.

Begründung

Mit der Änderung ist sichergestellt, dass die volle Zweckwidmung der Altlastenbeiträge für die Altlastensanierung aufrecht bleibt.

*****

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Brosz, Kogler, Freundinnen und Freunde betreffend Artikel 5

zum Bericht des Budgetausschusses betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Rechnungshofgesetz 1948, das Parteiengesetz, das Publizistikförderungsgesetz 1984, das KommAustria-Gesetz, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Zustellgesetz, das E-Government-Gesetz, das Bundesstatistikgesetz 2000, das Konsulargebührengesetz 1992, das Aktiengesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Außerstreitgesetz, das Baurechtsgesetz, das Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz, die Exekutionsordnung, das Firmen­buchgesetz, das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Gebührenanspruchsgesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das GmbH-Gesetz, die Insolvenzordnung, die Jurisdiktionsnorm, die Notariatsordnung, das Privatstif­tungs­ge­setz, die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, das Rechtspfle­gergesetz, das Gesetz über das Statut der Europäischen Gesellschaft, das Stra­frechtliche Entschädigungsgesetz 2005, das Unternehmensgesetzbuch, das Urkun­denhinterlegungsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 2002, die Zivilprozess­ord­nung, das Strafgesetzbuch, das Suchtmittelgesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz, das Strafvollzugsgesetz, das Strafregistergesetz, das Gerichts­organisationsgesetz, das Rechtspraktikantengesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Garantiegesetz 1977, das Unternehmensserviceportalgesetz, das Finanz­prokura­turgesetz, das Erdölbevorratungs-Förderungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgrün­dungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Bewertungsgesetz 1955, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Kapitalverkehr­steuer­gesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Feuerschutzsteuergesetz 1952, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz, das Bundes­gesetz vom 16. Dezember 1948 betreffend die Gewährung von Gebührenbefreiungen für Anleihen von Gebietskörperschaften, das Energieabgabenvergütungsgesetz, das Investmentfondsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Normverbrauchs­


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abgabegesetz 1991, das Kommunalsteuergesetz 1993, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, die Abgabenexekutionsordnung, das Glücksspielgesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das Zivildienst­ge­setzes 1986, das Vereinsgesetzes 2002, das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz, das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Wettbewerbsgesetz, das Mineralrohstoff­gesetz, das KMU-Förderungsgesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Bundespflege­geld­gesetz, das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, das Bundesbahngesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Bundes-Behinder­tengleichstellungsgesetz, Bundessozialamtsgesetz, das Hausbesorgergesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeits­marktservicegesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Insolvenz-Ent­geltsicherungsgesetz, das Sonderunterstützungsgesetz, das Allgemeine Sozialver­sicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozial­versicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken – und Unfallversicherungsgesetz, das Bundesgesetz über einen Kassenstrukturfonds für die Gebietskrankenkassen, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwalt­schafts­dienstgesetz, die Reisegebührenvorschrift, das Pensionsgesetz 1965, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Poststrukturgesetz, das Asylgerichtshofgesetz, das Bundes­theaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Familienlastenaus­gleichsgesetz 1967, das Universitätsgesetz 2002, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Bundestheaterorganisationsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Altlastensanierungsgesetz, das Emissionszertifikategesetz, das Vermarktungsnormengesetz, das Umweltförderungs­gesetz, das Bundesgesetz über das Bundesamt für Wasserwirtschaft und Änderung des Wasserbautenförderungsgesetzes, das Weingesetz 2009, das Patentamts­gebüh­rengesetz, das Fernmeldegebührengesetz, das Fernsprechentgeltzuschussgesetz, das Postmarktgesetz, das Straßentunnel-Sicherheitsgesetz, das Luftfahrtgesetz, das Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz, das Schifffahrtsgesetz und das Wasser­straßen­gesetz geändert sowie ein Verwahrungs- und Einziehungsgesetz, ein Bundes­gesetz zur Rückführung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge der Konsumenten, ein Bundesgesetz betreffend die vergleichsweise Bereinigung des Vollzuges des Bundes­pflegegeldgesetzes für die Jahre 1993 bis 2009, ein Bundesgesetz, mit dem eine Stabilitätsabgabe von Kreditinstituten eingeführt wird (Stabilitätsabgabegesetz – StabAbgG), ein Bundesgesetz, mit dem eine Stabilitätsabgabe von Kreditinstituten eingeführt wird (Stabilitätsabgabegesetz – StabAbgG), ein Bundesgesetz, mit dem eine Flugabgabe eingeführt wird (Flugabgabegesetz – FlugAbgG), ein Luftfahrtsicher­heits­gesetz 2011, ein Bundesgesetz, mit der das Personal der Heeresforstverwaltung Allentsteig einem anderen Rechtsträger überlassen wird, ein Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz, ein Agrarkontrollgesetz und ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Tech­nologie genehmigt wird, erlassen werden und das Stempelmarkengesetz aufgehoben wird (Budgetbegleitgesetz 2011) in der Fassung des Berichtes des Budget­aus­schusses (1026 dB)  wird wie folgt geändert:

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:


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Die Regierungsvorlage betreffend das Budgetbegleitgesetz 2011 in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 d B) wird wie folgt geändert:

Artikel 5 entfällt.

Begründung

Die Kürzung der Presseförderung ist kontraproduktiv und soll zurückgenommen werden. Stattdessen wäre eine Kürzung der Inseratenmittel der Bundesregierung ange­bracht.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hörl. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.07.43

Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hochgeschätzte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Ich hätte natürlich meinem Kollegen aus Osttirol gerne den Vortritt gelassen, bin aber froh, dass wir mit der neuen Staatssekretärin eine wirklich tolle, charmante und auch sehr intelligente Vertreterin Osttirols hier auf der Regierungsbank sitzen haben. (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn ich mir die vom Bundeskanzler (Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler) vor­gelegten Begleitgesetze und Novellierungen vor Augen führe, dann muss ich sagen: Das ist in erster Linie natürlich für mich als Unternehmer und Wirtschaftstreibender schmerzhaft. Das Ergebnis ist schmerzhaft für die Unternehmungen in Österreich, aber auch für die Arbeitnehmer. Es ist nur unter einem ganz besonderen Aspekt auch als angemessen anzusehen, und zwar angemessen unter dem Gesichtspunkt einer Politik, die sich der Entwicklung einer solidarischen Leistungsgemeinschaft (Abg. Mag. Stadler: Was ist das?) verpflichtet fühlt.

Leider wird die Leistungsdiskussion in unserem Lande gerne – oft auch von Ihnen – zu einer Neiddiskussion degradiert, und diese Neiddiskussion führt dann zu hitzigen ideologischen Auseinandersetzungen, hebt die eine oder andere Auflagenzahl, doch mittelfristig führt diese Diskussion allerdings dann zu einer Entsolidarisierung unserer Bürger und in Folge auch zur Abwendung von unserer Art von Politik. Dann brauchen wir uns aber auch als Politiker nicht zu wundern, wenn grundsätzlich leistungsfähige und leistungsbereite Bürger unseres Landes eher darauf schauen, was sie selbst oder was ihr Nachbar aus dem System herauszubringen imstande ist, anstelle – um mit Kennedy zu reden – für den Staat etwas zu leisten.

Ich möchte die österreichische Problematik einmal kurz in Zahlen darstellen: Die Sozialquote ist inzwischen bei über 30 Prozent vom BIP angekommen. (Abg. Mag. Stadler: Keine Betroffenen, kein Interesse!) 11 000 € pro Österreicher werden im Sozialbereich aufgewendet. 83 Milliarden werden jährlich umverteilt. Über Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge wird das zum Großteil hereingebracht, und damit zahlen wir die Bereiche Gesundheit, Pensionen, Pflege, Invalidität, Familien und so weiter. Das Pensionsantrittsalter ist mit 58,5 Jahren in Österreich immer noch um 4 Jahre niedriger als jenes im OECD-Durchschnitt. Sogar in Schweden, dem Land Olof Palmes, arbeiten die Menschen vier Jahre länger als bei uns. Das bedeutet 4 Milliarden € Mehrkosten für unser Budget. (Beifall bei der ÖVP.)

2 Millionen Österreicher sind leistungsfrei und steuerfrei gestellt. Ich frage mich: Wenn der Bundeskanzler gestern erklärte, er möchte Österreich noch gerechter machen, wie


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wollen Sie das denn machen? (Zwischenruf des Abg. Mag. Gaßner.) –Sie wollen keine Mitarbeiter aus der Verwaltung gehen lassen. Sie wollen nicht in der Verwaltung sparen. (Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler.) Und ich frage mich: Was sollen wir hier noch gerechter machen? – Ich denke, Österreich ist ein gerechter Staat, ist ein sozialer Staat, und 1,9 Millionen Österreicher tragen die Last.

Eine der großen Herausforderungen unseres Budgets: Ich erinnere daran, zehn Jahre lang haben wir gebraucht, bis wir das Budgetdefizit von 68 Prozent auf 58 Prozent herunterarbeiten konnten, aber in einem Jahr ist es auf über 70 Prozent hinauf­gegangen. Ich weiß, das interessiert nur wenige, aber die Tatsache, dass wir über 8 Milliarden €  – immerhin das dreifache Budget des Bundeslandes Tirol – bereits an Zinsen zahlen, ist für mich die brutalste Form der Umverteilung und Enteignung. Das zieht das Geld aus der Tasche der österreichischen Steuerzahler und steckt es und pumpt es in die verschlungenen Kanäle der internationalen Kapitalmärkte. – Als Wirt­schaftspolitiker betrachte ich das als Katastrophe, denn das Geld fehlt uns im Bereich der Bildung und in vielen anderen Bereichen.

Und weil sich der Herr Bundeskanzler gestern öffentlich gegen maßvolle Studien­zugangsregelungen und Studienbeiträge gestellt hat, muss ich sagen: Das mag bei so manchen Eltern und bei vielen von Ihnen auch positiv ankommen, aber was sagen Sie, Herr Bundeskanzler, damit in Wirklichkeit? – Sie sagen damit in Wirklichkeit, dass Sie die 1,9 Millionen österreichischen Steuerzahler noch mehr belasten wollen. Wir sind mit 44 Prozent im europäischen Spitzenfeld der Belastungen. (Ruf bei der FPÖ: Der Staatssekretär ist Ihr Kronzeuge!)

Wir von der ÖVP wollen das nicht! Wir wollen keine weiteren Steuern, und ich denke, wir werden es auch verhindern, dass der nächste Steuertsunami auf uns zukommt. (Abg. Krainer: Genau! Die Lohnsteuer und die Mehrwertsteuer machen nur einen kleinen Teil aus!) Hören wir also alle gemeinsam auf, Erwartungshaltungen zu wecken, die wir in dieser Situation, Herr Kollege Krainer, nicht erfüllen können! Denken wir darüber nach!

Unter diesen Gesichtspunkten ist für mich dieses Budgetpaket ein akzeptables. Es ist vernünftig und mit einem soliden Fundament ausgestattet. (Abg. Krainer: ... Stimmt ganz sicher! Die Statistiken zeigen es!) Sie, mit Ihren Tabellen!

Wir bleiben politisch mit diesem Budget handlungsfähig. Es ist nur der erste Schritt auf einer langen Reise, und ich denke, wir haben die großen Brocken im Jänner anzu­gehen, ob es Ihnen passt oder nicht. (Ruf bei der FPÖ: Die Bauern und die Selbstän­digen zahlen die wenigsten Steuern!)

Wir haben auf dieser Reise auf unser Land Österreich zu schauen, darauf, dass wir sozial bleiben, aber auch darauf, dass wir im internationalen Kontext wettbewerbsfähig bleiben. (Beifall bei der ÖVP. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Krainer. )

14.12


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Huber. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.12.31

Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Geschätzter Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Ich möchte einmal das Budget nüchtern betrach­ten, denn wenn man schaut, merkt man, zwischen ÖVP und SPÖ ist ja ein großer Streit ausgebrochen. (Unruhe im Saal.) – Aber bitte beruhigt euch jetzt. Ich werde das Budget nun ganz nüchtern betrachten.


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Was kommt heraus? – Unterm Strich kommen 7,6 Milliarden € mehr Schulden heraus. 7,6 Milliarden € mehr Schulden, die Ihr den zukünftigen Generationen um den Hals bindet! Verantwortlich dafür ist niemand anderer als der Bankenminister Pröll.

Bitte, beleuchten wir das! Was ist das? – Das ist eine reine Massensteuererhöhung! Hier wären zu erwähnen die Bankensteuer, die Mineralölsteuer, die Mehrwertsteuer auf die Mineralölsteuer, die Erhöhung des Preises für Benzin um 4 Cent, für Diesel um 5 Cent, und das alles in einer Hochpreisphase!

Meine geschätzten Damen und Herren von der Regierung, Sie tun nichts anderes, als die Inflation anzuheizen! Was passiert, wenn wir eine höhere Inflation haben? – Die Kredite steigen, die Zinsen steigen. Was passiert wenn die Zinsen nach oben gehen? – Na, dann zahlen wir statt 10 Milliarden € Zinsen noch bedeutend mehr. Das, bitte, muss man einfach einmal sagen: Das heizt Ihr massiv an! Da seid Ihr total konzeptlos! Da muss ich dem Kollegen Hörl recht geben: Ihr seid da wirklich konzeptlos!

Dann geht es weiter: Die Tabaksteuer wird erhöht – Gut, darüber wird man reden können, das werden die Leute verkraften. Aber dann herzugehen und die Grundbuchs­eintragungsgebühren um 10 Prozent zu erhöhen, ist etwas, wo ich sagen muss: Ihr bestraft damit Leute, die irgendetwas kaufen, und das ist einfach ein Wahnsinn!

Noch einmal: Unterm Strich kommt nichts anderes heraus als massiv mehr Schulden.

Bei den Familien wir zum Beispiel massiv gespart. Es sitzt meine Landsmännin aus Lienz da, die auch nichts Besseres anzubieten hat, als in Bezug auf die Kinderbetreu­ungsplätze zu vermerken, die brauche man nicht mehr weiter auszubauen, dafür hätte man kein Geld (Ruf bei der ÖVP: Hat sie nicht gesagt! – Abg. Neubauer: Dafür hat sie auch nicht mehr gesagt!), da werde man evaluieren. – Das alles sind Tricks, das ganze Budget ist ein einziger Trick!

Dann gibt es aufgrund der neuen Steuern nichts weiter als Verteuerung. – Also dieses Budget ist im Grunde genommen nichts anderes als eine wahnsinnige Wirtschafts­bremse! Habt Ihr euch eigentlich einmal Gedanken darüber gemacht, wer das alles bezahlen wird?!

Das werden bezahlen die Familien, die Studenten, die Pensionisten, die Pflege­bedürf­tigen, die Behinderten. Genau jene Schichten, die das Geld am dringendsten brauchen, bestraft Ihr. (Beifall beim BZÖ.)

Und was ist auf der anderen Seite? – Die Reichen, die sogenannten Superreichen, werden überall außen vor gelassen. Die Anhebung der Massensteuern, das Über­wälzen der neuen Steuern auf Gebühren, die wieder der Konsument/die Konsumentin zahlen muss, ist einfach bodenlos. Wenn man sich das anschaut, dann sieht man, es sind nicht die Reichen, die das zahlen, sondern das zahlt wieder nur der Mittelstand, einzig und allein der Mittelstand.

Und was lernen wir aus diesem Budget? – Es ist komplett ohne Visionen! (Zwischenruf des Abg. Eßl.) Es ist auf lange Sicht gesehen total konzeptlos, es ist ideenlos, es ist ein Stillstand statt ein Fortschritt. Und seid euch eines bewusst: Jeder Stillstand ist ein großer Schritt nach hinten! (Zwischenruf des Abg. Großruck.)

Warum machen wir das alles, habt Ihr euch das einmal gefragt? – Nur, damit der Herr Bankminister Pröll nach Brüssel fahren kann und dort unsere Milliarden austeilen kann?! (Abg. Krainer: ... was hat das mit der Realität zu tun? – Zwischenruf des Abg. Hornek.) Ist das notwendig?

Also ich glaube, ein solches Budget, nur um anderen Staaten aus der Patsche helfen zu können, das wird die Bevölkerung euch lange nicht verzeihen. Vor allem bei der


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 148

nächsten Wahl werden die Bürger genau wissen, wie sie zu wählen haben, Herr Krainer. (Beifall beim BZÖ.)

14.16


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Hagenhofer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.16.42

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Budgetäre Verände­rungen, budgetäre Kürzungen sind immer unangenehm – egal, welche Klientel der Bevölkerungsschicht es betrifft. Es ist aber auch unangenehm, ein Budget zu machen, bei dem es um Kürzungen für eine Regierung geht. Es ist einfach ein Budget des Machbaren. Es wünscht sich jeder von uns hier etwas anderes, aber es muss am Ende des Tages etwas herauskommen, das sozial einigermaßen gerecht aufgeteilt ist, und ich denke mir, der Weg in diese Richtung, der passt.

Ich möchte jetzt auf ein paar Debattenbeiträge von heute Vormittag eingehen, vor allem auf jenen, wo Herr Strache gemeint hat, das Budget sei nichts anderes, als dass das Elend verwaltet werde.

Das möchte ich so nicht im Raum stehen lassen! Denn: Tatsache ist, dass Österreich die niedrigste Arbeitslosenrate innerhalb der EU hat. Tatsache ist auch, dass die Beschäftigungszahlen in Österreich steigen. Und Tatsache ist auch – und das können Sie in den Tageszeitungen von heute nachlesen, wo es heißt, dass im Weihnachts­geschäft der Handel von einem großen Plus spricht, dass der Konsum steigt –, dass das Vertrauen der Menschen in diese Regierung gegeben ist. Aber das muss man auch sehen, und darf nicht alles verteufeln. (Ruf bei der FPÖ: Eine Schuld ist ..., der sagt, kaufen wir’s!)

Weil der Kollege Westenthaler gesagt hat, 2,3 Milliarden € werden einfach jedes Jahr nach Brüssel geschickt, weil wir Nettozahler sind, möchte ich dem Kollegen Westen­thaler einmal sagen, dass es, als wir der EU beigetreten sind, so war, dass wir gesagt haben, jene Länder, die eine schwächere Wirtschaftsleistung haben, sind unser Wirt­schaftsmarkt, da erwarten wir etwas, und wir helfen alle zusammen, dass die dort in die Höhe kommen, damit wir davon auch profitieren können (Ruf bei der FPÖ: Was ist mit den Haftungen?), damit unsere Unternehmen Geschäfte machen können und damit Arbeitsplätze gesichert werden können. – Herr Kollege, seien Sie doch nicht so blauäugig, schauen Sei nicht nur in eine Richtung! (Beifall bei der SPÖ.)

Weil es dann hieß, das Budget sei ein Dokument des Scheiterns, sage ich Ihnen nur, was unisono beim Budgethearing von den Experten gesagt wurde. Nämlich: Das Budget ist hinsichtlich des Zieles und der Länge des Weges gut definiert, es ist konjunkturell der Lage angepasst, Wachstums- und Staatsausgaben sind unter dem BIP-Wachstum und Ausgabenkürzungen einigermaßen okay. – Hören Sie hin, Herr Kollege! Das sagten die Experten von allen Fraktionen.

Zu den Strukturreformen hieß es: Österreich nimmt den Weg zum modernen Dienst­leistungsstaat, und zwar durch Umschichtung von Geld in Sachleistungen, hin zu Ganztagsschulen, Kindergärten et cetera.

Und zur Kollegin Glawischnig: Die Experten, nicht die Frau Hagenhofer, haben das gesagt! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.19


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Gartelgruber. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 149

14.19.39

Abgeordnete Carmen Gartelgruber (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, über das Budget haben wir heute schon sehr viel gesprochen, und Weihnachten steht vor der Tür, und es gibt sehr viel Zeit des Frohsinns und Feierns, aber nicht für jene Menschen, die von diesem Budget betroffen sind. In erster Linie sind das die Familien und auch ganz besonders die vielen Österreicher, die Pflegschaftssachen benötigen.

Unter all diesen antisozialistischen Abscheulichkeiten, die diese Regierung zu verant­worten hat, möchte ich eine herausgreifen, die mich besonders bedrückt, und zwar sind das die Gebühren für Sachwalterschaften.

Seit eineinhalb Jahren wird da ganz unverfroren in die Tasche von Leuten gegriffen, die nicht gerade auf der Butterseite des Lebens sind: den Pflegebefohlenen. Bereits im Frühjahr dieses Jahres haben wir dazu im Justizausschuss einen Antrag eingebracht, der damals vom Herrn Kollegen Ikrath vertagt wurde. Er hatte gemeint, er würde das im Budget berücksichtigen – das hat leider nicht funktioniert, das ist nicht passiert! – Da zeigt sich wieder einmal, wie es sich mit der Handschlagqualität der ÖVP verhält! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich möchte Ihnen aber hier noch einmal die Möglichkeit geben, dieses Gesetz zu reparieren, das wir im Zuge des Familienrechts-Änderungsgesetzes letztes Jahr im Juni eingeführt haben, und bringe hierzu folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gebühren für Entscheidungen über die Genehmigung von Rechtshandlungen Pflegebefohlener (§ 132 Außerstreitgesetz) und über die Bestätigung der Pflegschaftsrechnung (§ 137 Außerstreitgesetz)

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, schnellstmöglich eine Novelle zum Gerichtsgebührengesetz, welche die Streichung der lit. c in der Tarifpost 7 beinhaltet, vorzulegen.“

*****

Meine sehr geehrten Damen und Herren von SPÖ und ÖVP, so haben Sie jetzt die Möglichkeit, noch knapp vor Weihnachten ein Zeichen der Menschlichkeit zu setzen. Und Sie haben die Möglichkeit, zu beweisen, dass die Pflegebefohlenen Ihnen nicht egal sind. Und Sie haben die Möglichkeit, wieder eine himmelschreiende Ungerechtig­keit gutzumachen.

116 € kostet die Entscheidung über die Genehmigung von Rechtshandlungen Pflege­befohlener, mindestens 74 € die Entscheidung über die Bestätigung von Pflegschafts­rechnungen. Manchen von Ihnen mag das jetzt vielleicht nicht als viel Geld vorkommen, aber ich kann Ihnen versichern: Für die Betroffenen ist das sehr wohl sehr viel Geld – Geld, das der Staat meiner Ansicht nach den Betroffenen auf unredliche Art und Weise aus den Taschen zieht.

Wenn SPÖ und ÖVP es gewollt hätten, wären diese ungerechten Gebühren schon längst wieder abgeschafft. Da ich aber weiterhin hoffe, dass auch die beiden Regie­rungsparteien hier ein soziales Gewissen haben, fordere ich Sie auf, meinem Antrag


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 150

zuzustimmen. Es ist höchste Zeit, diese schäbige Ungerechtigkeit abzuschaffen. (Bei­fall bei der FPÖ.)

Ich bringe folgenden weiteren Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung taug­licher Übergangsregelungen im Zusammenhang mit der Erhöhung der Grundbuchs­eintragungsgebühr

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass es schnellstmöglich zu einer tauglicheren Übergangsregelung im Zusammenhang mit der Erhöhung der Grundbuchseintragungsgebühr kommt, um die Haftungsgefahr für Treu­händer zu vermeiden.“

*****

In der Regierungsvorlage 981 der Beilagen, dem Budgetbegleitgesetz 2011, ist unter anderem im Gerichtsgebührengesetz eine Anhebung der Grundbuchseintragungs­gebühr von 1 Prozent auf 1,1 Prozent vorgesehen, und das, obwohl durch die Wert­steigerung bei den Liegenschaften die staatlichen Einnahmen ohnehin ständig steigen würden. Ich bitte Sie daher auch da, diesen Antrag zu unterstützen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.24


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Die beiden soeben eingebrachten Entschließungs­anträge sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gartelgruber und weiterer Abgeordneter betreffend Gebühren für Entscheidungen über die Genehmigung von Rechtshandlungen Pflegebefohlener (§ 132 AußStrG) und über die Bestätigung der Pflegschaftsrechnung (§ 137 AußStrG),

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 1, Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (981 d.B.): Budgetbegleitgesetz 2011 (1026 d.B.), in der 90. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 20. Dezember 2010.

Bis zum Juli 2009 war es selbstverständlich, dass die Gerichte der Republik Österreich Rechtsakte zum Schutz von Pflegebefohlenen nach dem Außerstreitgesetz im Rahmen ihrer Amtstätigkeit ohne Gebühren erledigten.

Im Zuge des Beschlusses des Familienrechts-Änderungsgesetzes 2009 – FamRÄG 2009 – wurde in Abänderung des ursprünglichen Antrages der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen eine Änderung des Gerichtsgebührengesetz, BGBl. Nr. 501/1984, vorgenommen: Es wurde in Tarifpost 7 eine lit. c eingefügt. Dadurch entstehen für die Betroffenen nunmehr bei Ent­scheidungen über die Genehmigung von Rechtshandlungen Pflegebefohlener (§ 132 AußStrG) Kosten in Höhe von 116,- Euro sowie bei Entscheidungen über die Bestätigung der Pflegschaftsrechnung (§ 137 AußStrG) Kosten in der Höhe eines


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Viertels der Entschädigung, die der Person zuerkannt wird, der die Vermögens­ver­waltung obliegt, mindestens jedoch 74.- Euro.

Diese neuen Gebühren treffen eine der schwächsten und ohnehin benachteiligten Bevölkerungsgruppen. Trotz angespannter Lage des Bundeshaushalts wirkt es klein­lich und schäbig, von jenen, die ohnehin nicht auf die „Butterseite" des Lebens gefallen sind nunmehr auch Gebühren für notwendige gerichtliche Akte zu verlangen.

Ein entsprechender Initiativantrag wurde im Justizausschuss am 13.04.2010 vertagt. Der Parlamentskorrespondenz Nr. 249 vom 13.04.2010 ist zu entnehmen: „Abge­ordneter Peter Michael Ikrath (V) begründete die Vertagung mit dem Argument, die von den Freiheitlichen aufgezeigte Problematik sollte gemeinsam mit dem kommenden Budget behandelt werden.“ Leider wurde dem nicht nachgekommen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, schnellstmöglich eine Novelle zum Gerichtsgebührengesetz, welche die Streichung der lit. c in der Tarifpost 7 beinhaltet, vorzulegen.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Stefan und weiterer Abgeordneter betreffend Einführung tauglicher Übergangsregelungen im Zusammenhang mit der Erhöhung der Grund­buchs­eintragungsgebühr,

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 1, Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (981 d.B.): Budgetbegleitgesetz 2011 (1026 d.B.),  in der 90. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 20. Dezember 2010.

In der Regierungsvorlage 981 d.B., dem Budgetbegleitgesetz 2011, ist unter anderem im Gerichtsgebührengesetz eine Anhebung der Grundbuchseintragungsgebühr von 1 Prozent auf 1,1 Prozent vorgesehen, und das, obwohl durch die Wertsteigerung bei den Liegenschaften die staatlichen Einnahmen ohnehin ständig steigen würden.

Dem Fehlen von praxistauglichen Übergangregelungen wird mittels Abänderungs­antrag zu Art. 23 (Änderung des Gerichtsgebührengesetzes) teilweise doch noch Rechnung getragen: „Die Tarifpost 9 lit. b Z 1 und 3 in der Fassung des genannten Bundesgesetzes ist auf Fälle der Selbstberechnung anzuwenden, in denen diese nach dem 31. Dezember 2010 erfolgt oder in denen der Antrag auf Einverleibung des Eigentumsrechts nach dem 31. März 2011 bei Gericht einlangt.“

Es besteht aber nach wie vor das Problem, dass der Treuhänder das Risiko der Gebührenerhöhung tragen muss, wenn die Selbstberechnung durch den Treuhänder vorgenommen wurde, die Verbücherung jedoch noch nicht durchgeführt werden kann, weil zum Beispiel Urkunden noch fehlen. Solche Verzögerungen können bei  größeren Projekten durchaus mehrere Monate dauern. Da der Treuhänder den Ter-min der Einreichung unter Umständen nicht beeinflussen kann, wäre es sinnvoller auf den Zeitpunkt des Zustandekommens des Kaufvertrages abzustellen. Dies würde Härtefälle vermeiden und verhindern, dass der Gesetzgeber Treuhändern das Risiko der Gebührenerhöhung überwälzt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden Entschließungsantrag:


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Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass es schnellstmöglich zu einer tauglicheren Übergangsregelung im Zusammenhang mit der Erhöhung der Grundbuchseintragungsgebühr kommt, um die Haftungsgefahr für Treuhänder zu vermeiden.“

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Singer. 4 Minu­ten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.24.15

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren auf der Galerie! Das vorliegende Budget mit den Budgetbegleitgesetzen ist in einigen Bereichen schmerzhaft, das ist ja überhaupt keine Frage. In den letzten Wochen kamen viele Rückmeldungen aus der Bevölkerung. In Gesprächen berichteten viele über die Auswirkungen für sie persönlich und für die Organisationen, für die sie tätig sind.

Sehr geehrte Damen und Herren! Warum stehen wir vor der Aufgabe der Budget­sanierung? – Wir haben in diesem Haus Konjunkturpakete beschlossen, um gut durch die Wirtschaftskrise zu kommen. Dieses Ziel haben wir bis heute erreicht. Ich erinnere nur an die Arbeitslosigkeit: Wir können stolz darauf sein, mit den Niederlanden die niedrigste Arbeitslosenquote Europas zu haben. Wir können aber auch stolz darauf sein, dass durch die Maßnahmen dieses Hauses und durch die Maßnahmen in den Betrieben viele Menschen im Arbeitsprozess gehalten werden konnten – Gott sei Dank für jeden Betroffenen gut, aber auch für die Betriebe, die rasch wieder in der Lage waren, auf den anlaufenden Aufschwung zu reagieren.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir waren uns damals einig darüber, dass die für diese Maßnahmen gemachten Schulden auch wieder zurückgezahlt werden müssen. Wir waren uns aber auch einig darüber, dass Kürzungen auch schmerzhafte Auswirkungen haben werden. Jetzt stehen wir vor diesen Auswirkungen und diskutie­ren die Konsequenzen.

Bei der Beurteilung dieser Konsequenzen muss man sich natürlich auch die Relationen anschauen. In ganz Europa sind Sparpakete notwendig, im Vergleich dazu sind wir in Österreich wesentlich besser gestellt. Unsere Kürzungsquoten liegen weit hinter jenen der meisten Ländern Europas. In Österreich sind für 2011 positive Gehaltsabschlüsse möglich gewesen wie in kaum einem anderen Land. In vielen Ländern gab es keine Erhöhungen, einige mussten auch Kürzungen vornehmen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Veränderungen bei der Familienförderung sind natürlich sehr schmerzhaft. Es muss aber auch gesagt werden, dass die Förderquote noch immer über jener des Jahres 2008 liegt. Und wie „Die Presse“ sinngemäß schreibt: Österreich trotz Kürzungen im europäischen Spitzenfeld.

Sehr geehrte Damen und Herren! Als Familienvater muss ich klar festhalten: Ja, Kürzungen schmerzen; viel schmerzhafter sind jedoch die Schulden an die Zukunft, denn sie verbauen unseren Kindern ihre Zukunft (Abg. Kickl: Haftung!), ihre Chance, weiterhin in einem Land mit hohem sozialen Standard zu leben. (Abg. Kickl: Die Haftung, zum Beispiel!) – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.27



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 153

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Öllinger. 5 Minuten freiwillige Redezeit sind eingestellt. – Bitte.

 


14.27.26

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die zeitlichen Umständen zwingen mich dazu, mit den Abänderungsanträgen zu beginnen, bevor ich inhaltlich etwas sage.

Ich bringe zunächst folgenden Antrag, der die Verschlechterungen beim Pflegegeld

betrifft, ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Öllinger, Mag. Kogler, Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 100

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Regierungsvorlage betreffend das Budgetbegleitgesetz 2011 in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 d.B.) wird wie folgt geändert:

Artikel 100 entfällt.“

*****

Ich bringe weiters einen Antrag ein, der die Verschlechterungen bei der Behinderten­gleichstellung betrifft.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Mag. Kogler, Mag. Jarmer, Brosz, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Artikel 105

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Regierungsvorlage betreffend das Budgetbegleitgesetz 2011 in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 d.B.) wird wie folgt geändert:

Artikel 105 entfällt.“

*****

Ich bringe des Weiteren einen Antrag ein betreffend die Verschlechterungen im Bereich der AUVA-Unfallversicherungsanstalt.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Mag. Kogler, Öllinger, Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 112

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 154

„Die Regierungsvorlage betreffend das Budgetbegleitgesetz 2011 in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 d.B.) wird wie folgt geändert:

Artikel 112 entfällt.“

*****

Ich bringe ferner einen Antrag ein betreffend Veränderungen und Verschlechterungen im Bereich Gesundheit.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Mag.  Kogler, Öllinger, Brosz, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Artikel 114

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Regierungsvorlage betreffend das Budgetbegleitgesetz 2011 in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 d.B.) wird wie folgt geändert:

Artikel 114 entfällt.“

*****

Ich bringe weiters zur Kenntnis den

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Öllinger, Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 115

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Regierungsvorlage betreffend das Budgetbegleitgesetz 2011 in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. Artikel 115 Z 39, 48 und 52 entfallen.

2. In Artikel 115 Z 74 entfallen im § 658 Abs. 2 Z 1 die Worte ‚254 Abs. 2, 271 Abs. 2, 279 Abs. 2‘.“

*****

Das betrifft eine Verschlechterung im Pensionsrecht, auf die ich gleich ganz kurz eingehen werde.

Zunächst aber noch zu dem Antrag, den die Freiheitlichen heute vorgestellt haben, womit sie eine Änderung bei den Politikerpensionen vorschlagen.

Ich wäre sehr einverstanden damit, aber manchmal ist gut gemeint das Gegenteil von gut. Hier handelt es sich leider um einen solchen Antrag. Ich muss Ihnen ganz nüchtern und ohne Polemik sagen: Der Antrag würde bedeuten, dass all jene, die jetzt über 20 oder 30 Jahre im alten System drinnen sind und ihre vollen Ansprüche haben, ab sofort nichts mehr für ihre Pensionen zahlen müssten. Es würden alle Beiträge, die


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 155

sie eingezahlt haben, wertgesichert herausgenommen und in eine Pensionskasse umverlagert werden. Das ist eigentlich ein Vorteil, den ich ihnen nicht vergönnen möchte. Diejenigen, die im alten Pensionssystem drinnen sind ... (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Hören Sie mir gut zu! Sie verstehen offensichtlich ohnehin nicht, worum es geht. Hören Sie mir gut zu! – Denjenigen, die im alten Pensionssystem drinnen sind (Abg. Themessl: ... nicht verstehen! Das ist eine Frechheit!), denen soll man nicht die Beitragsleis­tungen ersparen. Die sollen Beiträge zahlen, aber ihre Leistungen sollen gekürzt werden. Das ist ein bedeutender Unterschied! (Beifall bei den Grünen.)

Ihre Leistungen, ihre Pensionen, die teilweise in einer unverschämten Höhe sind – keine Frage! – sollen gekürzt werden, und zwar durch Pensionssicherungsbeiträge. So geht das, so funktioniert das, so sollte man das machen! So haben wir auch in der Vergangenheit schon Anträge eingebracht. Aber glauben Sie mir: Der von Ihnen vorgeschlagene Beitrag würde von heuer aufs nächste Jahr eine immense Belastung aus diesem Titel heraus für das Bundesbudget bedeuten und wäre sicher keine Bestrafung derjenigen, sondern ein kleiner Vorteil, den sie nicht auch noch lukrieren sollten.

Jetzt aber zu den Punkten, die mich interessieren.

Punkt eins: Die Abänderungsanträge beziehen sich auf ein Budgetbegleitgesetz, das in etwa 160 Gesetzesbestimmungen ändert, Gesetze ändert, ohne dass diese Geset­zesänderungen jemals auch nur einigermaßen ausreichend diskutiert worden wären. Kollege Gaßner weiß das, wir haben das in vergangenen Jahren manchmal auch schon gemeinsam kritisiert. Nur: Dieser Mechanismus, den es heuer gegeben hat, mit ganz kurzen Fragen im Budgetausschuss 160 Gesetze abzuändern, das ist wirklich eine parlamentarische Katastrophe! Seien Sie froh, dass Kollege Kogler die Ehre der parlamentarischen Rede auch inhaltlich dadurch gerettet hat, dass er zwölf Stunden darüber gesprochen hat.

Allerletzter Punkt: Wie Sie das ändern, das sieht man an einer Bestimmung, die für sich genommen niemandem auffällt. Bisher gab es im ASVG eine Möglichkeit für Frauen, die folgende Voraussetzung erfüllen mussten, um mit 55 Jahren in Pension gehen zu dürfen: Vier Kinder haben und Witwen mussten sie sein, dann konnten sie mit 55 Jahren in Pension gehen. Das ist eine Bestimmung, über die man natürlich diskutieren kann, und sie gehört auch geändert. Nur: Wie ändern Sie sie? – Sie lassen diese Bestimmung entfallen!

Hier gibt es schon ein konkretes Beispiel einer Frau, die diese Pension beantragt hat. Sie kann jetzt nicht mit 55, sondern erst mit 60 Jahren in Pension gehen. Diese Frau hat fast 40 Jahre gearbeitet – fast 40 Jahre! –, vier Kinder großgezogen, und sie will mit 55 so, wie man es ihr erklärt hat, in Pension gehen. Aber jetzt gibt es eine Ge­setzesänderung, über die nicht einmal ansatzweise diskutiert wurde, nämlich für diese kleine Gruppe von 20, 30 Frauen pro Jahr, denen ihr sagt beziehungsweise die Pensionsversicherung gegen Jahresende sagt (Präsident Dr. Graf gibt das Glockenzeichen): Tut mir leid, die Bestimmungen, die vor zwei Monaten noch gegolten haben, gelten nicht mehr – fünf Jahre später für Sie! (Beifall bei den Grünen.)

14.33


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Die soeben eingebrachten Abänderungsanträge, fünf an der Zahl, sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.

Diese fünf Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 156

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Öllinger, Kogler, Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 100

zum Bericht des Budgetausschusses betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Rechnungshofgesetz 1948, das Parteiengesetz, das Publizistikförderungsgesetz 1984, das KommAustria-Gesetz, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Zustellgesetz, das E-Government-Gesetz, das Bundesstatistikgesetz 2000, das Konsulargebührengesetz 1992, das Aktiengesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Außerstreitgesetz, das Baurechtsgesetz, das Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz, die Exekutionsordnung, das Firmen­buchgesetz, das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Gebührenanspruchsgesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das GmbH-Gesetz, die Insolvenzordnung, die Jurisdiktionsnorm, die Notariatsordnung, das Privatstiftungs­gesetz, die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, das Rechts­pflegergesetz, das Gesetz über das Statut der Europäischen Gesellschaft, das Straf­rechtliche Entschädigungsgesetz 2005, das Unternehmensgesetzbuch, das Urkun­denhinterlegungsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 2002, die Zivilprozessord­nung, das Strafgesetzbuch, das Suchtmittelgesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz, das Strafvollzugsgesetz, das Strafregistergesetz, das Gerichts­or­gani­sationsgesetz, das Rechtspraktikantengesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Garantiegesetz 1977, das Unternehmensserviceportalgesetz, das Finanz­proku­raturgesetz, das Erdölbevorratungs-Förderungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgrün­dungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Bewertungsgesetz 1955, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Kapitalverkehr­steu­ergesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Feuerschutzsteuergesetz 1952, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz, das Bun­desgesetz vom 16. Dezember 1948 betreffend die Gewährung von Gebührenbefrei­ungen für Anleihen von Gebietskörperschaften, das Energieabgabenvergütungsgesetz, das Investmentfondsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Normver­brauchsabgabegesetz 1991, das Kommunalsteuergesetz 1993, die Bundesabgaben­ordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, die Abgabenexekutions­ordnung, das Glücksspielgesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Tabakmonopol­gesetz 1996, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das Zivildienstgesetzes 1986, das Vereinsgesetzes 2002, das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz, das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeres­gebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Wettbewerbsgesetz, das Mineralrohstoffgesetz, das KMU-Förderungsgesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Bundespflegegeldgesetz, das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, das Bundes­bahn­gesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, Bundessozialamtsgesetz, das Hausbesor­gergesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Sonderunterstützungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken – und Unfallversicherungsgesetz, das Bundesgesetz über einen Kassenstrukturfonds für die Gebietskrankenkassen, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwalt­schafts­dienstgesetz, die Reisegebührenvorschrift, das Pensionsgesetz 1965, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forst­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 157

wirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienst­rechtsgesetz, das Poststrukturgesetz, das Asylgerichtshofgesetz, das Bundestheater­pensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Familienlastenausgleichs­ge­setz 1967, das Universitätsgesetz 2002, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Bun­destheaterorganisationsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Ge­sundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Altlastensanierungsgesetz, das Emissionszertifikategesetz, das Vermarktungsnormengesetz, das Umweltförderungs­gesetz, das Bundesgesetz über das Bundesamt für Wasserwirtschaft und Änderung des Wasserbautenförderungsgesetzes, das Weingesetz 2009, das Patentamts­gebührengesetz, das Fernmeldegebührengesetz, das Fernsprechentgeltzuschuss­ge­setz, das Postmarktgesetz, das Straßentunnel-Sicherheitsgesetz, das Luftfahrtgesetz, das Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz, das Schifffahrtsgesetz und das Was­serstraßengesetz geändert sowie ein Verwahrungs- und Einziehungsgesetz, ein Bundesgesetz zur Rückführung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge der Konsumenten, ein Bundesgesetz betreffend die vergleichsweise Bereinigung des Vollzuges des Bundespflegegeldgesetzes für die Jahre 1993 bis 2009, ein Bundesgesetz, mit dem eine Stabilitätsabgabe von Kreditinstituten eingeführt wird (Stabilitätsabgabegesetz – StabAbgG), ein Bundesgesetz, mit dem eine Stabilitätsabgabe von Kreditinstituten eingeführt wird (Stabilitätsabgabegesetz – StabAbgG), ein Bundesgesetz, mit dem eine Flugabgabe eingeführt wird (Flugabgabegesetz – FlugAbgG), ein Luftfahrtsicher­heitsgesetz 2011, ein Bundesgesetz, mit der das Personal der Heeresforstverwaltung Allentsteig einem anderen Rechtsträger überlassen wird, ein Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz, ein Agrarkontrollgesetz und ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird, erlassen werden und das Stempelmarkengesetz aufgehoben wird (Budgetbegleitgesetz 2011) in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 dB)  wird wie folgt geändert:

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend das Budgetbegleitgesetz 2011 in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 d B) wird wie folgt geändert:

Artikel 100 entfällt.

Begründung

Die Verschlechterungen im Pflegebereich sollen zurückgenommen werden.

*****

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Kogler, Jarmer, Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 105

zum Bericht des Budgetausschusses betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ver­fassungsgerichtshofgesetz 1953, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Rechnungshofgesetz 1948, das Parteiengesetz, das Publizistikförderungsgesetz 1984, das KommAustria-Gesetz, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Zustellgesetz, das E-Government-Gesetz, das


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 158

Bundesstatistikgesetz 2000, das Konsulargebührengesetz 1992, das Aktiengesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Außerstreitgesetz, das Baurechtsgesetz, das Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz, die Exekutionsordnung, das Firmen­buch­gesetz, das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Gebührenanspruchsgesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das GmbH-Gesetz, die Insolvenzordnung, die Jurisdiktionsnorm, die Notariatsordnung, das Privatstiftungs­gesetz, die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, das Rechts­pflegergesetz, das Gesetz über das Statut der Europäischen Gesellschaft, das Straf­rechtliche Entschädigungsgesetz 2005, das Unternehmensgesetzbuch, das Urkun­denhinterlegungsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 2002, die Zivilprozessord­nung, das Strafgesetzbuch, das Suchtmittelgesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz, das Strafvollzugsgesetz, das Strafregistergesetz, das Gerichts­organisationsgesetz, das Rechtspraktikantengesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Garantiegesetz 1977, das Unternehmensserviceportalgesetz, das Finanzpro­kuraturgesetz, das Erdölbevorratungs-Förderungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Um­gründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Bewertungsgesetz 1955, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Kapitalver­kehr­steuergesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Feuerschutzsteuergesetz 1952, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz, das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1948 betreffend die Gewährung von Gebühren­befreiungen für Anleihen von Gebietskörperschaften, das Energieabgaben­vergütungs­gesetz, das Investmentfondsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Norm­verbrauchsabgabegesetz 1991, das Kommunalsteuergesetz 1993, die Bundes­abgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, die Abgaben­exe­kutionsordnung, das Glücksspielgesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Tabak­monopolgesetz 1996, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das Zivildienstgesetzes 1986, das Vereinsgesetzes 2002, das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz, das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Wett­bewerbs­gesetz, das Mineralrohstoffgesetz, das KMU-Förderungsgesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Bundespflegegeldgesetz, das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, das Bundesbahngesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehinderten­ge­setz, das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, Bundessozialamtsgesetz, das Hausbesorgergesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungs­gesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungs­gesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Sonderunterstützungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beam­ten-Kranken – und Unfallversicherungsgesetz, das Bundesgesetz über einen Kassen­strukturfonds für die Gebietskrankenkassen, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, die Reisegebührenvorschrift, das Pensionsgesetz 1965, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Poststrukturgesetz, das Asylgerichtshofgesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Familien­lastenausgleichsgesetz 1967, das Universitätsgesetz 2002, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Bundestheaterorganisationsgesetz, das Familienlastenaus­gleichs­gesetz 1967, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Altlastensanie­rungsgesetz, das Emissionszertifikategesetz, das Vermarktungsnormengesetz, das Umweltförderungsgesetz, das Bundesgesetz über das Bundesamt für Wasser­wirtschaft und Änderung des Wasserbautenförderungsgesetzes, das Weingesetz 2009,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 159

das Patentamtsgebührengesetz, das Fernmeldegebührengesetz, das Fernsprechent­geltzuschussgesetz, das Postmarktgesetz, das Straßentunnel-Sicherheitsgesetz, das Luftfahrtgesetz, das Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz, das Schifffahrtsgesetz und das Wasserstraßengesetz geändert sowie ein Verwahrungs- und Einziehungs­gesetz, ein Bundesgesetz zur Rückführung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge der Konsumenten, ein Bundesgesetz betreffend die vergleichsweise Bereinigung des Vollzuges des Bundespflegegeldgesetzes für die Jahre 1993 bis 2009, ein Bundes­gesetz, mit dem eine Stabilitätsabgabe von Kreditinstituten eingeführt wird (Stabilitäts­abgabegesetz – StabAbgG), ein Bundesgesetz, mit dem eine Stabilitätsabgabe von Kreditinstituten eingeführt wird (Stabilitätsabgabegesetz – StabAbgG), ein Bun­desgesetz, mit dem eine Flugabgabe eingeführt wird (Flugabgabegesetz – FlugAbgG), ein Luftfahrtsicherheitsgesetz 2011, ein Bundesgesetz, mit der das Personal der Heeresforstverwaltung Allentsteig einem anderen Rechtsträger überlassen wird, ein Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz, ein Agrarkontrollgesetz und ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird, erlassen werden und das Stempel­markengesetz aufgehoben wird (Budgetbegleitgesetz 2011) in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 d B)  wird wie folgt geändert:

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend das Budgetbegleitgesetz 2011 in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 d B) wird wie folgt geändert:

Artikel 105 entfällt.

Begründung

Menschen mit Behinderung weitere 4 Jahre beispielsweise vom Zugang zu Schulen, Gerichten und Polizeiwachstuben zu hindern,

verstößt klar gegen die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behin­derungen, die Österreich 2008 ratifiziert hat.

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Kogler, Öllinger, Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 112

zum Bericht des Budgetausschusses betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Rechnungshofgesetz 1948, das Parteiengesetz, das Publizistikförderungsgesetz 1984, das KommAustria-Gesetz, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Zustellgesetz, das E-Government-Gesetz, das Bundesstatistikgesetz 2000, das Konsulargebührengesetz 1992, das Aktiengesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Außerstreitgesetz, das Baurechtsgesetz, das Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz, die Exekutionsordnung, das Firmen­buchgesetz, das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Gebührenanspruchsgesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das GmbH-Gesetz, die Insolvenzordnung, die Jurisdiktionsnorm, die Notariatsordnung, das Privatstiftungs­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 160

gesetz, die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, das Rechts­pflegergesetz, das Gesetz über das Statut der Europäischen Gesellschaft, das Straf­rechtliche Entschädigungsgesetz 2005, das Unternehmensgesetzbuch, das Urkunden­hinterlegungsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 2002, die Zivilprozessordnung, das Strafgesetzbuch, das Suchtmittelgesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz, das Strafvollzugsgesetz, das Strafregistergesetz, das Gerichts­organisationsgesetz, das Rechtspraktikantengesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Garantiegesetz 1977, das Unternehmensserviceportalgesetz, das Finanzpro­kuratur­gesetz, das Erdölbevorratungs-Förderungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgrün­dungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Bewertungsgesetz 1955, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Kapitalverkehr­steuergesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Feuerschutzsteuergesetz 1952, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz, das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1948 betreffend die Gewährung von Gebühren­befreiungen für Anleihen von Gebietskörperschaften, das Energieabgaben­vergütungs­gesetz, das Investmentfondsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Kommunalsteuergesetz 1993, die Bundes­abgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, die Abgaben­exe­kutionsordnung, das Glücksspielgesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Tabak­monopolgesetz 1996, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das Zivildienstgesetzes 1986, das Vereinsgesetzes 2002, das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz, das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Wettbewerbs­gesetz, das Mineralrohstoffgesetz, das KMU-Förderungsgesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Bundespflegegeldgesetz, das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, das Bundesbahngesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehinderten­ge­setz, das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, Bundessozialamtsgesetz, das Haus­besorgergesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungs­gesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungs­gesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Sonderunterstützungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beam­ten-Kranken – und Unfallversicherungsgesetz, das Bundesgesetz über einen Kas­senstrukturfonds für die Gebietskrankenkassen, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, die Reisegebührenvorschrift, das Pensions­gesetz 1965, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechts­gesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Poststrukturgesetz, das Asylgerichts­hofgesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Universitätsgesetz 2002, das Bundes­museen-Gesetz 2002, das Bundestheaterorganisationsgesetz, das Familienlasten­aus­gleichsgesetz 1967, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Altlas­ten­sanierungsgesetz, das Emissionszertifikategesetz, das Vermarktungsnormen­ge­setz, das Umweltförderungsgesetz, das Bundesgesetz über das Bundesamt für Wasserwirtschaft und Änderung des Wasserbautenförderungsgesetzes, das Weingesetz 2009, das Patentamtsgebührengesetz, das Fernmeldegebührengesetz, das Fernsprechentgeltzuschussgesetz, das Postmarktgesetz, das Straßentunnel-Sicherheitsgesetz, das Luftfahrtgesetz, das Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz, das Schifffahrtsgesetz und das Wasserstraßengesetz geändert sowie ein Verwah­rungs- und Einziehungsgesetz, ein Bundesgesetz zur Rückführung der Kühlgeräte­entsorgungsbeiträge der Konsumenten, ein Bundesgesetz betreffend die vergleichs­


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weise Bereinigung des Vollzuges des Bundespflegegeldgesetzes für die Jahre 1993 bis 2009, ein Bundesgesetz, mit dem eine Stabilitätsabgabe von Kreditinstituten ein­geführt wird (Stabilitätsabgabegesetz – StabAbgG), ein Bundesgesetz, mit dem eine Stabilitätsabgabe von Kreditinstituten eingeführt wird (Stabilitätsabgabegesetz – StabAbgG), ein Bundesgesetz, mit dem eine Flugabgabe eingeführt wird (Flugabgabe­gesetz – FlugAbgG), ein Luftfahrtsicherheitsgesetz 2011, ein Bundesgesetz, mit der das Personal der Heeresforstverwaltung Allentsteig einem anderen Rechtsträger überlassen wird, ein Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz, ein Agrarkontrollgesetz und ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastungen durch die Bun­des­ministerin für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird, erlassen werden und das Stempelmarkengesetz aufgehoben wird (Budgetbegleitgesetz 2011) in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 d B) wird wie folgt geändert:

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend das Budgetbegleitgesetz 2011 in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 d B)  wird wie folgt geändert:

Artikel 112 entfällt.

Begründung

Mit der Verpflichtung, zinsenlose Darlehen zu geben, werden der AUVA sachfremde Verpflichtungen zu Lasten der Versicherten aufgebürdet. Die Mittel der Unfall­ver­sicherung dienen der Abdeckung von Unfallfolgen sowie Gesundheitsvorsorge, nicht jedoch der Senkung von Unternehmenskosten.

Die Maßnahme stellt einen unsachlichen Eingriff in die Selbstverwaltung dar.

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Kogler, Öllinger, Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 114

zum Bericht des Budgetausschusses betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Rechnungshofgesetz 1948, das Parteiengesetz, das Publizistikförderungsgesetz 1984, das KommAustria-Gesetz, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Zustellgesetz, das E-Government-Gesetz, das Bundesstatistikgesetz 2000, das Konsulargebührengesetz 1992, das Aktiengesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Außerstreitgesetz, das Baurechtsgesetz, das Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz, die Exekutionsordnung, das Firmen­buchgesetz, das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Gebührenanspruchsgesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das GmbH-Gesetz, die Insolvenzordnung, die Jurisdiktionsnorm, die Notariatsordnung, das Privatstiftungs­gesetz, die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, das Rechts­pflegergesetz, das Gesetz über das Statut der Europäischen Gesellschaft, das Straf­rechtliche Entschädigungsgesetz 2005, das Unternehmensgesetzbuch, das Urkunden­hinterlegungsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 2002, die Zivilprozessordnung, das Strafgesetzbuch, das Suchtmittelgesetz, die Strafprozessordnung 1975, das


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Jugendgerichtsgesetz, das Strafvollzugsgesetz, das Strafregistergesetz, das Gerichts­organisationsgesetz, das Rechtspraktikantengesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Garantiegesetz 1977, das Unternehmensserviceportalgesetz, das Finanzproku­raturgesetz, das Erdölbevorratungs-Förderungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgrün­dungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Bewertungsgesetz 1955, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Kapitalverkehr­steuergesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Feuerschutzsteuergesetz 1952, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz, das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1948 betreffend die Gewährung von Gebüh­renbefreiungen für Anleihen von Gebietskörperschaften, das Energieabgaben­vergü­tungs­gesetz, das Investmentfondsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Kommunalsteuergesetz 1993, die Bundes­abgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, die Abgaben­exe­kutionsordnung, das Glücksspielgesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Tabak­monopolgesetz 1996, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das Zivildienstgesetzes 1986, das Vereinsgesetzes 2002, das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz, das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Hee­res­gebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Wettbewerbsgesetz, das Mineralrohstoffgesetz, das KMU-Förderungsgesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Bundespflegegeldgesetz, das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, das Bundesbahngesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehindertenge­setz, das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, Bundessozialamtsgesetz, das Hausbesorgergesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungs­gesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungs­gesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Sonderunterstützungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beam­ten-Kranken – und Unfallversicherungsgesetz, das Bundesgesetz über einen Kas­senstrukturfonds für die Gebietskrankenkassen, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, die Reisegebührenvorschrift, das Pensions­gesetz 1965, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechts­gesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Poststrukturgesetz, das Asylgerichts­hofgesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Universitätsgesetz 2002, das Bundes­museen-Gesetz 2002, das Bundestheaterorganisationsgesetz, das Familienlasten­ausgleichsgesetz 1967, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Altlastensanierungsgesetz, das Emissionszertifikategesetz, das Vermarktungsnormen­gesetz, das Umweltförderungsgesetz, das Bundesgesetz über das Bundesamt für Was­serwirtschaft und Änderung des Wasserbautenförderungsgesetzes, das Wein­gesetz 2009, das Patentamtsgebührengesetz, das Fernmeldegebührengesetz, das Fernsprechentgeltzuschussgesetz, das Postmarktgesetz, das Straßentunnel-Sicher­heitsgesetz, das Luftfahrtgesetz, das Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz, das Schifffahrtsgesetz und das Wasserstraßengesetz geändert sowie ein Verwahrungs- und Einziehungsgesetz, ein Bundesgesetz zur Rückführung der Kühlgeräte­ent­sor­gungsbeiträge der Konsumenten, ein Bundesgesetz betreffend die vergleichsweise Bereinigung des Vollzuges des Bundespflegegeldgesetzes für die Jahre 1993 bis 2009, ein Bundesgesetz, mit dem eine Stabilitätsabgabe von Kreditinstituten eingeführt wird (Stabilitätsabgabegesetz – StabAbgG), ein Bundesgesetz, mit dem eine Sta­bilitätsabgabe von Kreditinstituten eingeführt wird (Stabilitätsabgabegesetz – StabAbgG), ein Bundesgesetz, mit dem eine Flugabgabe eingeführt wird (Flugabgabe­


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gesetz – FlugAbgG), ein Luftfahrtsicherheitsgesetz 2011, ein Bundesgesetz, mit der das Personal der Heeresforstverwaltung Allentsteig einem anderen Rechtsträger über­lassen wird, ein Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz, ein Agrarkontrollgesetz und ein Bun­des­gesetz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastungen durch die Bundes­ministerin für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird, erlassen werden und das Stempelmarkengesetz aufgehoben wird (Budgetbegleitgesetz 2011) in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 d B) wird wie folgt geändert:

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend das Budgetbegleitgesetz 2011 in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 d B)  wird wie folgt geändert:

Artikel 114 entfällt.

Begründung

Auch wenn das Gesetzesziel grundsätzlich positiv ist: Das Arbeits- und Gesund­heitsgesetz schafft vor allem einen Papiertiger, der die bewältigende Aufgabe nicht zu lösen im Stande sein kann.

Seit Jahren fordern die Grünen ein Präventionsgesetz im Gesundheitsbereich. Statt­dessen kommt die Bundesregierung mit einer Steuerungsgruppe und einem Beirat daher, die/der keine klaren Aufträge erhält und genaugenommen nur koordinieren soll. Der einzige mögliche Fortschritt – der Aufbau von Informations- und Beratungs­strukturen – birgt das Scheitern bereits in sich: Kompetenzaufbau, Kompetenz­siche­rung, arbeitsrechtliche Absicherung der Beschäftigten usw. werden bewusst aus­geblendet.

Die Finanzierungsregelungen wiederum sind derart gestaltet, dass ein zentrales Problem der gegenwärtigen Rechtslage ad infinitum fortgeschrieben wird: Das größte Interesse der beteiligten Institutionen ist darin gelegen, für das jeweils betroffene Individuum NICHT zuständig zu sein, weil die Institution sonst mit Kosten konfrontiert ist.

Auch wenn ein Präventionsgesetz dringend nötig ist, ist dieses Gesetz abzulehnen: Es ersetzt Handlung durch Scheinstruktur. Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes wird von realen Problemsituationen abgelenkt.

*****

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Öllinger, Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 115

zum Bericht des Budgetausschusses betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Rechnungshofgesetz 1948, das Parteiengesetz, das Publizistikförderungsgesetz 1984, das KommAustria-Gesetz, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Ver­waltungsstrafgesetz 1991, das Zustellgesetz, das E-Government-Gesetz, das Bundesstatistikgesetz 2000, das Konsulargebührengesetz 1992, das Aktiengesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Außerstreitgesetz, das Baurechtsgesetz, das


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Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz, die Exekutionsordnung, das Firmen­buch­gesetz, das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Gebührenanspruchsgesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das GmbH-Gesetz, die Insolvenzordnung, die Jurisdiktionsnorm, die Notariatsordnung, das Privatstiftungs­gesetz, die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, das Rechts­pflegergesetz, das Gesetz über das Statut der Europäischen Gesellschaft, das Straf­rechtliche Entschädigungsgesetz 2005, das Unternehmensgesetzbuch, das Urkunden­hinterlegungsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 2002, die Zivilprozessordnung, das Strafgesetzbuch, das Suchtmittelgesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Jugend­gerichtsgesetz, das Strafvollzugsgesetz, das Strafregistergesetz, das Gerichts­organisationsgesetz, das Rechtspraktikantengesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Garantiegesetz 1977, das Unternehmensserviceportalgesetz, das Finanz­pro­kuraturgesetz, das Erdölbevorratungs-Förderungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Bewertungsgesetz 1955, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Kapital­verkehrsteuergesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Feuerschutzsteuer­gesetz 1952, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Wohnhaus-Wiederauf­bau­gesetz, das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1948 betreffend die Gewährung von Gebührenbefreiungen für Anleihen von Gebietskörperschaften, das Energie­abgaben­vergütungsgesetz, das Investmentfondsgesetz, das Immobilien-Investment­fonds­gesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Kommunalsteuergesetz 1993, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, die Abgabenexekutionsordnung, das Glücksspielgesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Finanzausgleichs­gesetz 2008, das Zivildienstgesetzes 1986, das Vereinsgesetzes 2002, das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz, das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Wettbe­werbsgesetz, das Mineralrohstoffgesetz, das KMU-Förderungsgesetz, die Gewerbe­ord­nung 1994, das Bundespflegegeldgesetz, das Kriegsgefangenenent­schädigungs­gesetz, das Bundesbahngesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehin­dertengesetz, das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, Bundessozialamtsge­setz, das Hausbesorgergesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeitslosen­versicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Sonderunterstüt­zungs­gesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialver­sicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensions­gesetz, das Beamten-Kranken – und Unfallversicherungsgesetz, das Bundesgesetz über einen Kassenstrukturfonds für die Gebietskrankenkassen, das Beamten-Dienst­rechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, die Reisegebührenvorschrift, das Pensionsgesetz 1965, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Landeslehrer-Dienst­rechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechts­gesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Poststrukturgesetz, das Asylgerichtshofgesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensions­gesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Universitätsgesetz 2002, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Bundestheaterorganisationsgesetz, das Familien­lasten­ausgleichsgesetz 1967, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Altlastensanierungsgesetz, das Emissionszertifikategesetz, das Vermarktungsnormen­gesetz, das Umweltförderungsgesetz, das Bundesgesetz über das Bundesamt für Was­serwirtschaft und Änderung des Wasserbautenförderungsgesetzes, das Wein­gesetz 2009, das Patentamtsgebührengesetz, das Fernmeldegebührengesetz, das Fernsprechentgeltzuschussgesetz, das Postmarktgesetz, das Straßentunnel-Sicher­


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heits­gesetz, das Luftfahrtgesetz, das Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz, das Schifffahrtsgesetz und das Wasserstraßengesetz geändert sowie ein Verwahrungs- und Einziehungsgesetz, ein Bundesgesetz zur Rückführung der Kühlgeräteent­sorgungsbeiträge der Konsumenten, ein Bundesgesetz betreffend die vergleichsweise Bereinigung des Vollzuges des Bundespflegegeldgesetzes für die Jahre 1993 bis 2009, ein Bundesgesetz, mit dem eine Stabilitätsabgabe von Kreditinstituten eingeführt wird (Stabilitätsabgabegesetz – StabAbgG), ein Bundesgesetz, mit dem eine Sta­bilitäts­abgabe von Kreditinstituten eingeführt wird (Stabilitätsabgabegesetz – StabAbgG), ein Bundesgesetz, mit dem eine Flugabgabe eingeführt wird (Flugab­gabegesetz – FlugAbgG), ein Luftfahrtsicherheitsgesetz 2011, ein Bundesgesetz, mit der das Personal der Heeresforstverwaltung Allentsteig einem anderen Rechtsträger überlassen wird, ein Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz, ein Agrarkontrollgesetz und ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastungen durch die Bundes­ministerin für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird, erlassen werden und das Stempelmarkengesetz aufgehoben wird (Budgetbegleitgesetz 2011) in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 d B) wird wie folgt geändert:

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend das Budgetbegleitgesetz 2011 in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 d B) wird wie folgt geändert:

1. Artikel 115 Z 39, 48 und 52 entfallen.

2. In Artikel 115 Z 74 entfallen im § 658 Abs. 2 Z 1 die Worte „254 Abs. 2, 271 Abs. 2, 279 Abs. 2“.

Begründung

Die übergangslose Abschaffung der Möglichkeit, als Witwe mit 4 Kindern mit 55 in Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätspension zu gehen, schafft mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Situationen, die einer Prüfung vor dem VfGH nicht standhalten würden. Es ist daher eine Übergangsregelung zu schaffen.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.33.54

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich beginne wie Kollege Öllinger mit einem Abänderungsantrag, um nicht zeitlich in Verzug zu kommen.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Jakob Auer, Kolleginnen und Kollegen zum Geset­zesvorschlag eines Budgetbegleitgesetzes 2011 (981 der Beilagen) in der Fassung des Ausschussberichts 1026 der Beilagen.


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Diesen Antrag wolle der Nationalrat in zweiter Lesung beschließen.

*****

Es handelt sich hiebei im Wesentlichen um redaktionelle Änderungen mit ein paar inhaltlichen Änderungen. Eine inhaltliche Änderung betrifft die Verteilung des Geträn­ke­steuerausgleiches. Das ist mir gleich aufgefallen, weil es da um die Verteilung an die Gemeinden für das Jahr 2011 geht.

Dann gibt es noch eine interessante inhaltliche Änderung beim Agrarkontrollgesetz: Ziel des Gesetzes und die Aufgabenwahrnehmung. Ich hoffe, dass es ausreicht, dass dieses Gesetz hier auch hält, wenn es dann doch beschlossen ist.

Kollege Öllinger, du hast völlig recht: Diese Budgetbegleitgesetze haben es in sich, da man hier eben immer wieder versucht, einiges zu verstecken und noch unterzubringen. Das wurde gemeinsam kritisiert; heute kritisiert ihr es allein, ohne uns, mit Anmer­kungen dazu.

Aber eines hat mich schon etwas verwundert: Das waren diese doch relativ scharfen Angriffe gerade der Grünen auf die Abgeordneten der Regierungsparteien, so wie wenn wir hier nur mehr Hampelmänner wären, die einfach aufstehen, weil die Regie­rung es von uns verlangt, oder sitzen bleiben, weil sie es von uns verlangt. Das ist nicht so!

Ich kann für die SPÖ sprechen: Wir haben uns in sehr vielen Diskussionen und stundenlang darüber unterhalten. Es ist einfach nun einmal so, dass wir in einer Koalition sind, und jetzt liegt ein Budget vor, das man kritisieren kann. Aber es ist durchaus ein Budget, das die Stabilität in unserer Republik in Zukunft garantiert.

Ich frage mich schon, wenn Sie vom Parlamentarismus reden und dann hier Anträge sonder Zahl einbringen, die uns dann zu einer Laufsportübung veranlassen, indem wir sieben, acht Stunden oder noch länger namentlich abstimmen müssen: Ist das denn der Parlamentarismus, den die Grünen wirklich wollen? Ist das Parlamentarismus? (Abg. Öllinger: Das gehört dazu!)

Ich halte das nicht für sehr parlamentarisch, was Sie hier aufführen. Aber gut, die FPÖ hat auch schon gelernt. Sie haben heute auch schon ein Transparent hochgehalten, um Aktionismus zu starten.

Eine letzte Bemerkung muss ich noch zu meiner Kollegen Fürntrath-Moretti machen. Sie ist, glaube ich, jetzt nicht herinnen, aber sie hat heute behauptet, dass der Grund allen Übels eigentlich der Bundeskanzler Kreisky war. Unter ihm hat die Verschuldung begonnen (Zwischenruf des Abg. Hörl), eben mit der Aussage, dass ihn Arbeitslose mehr stören als einige Millionen mehr Budgetdefizit. (Abg. Hörl: Das hat er ja gesagt!)

Meine liebe Kollegin! Meine Damen und Herren, die Sie das auch glauben! Genau in jener Zeit hat es begonnen, mit Österreich aufwärtszugehen! Genau in jener Zeit wurden in jedem Bezirk – um nur ein Beispiel zu nennen – höhere Schulen gegründet. (Demonstrativer Beifall bei der SPÖ.) Genau in jener Zeit haben die Kinder nichts mehr für die Schulbücher bezahlt und haben eine Schulfreifahrt gehabt. Ich bin froh darüber, dass es diese Zeit damals gegeben hat! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

14.37


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Petzner.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 167

Vorweg teile ich noch mit, dass der soeben vorgetragene, in den groben Grundzügen dargestellte Antrag des Kollegen Gaßner und seiner Fraktion ausreichend unterstützt ist und gemäß § 53 Abs. 4 Geschäftsordnungsgesetz ob seines Umfanges bereits an die Abgeordneten verteilt wurde.

Der Abänderungsantrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Jan Krainer, Jakob Auer, Kolleginnen und Kollegen zum Geset­zesvorschlag eines Budgetbegleitgesetzes 2011 (981 d. B.) in der Fassung des Ausschussberichts 1026 der Beilagen

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der Gesetzesvorschlag wird wie folgt geändert:

1. Der Titel wird wie folgt geändert:

a) Das Wort „Zivildienstgesetzes“ wird durch das Wort „Zivildienstgesetz“ ersetzt.

b) Vor dem Wort „Bundessozialamtsgesetz“ wird das Wort „das“ eingefügt.

2. Der Ausdruck „BGBl. I Nr. yyy/2010“ wird

a) in Art. 1 (Änderung des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953), 2 (Änderung des Verwaltungsgerichtshofgesetzes 1985) und 3 (Änderung des Rechnungshofgesetzes 1948) jeweils im Einleitungssatz durch den Ausdruck „BGBl. I Nr. 98/2010“ ersetzt;

b) in Art. 58 (Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988), 60 (Änderung des Kör­perschaftsteuergesetzes 1988), 77 (Änderung der Bundesabgabenordnung) und 78 (Änderung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes 2010) jeweils im Einlei­tungs­satz durch den Ausdruck „BGBl. I Nr. 105/2010“ ersetzt.

3. Art. 3 (Änderung des Rechnungshofgesetzes 1948) wird weiters wie folgt geändert:

In den Z 1 (§ 9 Abs. 4) und 2 (§ 9 Abs. 4) wird das Wort „Abschlussrechungen“ jeweils durch das Wort „Abschlussrechnungen“ ersetzt.

4. Art. 7 (Änderung des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991) wird wie folgt geändert:

a) Die Z 1 (§ 42 Abs. 1) entfällt; die Z 2 und 3 erhalten die Bezeichnungen „1.“ und „2.“.

b) Der in der nunmehrigen Z 2 (§ 82) vorgesehene Abs. 18 lautet:

„(18) § 44a Abs. 3 in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2011, BGBl. I Nr. xxx/2010, tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft.“

5. In Art. 23 (Änderung des Gerichtsgebührengesetzes) Z 24 lit. b wird der Z 40 folgender Satz angefügt:

„Die Tarifpost 9 lit. b Z 1 und 3 in der Fassung des genannten Bundesgesetzes ist auf Fälle der Selbstberechnung anzuwenden, in denen diese nach dem 31. Dezember 2010 erfolgt oder in denen der Antrag auf Einverleibung des Eigentumsrechts nach dem 31. März 2011 bei Gericht einlangt.“

6 Art. 54 (Bundesgesetz betreffend die vergleichsweise Bereinigung des Vollzuges des Bundespflegegeldgesetzes für die Jahre 1993 bis 2009) wird wie folgt geändert:

In § 1 Abs. 2 Z 1 wird die Wendung „des Bundespflegegeldgesetzes, (BPGG), BGBl. I Nr. 147/2009,“ durch die Wendung „des Bundespflegegeldgesetzes (BPGG), BGBl. I Nr. 110/1993, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 147/2009,“ ersetzt.


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7. Vor dem Art. 56 entfallen die Gliederungsbezeichnung „4. Hauptstück“ und die Überschrift „Finanzen“.

8. Art. 57 (Flugabgabegesetz) wird wie folgt geändert:

§ 8 Abs. 3 lautet:

„(3) Als Fiskalvertreter können nur

1. Wirtschaftstreuhänder, Rechtsanwälte, Notare oder Unternehmer im Sinne des § 2 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes 1994 (UStG 1994), BGBl. 663/1994, jeweils mit Sitz oder Wohnsitz im Inland oder

2. internationale Verbände von Flugunternehmen, die mit einer inländischen Zweig­niederlassung im Firmenbuch eingetragen sind,

bestellt werden, wenn sie in der Lage sind, den abgabenrechtlichen Pflichten nachzukommen.“

9. Art. 58 (Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988) wird wie folgt geändert:

a) In Z 26a (§ 62 Z 10) wird das Wort „Alleinverdienverdienerabsetzbetrag“ durch das Wort „Alleinverdienerabsetzbetrag“ ersetzt.

b) In Z 36 wird

aa) in § 124b Z 184 folgender Satz angefügt:

„Davon abweichend ist § 30 in der Fassung vor dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. xxx/2010

– auf Anteile an Körperschaften und Anteilscheine an Kapitalanlagefonds im Sinne des Investmentfondsgesetzes und an Immobilienfonds im Sinne des Immobilien-Invest­mentfondsgesetzes, die vor dem 1. Jänner 2011 entgeltlich erworben worden sind, bis zum 31. Dezember 2011  sowie

– auf alle anderen Wirtschaftsgüter und Derivate im Sinne des § 27 Abs. 3 und 4, die vor dem 1. Oktober 2011 entgeltlich erworben worden sind, bis zum 30. September 2012

weiter anzuwenden.“;

bb) in § 124b Z 185 lit. a folgender Satz angefügt:

„Die Verordnung kann zudem vorsehen, dass für Gutschriften von Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs. 7 in der Fassung vor dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. xxx/2010 ein Abschlag von den tatsächlichen oder abgeleiteten Anschaffungskosten zu erfolgen hat.“

10. Art. 78 (Änderung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes 2010) wird wie folgt geändert:

Z 4 lautet:

„4. § 30 wird wie folgt geändert:

a) Dem durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 54/2010 angefügten Abs. 4 wird folgender Satz angefügt:

„Ungeachtet des § 4 kommen dem Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel auch die Zuständigkeiten der bisher zuständig gewesenen Abgaben­behörden erster Instanz im Berufungsverfahren zu.“

b) Der durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 105/2010 angefügte Abs. 4 erhält die Absatzbezeichnung „(5)“.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 169

c) Nach dem Abs. 5 wird folgender Abs. 6 angefügt:

„(6) § 18 Abs. 1 und § 19 Abs. 2 Z 7 bis 9, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2010, treten mit 1. Jänner 2011 in Kraft. Wurden Anträge auf Rückzahlungen im Sinne des § 18 Abs. 1 Z 2 und 3 vor dem 1. Jänner 2011 beim Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart eingebracht, obwohl dieses Finanzamt zu diesem Zeitpunkt für die diesbezügliche Erledigung nicht zuständig war, gelten diese Anträge als beim zuständigen Finanzamt eingebracht.““

11. Art. 84 (Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2008) wird wie folgt geändert:

Nach Z 3 werden folgende Z 4 und 5 angefügt:

„4. § 11 Abs. 2 Z 2 lautet:

„2. Die Anteile aus dem Getränkesteuerausgleich werden im Jahr 2011 wie folgt verteilt:

a) 90 % des Getränkesteuerausgleichs werden im Verhältnis der durchschnittlichen Jahreserträge an Getränke- und Speiseeissteuer in den Jahren 1993 bis 1997 verteilt; bei Gemeinden, in denen der Ertrag an Getränke- und Speiseeissteuer im Jahr 1998 oder im Jahr 1999 mehr als 50 % über dem durchschnittlichen Jahresertrag der Jahre 1993 bis 1997 gelegen ist, wird jedoch statt der durchschnittlichen Jahreserträge in den Jahren 1993 bis 1997 der jeweils höhere Wert der Jahre 1998 oder 1999 für die Berechnung der Anteile der Gemeinde herangezogen.

b) Für die Länder, in denen gemäß der Nächtigungsstatistik für das jeweils zweit­vorangegangene Jahr die Zahl der Nächtigungen je Einwohner über dem Bundes­durchschnitt liegt, gilt Folgendes: Jede Gemeinde erhält 0,10 Euro je Nächtigung gemäß dieser Nächtigungsstatistik, wobei jedoch für die ersten 1 000 Nächtigungen pro Jahr kein Anteil zusteht.

c) Die weiteren Anteile werden je zur Hälfte im Verhältnis der Volkszahl und des abgestuften Bevölkerungsschlüssels verteilt.

d) Außergewöhnlich hohe Mindereinnahmen von Gemeinden im Vergleich zu den Ertragsanteilen des Jahres 2010 werden wie folgt ausgeglichen:

da) Wenn der gemäß den lit. a bis c ermittelte Anteil einer Gemeinde weniger als 98 % des Getränkesteuerausgleichs für das Jahr 2010 beträgt, wird der Geträn­ke­steuerausgleich dieser Gemeinde auf diesen Mindestanteil aufgestockt.

db) Wenn trotz der Aufstockung gemäß sublit. da die gesamten Ertragsanteile einer Gemeinde unter denen für das Jahr 2010 liegen, wird der Getränkesteuerausgleich zusätzlich um die Differenz zwischen diesen beiden Werten aufgestockt.

dc) Die Aufstockung gemäß den sublit. da und db erfolgt zu Lasten der Anteile der Gemeinden, die über dem Getränkesteuerausgleich für das Jahr 2010 liegen, im Verhältnis des Überschreitens der Anteile des Jahres 2010. Wenn die Anteile dieser Gemeinden aus dem Getränkesteuerausgleich dadurch unter den Wert für das Jahr 2010 sinken würden, wird zunächst der Mindestanteil gemäß der sublit. db und dann erforderlichenfalls auch der Mindestanteil gemäß sublit. da soweit verringert, dass diese Auswirkung vermieden wird.“

5. Nach § 24 Abs. 1b werden folgende Abs. 1c und 1d eingefügt:

„(1c) § 11 Abs. 2 Z 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2010 tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft und tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2011 außer Kraft.

(1d) Für die Ermittlung der Ertragsanteile der Gemeinde Mils bei Imst für die Jahre 2008 bis 2010 gilt § 11 des Finanzausgleichsgesetzes 2008, BGBl. I Nr. 103/2007 in


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der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 17/2010, mit der Maßgabe, dass die Gemeinde für diese Jahre aus den Gemeinde-Bedarfszuweisungsmitteln zusätzliche Ertragsanteile in Höhe von 40 000 Euro jährlich erhält.““

12. Art. 115 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

a) Im Einleitungssatz wird der Ausdruck „BGBl. I Nr. 92/2010“ durch den Ausdruck „BGBl. I Nr. 102/2010“ ersetzt.

b) § 658 Abs. 1 Z 2 in der Fassung des Teils 1 Z 74 lautet:

„2. mit 1. Februar 2011 § 607 Abs. 12 in der Fassung des Art. 115 Teil 1 Z 71 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2010;“

13. Art. 116 (Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

a) Im Einleitungssatz wird der Ausdruck „BGBl. I Nr. 92/2010“ durch den Ausdruck „BGBl. I Nr. 102/2010“ ersetzt.

b) § 339 Abs. 1 Z 2 in der Fassung des Teils 1 Z 39 lautet:

„2. mit 1. Februar 2011 § 298 Abs. 12 in der Fassung des Art. 116 Teil 1 Z 36 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2010;“

14. Art. 117 (Änderung des Bauern Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

a) Im Einleitungssatz wird der Ausdruck „BGBl. I Nr. 64/2010“ durch den Ausdruck „BGBl. I Nr. 102/2010“ ersetzt.

b) § 329 Abs. 1 Z 2 in der Fassung des Teils 1 Z 38 lautet:

„2. mit 1. Februar 2011 § 287 Abs. 12 in der Fassung des Art. 117 Teil 1 Z 35 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2010;“

15. Art. 118 (Änderung des Allgemeinen Pensionsgesetzes) wird wie folgt geändert:

§ 23 Z 2 und 3 in der Fassung der Z 9 lautet:

„2. mit 1. Jänner 2012 § 6 Abs. 1 in der Fassung des Art. 118 Z 1 und § 6 Abs. 2 Z 1 in der Fassung des Art. 118 Z 3 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2010;

3. mit 1. Jänner 2016 § 6 Abs. 1 in der Fassung des Art. 118 Z 2 und § 6 Abs. 2 Z 1 in der Fassung des Art. 118 Z 4 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2010.“

16. Art. 119 (Änderung des Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

Im Einleitungssatz wird der Ausdruck „BGBl. I Nr. 64/2010“ durch den Ausdruck „BGBl. I Nr. 102/2010“ ersetzt.

17. Das Inhaltsverzeichnis vor Art. 121 entfällt.

18. Art. 124 (Änderung des Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetzes) wird wie folgt geändert:

a) Nach Z 6 (§ 24) wird folgende Z 6a (§ 33 Abs. 2) eingefügt:

„6a. § 33 Abs. 2 lautet:

„(2) Die Aufnahme in den Besetzungsvorschlag und die Reihung im Beset­zungs­vorschlag hat, ausgehend von den Kriterien des § 54 Abs. 1, nach Maßgabe der Eignung der einzelnen Bewerberinnen oder Bewerber für die ausgeschriebene Plan­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 171

stelle zu erfolgen. Sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, entscheidet bei gleicher Eignung

1. bei Ersternennungen die längere Rechtspraxis (§ 26 Abs. 1),

2. bei Folgeernennungen die längere Dienstzeit als Richterin oder Richter und Staats­anwältin oder Staatsanwalt; bei einem Besetzungsvorschlag für die Planstelle einer Senatspräsidentin oder eines Senatspräsidenten des Oberlandesgerichtes oder des Obersten Gerichtshofes ist zwischen Bewerberinnen und Bewerbern, die bereits auf Richterplanstellen bei dem betreffenden Gerichtshof ernannt sind, die Dienstzeit als Richterin oder Richter nur insoweit entscheidend, als sie bei dem betreffenden Gerichtshof zurückgelegt worden ist.““

b) In Z 35 (§ 207 Abs. 56) wird in Z 1 nach der Wendung „§ 24,“ die Wendung „§ 33 Abs. 2,“ eingefügt.

19. Art. 146 (Agrarkontrollgesetz) wird wir folgt geändert:

§ 1 samt Überschrift lautet:

„Ziel des Gesetzes und Aufgabenwahrnehmung

§ 1. Zur Sicherstellung einer effizienten Kontrolle unter Nutzung von Synergieeffekten sind zur Bündelung der Kontrolle die gemäß der Kraftstoffverordnung 1999 durch­zuführenden Kontrollaufgaben für den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft von der Agrarmarkt Austria (AMA) wahrzunehmen.“

Begründung:

Zur Änderung des Art. 23 (Änderung des Gerichtsgebührengesetzes):

Mit der Änderung soll für die Fälle der Selbstberechnung klargestellt werden, dass die Erhöhung der Eintragungsgebühr nur dann anzuwenden ist, wenn entweder eine Selbst­berechnung nach dem Inkrafttreten des Budgetbegleitgesetzes 2011 vorge­nommen wird oder aber der Antrag an das Grundbuchsgericht nach dem 31. März 2011 erfolgt. In jenen Fällen, in denen eine Selbstberechnung vor dem 1. Jänner 2011 erfolgt und zudem der Antrag auf Einverleibung des Eigentumsrechts zeitnah, nämlich spätestens am 31. März 2011 eingebracht wird, kommt der bisherige Gebührensatz von 1,0 % zur Anwendung.

Zur Änderung von Einleitungssätzen im 1. Hauptstück (Art. 1 bis 3) und 4. Hauptstück (Art. 58, 60, 77 und 78):

Der Platzhalter „yyy/2010“ in den Einleitungssätzen kann durch die BGBl.-Nummern der mittlerweile kundgemachten Bundesgesetze ersetzt werden.

Zur Änderung des Art. 7 (Änderung des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991):

Die Novellierung des § 42 Abs. 1 soll unterbleiben.

Zu den Änderungen des 4. Hauptstücks (Finanzen):

Zum vorgesehenen Art. 57 (§ 8 Abs. 3 FlugAbgG):

Verbände von Flugunternehmen sollen auch als Fiskalvertreter tätig werden können, wenn sie eine Zweigniederlassung in Österreich haben. Damit können sowohl für die Luftfahrzeughalter als auch für die Abgabenverwaltung Synergieeffekte erzielt werden.

Zum vorgesehenen Art. 58 (Z 36; § 124b Z 184 EStG 1988):


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 172

Für Wertpapiere und Derivate, die aufgrund ihrer Anschaffung vor dem 1. Jänner 2011 bzw. 1. Oktober 2011 noch nicht im Rahmen des neuen Kapitalertragsteuersystems erfasst werden, soll bei Veräußerung innerhalb aufrechter Spekulationsfrist die Besteu­erung sichergestellt werden. Dazu muss die Anwendung von § 30 EStG 1988 in der Fassung vor dem Budgetbegleitgesetz 2011 über den 30.9.2011 hinaus vorgesehen werden.

Zum vorgesehenen Art. 58 (Z 36; § 124b Z 185 EStG 1988):

Für Anteilscheine an Investmentfonds kann bei Erwerb bis 1. Oktober 2011 eine KESt-Gutschrift gewährt werden; eine Weiteranwendung des alten KESt-Systems über den 1. Oktober 2011 hinaus jedoch nicht vorgesehen. Um Gestaltungen in diesem Bereich zu verhindern, soll vorgesehen werden, dass die Verordnung zur Bestimmung der steuerlichen Anschaffungskosten auch einen Abschlag für gewährte KESt-Gutschriften enthalten kann; damit kann ein gezieltes Ausnutzen des auslaufenden KESt-Gut­schriftensystems vermieden werden.

Zum vorgesehenen Art. 78 (Z 4; § 30 Abs. 4 bis 6 AVOG 2010):

Die Änderung dient der Bereinigung eines in der letzten Novelle unterlaufenen Redaktionsversehens (durch Umnummerierung des letzten Absatzes) und der ent­sprechenden Anpassung des Gesetzesvorschlages des Ausschusses.

Zum vorgesehenen Art. 84 Z 4 (§ 11 Abs. 2 Z 2 FAG 2008):

Zum Getränkesteuerausgleich:

Mit Erkenntnis vom 11. März 2010, G 276/09, hat der Verfassungsgerichtshof § 11 Abs. 2 Z 2 des Finanzausgleichsgesetzes 2008 (FAG 2008) als verfassungswidrig aufgehoben. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2010 in Kraft.

Während die Bestimmungen über die Bildung der Ländertöpfe unberührt blieben, wurde die Verteilung des Getränkesteuerausgleichs auf die einzelnen Gemeinden innerhalb der Länder, die sich im Wesentlichen nach dem seinerzeitigen Aufkommen an Getränkesteuer in den Jahren 1993 bis 1997 richtete, aufgehoben. Begründet wurde dies vom VfGH damit, dass eine finanzausgleichsrechtliche Regelung, die die Verteilung der Ertragsanteile auf die Gemeinden nach Aufhebung der Getränkesteuer in einer Weise vornimmt, die auf das Aufkommen dieser Steuer in den letzten Jahren vor ihrer Aufhebung abstellt, zwar als Übergangsregelung, nicht aber als Dauerlösung zu rechtfertigen ist. Die notwendigen Anpassungen an die geänderten tatsächlichen Verhältnisse sind somit nicht vorgenommen oder in die Wege geleitet worden, die Neuregelung hätte jedenfalls im FAG 2008 in Angriff genommen werden müssen.

Klar gestellt wurde vom VfGH aber auch, dass im Fall des Abbaus des Geträn­kesteuerausgleichs keine Bedenken gegen Übergangsregelungen, die die Auswir­kungen für die bisher begünstigten Gemeinden mildern, bestehen. Bei der Bemessung der Übergangsfristen werde freilich zu berücksichtigen sein, dass der provisorische Charakter der Ausgleichslösung den Finanzausgleichspartnern und auch den bisher bevorzugten Gemeinden seit dem FAG 2001 bewusst war und genügend Zeit gegeben war, um sich auf die neuen Verhältnisse einzustellen.

Unmittelbar nach Kundmachung des Erkenntnisses wurden Gespräche der Finanz­ausgleichspartner über eine Neuregelung begonnen. Den Gesprächen lag das gemeinsame Verständnis zugrunde, dass die Aufhebung keinen Anlass für eine Änderung der Höhe der Ertragsanteile der Gemeinden oder der länderweisen Anteile gibt, sodass eine Neuregelung jedenfalls nur Verschiebungen zwischen den Gemein­den innerhalb des Landes mit sich bringen soll. Weiters bestand Einvernehmen darüber, dass aufgrund des betroffenen Volumens – im Jahr 2009 wurden rd. 309 Mio.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 173

Euro auf die Gemeinden ohne Wien nach dem aufgehobenen Schlüssel verteilt, das waren rd. 5,7 % der Ertragsanteile – jedenfalls Übergangsregelungen erforderlich sind, um – noch dazu während einer laufenden Finanzausgleichsperiode – überraschende und hohe Mindereinnahmen für einzelne Gemeinden zu vermeiden.

Eines der diskutierten Modelle sieht vor, dass der Anteil, der nach den historischem Getränkesteueraufkommen verteilt wird, jährlich um 10 %-Punkte verringert wird, und dass als Verlustdeckelung jeder Gemeinde im ersten Jahr zumindest 98 % des Getränkesteuerausgleichs des Jahres 2010 zustehen, dass aber dieser Mindestwert in den weiteren Jahren um jeweils 2 %-Punkte reduziert wird.

Insbesondere vom Österreichischen Gemeindebund wurde demgegenüber gefordert, eine Verteilung auf Basis der Ergebnisse einer regelmäßigen (z.B. einmal je Finanz­ausgleichsperiode stattfindenden) Erhebung über die gemeindeweisen Umsätze von Verkäufen von Getränken und Speiseeis an Letztverbraucher vorzusehen. Dieser Vorschlag hätte zwar den Vorteil einer zur seinerzeitigen Getränkesteuer analogen Verteilung gehabt, war aber bisher nicht konsensfähig. Aus Sicht des Bundes­ministeriums für Finanzen sprachen finanzausgleichspolitische, ungelöste organisato­rische und technische Fragen und nicht zuletzt der Widerspruch zum Projekt, die Verwaltungskosten für Unternehmen zu senken, gegen eine solche Vorgangsweise, zudem sprachen sich Teile der Wirtschaftskammer aufgrund der administrativen Belastung dagegen aus.

Obwohl die Diskussion über eine langfristige Neuregelung somit noch zu keinem Konsens geführt hat, haben sich der Österreichische Städtebund und der Öster­reichische Gemeindebund auf eine befristete Neuregelung für das Jahr 2011 mit folgenden Eckpunkten geeinigt:

-) Im Sinne des diskutierten Modells einer einschleifenden Übergangsregelung werden die Auswirkungen für die bisher begünstigten Gemeinden gemildert. Konkret wird der Anteil des Getränkesteuerausgleichs, der nach dem historischem Getränke­steuerauf­kommen verteilt wird, für das Jahr 2011 um 10 %-Punkte verringert.

-) Die frei werdenden Anteile werden zum Teil – und zwar nur in den Fremden­verkehrs­ländern – im Verhältnis der Nächtigungsstatistik, zum Teil nach der Einwohnerzahl und zum Teil nach dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel verteilt. Aus rechtstechnischen Gründen werden auch diese Anteile als Teil des Getränkesteuerausgleichs behandelt.

-) Zu bedenken ist, dass der Anteil des Getränkesteuerausgleichs an den gesamten Ertragsanteilen bei einzelnen Gemeinden mehr als 50 % betragen hat, bei einer Gemeinde sogar 68 %, und dass diese Gemeinden trotz der Übergangsregelung und trotz der Einbeziehung der Nächtigungsstatistik unzumutbar hohe Verluste hätten. Für Gemeinden, für die sich aufgrund der Neuregelung außergewöhnlich hohe Verluste ergeben, wird daher eine Verlustdeckelung vorgesehen.

Zur Nächtigungsstatistik:

Die Nächtigungsstatistik wird von der Statistik Austria auf Basis des Bundes­statistik­gesetzes 2000 und Tourismus-Statistik-Verordnung 2002 erstellt. Sie weist für das Jahr 2009 rd. 123 Mio. Nächtigungen aus. Da nur die rd. 1 600 Gemeinden mit mindestens 1 000 Nächtigungen für die Nächtigungsstatistik berichtspflichtig sind, werden für die Verteilung der Ertragsanteile nur Nächtigungen über dieser Grenze von 1 000 Näch­tigungen herangezogen. Die Bemessung des Anteils, der nach diesem Schlüssel verteilt wird, als Betrag pro Nächtigung und nicht als Anteil am Getränkesteuer­ausgleich ergibt sich daraus, dass sich bei letzterer Methode in den einzelnen Ländern ganz unterschiedliche Ertragsanteile pro Nächtigung ergeben würden und daher kein einheitlicher Anteil für alle Länder sinnvoll ist.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 174

Dass die Nächtigungsstatistik nur in den Ländern mit einer überdurchschnittlichen Anzahl von Nächtigungen verwendet wird, berücksichtigt die regional unterschiedliche Bedeutung dieses Wirtschaftszweigs. Gemäß der Nächtigungsstatistik für 2009 liegt der bundesweite Durchschnitt bei 15 Nächtigungen pro Einwohner; deutlich über diesem Durchschnitt liegen die Länder Vorarlberg (22 Nächtigungen/Einwohner), Kärnten (23), Salzburg (45) und Tirol (61), die anderen Länder, von denen Burgenland mit 10 den höchsten Wert aufweist, liegen deutlich unter dem Durchschnitt.

Mit der Einbindung dieses Verteilungsschlüssels wird der zusätzliche Aufwand von Fremdenverkehrsgemeinden für die Schaffung und Erhaltung der touristischen Infrastruktur berücksichtigt, sodass insofern an den vergleichbaren Effekt der seiner­zeitigen Getränkesteuer angeknüpft wird. Das gilt aber auch für einen zweiten Aspekt: Damit kann die seinerzeitige Getränkeabgabe auf Frühstücksgetränke abgebildet werden, da bei Bestehen dieser Abgabe diese Getränke aufgrund der Inklusivpreise meist nicht gesondert ausgewiesen und somit in der Regel mit Pauschalwerten je Frühstücksgetränk besteuert wurden.

Zur Verlustdeckelung:

Die Verlustdeckelung sieht vor, dass jeder Gemeinde zumindest 98 % des Geträn­kesteuerausgleichs des Jahres 2010 zustehen. Gemäß den Berechnungen des Bundesministeriums für Finanzen wird diese Verlustdeckelung nur für wenige Gemein­den zur Anwendung kommen müssen, nämlich 55 Gemeinden mit Aufstockungen von zusammen rd. 202 000 Euro, sohin mit einem Anteil von 0,05 % des Geträn­kesteuerausgleichs.

Ein zweiter Verlustdeckel sichert jeder Gemeinde zumindest die Ertragsanteile für das Jahr 2010 zu. Auf Basis der derzeitigen Prognosen muss dieser Deckel aber nicht in Anspruch genommen werden, sodass alle Gemeinden trotz der Neuregelung im Vergleich zum Jahr 2010 bis zum Ende der FAG-Periode mit höheren Ertragsanteilen rechnen können.

Die Aufstockungen werden zu Lasten derjenigen Gemeinden finanziert, deren Getränkesteuerausgleich über dem des Jahres 2010 liegt. Der Vollständigkeit halber werden auch Regelungen für den unwahrscheinlichen Fall vorgesehen, dass diese Gemeinden dadurch unter diesen Wert fallen würden.

Ohne diese Verlustdeckelung würden einzelne Gemeinden gegenüber der derzeitigen Rechtslage – während der laufenden Finanzausgleichsperiode – Verluste von bis zu 3,2 % bei den Ertragsanteilen 2011 und dann – ausgehend vom diskutierten Modells einer einschleifenden Übergangsregelung – steigend von bis zu 12,7 % bei den Ertragsanteilen 2013 erleiden. Durch die Verlustdeckelung werden diese Verluste auf 2,2 % (2011) bzw. 10,7 % (2013) reduziert.

Zum vorgesehenen Art. 84Z 5  (§ 24 Z 1c und 1d FAG 2008):

Zur Regelung der Ertragsanteile der Gemeinde Mils bei Imst:

Die Aufhebung des § 11 Abs. 2 Z 2 FAG 2008 über die Verteilung des Getränke­steuerausgleichs im Erkenntnis G 276/09 ist gemäß Art. 140 Abs. 7 B VG bis zu der vom VfGH gesetzten Frist, sohin bis zum Ende des Jahres 2010, nur auf den Anlassfall anzuwenden. Dieser Anlassfall ist die Klage gemäß Art. 137 B VG der Gemeinde Mils bei Imst gegen das Land Tirol (A 2/09), mit der höhere Ertragsanteile für die Jahre bis einschließlich 2008 eingeklagt wurden. Durch den Wegfall des § 11 Abs. 2 Z 2 FAG 2008 werden die sonst als Getränkesteuerausgleich verteilten Mittel gemäß Z 7 nach dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel verteilt. Für das Jahr 2008 bedeutet dies, dass der Gemeinde Mils bei Imst anstelle eines Getränkesteuerausgleichs von 5 660 Euro ein Betrag von 41 159 Euro (dieser errechnet sich aus dem Getränke­steuer­


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ausgleich in Tirol von 55 042 880 Euro und dem Anteil der Gemeinde am abgestuften Bevölkerungsschlüssel von 557/1 117 338) zusteht, sohin höhere Ertragsanteile von 35 499 Euro. Hätte die Anlassfallwirkung auch die Jahre 2009 und 2010 umfasst, würde diese Berechnung höhere Ertragsanteile von 34 144 für das Jahr 2009 und (auf Basis einer aktuellen Prognose) von 35 080 Euro für das Jahr 2010 ergeben. Der Anspruch auf höhere Ertragsanteile richtet sich gegen das Land Tirol.

Mit § 24 Abs. 1d wird die Verteilung des Getränkesteuerausgleichs für die Jahre 2008 bis 2010 für die Ertragsanteile der Gemeinde Mils bei Imst neu geregelt. Damit wird zwar die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs im Verfahren A 2/09 obsolet, allerdings erfolgt diese Neuregelung zu Gunsten der klagenden Gemeinde, denn an­stelle der sonst im Verfahren zustehenden 35 499 Euro (und den Anwaltskosten) werden die Ertragsanteile der Gemeinde um 120 000 Euro zu Lasten der Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel erhöht.

Zur Änderung des Art. 124 (Änderung des Richter- und Staatsanwaltschafts­dienst­gesetzes):

In Z 6a soll eine Anpassung an die Neuregelung zum Vorrückungsstichtag vorgenommen werden.

Zur Änderung des Art. 146 (Agrarkontrollgesetz):

In § 1 wird eine redaktionelle Klarstellung vorgenommen.

Zu den sonstigen Änderungen:

Die übrigen vorgeschlagenen Änderungen dienen der Bereinigung von Redaktions­versehen.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Jetzt gelangt Herr Kollege Petzner zu Wort. Frei­willige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


14.38.24

Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich komme zur Erläuterung eines Abänderungsantrages der Abgeordneten Bucher, Petzner, Kolleginnen und Kollegen zum Budgetbegleitgesetz 2011 und halte fest, dass es sich dabei um eine Reihe von Änderungen handelt. Insgesamt sind es genau hundert an der Zahl. Ich gehe davon aus, dass die Unterlage geschäftsordnungsgemäß im Saal verteilt wird, ich erläutere daher die inhaltlichen Kernpunkte des Abänderungsantrages und gehe davon aus, dass er damit ordnungsgemäß eingebracht ist.

Ich beginne mit dem Bereich der allgemeinen Verwaltung, wo das BZÖ die Erhöhung im Bereich des Parteiengesetzes ebenso ablehnt wie die Erhöhung der Publizistik­förderung in Sparzeiten. Weiters lehnen wir im Bereich der allgemeinen Verwaltung die KommAustria-Rücklagenauflösung und die Abgeltung des Zusatzaufwandes in der Statistik ab. Nicht unsere Zustimmung finden auch die vorgeschlagenen Änderungen im Budgetbegleitgesetz, was das Dienstrecht betrifft.

Meine Damen und Herren, der nächste Bereich ist die Justiz. Wir sind die Partei der Bürgerrechte und lehnen daher, die Sparmaßnahmen und Belastungen ab, die da auf die Rechtsuchenden, auf die Menschen, die sich hilfesuchend an das Gericht wenden, zukommen. Ich nenne als Beispiel nur die Erhöhung der Gerichtsgebühren. Wir lehnen auch die Angriffe auf den Rechtsstaat wie die Entkriminalisierung fahrlässiger Körper­verletzungen oder die geplante Verkürzung des Gerichtsjahres ab.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 176

Nächster Bereich: Der große Bereich der Finanzen, in dem es zu einer Reihe von Belastungen für den Steuerzahler kommt wie zum Beispiel zur Erhöhung der Mineral­ölsteuer – wir fordern in einer Abänderung die Rücknahme dieser Erhöhung – und ebenso zu Zusatzbelastungen, die neu geschaffen werden sollen. Als Beispiel sei hier die von uns abgelehnte Flugabgabe genannt.

Als Familienpartei lehnen wir die Kürzung der Familienbeihilfen zulasten vor allem der Studierenden als Bruch des Vertrauensgrundsatzes ab.

Im Bereich Arbeit und Soziales gibt es die Problematik, dass die Eintrittschwelle für den Bezug von Pflegegeld erhöht werden soll. Dies lehnen wir in einer Abänderung ebenso ab wie Verschlechterungen beim erhöhten Kündigungsschutz, die Streichung der Rückvergütung von Reisekosten sowie der NoVA-Abgeltung für KFZs von Men­schen mit Behinderungen und die Fristverlängerung bei der Umsetzung der Barriere­freiheit von öffentlichen Gebäuden.

Zum Bereich Umwelt, Wasserwirtschaft und Landwirtschaft: Die Verlängerung der Sanierungsdauer für Altlasten ist als Verschiebung der Lasten in die Zukunft abzulehnen. Umweltförderungen sollen ab 2013 auch komplett zusammengestrichen werden. Auch das findet nicht unsere Zustimmung, ebenso die heute bereits vom Kollegen Stadler angesprochene Verwaltungsvermehrung im Bereich der Agrarkon­trolle oder Weinkontrolle, wie das auch schon unser Agrarsprecher Huber ausgeführt hat.

Ganz kurz noch zum Bereich Gesundheit: Erhöhte Arzneimittelkosten – auch da fordern wir in einer Abänderung die Rücknahme und lehnen das als Belastung für Patienten und Hilfsbedürftige ab.

Zum Schluss, und damit ist dann der Abänderungsantrag in seinen Kernpunkten ausreichend erläutert, komme ich noch zum Bereich Verkehr, wo es ja für Pendler, für Leute, die auf den öffentlichen Verkehr angewiesen sind, durch Gebührenerhöhungen im Bereich der Straßentunnel zu Belastungen kommt, die wir ablehnen, ebenso wie auch zu Überwachungen, die nicht unsere Zustimmung finden.

Meine Damen und Herren, das ist der Abänderungsantrag des BZÖ – über 100 Abän­derungen, die wir mit diesem einen Antrag einbringen, womit auch die Aussage des Herrn Cap widerlegt wäre, dass das BZÖ beziehungsweise die Opposition keine konstruktiven Vorschläge, keine Lösungen für das Budgetbegleitgesetz parat hätte. Wir beweisen mit diesen 100 Abänderungen, dass wir als Wirtschaftspartei, als Partei der Bürgerrechte, als bürgerliche Kraft der Zukunft, als rechtsliberale Kraft für Österreich sehr wohl Lösungen vorschlagen und parat haben. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

14.42


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte umfassende Abänderungs­antrag ist in seinen Kernpunkten erläutert worden, ausreichend unterstützt, gemäß § 53 Abs. 4 Geschäftsordnungsgesetz bereits an die Abgeordneten im Saal verteilt worden und steht somit mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Petzner Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzesvorschlag eines Budgetbegleitgesetzes 2011 (981 der Beilagen) in der Fassung des Ausschuss­berichts 1026 der Beilagen

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 177

Der Gesetzesvorschlag wird wie folgt geändert:

1. Artikel 4 entfällt.

2. Artikel 5 entfällt.

3. Artikel 6 entfällt.

4. Artikel 11 entfällt.

5. Artikel 13 entfällt.

6. Artikel 14 entfällt.

7. Artikel 15 entfällt.

8. Artikel 19 entfällt.

9. Artikel 23 entfällt.

10. Artikel 24 entfällt.

11. Artikel 27 entfällt.

12. Artikel 29 entfällt.

13. Artikel 30 entfällt.

14. Artikel 32 entfällt.

15. Artikel 33 entfällt.

16. Artikel 34 entfällt.

17. Artikel 38 entfällt.

18. Artikel 39 entfällt.

19. Artikel 40 entfällt.

20. Artikel 41 entfällt.

21. Artikel 43 entfällt.

22. Artikel 48 entfällt.

23. Artikel 55 entfällt.

24. Artikel 56 entfällt.

25. Artikel 57 entfällt.

26. Artikel 58 Ziffer 1 lit. b) entfällt.

27. Artikel 58 Ziffer 2 entfällt.

28. Artikel 58 Ziffer 3 entfällt.

29. Artikel 58 Ziffer 4 entfällt.

30. Artikel 58 Ziffer 6 lit. a) entfällt.

31. Artikel 58 Ziffer 6 lit. b) entfällt.

32. Artikel 58 Ziffer 6 lit. d) entfällt.

33. Artikel 58 Ziffer 7 entfällt.

34. Artikel 58 Ziffer 9 entfällt.

35. Artikel 58 Ziffer 10 entfällt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 178

36. Artikel 58 Ziffer 12 entfällt.

37. Artikel 58 Ziffer 13 entfällt.

38. Artikel 58 Ziffer 14 entfällt.

39. Artikel 58 Ziffer 15 entfällt.

40. Artikel 58 Ziffer 28 entfällt.

41. Artikel 58 Ziffer 29 entfällt.

42. Artikel 59 entfällt.

43. Artikel 60 entfällt.

44. Artikel 65 entfällt.

45. Artikel 66 entfällt.

46. Artikel 67 entfällt.

47. Artikel 68 entfällt.

48. Artikel 70 entfällt.

49. Artikel 72 entfällt.

50. Artikel 73 entfällt.

51. Artikel 74 entfällt.

52. Artikel 75 entfällt.

53. Artikel 81 entfällt.

54. Artikel 82 entfällt.

55. Artikel 83 entfällt.

56. Artikel 84 entfällt.

57. Artikel 86 entfällt.

58. Artikel 88 entfällt.

59. Artikel 96 entfällt.

60. Artikel 97 entfällt.

61. Artikel 98 entfällt.

62. Artikel 99 entfällt.

63. Artikel 103 Ziffer 6 entfällt.

64. Artikel 103 Ziffer 15 entfällt.

65. Artikel 103 Ziffer 27 entfällt.

66. Artikel 104 entfällt.

67. Artikel 105 entfällt

68. Artikel 112 entfällt..

69. Artikel 115 entfällt.

70. Artikel 116 entfällt.

71. Artikel 117 entfällt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 179

72. Artikel 118 entfällt.

73. Artikel 120 entfällt.

74. Artikel 122 Ziffer 6 entfällt.

75. Artikel 122 Ziffer 39 entfällt.

76. Artikel 122 Ziffer 67 entfällt.

77. Artikel 123 Ziffer 41 entfällt.

78. Artikel 126 Ziffer 1 entfällt.

79. Artikel 126 Ziffer 10 entfällt.

80. Artikel 127 entfällt.

81. Artikel 128 Ziffer 8 entfällt.

82. Artikel 132 entfällt.

83. Artikel 133 Ziffer 1 entfällt.

84. Artikel 134 entfällt.

85. Artikel 135 entfällt.

86. Artikel 136 entfällt.

87. Artikel 137 entfällt.

88. Artikel 138 entfällt.

89. Artikel 139 entfällt.

90. Artikel 140 entfällt.

91. Artikel 141 entfällt.

92. Artikel 143 entfällt.

93. Artikel 145 entfällt.

94. Artikel 146 entfällt.

95. Artikel 147 entfällt.

96. Artikel 151 entfällt.

97. Artikel 153 entfällt.

98. Artikel 154 entfällt.

99. Artikel 155 entfällt.

100. Artikel 156 entfällt.

Begründung:

Die im Abänderungsantrag geforderten Streichungen stellen sicher, dass die Bevöl­kerung nicht für die Versäumnisse der Bundesregierung auf dem Gebiet von Refor­men, wie sie der Rechungshof seit langem fordert zur Kasse gebeten wird.

Der Rechnungshof versucht laufend, seine Erfahrungen und Positionen in den mittlerweile ins Stocken geratenen Verfassungs- und Verwaltungsreformprozess einzu­bringen und liefert mit jeder seiner Prüfungen einen Mosaikstein zur Reform der öffent­lichen Verwaltung.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 180

Trotz der zahlreichen positiven Auswirkungen der in den Jahren 2000 bis 2006 bereits umgesetzten Verwaltungsreformmaßnahmen (allein zwischen 2000 und 2004 erzielten Personal- und Verwaltungsreformmaßnahmen Einsparungen des Bundes von rund 4,1 Mrd. €) sind weitere strukturelle Konsolidierungsmaßnahmen unbedingt erfor­derlich, welche dazu beitragen könnten nachhaltige Entlastungen der Bevölkerung zu ermöglichen.

Die Schwerpunkte und Handlungsfelder für eine weiterführende und in Österreich dringend notwendige Staats- und Verwaltungsreform sind:

eine umfassende aufgabenorientierte Verwaltungseffizienz und Deregulierung auf allen staatlichen Ebenen;

Verbesserungen im Gesetzgebungsprozess und Harmonisierung von Gesetzes­bestim­mungen (z.B. bei den Bauordnungen, bei den für die Bemessung der Steuern und der Sozialversicherungsbeiträge geltenden Vorschriften);

Sachgerechte Zuordnung von Aufgaben und Verantwortungen;

Zusammenführung von Finanzierungs-, Ausgaben- und Aufgabenverantwortung ( z.B. bei den Landeslehrern oder im Bereich der Krankenanstalten);

Reform der Finanzverfassung und des Finanzausgleichs (z.B. Reduzierung der viel­fältigen und intransparenten Transferströme);

Zielgerichtete Personalreduktion;

Verstärkte Ziel- und Wirkungsorientierung der öffentlichen Verwaltung;

Einsatz moderner Steuerungsinstrumente zur Verwaltungsführung (z.B. Kosten- und Leistungsrechnung, internes und externes Benchmarking);

Modernisierung des Rechnungswesens aller Gebietskörperschaften durch eine Haus­haltsrechtsreform (z.B. einheitliche und transparente Rechnungslegung, leistungsorien­tierte Budgetierung);

Straffung der Behördenorganisation (z.B. Zusammenlegung der drei Wetterdienste oder der Überwachungsorgane "Blaukappen" und "Weißkappen" der Stadt Wien);

Stärkere Kooperationen von Verwaltungsbehörden und öffentlichen Stellen (z.B. ver­stärkte Nutzung von Verwaltungsdaten für die amtliche Statistik, Datenaustausch zwischen BMWF und Universitäten);

Verstärkte Bürgerorientierung (z.B. Ausbau von One-Stop-Shops);

Weiterer Ausbau von E-Government (z.B. im Rahmen von Finanz-Online);

Verfahrensbeschleunigung und Schaffung der Voraussetzungen für eine raschere Abwicklung von Verfahren (z.B. im Bereich des Asylwesens);

Effizienteres Personalmanagement und Flexibilisierung des Personaleinsatzes (z.B. Vermeidung ausbildungsfremder Verwendungen);

Harmonisierung der Pensions- und Personalrechte von Bund, Ländern und Gemein­den;

Reduzierung des Aufwandes für Supportleistungen (z.B. durch eine gemeinsame Auf­gabenbesorgung in Verwaltungsclustern);

Wirtschaftlichkeitsvergleich von Eigen- und Fremdleistung (z.B. beim Einsatz externer Berater);

Ausgliederungen;


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Reform des Gesundheitswesens (z.B. Abbau von Akutbetten, Verbesserung der Stand­ortstruktur, Neuregelung der Krankenanstaltenfinanzierung);

Reform des Schulwesens (z.B. Zusammenlegung von Klein- und Kleinstschulen, effizientere Gestaltung der Schulaufsicht);

Effizientere Gestaltung des Förderungswesens (z.B. Festlegung quantifizierbarer Förderungsziele, Vermeidung von überschneidenden Förderungsbereichen und von Mehrfachförderungen);

Nachhaltige Finanzierung von Infrastrukturprojekten (Vermeidung "grauer Finanz­schulden");

Verbesserte Abwicklung von Bauvorhaben der öffentlichen Hand (z.B. durch Einfüh­rung von "Claim Management");

Wohnbauförderung und Siedlungswasserwirtschaft (z.B. Umstellung auf Subjektför­derung; verstärkter Zusammenschluss von Gemeinden und Gemeindeverbänden);

Stärkung der öffentlichen Finanzkontrolle durch Ausweitung der Prüfungszustän­digkeiten der Rechnungshöfe.

Allein aus den 206 Vorschlägen des Rechnungshofes die bisher noch nicht oder nicht ausreichend aufgegriffen wurden, ergibt sich ein geschätztes Einsparungsvolumen von rund 1 Mrd. €. Dies ohne Berücksichtigung der Einsparungsmöglichkeiten durch Refor­men im Gesundheitsbereich, der Abwehr der finanziellen Auswirkungen pensions­rechtlicher Maßnahmen für den Bund im Bereich der ÖBB (1,2 Mrd. €) sowie durch eine Reform der Wohnbauförderung (bis zu 1 Mrd. €).

Alle Empfehlungen nützen aber nichts, wenn sie nicht umgesetzt werden, sondern stattdessen der einfache Weg gewählt wird und die Bürgerinnen und Bürger weiter belastet werden.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steindl. 4 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


14.43.04

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich höre mir jetzt seit etwa viereinhalb Stunden diese Debatte an. Wenn ich die Redebeiträge der Oppo­sition höre, dann glaube ich, die sprechen von einem anderen Land, aber jedenfalls nicht von Europa. (Abg. Neubauer: Wir sprechen von dieser Regierung – und von keinem anderen Land!)

Fakt ist, dass Österreich ein Land ist, das eine der höchsten Kaufkraftparitäten inner­halb der Europäischen Union hat. Fakt ist, dass wir in diesem Land eine der besten Beschäftigungsquoten haben. Und Fakt ist, dass wir hier in Österreich von der Arbeitslosenzahl, vor allem der Jugendarbeitslosenzahl her beste Werte in Europa und wahrscheinlich sogar in der Welt haben. (Beifall bei der ÖVP.)

Gott sei Dank sind wir sehr schnell und gut aus dieser doch schwersten Krise der Nachkriegszeit herausgekommen. Wir wissen, dass uns im Herbst 2008 eine veritable Weltwirtschaftskrise ereilt hat, die natürlich auch Österreich getroffen hat. Damals hat die Regierung, vor allem auch unser Finanzminister Josef Pröll die richtigen Maß­nahmen getroffen. Wir haben mit den Konjunkturpaketen, mit dem Haftungsrahmen für Banken und mit Bankhilfspaketen die richtigen Maßnahmen gesetzt, um die Krise


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bestens zu bewältigen. Dass das alles Geld kostet, ist keine Frage. Ich war auch froh, dass zu dieser Zeit auch die Verantwortung der Oppositionsparteien gegeben war, denn gerade als es um das Bankenpaket gegangen ist, haben sie das mitbeschlossen.

Jetzt geht es darum, die Konsolidierung wieder herzustellen. Wir beginnen im Jahr 2011 mit dem Budget 2011 mit dieser Konsolidierung. Es ist eine maßvolle Kon­solidierung, die hinsichtlich der Einsparungen bei Weitem nicht das Ausmaß wie in anderen europäischen Staaten erreicht. Während man im europäischen Durchschnitt die Sparmaßnahmen mit etwa 1,4 Prozent ansetzen muss, haben wir mit 0,5 Prozent Bestwerte.

Natürlich sind weitere Maßnahmen zu treffen. Ich pflichte dem schon bei, dass Struk­tur­reformen, Verwaltungsreformen notwendig sind, um die Wettbewerbsfähigkeit Öster­reichs sicherzustellen. Es ist in vielen Bereichen so, dass wir absolute Obergrenzen erreicht haben. Wir haben die Obergrenzen erreicht, was die Abgabenquote und die Sozialquote anlangt, mit einer Abgabenquote von 44 Prozent, einer Sozialquote von 31 Prozent und Sozial- und Transferleistungen von in etwa 83 bis 84 Milliarden €.

Da Herr Kollege Krainer auch immer wieder schematische Darstellungen verwendet, habe ich heute auch eine mitgenommen. Ich darf Ihnen diese zeigen, meine Damen und Herren. (Der Redner hält ein Schriftstück, auf dem eine Graphik dargestellt ist, in die Höhe.)

Österreich hat in etwa 8,2 Millionen Einwohner – 3,9 Millionen Erwerbstätige, 4,3 Mil­lionen nicht Erwerbstätige. Davon sind in Österreich in etwa 1,9 Millionen Menschen sogenannte Nettotransferleistungszahler. 1,9 Millionen Menschen zahlen diese Transferleistungen, meine Damen und Herren! Das sollte auch einmal gesagt werden! Wer da noch über Gerechtigkeit, über Verteilungsgerechtigkeit spricht (Beifall bei der ÖVP), der sollte sich in seinem Gewissen dessen bewusst sein, dass 1,9 Millionen Menschen diese Leistungen erbringen. Es ist wirklich höchste Zeit, nicht zu übersehen, dass wir diese 1,9 Millionen Menschen, diese Nettozahler in Österreich nicht überfordern dürfen.

Wir sind in Österreich trotzdem auf einem sehr guten Weg, weil wir hervorragende Men­schen und Leistungsträger haben, die beste Leistungen erbringen, über hervor­ra­gende Mitarbeiter, hervorragend ausgebildete Mitarbeiter verfügen, die im interna­tio­na­len Vergleich beste Leistungen erbringen. Deswegen geht es uns bei der Beschäf­tigung, bei der Exportquote sehr, sehr gut. Ich appelliere einmal mehr auch an die Oppositionsparteien, nicht mit parlamentarischem Aktionismus, wie die Grünen das machen, zu agieren. Man sollte die Zeit wirklich besser für eine konstruktive und sachliche Zusammenarbeit nützen. Es gäbe viele Themen, die auszuarbeiten wären, auch im Hinblick auf Zweidrittelmehrheiten. Wir sollten also die Zeit wirklich besser nützen, statt mit stundenlangen Quasselveranstaltungen ein schreckliches Bild nach außen abzugeben. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

14.47


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Höbart. Redezeit: 4 Minuten. Ich erinnere daran, dass die Fraktion noch 6 Minuten Restrede­zeit hat. – Bitte.

 


14.48.02

Abgeordneter Ing. Christian Höbart (FPÖ): Herr Präsident! Werte Regierungs­mit­glieder! Kurz zu den Ausführungen des Kollegen Steindl: Allzu viel Substanz war in dieser Rede nicht vorhanden. Der Applaus war verhalten; Ihre eigene Fraktion dürfte an Ihre Ausführungen nicht so recht glauben. (Zwischenrufe bei Abgeordneten der ÖVP.)


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Dem Kollegen Gaßner möchte ich auch etwas ins Stammbuch schreiben, und zwar zur Ära Kreisky. Sie wissen ganz genau, dass in dieser Zeit auch die Verstaatlichte pleitegegangen ist. Das ist auch nicht gerade ein Ruhmesblatt für diese Zeit, und letztlich hat Kreisky auch das Atomkraftwerk Zwentendorf bauen lassen, ohne die Bevölkerung zu fragen.

Sehr geehrte Damen und Herren, um noch einmal auf folgenden Punkt zurück­zukommen: Frau Kollegin Hagenhofer hat gemeint, dass der Zusammenhalt der europäischen Länder so wichtig wäre. Frau Kollegin Hagenhofer, es gab schon einmal diesen Ausspruch: „Lernen Sie Geschichte!“ Ich kann Ihnen nur empfehlen: Lernen Sie Wirtschaft! Lernen Sie Ökonomie und Betriebswirtschaft! Kein österreichisches Unter­nehmen wird daran gehindert oder kann daran gehindert werden, auch an andere Länder Produkte und Dienstleistungen zu verkaufen. Wir wissen sehr genau, dass der Euro ein ganz anderes Thema ist. In diesen Zeiten gibt es wirklich große Probleme mit dem Euro, genauer mit den finanz- und wirtschaftsschwachen Volkswirtschaften. In den sogenannten Hartwährungsländern muss es sehr wohl erlaubt sein, die eine oder andere Überlegung anzustellen, vielleicht doch zwei Währungszonen zu schaffen.

Euro in Milliardenhöhe werden in diese maroden finanz- und wirtschaftsschwachen Volks­wirtschaften gestopft. Letztendlich ist das auch eine Bankenrettung. Auf der anderen Seite wird bei der österreichischen Bevölkerung nur an den Belastungs­schrauben gedreht, und grundlegende Reformen unterbleiben völlig. Das ist wahrlich eine extrem schwache Performance dieser Regierung. Da stellt sich nicht nur die FPÖ, sondern auch die österreichische Bevölkerung mehr vor.

Es werden über 300 Millionen € zukunftsträchtigen Bereichen – so zum Beispiel den Familien, den Leistungsträgern, den Auszubildenden – ganz einfach entrissen, ich möchte fast sagen, handstreichartig entrissen. Das ist einfach nicht der Weg, den wir uns vorstellen. Wenn man die Belastungen der Länder und auch der Gemeinden auch noch dazurechnet – ich kann da für Niederösterreich sprechen, wo eine unglaubliche Belastungswelle auch in den Gemeinden über die Bevölkerung hereinbricht –, dann ist das in Summe schon ein Belastungspaket, das wirklich mehr als wehtut. Das können sich vielleicht manche hier nicht vorstellen, aber es ist schon eine ganz erkleckliche Summe, die den Familien in den Gemeinden heute abgeht.

Zum Abschluss möchte ich Ihnen noch ein paar Zitate aus der Presse mitteilen. Was hat zum Beispiel Landeshauptmann Voves zu diesem Budget gesagt? Da bitte ich insbesondere die Sozialisten, genau zuzuhören. Voves sagte nämlich:

„Man kann nicht Belastungen beschließen, aber Reformen verweigern.“

Und: „Dafür haben die Menschen nämlich kein Verständnis.“

Und Voves weiter: „Wenn SPÖ und ÖVP so weitermachen, dann sind sie auf dem besten Weg, die FPÖ zur stimmenstärksten Partei zu machen.“ (Beifall bei der FPÖ.)

Weiteres Zitat: „Wenn weiterhin Eitelkeiten und Machtdenken einzelner Gruppen im Vordergrund stehen, dann verliert die Politik ihre letzte Glaubwürdigkeit.“

Die Wirtschaftskammerchefin in Wien, Brigitte Jank, meint, dass scharf zu kritisieren ist, dass der Budgetentwurf von keinerlei Reformen begleitet ist und der erarbeitete Wohlstand in verkrusteten Strukturen versickert. – Auch das bitte ich die beiden Regierungsparteien, zu „inhalieren“.

Ich möchte Ihnen auch den Beschluss des Vorarlberger Landtags nochmals zur Kenntnis bringen, der beschlossen hat, dass die Grausamkeiten im bestehenden Budget wieder zurückgenommen werden müssen.


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Im Medienbereich hat der „Kurier“ vom Irrsinn der Verwaltung gesprochen, von Machtinteressen der Länderfürsten als Gefahr für die Zukunft. Der „Kurier“ ist ja das Raiffeisenmedium schlechthin. Die „Kleine Zeitung“ schreibt, Österreich ist derzeit ein Land ohne Kompass. Die Regierung ist am Abgrund. An der Spitze der Republik macht sich gähnende Leere breit. Weder Kanzler noch Vizekanzler erwecken den Eindruck, als hätten sie geistiges Interesse an den relevanten Zukunftsfragen dieser Republik.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir können nur nochmals an Sie appellieren: Versuchen Sie, das Budget anders zu gestalten! So geht es jedenfalls nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

14.52


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Schick­hofer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.52.40

Abgeordneter Mag. Michael Schickhofer (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Werte Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir schon eine Frage an die Opposition. Wenn schon eine solche Vielfalt an Abän­derungsanträgen eingebracht wird, bitte ich Sie, zu schildern, was die Kostenfolgen der einzelnen Abänderungsanträge sind und wie diese bedeckt werden sollen, denn das muss man auch wissen, bevor man abstimmt, wenn man schon solche Änderungen so kurzfristig einbringen möchte und den Parlamentarismus ernst nimmt. Die Regierung hat auch ein Gesamtbudget vorgelegt; das muss man ganz ehrlich sagen.

Mich interessiert vor allem auch die entsprechende Relation im Budget, denn ich glaube, man diskutiert hier in etwa über 3 Prozent des gesamten Budgetvolumens. 97 Prozent des Budgets werden offensichtlich von allen mitgetragen, wenn ich grob gegenreche, was Sie an Abänderungen einbringen. Auch das ist ein wichtiges und rich­tiges Signal für die Regierung.

Ich möchte mir, wenn ich mich in einer Koalition befinde und mich als Abgeordneter im Vorfeld auch intensiv in die Verhandlungen einbringe, Abfederungen mit erwirke und letztendlich dann einen Kompromiss erziele, der mitgetragen wird, den alle Parla­mentarier der Regierungsfraktionen mittragen, jedenfalls nicht vorwerfen lassen, nur Umsetzungsorgan der Regierung zu sein. Das ist auch des Parlamentarismus nicht würdig. Ich denke, es ist auch sinnvoll, in einer Koalition zu arbeiten, denn ansonsten hätten wir das amerikanische System, in dem man für jede Zustimmung irgendeines Abgeordneten irgendetwas ausdealen muss. Das wäre auch nicht zielführend. Das würde vielleicht der FPÖ gefallen, die, wie ausgeführt, immer über einzelne Partikularinteressen diskutieren möchte, aber so kann es eigentlich nicht sein. (Abg. Grosz: Was haben Sie in Fohnsdorf gemacht?)

In Fohnsdorf, Herr Abgeordneter, ist der Gemeinderat aufgelöst worden, wie Sie wissen. Heute geht es jedoch nicht um die Steiermark, die, wie Sie wissen, sehr viel an Reformimpulsen ausgelöst hat. (Abg. Grosz: Sie haben Fohnsdorf verbockt!)

Ich sage Ihnen daher auch, warum ich persönlich zu diesem Budget stehe. Ich habe zwei Themen für meine Erstrede ausgewählt. Das eine ist, dass auch jene einen Bei­trag leisten sollen, die an der Krise Mitschuld tragen. Mit der Bankenabgabe, mit der Konzernbesteuerung, mit der Stiftungsbesteuerung neu, vor allem auch mit den Abän­derungen bei der Gruppenbesteuerung ist man wichtige Schritte in diese Richtung gegangen.

Das gilt übrigens auch für die Verwaltungsreform. Dafür möchte ich nur ein Beispiel aus dem Verteidigungsressort herausgreifen: Man hat jetzt in Partnerschaft mit dem Innenressort und dem Finanzressort erwirkt, dass Mitarbeiter, die man dort durch struk­


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turelle Einsparungen in der Verwaltung freispielen konnte, nunmehr für die Betrugs­bekämpfung beziehungsweise für die Backofficearbeit eingesetzt werden. Dadurch, dass diese Mitarbeiter im Bereich der Betrugsbekämpfung eingesetzt werden, können wir zu großen Teilen sogar einen Nettoertrag erzielen.

Wir in der Steiermark haben auch eine Reformpartnerschaft, so wie hier auf Bundes­ebene. Wir gehen, so glaube ich, die richtigen Schritte bis hin zur Gemeindestruktur­reform. (Abg. Grosz: Der redet von Gemeindereform und lässt die Gemeinde Fohnsdorf in die Luft gehen!) Nehmen Sie sich das als Beispiel, Herr Abgeordneter! (Abg. Grosz: Mister Fohnsdorf!) Wir haben uns an alles gehalten, was wir vorgelegt haben. Sie halten sich an so manches nicht.

Abschließend möchte ich sagen: Wir alle können froh sein, wenn die Gehälter der Abgeordneten, der Regierungsmitglieder in Österreich ausgegeben und wieder inves­tiert und nicht irgendwo verspekuliert werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Grosz: Hören Sie auf, Herr Faul! Da war ja Faul noch besser!)

14.56


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Windholz. Ich weise darauf hin, dass die Restredezeit der Fraktion 1 Minute beträgt. – Bitte.

 


14.56.24

Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Dann darf ich sofort mit dem Antrag beginnen. Ich bringe folgenden Entschließungsantrag ein:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehest möglich in Verhandlungen mit den Bundesländern eine umfassende Reform der Legislative und Exekutive im jeweiligen Wirkungsbereich vorzubereiten, durch welche eine Halbierung der Gesamtzahl der öffentlichen Mandate auf Bundes- und Landesebene und auch eine Begrenzung der Anzahl der Mitglieder einer Bundesregierung (inklusive Staatssekretäre) auf maximal 15 Mitglieder sowie eine analoge Begrenzung der Anzahl der Mitglieder von Landes­regierungen vorgesehen werden.“

*****

Das wäre ein neuer Beitrag, um zu zeigen, dass sich auch die Politik daran beteiligt, den Staatshaushalt zu sanieren, und nicht immer nur auf dem Rücken der Ärmsten ihre Budgetpolitik austrägt. (Beifall beim BZÖ. – Unruhe im Saal.)

Geschätzte Damen und Herren! (Abg. Mag. Stadler: Herr Präsident! Man hört nichts! Im Saal ist es so laut, dass man den Redner nicht mehr hört!)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich mache den Vorschlag, dass das Mikrophon etwas lauter gedreht und das Pult etwas höher gestellt wird. – Jetzt noch eine halbe Minute. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Ernest Windholz (fortsetzend): Ich bedanke mich, Herr Präsident! Sehr großzügig!

Ich darf noch den Bereich der Verwaltungsreform, der Staatsreform einbringen. Wenn aus der ÖVP die Aussage durch deren Klubobmann kommt, dass dieses Budget alter­nativlos sei, dann kann man nur mehr den Kopf schütteln. Ich frage Sie: Wo ist die von Ihnen versprochene Staats- und Verwaltungsreform geblieben? Wenn Sie diese bei dem Zustand, wie wir ihn jetzt in der Republik haben, noch immer verweigern, dann muss ich sagen: Mit dieser Regierung sind wir Lichtjahre von einer Staats- und Verwaltungsreform entfernt. (Beifall beim BZÖ.)

14.58



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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Bucher, Herbert Scheibner, Mag. Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend umfassende Staatsreform bei den obersten Organen der Republik eingebracht im Zuge der Verhandlungen zu TOP 1, Regierungsvorlage eines Bundes­gesetzes, mit dem das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Verwaltungsgerichts­hofgesetz 1985, das Rechnungshofgesetz 1948, das Parteiengesetz, das Publizistik­förderungsgesetz 1984, das KommAustria-Gesetz, das Allgemeine Verwaltungsverfah­rensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Zustellgesetz, das E-Govern­ment-Gesetz, das Bundesstatistikgesetz 2000, das Konsulargebührengesetz 1992, das Aktiengesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Außerstreitgesetz, das Bau­rechtsgesetz, das Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz, die Exekutionsord­nung, das Firmenbuchgesetz, das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Gebührenan­spruchsgesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das GmbH-Gesetz, die Insolvenzordnung, die Jurisdiktionsnorm, die Notariatsordnung, das Privatstiftungsgesetz, die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwaltsprüfungs­gesetz, das Rechtspflegergesetz, das Gesetz über das Statut der Europäischen Gesellschaft, das Strafrechtliche Entschädigungsgesetz 2005, das Unternehmensge­setzbuch, das Urkundenhinterlegungsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 2002, die Zivilprozessordnung, das Strafgesetzbuch, das Suchtmittelgesetz, die Straf­prozessordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz, das Strafvollzugsgesetz, das Strafregistergesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Rechtspraktikantengesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Garantiegesetz 1977, das Unternehmens­service­portalgesetz, das Finanzprokuraturgesetz, das Erdölbevorratungs-Förderungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz, das Körperschaft­steuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das  Umsatzsteuergesetz 1994, das Bewertungsgesetz 1955, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerb­steuer­gesetz 1987, das Kapitalverkehrsteuergesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Feuerschutzsteuergesetz 1952, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Wohn­haus-Wiederaufbaugesetz, das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1948 betreffend die Gewährung von Gebührenbefreiungen für Anleihen von Gebietskörperschaften, das Energieabgabenvergütungsgesetz, das Investmentfondsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Kommunalsteu­er­gesetz 1993, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorgani­sations­gesetz 2010, die Abgabenexekutionsordnung, das Glücksspielgesetz, das Tabak­steuer­gesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das Zivildienstgesetzes 1986, das Vereinsgesetzes 2002, das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz, das Wehrgesetz 2001, das Heeresdis­ziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Wettbewerbsgesetz, das Mineralrohstoffgesetz, das KMU-Förderungs­gesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Bundespflegegeldgesetz, das Kriegsgefange­nenentschädigungsgesetz, das Bundesbahngesetz, das Behinderteneinstellungs­ge­setz, das Bundesbehindertengesetz, das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, Bundessozialamtsgesetz, das Hausbesorgergesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Sonderunterstützungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerb­liche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allge­


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meine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken – und Unfallversicherungsgesetz, das Bundesgesetz über einen Kassenstrukturfonds für die Gebietskrankenkassen, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbediens­tetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, die Reise­gebüh­renvorschrift, das Pensionsgesetz 1965, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Poststruktur­gesetz, das Asylgerichtshofgesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bun­desbahn-Pensionsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Universitäts­gesetz 2002, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Bundestheaterorganisations­gesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Gesundheits- und Ernäh­rungssicherheitsgesetz, das Altlastensanierungsgesetz, das Emissionszertifikate­gesetz, das Vermarktungsnormengesetz, das Umweltförderungsgesetz, das Bundes­gesetz über das Bundesamt für Wasserwirtschaft und Änderung des Wasserbauten­förderungsgesetzes, das Weingesetz 2009, das Patentamtsgebührengesetz, das Fern­meldegebührengesetz, das Fernsprechentgeltzuschussgesetz, das Postmarktgesetz, das Straßentunnel-Sicherheitsgesetz, das Luftfahrtgesetz, das Schieneninfra­struktur­finan­zierungsgesetz, das Schifffahrtsgesetz und das Wasserstraßengesetz geändert sowie ein Verwahrungs- und Einziehungsgesetz, ein Bundesgesetz zur Rückführung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge der Konsumenten, ein Bundesgesetz betreffend die vergleichsweise Bereinigung des Vollzuges des Bundespflegegeldgesetzes für die Jahre 1993 bis 2009, ein Bundesgesetz, mit dem eine Stabilitätsabgabe von Kredit­instituten eingeführt wird (Stabilitätsabgabegesetz – StabAbgG), ein Bundesgesetz, mit dem eine Stabilitätsabgabe von Kreditinstituten eingeführt wird (Stabilitäts­abgabe­gesetz – StabAbgG), ein Bundesgesetz, mit dem eine Flugabgabe eingeführt wird (Flugabgabegesetz – FlugAbgG), ein Luftfahrtsicherheitsgesetz 2011, ein Bundes­gesetz, mit der das Personal der Heeresforstverwaltung Allentsteig einem anderen Rechtsträger überlassen wird, ein Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz, ein Agrarkontroll­gesetz und ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird, erlassen werden und das Stempelmarkengesetz aufgehoben wird (Budgetbegleit­gesetz 2011) (981 d.B.) idF des Ausschussberichtes (1026 d.B.)

In Österreich gibt es unglaubliche 771 Regierungsmitglieder und Mandatsträger. Diese kosten dem Steuerzahler samt ihrer Mitarbeiter 150 Millionen Euro jährlich an Ge­hältern. Das BZÖ fordert daher die Halbierung der Zahl der Nationalrats- und Land­tags­abgeordneten. Auch die Parteienförderung muss, wie bereits vom BZÖ in dieser GP mit Antrag 944 A/(E) gefordert ebenso wie die Klubförderung drastisch gekürzt werden. Dies allein bringt eine Einsparung von 105 Millionen Euro jährlich. Insgesamt ergibt sich bei Umsetzung der BZÖ-Polit-Systemreform ein Sparpotential von 240 Millionen Euro.

Die Politik muss endlich bei sich selbst zu sparen beginnen, weshalb eine umfassende Staatsreform bei den obersten Organen der Republik ansetzen muss.

Die bisherigen Aktivitäten der rot-schwarzen Bundesregierung in dieser Richtung waren lediglich auf Stillstand oder Versagen beschränkt. So hat sich der Ministerrat in seiner Sitzung am 21. September 2010 beispielsweise lediglich mit der Witwenpension für die Gattin eines verstorbenen SPÖ-Ministers beschäftigt. Auch die Tagesordnung der 77. Nationalratssitzung am 22. September 2010 bot lediglich die Behandlung einer Regierungsvorlage.

Wie sich am Verfassungsbruch bei der Budgeterstellung für 2011 gezeigt hat, ist die Bundesregierung offensichtlich nach wie vor nicht gewillt zu arbeiten und hat sich nur über die kommunalen Wahlen in Wien und der Steiermark hinwegschwindeln wollen.


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Auf diesen Vorwahlstillstand folgt nun der Nachwahlschock. Das Ausmaß der Steuer­keule des Finanzministers und die Belastungslawine der Koalitionsregierung die auf die Menschen dieses Landes niederfahren wird, liegt auf dem Tisch.

Das BZÖ schlägt daher als weiteren Schritt zur dringend nötigen Staatsreform ein Politik-Sparpaket vor, welches Einsparungen gleichermaßen bei der Exekutive wie auch der Legislative vorsieht:

Die Gesamtzahl der öffentlichen Mandate auf Bundes- und Landesebene sollte jeweils halbiert und damit auf das notwendige Ausmaß nach dem mit dem EU-Beitritt verbundenen faktischen Kompetenzverlust angepasst werden.

Das BZÖ fordert daher eine Limitierung der Anzahl der Mitglieder einer Bun­des­regierung (inklusive Staatssekretäre) auf maximal 15 Mitglieder, wie auch eine Halbie­rung der Mandate zum Nationalrat.

Diese Reform soll jedoch nicht nur auf die Bundesebene beschränkt bleiben, sondern auch eine entsprechende Reduzierung der Zahl der Abgeordneten zu den Landtagen wie auch die Begrenzung der Zahl der Mitglieder in den jeweiligen Landesregierungen mit sich bringen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehest möglich in Verhandlungen mit den Bun­desländern eine umfassende Reform der Legislative und Exekutive im jeweiligen Wir­kungsbereich vorzubereiten, durch welche eine Halbierung der Gesamtzahl der öffent­lichen Mandate auf Bundes- und Landesebene und auch eine Begrenzung der Anzahl der Mitglieder einer Bundesregierung (inklusive Staatssekretäre) auf maximal 15 Mit­glieder sowie eine analoge Begrenzung der Anzahl der Mitglieder von Landesregie­rungen vorgesehen werden.“

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.58.24

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Ich darf mich den Forderungen meines Vorredners anschließen, der Strukturreformen, Staatsreformen eingefordert hat. Natürlich gibt es diese großen Themengebiete, die auch nicht so einfach zu lösen sind. Es gilt ja, verschiedene Dinge zu beachten  etwa den Föderalismus und die verschiedenen Interessen auch der hier in diesem Haus vertretenen Parteien.

Lieber Herr Kollege Windholz! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wurde in der Debatte der letzten Wochen gerne übersehen, dass gerade hier und heute das Budgetbegleitgesetz verhandelt und abgestimmt wird, und in diesem Budgetbegleit­ge­setz ist durchaus eine Vielzahl an kleineren und größeren Strukturreformen enthalten, denn es war ja die Aufgabe der verschiedenen Ressorts, der Bundesministerien, in ihrem Bereich den Rahmen, den wir mit dem Finanzrahmengesetz im Frühjahr


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beschlossen haben, einzuhalten. Das heißt eben auch für jedes Ressort, gewisse Reformen, gewisse Änderungen vorzunehmen, um Einsparungen zu erzielen und natür­lich auch da und dort Mehreinnahmen zu haben. Das ist der Inhalt dieses Budget­begleitgesetzes.

Das heißt, alle, die hier Strukturreformen verlangt oder kritisiert haben, dass es keine gebe, denen kann ich den zwar schwierigen und mühsamen Weg – keine Frage! – nur empfehlen: Lesen Sie das Budgetbegleitgesetz! Sie werden viele Maßnahmen finden, die auch genau diese Einsparungen, diese Effizienzsteigerung ermöglichen. Ich darf hier nur stichwortartig einige Beispiele aus dem Justizbereich anführen.

Ein Bereich, der durchaus kritisiert wurde, ist, dass man die sogenannten Gerichts­ferien, die verhandlungsfreie Zeit, einschränkt – dass man sie einerseits verkürzt und andererseits auf jene Fristen einschränkt, die eben Rechtsmittelfristen auslösen oder Rechtsmittel zur Folge haben.

Ich halte das für richtig und gut, weil damit das Phänomen beseitigt wird, dass im Sommer für eineinhalb Monate relativer Stillstand herrscht. In dieser Zeit konnten bisher viele Verfahren nicht fortgesetzt werden, weil man den Ablauf einer Frist abwar­ten musste, zum Beispiel für eine Sachverständigenbestellung. Das wird in Zukunft nicht mehr notwendig sein. Genauso wird es möglich sein, die Infrastruktur der Gerichte effizienter zu nützen.

Trotzdem ist es gelungen, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch in der Diskussion der letzten Wochen, nach dem Begutachtungsverfahren, Lösungen zu finden, die den betroffenen Berufsgruppen und den Parteien entgegenkommen – indem einerseits, wie gesagt, die Rechtsmittelfristen nicht umfasst sind und anderer­seits noch zusätzlich ein Vertagungsgrund mit eingebunden wurde. Das heißt, wenn ein Parteienvertreter auf Urlaub ist, gibt es die Möglichkeit oder ist es sogar ver­pflichtend im Gesetz vorgesehen, zu vertagen.

Etwas, das noch kritisiert wurde, worauf wir uns jetzt verständigt haben – Kollege Jarolim und meine Wenigkeit, gemeinsam mit dem Justizressort –, ist, dass wir weiter­verhandeln, eine Urlaubsdatenbank für Parteienvertreter aufzubauen. Gerade den kleineren Kanzleien würde das sehr entgegenkommen. Mit den technischen Möglich­keiten ist das heute durchaus kein Problem mehr. In diese Datenbank könnte für eine gewisse Zeit im Jahr ein möglicher Urlaub, eine Freizeit eingegeben, gemeldet werden, sodass in dieser Zeit eben keine Verhandlung anberaumt werden könnte. (Abg. Mag. Kuzdas: Bravo! – Beifall bei der SPÖ.)

So gibt es also auch noch einige andere Bereiche, wo es durchaus Strukturreformen in Richtung Einsparungen und Effizienzsteigerungen gegeben hat. Ich glaube daher, dass man mit gutem Gewissen auch dieses Budgetbegleitgesetz hier und heute beschließen kann.

Die Diskussion über verschiedene Abänderungsanträge wurde geführt. Ich halte es allerdings auch für etwas sonderbar, dass die Opposition es einerseits kritisiert, wenn ein Gesetzeskonvolut Wochen vorher zur Diskussion steht, aber dann hier in der letzten Minute Hunderte Abänderungsanträge einbringt und möchte, dass man jetzt darüber entscheidet. Das ist wohl auch nicht leichter möglich. Wir haben zur Dis­kussion genug Zeit gegeben, und Sie verlangen jetzt von uns, dass wir hier in Kürze über Ihre Anträge entscheiden. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Ruf beim BZÖ: Sind Sie jetzt dafür oder dagegen?!)

15.02


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Mag. Stefan. Die Restredezeit der Fraktion beträgt 2 Minuten. – Bitte.

 



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15.02.34

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein wesentlicher Punkt für den Rechtsstaat ist, dass der Zugang zum Recht für den Bürger möglichst einfach ist und das Vertrauen in die Justiz besteht.

Mit diesem Budgetbegleitgesetz werden leider Maßnahmen getroffen, die den Zugang zum Recht erschweren. Eine dieser Bestimmungen ist, dass die Gerichtsgebühr für Eigentumseintragungen, Einverleibungen im Grundbuch erhöht werden. Das erfolgt ohne sachlichen Grund. Hier geht es nicht um die Anpassung einer Gebühr, weil die Inflation gestiegen ist oder Ähnliches. Diese Gebühr ist eine Hundertsatzgebühr, das heißt, sie steigt mit dem Wert der Liegenschaften, nimmt also ohnehin zu.

Es ist daher völlig unverständlich, dass es diese Erhöhung gibt. Erfreulicherweise ist das Justizministerium darauf eingegangen, dass Rechtsanwaltskammer, Notariats­kam­mer, aber auch die freiheitliche Fraktion da Übergangsregelungen eingefordert haben. Diese sind aber meines Erachtens unzureichend. Es wird jetzt hier darauf abgestellt, dass die Selbstberechnung vor dem 1. Jänner 2011 stattfindet. Aber es ist damit immer noch nicht geregelt, was mit Verträgen passiert, die noch vor dem 31. Dezember 2010 abgeschlossen, aber noch nicht dem Grundbuch vorgelegt wurden.

Es kann durchaus sein, dass es Monate dauert, bis so etwas vorgelegt werden kann. Es liegt nicht in der Hand des Treuhänders, das zu machen. Er wartet auf Urkunden, kann diesen Vertrag nicht vorlegen und trägt dann das Risiko; er hat aber auch als Treuhänder die Verpflichtung, das beim Grundbuch einzubringen und trägt dann die Verantwortung, die Gebühr dafür abzuführen.

Man könnte das ganz leicht ändern, indem man das auf das Datum des Vertrags­abschlusses abstellt. Wenn der Vertragsabschluss bis einschließlich 31. Dezem­ber 2012 stattgefunden hat, könnte man noch die alte Regelung gelten lassen. Das hätte auch etwas mit Rechtssicherheit zu tun. Das hätte auch etwas damit zu tun, dass die Bevölkerung, aber auch die Vertragserrichter bei Vertragsabschluss wissen, worauf sie sich einlassen, denn das ist Teil der Vertragsvereinbarung. Ich bitte daher noch einmal, umzudenken. Es ist eine Maßnahme, die nicht maßgeblich Geld kostet, aber schlicht und einfach dazu führt, dass man Sicherheit hat. Ich bitte, das zu berücksichtigen und hier noch einmal eine Abänderung vorzunehmen. (Beifall bei der FPÖ.)

15.05


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Ing. Mag. Kuzdas. Ich teile mit, dass die Restredezeit Ihrer Fraktion 7 Minuten beträgt. – Bitte.

 


15.05.13

Abgeordneter Ing. Mag. Hubert Kuzdas (SPÖ): Herr Präsident! Mitglieder der Bun­des­regierung! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Abstimmungs­mara­thon noch ein paar Anmerkungen. „Unsozial“, „Pensionsraub“, „Schröpfpaket“, „Skan­dal“, „Armutszeugnis“, „Bildungsklau“ – all das war von der Opposition heute zu hören. In Wirklichkeit, meine Damen und Herren, ist das ein ausgewogenes Budget und unter den gegebenen Umständen auch ein sozial verträgliches. (Ironische Heiterkeit des Abg. Neubauer.)

Tun Sie doch nicht so, als wären 2008, 2009 und das heurige Jahr spurlos an uns vorübergegangen: Wir haben eine Weltwirtschaftskrise erlebt, die sich als seit den 1930er Jahren einmalig darstellte. Die Wirtschaft wurde durchgebeutelt wie nie zuvor.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 191

Österreich ist durch diese Krise besser gekommen als viele andere Staaten – bisher, muss man sagen, denn ganz durch sind wir noch nicht. Und da drängt sich die Frage auf: Warum ist das so? Dafür gibt es einige Gründe. Da wären zunächst jene Punkte zu nennen, die am 24. September 2008 als sogenannte „Maßnahmen gegen die Teuerung“ beschlossen wurden, aber auch die Steuerreform, die mit 1. Jänner 2009 in Kraft getreten ist und die Menschen enorm entlastet hat.

Das hat die Kaufkraft gesichert, die Inlandsnachfrage hoch gehalten und die Beschäf­tigung gesichert. Während der Krise haben die Regierung und das Parlament mit sinnvoll eingesetzten Konjunkturpaketen, mit Kurzarbeit die Arbeitslosigkeit gering gehalten. Schon damals war allen klar, dass jene Arbeitsplätze, die durch die Krise verloren gehen, nur schwer wieder zu beschaffen sein werden. Daher war es notwen­dig, die Beschäftigung hoch zu halten.

Diese Maßnahmen haben Löcher ins Budget gerissen, ohne Zweifel. Jetzt geht es darum, zu konsolidieren. Wir stehen aber besser da als viele, ja sogar die meisten Län­der dieser Welt. Da ist auch ein Blick über den Zaun angebracht: Was ist denn in den anderen Ländern los?

Deutschland, so oft als Vorbild für Österreich genommen, hat einen Konsolidierungs­bedarf von an die 17 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Großbritannien: Erhöhung der Mehrwertsteuer um 2,5 Prozent, Kürzung bei der Sozialhilfe um 7,8 Milliarden. In Italien werden die Gehälter der öffentlich Bediensteten für drei Jahre eingefroren. Portugal: Erhöhung der Mehrwertsteuer um 3 Prozent. Ganz zu schweigen von Griechenland und Irland.

Meine Damen und Herren, natürlich sind nicht alle Maßnahmen im Budget­begleit­gesetz so, dass man in einen Freudentaumel ausbrechen könnte, aber die Maß­nahmen sind eben ein maßvoller und vernünftiger Kompromiss, ausgewogen zwischen ausgaben- und einnahmenseitiger Konsolidierung.

Natürlich wurde nicht alles, was auf uns wartet, bereits erledigt. Es gibt noch eine Bundesstaats- und Aufgabenreform, es gibt noch eine nachhaltige Finanzierung der Pflege, der Bildung und der Universitäten zu sichern. Und um diese Finanzierung sicher­zustellen, werden wir uns künftig auch über das Thema Steuergerechtigkeit unterhalten müssen. Da geht es natürlich auch um die Themen Vermögenssteuer, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer und Ähnliches, und es geht auch um die Entlas­tung des Faktors Arbeit und um Steuersenkungen in diesem Bereich. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

15.08


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner in dieser Debatte gelangt Herr Abgeordneter Plessl zu Wort. Restredezeit Ihrer Fraktion: 3 Minuten. – Bitte.

 


15.08.41

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Herren Staatssekretäre! Sehr geehrte Mitglieder und Kollegen! Trotz der seit Jahrzehnten zweifellos schwierigsten finanziellen Situation hat der Bereich Inneres und Sicherheit für diese Regierung weiterhin oberste Priorität. Man sieht das auch hier im Budget, denn in diesem Bereich sind keine Einbußen zu beklagen. Das ist ein sehr wichtiger Zugang. Es ist sehr wichtig, diese Trendumkehr fortzusetzen. (Beifall bei der SPÖ.)

Man erinnere sich nur daran, was alles von 2000 bis 2006 passiert ist. Wenn ich hier die Opposition, vor allem FPÖ und BZÖ ansehe, so muss ich daran denken, dass Sie damals sehr viel mitgetragen haben. Ich möchte nur in Erinnerung rufen: die ganzen Einsparungen, die Zerschlagung von Strukturen, die Kürzungen. In diesen sechs Jahren sind es über 3 000 Polizisten weniger geworden. Der Kriminaldienst wurde


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reduziert – genau jener Bereich, den wir benötigen, wo wir mehr qualifizierte Menschen brauchen, die vorliegende Straftaten effizient abarbeiten können. Diese negativen Aus­wirkungen sind noch immer vorhanden und wir müssen in diesem Bereich noch immer damit kämpfen.

Ein Problem, das ebenfalls erledigt wurde, ist zum Beispiel der Asylgerichtshof. Einige Parteien haben diese Notwendigkeit nicht erledigt, und wir haben auch in die­sem Bereich Abhilfe geschaffen. Das gilt auch für das Fremdengesetz und so weiter.

Im Bereich der Polizei sind 2011 mehrere Stellen im Personalplan vorgesehen, damit wird auf die Bedürfnisse und Sorgen der Österreicherinnen und Österreicher best­möglich Rücksicht genommen. Ich begrüße auch die Wechselmöglichkeit für die Postbediensteten, aber auch für die Bediensteten der Landesverteidigung, weil das ein wichtiger Schritt ist, um rasch für Unterstützung zu sorgen.

Weiters möchte ich den Kollegen vom Bundesheer für ihren Assistenzeinsatz meinen Dank aussprechen. Auch wenn der Einsatz immer wieder kritisiert wird, ist er sehr wichtig. Die Angehörigen des Bundesheeres haben da sehr viel Arbeitsleistung eingebracht und die Polizistinnen und Polizisten bei ihrer Arbeit wesentlich unterstützt. (Beifall bei der SPÖ.)

Natürlich gibt es auch gewisse Kürzungen beziehungsweise Verschiebungen innerhalb des Ressorts. Aufzuzählen wäre da zum Beispiel eine Reduzierung der Auslands­einsätze der Flugpolizei sowie die Projekte Europäischer Flüchtlingsfonds sowie Euro­päischer Integrationsfonds. Ganz besonders schmerzlich trifft mich die Reduktion im Zivildienst, denn gerade Zivildiener leisten hervorragende Arbeit zum Wohle der Gesellschaft, speziell jene Leute, die nicht mehr auf neun Monate verlängern können.

Dies trifft die Trägerorganisationen wie das Rote Kreuz und den Arbeiter-Samariter-Bund. Leider ist es hier zu einer Reduktion gekommen. Wir werden das mittragen, weil wir in einer Koalition sind und Kompromisse eingehen mussten. Aber mit diesen Maßnahmen werden leider wieder einmal die Gemeinden getroffen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

15.11


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Ich unterbreche kurz die Sitzung, damit die Verteilung des Antrages des Kollegen Gaßner zu Ende geführt werden kann.

Die Sitzung ist kurz unterbrochen.

*****

(Die Sitzung wird um 15.11 Uhr unterbrochen und um 15.24 Uhr wieder aufge­nom­men.)

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gehe davon aus, dass jetzt jeder ein Exemplar des Abänderungsantrages bekom­men hat.

Ist diese Annahme richtig? – Ich sehe keinen Einwand. Dann ist das so.

Ich schließe daher jetzt die Debatte. (Abg. Scheibner: Wir haben noch immer keinen!)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 193

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – (Abg. Scheibner: An uns wurde der Antrag nicht verteilt! – Weitere Zwischenrufe beim BZÖ.) Der ist verteilt worden. (Zwischenrufe beim BZÖ.)

Ich unterbreche noch einmal die Sitzung, um die restlichen Exemplare zu verteilen.

*****

(Die Sitzung wird um 15.25 Uhr unterbrochen und um 15.27 Uhr wieder aufgenom­men.)

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Es wurde verifiziert: Alle haben ein Exemplar ausgeteilt bekommen.

Da umfangreiche kurzfristig eingebrachte Abänderungs- beziehungsweise Zusatzan­träge sowie Verlangen auf getrennte Abstimmung sowie Verlangen auf namentliche Abstimmung vorliegen und eine kurze Unterbrechung der Sitzung zur Vorbereitung der Abstimmung nicht ausreicht, verlege ich die Abstimmung vorläufig bis an den Schluss dieser Sitzung.

Wir setzen in der Erledigung der Tagesordnung fort.

15.28.023. Punkt

Neuwahl des Hauptausschusses

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Aufgrund einer Vereinbarung in der Präsidialkonferenz infolge einer bei der Präsidentin angemeldeten Veränderung im Stärkeverhältnis der Klubs soll die Zahl der Mitglieder des Hauptausschusses mit 26 festgelegt werden.

Dies setzt gemäß § 30 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Beschlussfassung durch den Nationalrat voraus.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Vorschlag sind, die Mitgliederzahl des Hauptausschusses mit 26 festzusetzen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Demnach entfallen gemäß § 30 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf den SPÖ-Klub acht Mitglieder, auf den ÖVP-Klub acht Mitglieder, auf den FPÖ-Klub fünf Mitglieder, auf den Grünen Klub drei Mitglieder, auf den BZÖ-Klub zwei Mitglieder.

Es sind somit aufgrund der Wahllisten gemäß § 30 Abs. 2 und 3 der Geschäftsordnung die nachstehenden Abgeordneten gewählt:

vom SPÖ-Klub: Dr. Josef Cap, Renate Csörgits, Marianne Hagenhofer, Anton Heinzl, Kai Jan Krainer, Mag. Christine Muttonen, Stefan Prähauser, Mag. Barbara Prammer;

vom ÖVP-Klub: Dr. Martin Bartenstein, Karl Donabauer, Karlheinz Kopf, Mag. Wilhelm Molterer, Fritz Neugebauer, Dr. Ursula Plassnik, Dorothea Schittenhelm, Dr. Wolfgang Schüssel;

vom FPÖ-Klub: Dr. Peter Fichtenbauer, Mag. Dr. Martin Graf, Dr. Johannes Hübner, Dr. Walter Rosenkranz, Heinz-Christian Strache;


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vom Grünen Klub: Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Mag. Albert Steinhauser, Dr. Alexan­der Van der Bellen;

vom BZÖ-Klub: Josef Bucher, Mag. Ewald Stadler.

Damit sind Wahl und Bestellung der Mitglieder des Hauptausschusses ebenfalls vollzo­gen.

15.30.094. Punkt

Neuwahl des Ständigen gemeinsamen Ausschusses im Sinne des § 9 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Die Neuwahl ist aufgrund einer bei der Präsidentin angemeldeten Veränderung im Stärkeverhältnis der Klubs durchzuführen.

Die Anzahl der vom Nationalrat zu entsendenden Mitglieder beziehungsweise Ersatz­mitglieder beträgt 13.

Gemäß den Grundsätzen der Verhältniswahl entfallen auf die SPÖ vier, auf die ÖVP vier, auf die FPÖ drei Mitglieder und Ersatzmitglieder sowie auf die Grünen und auf das BZÖ je ein Mitglied und je ein Ersatzmitglied.

Es liegen mir die Vorschläge vor, als Mitglieder

vom SPÖ-Klub: Elmar Mayer, Erwin Preiner, Walter Schopf, Peter Stauber,

vom ÖVP-Klub: Jakob Auer, Mag. Bernd Schönegger, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Gabriele Tamandl,

vom FPÖ-Klub: KomR Alois Gradauer, Bernhard Themessl, Bernhard Vock,

vom Grünen Klub: Mag. Werner Kogler,

vom BZÖ-Klub: Josef Bucher,

ferner als Ersatzmitglieder

vom SPÖ-Klub: Mag. Josef Auer, Wilhelm Haberzettl, Ulrike Königsberger-Ludwig, Stefan Prähauser,

vom ÖVP-Klub: Wolfgang Großruck, Ing. Norbert Kapeller, Ing. Hermann Schultes, Konrad Steindl,

vom FPÖ-Klub: Maximilian Linder, Anneliese Kitzmüller, Leopold Mayerhofer,

vom Grünen Klub: Dr. Ruperta Lichtenecker,

vom BZÖ-Klub: Mag. Ewald Stadler

zu wählen.

Wir gelangen zur Abstimmung.


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Ich bitte jene Damen und Herren, die für die Wahl der genannten Abgeordneten sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Damit ist die Wahl vollzogen.

*****

Da es zur Vorbereitung des Abstimmungscroquis, wie bereits vorhin erwähnt, noch zusätzlicher Zeit bedarf, starten wir die umfangreiche Abstimmung über die Tages­ordnungspunkte 1 und 2 mit einer Pause, und ich unterbreche die Sitzung bis vorläufig 17 Uhr.

Die Sitzung ist unterbrochen.

*****

(Die Sitzung wird um 15.33 Uhr unterbrochen und um 17 Uhr wieder aufge­nom­men.)

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer (den Vorsitz übernehmend): Meine Damen und Herren, ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und teile Ihnen Folgendes mit:

Die Parlamentsdirektion arbeitet nach wie vor am Croquis. Ganz konkret sind die Abänderungsanträge des BZÖ ungefähr zu einem Viertel eingearbeitet.

Ich mache Ihnen daher folgenden Vorschlag:

Sie, nämlich die Klubs, erhalten in zirka einer Viertelstunde den ersten Teil des Croquis, sodass wir um zirka 17.30 Uhr die Sitzung wieder aufnehmen und mit der Abstim­mung beginnen können. Sie erhalten dann sukzessive die weiteren Teile des fertiggestellten Croquis, sodass wir unnötige Zeitverzögerungen verhindern können. (Ruf bei der ÖVP: Wahnsinn! Ruf beim BZÖ: Es wird noch viel besser!  Weitere Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von ÖVP und BZÖ.) Die jeweiligen Teile des Croquis sind in sich abgeschlossen. Nur in sich abgeschlossene Teile des Croquis können Ihnen übermittelt werden.

Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, werden wir die Sitzung für rund zwei Stunden weiter unterbrechen müssen. (Unruhe im Saal.)

Ich unterbreche die Sitzung und ersuche die Klubobmänner, zu mir zu kommen.

Die Sitzung ist unterbrochen.

*****

(Die Sitzung wird um 17.01 Uhr unterbrochen und um 17.03 Uhr wieder aufge­nommen.)

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und teile mit, dass wir nach einer kurzen Besprechung mit den Klubvorsitzenden


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beziehungsweise zwei Stellvertretern vereinbart haben, dass wir genau so vorgehen, wie ich es eben vorgeschlagen habe, nämlich dass in rund 10 Minuten der erste Teil des Croquis an die Fraktionen übermittelt wird und es dann eine Viertelstunde gibt, damit sich die Fraktionen das Croquis anschauen können. Ich nehme um 17.30 Uhr die unterbrochene Sitzung wieder auf und wir beginnen dann mit dem Abstimmungs­vor­gang.

Sie erhalten sukzessive die weiteren Teile des Croquis, immer mit ausreichend Zeit, es sich auch anzusehen. Sollten Engpässe bei der Durchsicht oder ein Bedarf nach mehr Zeit bei den Fraktionen entstehen, besteht immer noch die Möglichkeit, auch während des Abstimmungsvorganges die Sitzung zu unterbrechen beziehungsweise im Zuge der Auszählung einer namentlichen Abstimmung die Unterbrechung etwas länger zu gestalten.

Ich unterbreche die Sitzung und nehme voraussichtlich um zirka 17.30 Uhr die Sitzung wieder auf, jedenfalls nachdem die Fraktionen den ersten Teil des Croquis eine Viertel­stunde bei sich hatten.

Die Sitzung ist unterbrochen.

*****

(Die Sitzung wird um 17.05 Uhr unterbrochen und um 18.01 Uhr wieder aufge­nommen.)

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

18.01.20Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 1 und 2

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur verlegten Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 1 und 2, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Budgetbegleit­gesetz 2011 in 1026 der Beilagen.

Hiezu liegen folgende Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträge und Verlangen auf getrennte und namentliche Abstimmung vor:

Abänderungsantrag der Abgeordneten Krainer, Jakob Auer, Kolleginnen und Kollegen;

mehrere Abänderungsanträge der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kollegin­nen und Kollegen sowie Verlangen auf namentliche Abstimmung darüber;

ein Zusatzantrag der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kolle­gen sowie namentliche Abstimmung hierüber;

ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen;

ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen;

zwei Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen;


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ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Dr. Fichtenbauer, Kollegin­nen und Kollegen sowie namentliche Abstimmung hierüber.

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abände­rungsanträgen sowie von den Verlangen auf getrennte beziehungsweise namentliche Abstimmung betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die zum Entwurf des Budgetbegleitgesetzes 2011 eingebrachten Entschließungs­an­träge werde ich im Anschluss an die dritte Lesung in der Reihenfolge der Einbringung unter Berücksichtigung des vorliegenden Verlangens auf namentliche Abstimmung abstimmen lassen.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeord­neten Krainer, Jakob Auer, Kolleginnen und Kollegen, der Änderungen in den Einleitungs­sätzen in Artikel 1, 2 und 3 zum Inhalt hat.

Wer hiefür eintritt, den ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über Artikel 3 Ziffer 1 § 9 Abs. 4 sowie Ziffer 2 § 9 Abs. 4 in der Fassung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Krainer, Jakob Auer, Kolleginnen und Kollegen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Artikel 4, beantragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Artikel 5. (Beifall und Rufe bei SPÖ und ÖVP – in Richtung der den Sitzungssaal betretenden Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek –: Schau! Guten Morgen! – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Hiezu liegen ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen sowie ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Streichung des Artikel 5 vor.

Darüber hinaus ist hiezu namentliche und getrennte Abstimmung verlangt worden.

Da das Verlangen auf namentliche Abstimmung von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist über die beantragte Streichung des Artikel 5 die namentliche Abstimmung durch­zuführen.

Ich gehe daher so vor.

Ich werde jetzt – ein einziges Mal am heutigen Abend – das Prozedere erläutern, ansonsten gehen wir bei allen folgenden namentlichen Abstimmungen analog vor.

Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeord­netenpulte. Sie tragen den Namen der Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosafarbenen


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Stimmzettel. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.

Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die für die Streichung des Artikel 5 stimmen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen.

Nun ersuche ich Herrn Schriftführer Abgeordneten Zanger, mit dem Namensaufruf zu beginnen. – Bitte.

*****

(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Zanger und Jakob Auer werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Stimmabgabe ist beendet.

Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nunmehr unter Aufsicht der Schriftführer ... (Abg. Dr. Zinggl wirft den Stimmzettel in die Urne. – Rufe bei BZÖ und ÖVP: He! Hallo! Das ist ja unglaublich! Die können nicht einmal abstimmen! Ruf beim BZÖ – in Richtung der Grünen –: Ihr seid für alles zu deppert! – Weitere Zwischenrufe bei ÖVP und BZÖ.)

Meine Damen und Herren, es ist tatsächlich die Stimme des Herrn Abgeordneten Dr. Zinggl erst nach Beendigung der Stimmabgabe abgegeben worden. Ich habe lange genug zugewartet, dass Sie noch hätten kommen können. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Nein! Er sitzt ganz hinten!) Nein, nein. (Weitere Zwischenrufe bei ÖVP und BZÖ.)

Ich unterbreche die Sitzung und ersuche die Klubvorsitzenden, zu mir zu kommen.

*****

(Die Sitzung wird um 18.10 Uhr unterbrochen und um 18.12 Uhr wieder aufgenom­men.)

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und stelle noch einmal fest, dass die Stimme des Herrn Abgeordneten Dr. Zinggl nach Beendigung der Stimmabgabe abgegeben wurde und damit nicht in das Abstimmungsergebnis aufgenommen wird. (Beifall bei ÖVP, FPÖ und BZÖ.)

Bevor ich jetzt die damit beauftragten Bediensteten des Hauses ersuche, mit der Stim­menzählung unter Aufsicht der Schriftführer zu beginnen, mache ich zu den kommenden namentlichen Abstimmungen noch auf Folgendes aufmerksam: Ich habe überhaupt nichts dagegen, wenn die Schriftführer zügig verlesen. (Unruhe im Saal.) – Darf ich bitte um Aufmerksamkeit bitten?!

Das gilt jetzt für alle: Ich mache darauf aufmerksam, dass bei den namentlichen Abstim­mungen nicht zwei Abgeordnete gleichzeitig ihren Stimmzettel in die Urne werfen, denn es wird auch mitgezählt, und das geht doppelt nicht. Also: Es kann rasch


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geschehen, aber bitte hintereinander. Es hat jetzt beim ersten Mal geklappt. Ich hoffe, es klappt auch in Zukunft.

Ich unterbreche die Sitzung zur Stimmenzählung.

*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 18.13 Uhr unterbrochen und um 18.18 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Abgegebene Stimmen: 175; davon „Ja“-Stimmen: 34, „Nein“-Stimmen: 141.

Die Streichung des Artikel 5 ist somit abgelehnt.

Gemäß § 66 Abs. 8 der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufgenom­men.

Das gilt im Übrigen auch für alle anderen namentlichen Abstimmungen. Es wird nicht mehr gesondert darauf hingewiesen.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Brosz Dieter, Brunner Christiane, Bucher Josef;

Dolinschek;

Glawischnig-Piesczek, Grosz Gerald, Grünewald;

Hagen, Huber Gerhard;

Kogler, Korun;

Lichtenecker, List, Lugar Robert;

Markowitz, Moser, Musiol;

Öllinger;

Petzner, Pilz, Pirklhuber;

Schatz, Scheibner, Schenk, Schwentner, Spadiut, Stadler Ewald, Steinhauser;

Van der Bellen;

Walser, Westenthaler, Windbüchler-Souschill, Windholz, Widmann Rainer.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Ablinger, Amon, Aubauer, Auer Jakob, Auer Josef;

Bartenstein, Bayr, Becher, Belakowitsch-Jenewein, Binder-Maier;

Cap, Cortolezis-Schlager, Csörgits;

Deimek, Donabauer Karl, Donnerbauer Heribert, Doppler, Durchschlag;

Eßl;

Fazekas, Fichtenbauer, Franz, Fuhrmann, Fürntrath-Moretti;


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Gahr, Gartelgruber, Gartlehner, Gaßner, Gessl-Ranftl, Glaser, Gradauer, Graf, Grillitsch, Großruck;

Haberzettl, Hackl Heinz-Peter, Hagenhofer, Haider, Hakel Elisabeth, Hakl Karin, Haubner Peter, Hechtl, Heinzl, Hell, Herbert Werner, Höbart Christian, Höfinger, Höllerer, Hörl, Hornek, Huainigg, Hübner Johannes;

Ikrath;

Jannach, Jarolim;

Kaipel, Kapeller, Karlsböck, Keck, Kickl, Kirchgatterer, Kitzmüller, Klikovits, Köfer, Königsberger-Ludwig, Königshofer, Kopf, Kößl, Krainer, Kräuter, Krist, Kunasek, Kuntzl, Kuzdas;

Lapp, Lausch, Lettenbichler, Linder, Lipitsch, Lohfeyer, Lueger Angela;

Maier Ferdinand, Maier Johann, Matznetter, Mayer Elmar, Mayer Peter, Mayerhofer, Molterer, Muchitsch, Mühlberghuber, Muttonen;

Neubauer Werner, Neugebauer Fritz;

Oberhauser, Obernosterer;

Pack, Pendl, Plassnik, Plessl, Podgorschek, Prähauser, Prammer, Praßl, Preiner, Prinz;

Rädler Johann, Rasinger, Riemer, Riepl, Rosenkranz, Rudas;

Sacher, Schickhofer, Schittenhelm, Schmuckenschlager, Schönegger Bernd, Schönpass Rosemarie, Schopf, Schultes, Schüssel, Silhavy, Singer, Spindelberger, Stefan, Steibl Ridi Maria, Steindl Konrad, Steßl-Mühlbacher, Strache, Strutz, Stummvoll;

Tamandl, Themessl;

Unterreiner;

Vilimsky, Vock;

Weninger, Winter, Wittmann Peter, Wöginger, Wurm;

Zanger.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir stimmen daher sogleich über Artikel 5 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes ab.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Artikel 6, beantragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.


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Zur Abstimmung steht nun der Artikel 7 in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Krainer, Jakob Auer, Kolleginnen und Kollegen.

Wer dem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Artikel 11, bean­tragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Artikel 13, bean­tragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Bei Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Artikel 14, bean­tragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fas­sung des Ausschussberichtes.

Wer dem seine Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Artikel 15, beantragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minder­heit. Abgelehnt.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Artikel 19, bean­tragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Artikel 23.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 202

Hiezu liegen ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolle­ginnen und Kollegen sowie ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Streichung des Artikel 23 vor.

Darüber hinaus ist hiezu namentliche und getrennte Abstimmung verlangt worden.

Da das Verlangen auf namentliche Abstimmung von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist über die beantragte Streichung des Artikel 23 die namentliche Abstimmung durch­zuführen.

Ich gehe daher so vor.

Die Vorgangsweise ist bekannt. Ich ersuche jene Abgeordneten, die für die Streichung des Artikel 23 stimmen, „Ja“-Stimmzettel, also graue, und jene, die mit Nein stimmen, rosafarbene in die Urne zu werfen.

Ich darf die Schriftführerin bitten, mit dem Namensaufruf zu beginnen. – Bitte.

*****

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerinnen Franz und Mag. Lohfeyer werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Stimmabgabe ist beendet.

Zur Stimmenzählung unterbreche ich die Sitzung.

*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 18.26 Uhr unterbrochen und um 18.29 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Abgegebene Stimmen: 173; davon „Ja“-Stimmen: 68, „Nein“-Stimmen: 105.

Die Streichung des Artikel 23 ist somit abgelehnt.

*****

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Belakowitsch-Jenewein, Brosz Dieter, Brunner Christiane, Bucher Josef;

Deimek, Dolinschek, Doppler;

Fichtenbauer;

Gartelgruber, Glawischnig-Piesczek, Gradauer, Graf, Grosz Gerald, Grünewald;

Hackl Heinz-Peter, Hagen, Haider, Herbert Werner, Huber Gerhard, Hübner Johannes;

Jannach;


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 203

Karlsböck, Kickl, Kitzmüller, Kogler, Königshofer, Korun, Kunasek;

Lausch, Lichtenecker, Linder, List, Lugar Robert;

Markowitz, Mayerhofer, Moser, Mühlberghuber, Musiol;

Neubauer Werner;

Öllinger;

Petzner, Pilz, Pirklhuber, Podgorschek;

Riemer, Rosenkranz;

Schatz, Schenk, Schwentner, Spadiut, Stadler Ewald, Stefan, Steinhauser, Strache, Strutz;

Themessl;

Unterreiner;

Van der Bellen, Vilimsky, Vock;

Walser, Westenthaler, Widmann Rainer, Windbüchler-Souschill, Windholz, Winter;

Zanger, Zinggl.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Ablinger, Amon, Aubauer, Auer Jakob, Auer Josef;

Bartenstein, Bayr, Becher;

Cap, Cortolezis-Schlager, Csörgits;

Donabauer Karl, Donnerbauer Heribert, Durchschlag;

Eßl;

Fazekas, Franz, Fuhrmann, Fürntrath-Moretti;

Gahr, Gartlehner, Gaßner, Gessl-Ranftl, Glaser, Grillitsch, Großruck;

Haberzettl, Hagenhofer, Hakel Elisabeth, Hakl Karin, Haubner Peter, Hechtl, Heinzl, Hell, Höbart Christian, Höfinger, Höllerer, Hörl, Hornek, Huainigg;

Jarolim;

Kaipel, Kapeller, Keck, Kirchgatterer, Klikovits, Köfer, Kopf, Kößl, Krainer, Kräuter, Krist, Kuntzl, Kuzdas;

Lapp, Lettenbichler, Lipitsch, Lohfeyer, Lueger Angela;

Maier Ferdinand, Maier Johann, Matznetter, Mayer Elmar, Mayer Peter, Molterer, Muchitsch, Muttonen;

Neugebauer Fritz;

Oberhauser, Obernosterer;


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 204

Pack, Pendl, Plassnik, Plessl, Prähauser, Prammer, Praßl, Preiner, Prinz;

Rädler Johann, Rasinger, Riepl, Rudas;

Sacher, Schickhofer, Schittenhelm, Schmuckenschlager, Schönegger Bernd, Schönpass Rosemarie, Schopf, Schultes, Schüssel, Silhavy, Singer, Spindelberger, Stauber Peter, Steibl Ridi Maria, Steindl Konrad, Steßl-Mühlbacher, Stummvoll;

Tamandl;

Weninger, Wittmann Peter, Wöginger, Wurm.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir stimmen sogleich über Artikel 23 des Ge­setzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Krainer, Jakob Auer, Kolleginnen und Kolle­gen ab, der eine Änderung der Ziffer 24 lit. b betrifft.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dem zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Artikel 24, bean­tragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Artikel 27, bean­tragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dem seine Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Artikel 29.

Hiezu liegen ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolle­ginnen und Kollegen sowie ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Streichung des Artikel 29 vor.

Darüber hinaus ist hiezu namentliche und getrennte Abstimmung verlangt worden.

Da das Verlangen auf namentliche Abstimmung von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist über die beantragte Streichung des Artikel 29 die namentliche Abstimmung durch­zuführen, weswegen ich auch so vorgehe.

Die Vorgangsweise ist bekannt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 205

Ich ersuche jene Abgeordneten, die für die Streichung sind, mit „Ja“-Stimmzetteln, also mit den grauen, und jene, die dagegen sind, mit „Nein“-Stimmzetteln, also den rosafarbenen, abzustimmen und diese in die Urne zu werfen.

Ich ersuche die Schriftführer um den Namensaufruf.

*****

(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Jakob Auer und Zanger werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Stimmabgabe ist beendet.

Zur Auszählung der Stimmen unterbreche ich die Sitzung.

*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 18.35 Uhr unterbrochen und um 18.47 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Abgegebene Stimmen: 176; davon „Ja“-Stimmen: 70, „Nein“-Stimmen: 106.

(Siehe Korrektur durch Präsidenten Neugebauer: S. 232.)

Die Streichung des Artikel 29 ist somit abgelehnt.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Belakowitsch-Jenewein, Brosz Dieter, Brunner Christiane, Bucher Josef;

Deimek, Dolinschek, Doppler;

Fichtenbauer;

Gartelgruber, Glawischnig-Piesczek, Gradauer, Graf, Grosz Gerald, Grünewald;

Hackl Heinz-Peter, Hagen, Haider, Herbert Werner, Höbart Christian, Huber Gerhard, Hübner Johannes;

Jannach;

Karlsböck, Kickl, Kitzmüller, Kogler, Königshofer, Korun, Kunasek;

Lausch, Lichtenecker, Linder, List, Lugar Robert;

Markowitz, Mayerhofer, Moser, Mühlberghuber, Musiol;

Neubauer Werner;

Öllinger;

Petzner, Pilz, Pirklhuber, Podgorschek;

Riemer, Rosenkranz;


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 206

Schatz, Scheibner, Schenk, Schwentner, Spadiut, Stadler Ewald, Stefan, Steinhauser, Strache, Strutz;

Themessl;

Unterreiner;

Van der Bellen, Vilimsky, Vock;

Walser, Westenthaler, Widmann Rainer, Windbüchler-Souschill, Windholz, Winter;

Zanger; Zinggl.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten (inklusive 1 ungültige Stimme):

Ablinger, Amon, Aubauer, Auer Jakob, Auer Josef;

Bartenstein, Bayr, Becher, Binder-Maier;

Cap, Cortolezis-Schlager, Csörgits;

Donabauer Karl, Donnerbauer Heribert, Durchschlag;

Eßl;

Fazekas, Franz, Fuhrmann, Fürntrath-Moretti;

Gahr, Gartlehner, Gaßner, Gessl-Ranftl, Glaser, Grillitsch, Großruck;

Haberzettl, Hagenhofer, Hakel Elisabeth, Hakl Karin, Haubner Peter, Hechtl, Heinzl, Hell, Höfinger, Höllerer, Hörl, Hornek, Huainigg;

Jarolim;

Kaipel, Kapeller, Keck, Kirchgatterer, Klikovits, Köfer, Königsberger-Ludwig, Kopf, Kößl, Krainer, Kräuter, Krist, Kuntzl, Kuzdas;

Lapp, Lettenbichler, Lipitsch, Lohfeyer, Lueger Angela;

Maier Ferdinand, Maier Johann, Matznetter, Mayer Elmar, Mayer Peter, Molterer, Muchitsch, Muttonen;

Neugebauer Fritz;

Oberhauser, Obernosterer;

Pack, Pendl, Plassnik, Plassnik, Plessl, Prähauser, Prammer, Praßl, Preiner, Prinz;

Rädler Johann, Rasinger, Riepl, Rudas;

Sacher, Schickhofer, Schmuckenschlager, Schönegger Bernd, Schönpass Rosemarie, Schopf, Schultes, Schüssel, Silhavy, Singer, Spindelberger, Stauber Peter, Steibl Ridi Maria, Steindl Konrad, Steßl-Mühlbacher, Stummvoll;

Tamandl;

Weninger, Wittmann Peter, Wöginger, Wurm.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich lasse sogleich über Artikel 29 des Gesetz­entwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes abstimmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein ent­sprechen­des Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 207

Wir gelangen jetzt zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Artikel 30, beantragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dazu seine Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen weiters zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Artikel 32, beantragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte im Falle der Zustimmung um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Artikel 33.

Hiezu liegen ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen sowie ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Streichung des Artikel 33 vor.

Darüber hinaus ist hiezu namentliche und getrennte Abstimmung verlangt worden.

Da das Verlangen auf namentliche Abstimmung von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher auch so vor.

Die Vorgangsweise ist bekannt.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die für die Streichung des Artikel 33 stimmen, „Ja“-Stimmzettel, nämlich die grauen, und jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel, nämlich die rosafarbenen, in die Urne zu werfen.

Ich ersuche nun die Schriftführung, den Namensaufruf durchzuführen.

*****

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerinnen Mag. Lohfeyer und Franz werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Stimmabgabe ist beendet.

Zur Auszählung der Stimmen unterbreche ich die Sitzung.

*****

(Die zuständigen Beamten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 18.53 Uhr unterbrochen und um 18.57 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 208

Abgegebene Stimmen: 175; davon „Ja“-Stimmen: 69, „Nein“-Stimmen: 106.

(Siehe Korrektur durch Präsidentin Mag. Prammer: S. 222.)

Die Streichung des Artikel 33 ist somit abgelehnt.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten (korrigierte Fassung):

Belakowitsch-Jenewein, Brosz Dieter, Brunner Christiane, Bucher Josef;

Deimek, Dolinschek, Doppler;

Fichtenbauer;

Gartelgruber, Glawischnig-Piesczek, Gradauer, Graf, Grosz Gerald, Grünewald;

Hackl Heinz-Peter, Hagen, Haider, Herbert Werner, Höbart Christian, Huber Gerhard, Hübner Johannes;

Jannach;

Karlsböck, Kickl, Kitzmüller, Kogler, Königshofer, Korun, Kunasek;

Lausch, Lichtenecker, Linder, List, Lugar Robert;

Markowitz, Mayerhofer, Moser, Mühlberghuber, Musiol;

Neubauer Werner;

Öllinger;

Petzner, Pilz, Pirklhuber, Podgorschek;

Riemer, Rosenkranz;

Schatz, Scheibner, Schenk, Schwentner, Spadiut, Stadler Ewald, Stefan, Steinhauser, Strache, Strutz;

Themessl;

Unterreiner;

Van der Bellen, Vilimsky, Vock;

Walser, Westenthaler, Widmann Rainer, Windbüchler-Souschill, Windholz, Winter;

Zanger, Zinggl.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Ablinger, Amon, Aubauer, Auer Jakob, Auer Josef;

Bartenstein, Bayr, Becher, Binder-Maier;

Cap, Cortolezis-Schlager, Csörgits;

Donabauer Karl, Donnerbauer Heribert, Durchschlag;

Eßl;

Fazekas, Franz, Fuhrmann, Fürntrath-Moretti;

Gahr, Gartlehner, Gaßner, Gessl-Ranftl, Glaser, Grillitsch, Großruck;

Haberzettl, Hagenhofer, Hakel Elisabeth, Hakl Karin, Haubner Peter, Hechtl, Heinzl, Hell, Höfinger, Höllerer, Hörl, Hornek, Huainigg;

Jarolim;


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 209

Kaipel, Kapeller, Keck, Kirchgatterer, Klikovits, Köfer, Königsberger-Ludwig, Kopf, Kößl, Krainer, Kräuter, Krist, Kuntzl, Kuzdas;

Lapp, Lettenbichler, Lipitsch, Lohfeyer, Lueger Angela;

Maier Ferdinand, Maier Johann, Matznetter, Mayer Elmar, Mayer Peter, Molterer, Muchitsch, Muttonen;

Neugebauer Fritz;

Oberhauser, Obernosterer;

Pack, Pendl, Plassnik, Plessl, Prähauser, Prammer, Praßl, Preiner, Prinz;

Rädler Johann, Rasinger, Riepl, Rudas;

Sacher, Schickhofer, Schittenhelm, Schmuckenschlager, Schönegger Bernd, Schönpass Rosemarie, Schopf, Schultes, Schüssel, Silhavy, Singer, Spindelberger, Stauber Peter, Steibl Ridi Maria, Steindl Konrad, Steßl-Mühlbacher, Stummvoll;

Tamandl;

Weninger, Wittmann Peter, Wöginger, Wurm.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen sogleich zur Abstimmung über Artikel 33 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dem seine Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (Abg. Mag. Stadler: Zur Geschäftsbehandlung, bitte!)

Es ist eigentlich während des Abstimmungsvorganges ... (Abg. Mag. Stadler: O ja!) Schon? (Rufe: Ja!)

Zur Geschäftsbehandlung: Herr Abgeordneter Mag. Stadler. – Bitte.

 


18.58.11

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Prä­sidentin! § 66 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung regelt, dass die Abstimmung in der Regel durch Aufstehen und Sitzenbleiben zu erfolgen hat.

Meine Fraktion beobachtet nunmehr schon zum wiederholten Mal, dass Kollege Prähauser von den Sozialdemokraten zu bequem ist, sich zu erheben oder sich nieder­zusetzen, und immer nur seine Hand hebt.

Ich weiß nicht, was das soll, aber ich bitte, dieses Faktum im Protokoll zu vermerken.

Wenn man schon die Abstimmungspanne des Kollegen Zinggl ahndet, dann ist auch diese Abstimmungspanne zu ahnden. (Beifall beim BZÖ.)

18.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Geschäftsbehandlung: Herr Abgeordneter Prähauser. – Bitte. (Abg. Prähauser bewegt sich mühsam zum Saalmikrophon. – Oje-Rufe bei der ÖVP.)

 


18.58.58

Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Ich danke Kollegem Stadler, dass ich die Möglichkeit habe, mitzuteilen, dass ich trotz


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 210

schwerer Kreuzprobleme die Sitzung heute besuche und nicht Krankenstand gespielt habe. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen jetzt zur getrennten Abstimmung (Abg. Ing. Westenthaler: Frau Präsidentin, was sagen Sie dazu?) über die Streichung des Artikels 34, beantragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. (Abg. Prähauser stimmt durch Handhebung ab. – Abg. Mag. Stadler: Das geht nicht! – Abg. Grosz: Das ist nicht möglich!) – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Meine Damen und Herren (Abg. Mag. Stadler: Dann kann der Zinggl auch abstimmen, wie er will!), wir brauchen ein bejahendes Zeichen. Das würde ja auch für andere gelten (Abg. Mag. Stadler: § 66 Absatz 1!), die nicht aufstehen können. Herr Abgeord­neter Prähauser hat, wie ich weiß, ein schweres Kreuzleiden und dürfte eigentlich gar nicht hier sein. (Abg. Mag. Stadler: Dann soll er gehen!) Und ich glaube, man kann es zur Kenntnis nehmen, wenn er die Hand hebt. (Beifall bei der SPÖ und bei Abge­ordneten der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Dann soll er ins Krankenhaus gehen!)

Hinsichtlich des Aufstehens und Sitzenbleibens heißt es: „in der Regel“, und nicht: „verpflichtend“. (Die Abgeordneten Mag. Stadler und Ing. Westenthaler: „Danke“! „Danke“!) Sonst wären wir in diesem Saal ja überhaupt nicht barrierefrei. (Abg. Grosz: Das machen wir jetzt auch!) – Ich weiß aber nicht, ob es in diesem Haus noch andere Abgeordnete mit Bandscheibenvorfall gibt. Das müssen Sie mir dann eben rechtzeitig melden. (Abg. Kopf: Mit Rückgratproblemen schon!)

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Artikel 38, bean­tragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. (Abgeordnete des BZÖ tun ihre Zustimmung durch Handzeichen kund. – Abg. Mag. Molterer: Ein ... bezahlter Kinder­garten!) – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Ich unterbreche die Sitzung und ersuche die Klubvorsitzenden, zu mir zu kommen.

*****

(Die Sitzung wird um 19.01 Uhr unterbrochen und um 19.02 Uhr wieder aufgenom­men.)

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfs in der Fassung des Ausschussberichts.

Wer dem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Artikel 39, bean­tragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 211

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. (Abgeordnete des BZÖ erheben sich von ihren Sitzen und erheben gleichzeitig die Hand. – Ruf: Kindergarten!) – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfs in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Artikel 40.

Hiezu liegen ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen sowie ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Streichung des Artikels 40 vor.

Darüber hinaus ist hiezu namentliche und getrennte Abstimmung verlangt worden.

Da das Verlangen auf namentliche Abstimmung von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstimmung durchzuführen. Daher gehe ich auch so vor.

Die Vorgangsweise ist bekannt: Jene Abgeordneten, die für die Streichung des Artikels 40 stimmen, ersuche ich, mit „Ja“-Stimmzetteln, also grauen, und jene, die dagegen stimmen, mit „Nein“-Stimmzetteln, den rosafarbenen, zu stimmen und diese in die Urne zu werfen.

Ich bitte nunmehr die Schriftführung um den Namensaufruf.

*****

(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Zanger und Jakob Auer werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Stimmabgabe ist beendet. Zur Stimmen­zählung unterbreche ich die Sitzung.

*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 19.07 Uhr unterbrochen und um 19.10 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt:

Abgegebene Stimmen: 175; davon „Ja“-Stimmen: 69, „Nein“-Stimmen: 106.

Die Streichung des Artikels 40 ist somit abgelehnt.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Belakowitsch-Jenewein, Brosz Dieter, Brunner Christiane, Bucher Josef;

Deimek, Dolinschek, Doppler;

Fichtenbauer;


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 212

Gartelgruber, Glawischnig-Piesczek, Gradauer, Graf, Grosz Gerald, Grünewald;

Hackl Heinz-Peter, Hagen, Haider, Herbert Werner, Höbart Christian, Huber Gerhard, Hübner Johannes;

Jannach;

Karlsböck, Kickl, Kitzmüller, Kogler, Königshofer, Korun, Kunasek;

Lausch, Lichtenecker, Linder, List, Lugar Robert;

Markowitz, Mayerhofer, Moser, Mühlberghuber, Musiol;

Neubauer Werner;

Öllinger;

Petzner, Pilz, Pirklhuber, Podgorschek;

Riemer, Rosenkranz;

Schatz, Scheibner, Schenk, Schwentner, Spadiut, Stadler Ewald, Stefan, Steinhauser, Strache, Strutz;

Themessl;

Unterreiner;

Vilimsky, Vock;

Walser, Westenthaler, Widmann Rainer, Windbüchler-Souschill, Windholz, Winter;

Zanger, Zinggl.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Ablinger, Amon, Aubauer, Auer Jakob, Auer Josef;

Bartenstein, Bayr, Becher, Binder-Maier;

Cap, Cortolezis-Schlager, Csörgits;

Donabauer Karl, Donnerbauer Heribert, Durchschlag;

Eßl;

Fazekas, Franz, Fuhrmann, Fürntrath-Moretti;

Gahr, Gartlehner, Gaßner, Gessl-Ranftl, Glaser, Grillitsch, Großruck;

Haberzettl, Hagenhofer, Hakel Elisabeth, Hakl Karin, Haubner Peter, Hechtl, Heinzl, Hell, Höfinger, Höllerer, Hörl, Hornek, Huainigg;

Jarolim;

Kaipel, Kapeller, Keck, Kirchgatterer, Klikovits, Köfer, Königsberger-Ludwig, Kopf, Kößl, Krainer, Kräuter, Krist, Kuntzl, Kuzdas;

Lapp, Lettenbichler, Lipitsch, Lohfeyer, Lueger Angela;

Maier Ferdinand, Maier Johann, Matznetter, Mayer Elmar, Mayer Peter, Molterer, Muchitsch, Muttonen;

Neugebauer Fritz;

Oberhauser, Obernosterer;

Pack, Pendl, Plassnik, Plessl, Prähauser, Prammer, Praßl, Preiner, Prinz;

Rädler Johann, Rasinger, Riepl, Rudas;


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 213

Sacher, Schickhofer, Schittenhelm, Schmuckenschlager, Schönegger Bernd, Schönpass Rosemarie, Schopf, Schultes, Schüssel, Silhavy, Singer, Spindelberger, Stauber Peter, Steibl Ridi Maria, Steindl Konrad, Steßl-Mühlbacher, Stummvoll;

Tamandl;

Weninger, Wittmann Peter, Wöginger, Wurm.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich lasse sogleich über Artikel 40 des Gesetz­entwurfs in der Fassung des Ausschussberichtes abstimmen.

Wer hiefür eintritt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenom­men.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Artikel 41, bean­tragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abge­lehnt.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfs in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Weiters gelangt der Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Steinhauser, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Streichung des Artikels 42 zur Abstimmung.

Hierzu ist ebenfalls namentliche Abstimmung verlangt worden. Ich gehe daher so vor.

Die Vorgangsweise ist bekannt: Jene Abgeordneten, die für die Streichung des Artikels 42 stimmen, ersuche ich, „Ja“-Stimmzettel, also die grauen, jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel, also die rosafarbenen, in die Urne zu werfen.

Ich ersuche die Schriftführung, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

*****

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerinnen Mag. Lohfeyer und Franz werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne. – Abg. Mag. Stadler: Frau Präsidentin! Wieso kann eigentlich der Köfer den Prähauser nicht heilen? Der ist doch Wunder­heiler, oder?)

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Stimmabgabe ist beendet. Zur Stimmen­zählung unterbreche ich die Sitzung.

*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 19.15 Uhr unterbrochen und um 19.18 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt:

Abgegebene Stimmen: 174; davon „Ja“-Stimmen: 35, „Nein“-Stimmen: 139.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 214

Die Streichung des Artikels 42 ist somit abgelehnt.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Brosz Dieter, Brunner Christiane, Bucher Josef;

Dolinschek;

Glawischnig-Piesczek, Grosz Gerald, Grünewald;

Hagen, Huber Gerhard;

Kogler, Korun;

Lichtenecker, List, Lugar Robert;

Markowitz, Moser, Musiol;

Öllinger;

Petzner, Pilz, Pirklhuber;

Schatz, Scheibner, Schenk, Schwentner, Spadiut, Stadler Ewald, Steinhauser;

Van der Bellen;

Walser, Westenthaler, Widmann Rainer, Windbüchler-Souschill, Windholz;

Zinggl.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Ablinger, Amon, Aubauer, Auer Jakob, Auer Josef;

Bartenstein, Bayr, Becher, Belakowitsch-Jenewein, Binder-Maier;

Cap, Cortolezis-Schlager, Csörgits;

Deimek, Donabauer Karl, Donnerbauer Heribert, Doppler, Durchschlag;

Eßl;

Fazekas, Fichtenbauer, Franz, Fuhrmann, Fürntrath-Moretti;

Gahr, Gartelgruber, Gartlehner, Gaßner, Gessl-Ranftl, Glaser, Gradauer, Graf, Grillitsch, Großruck;

Haberzettl, Hackl Heinz-Peter, Hagenhofer, Haider, Hakel Elisabeth, Hakl Karin, Haubner Peter, Hechtl, Heinzl, Hell, Herbert Werner, Höbart Christian, Höfinger, Höllerer, Hornek, Huainigg, Hübner Johannes;

Jannach, Jarolim;

Kaipel, Kapeller, Karlsböck, Keck, Kickl, Kirchgatterer, Kitzmüller, Klikovits, Köfer, Königsberger-Ludwig, Königshofer, Kopf, Kößl, Krainer, Kräuter, Krist, Kunasek, Kuntzl, Kuzdas;

Lapp, Lausch, Lettenbichler, Linder, Lipitsch, Lohfeyer, Lueger Angela;

Maier Ferdinand, Maier Johann, Matznetter, Mayer Elmar, Mayer Peter, Mayerhofer, Molterer, Muchitsch, Mühlberghuber, Muttonen;

Neubauer Werner, Neugebauer Fritz;

Oberhauser, Obernosterer;

Pack, Pendl, Plassnik, Plessl, Podgorschek, Prähauser, Prammer, Preiner, Prinz;

Rädler Johann, Rasinger, Riemer, Riepl, Rosenkranz, Rudas;


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 215

Sacher, Schickhofer, Schittenhelm, Schmuckenschlager, Schönegger Bernd, Schönpass Rosemarie, Schopf, Schultes, Schüssel, Silhavy, Singer, Spindelberger, Stauber Peter, Stefan, Steibl Ridi Maria, Steindl Konrad, Steßl-Mühlbacher, Strache, Strutz, Stummvoll;

Tamandl, Themessl;

Unterreiner;

Vilimsky, Vock;

Weninger, Winter, Wittmann Peter, Wöginger, Wurm;

Zanger.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen sogleich zur Abstimmung über Artikel 42 des Gesetzentwurfs in der Fassung des Ausschussberichtes.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Artikel 43, bean­tragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen, der die Streichung der Ziffer 11 in Artikel 43 zum Inhalt hat.

Hiezu ist von 20 Abgeordneten namentliche Abstimmung verlangt worden. Ich gehe daher so vor.

Die Vorgangsweise ist bekannt: Ich ersuche jene Abgeordneten, die für die Streichung der Ziffer 11 in Artikel 43 stimmen, „Ja“-Stimmzettel, also die grauen, und jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel, also die rosafarbenen, in die Urne zu werfen.

Ich ersuche die Schriftführung um den Namensaufruf.

*****

(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Zanger und Jakob Auer werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Stimmabgabe ist beendet. Zur Stimmen­zählung unterbreche ich die Sitzung.

*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 19.22 Uhr unterbrochen und um 19.26 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf, bedanke mich zwischenzeitlich einmal bei den Damen und Herren der Parla­ments­direktion, denn das ist rekordverdächtig. (Allgemeiner Beifall.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 216

Abgegebene Stimmen: 173; davon „Ja“-Stimmen: 71, „Nein“-Stimmen: 102.

(Siehe Korrektur durch Präsidenten Neugebauer: S. 232.)

Die Streichung der Ziffer 11 in Artikel 43 ist somit abgelehnt.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten (korrigierte Fassung):

Belakowitsch-Jenewein, Brosz Dieter, Brunner Christiane, Bucher Josef;

Deimek, Dolinschek, Doppler;

Fichtenbauer;

Gartelgruber, Glawischnig-Piesczek, Gradauer, Graf, Grosz Gerald, Grünewald;

Hackl Heinz-Peter, Hagen, Haider, Herbert Werner, Höbart Christian, Huber Gerhard, Hübner Johannes;

Jannach;

Karlsböck, Kickl, Kitzmüller, Kogler, Königshofer, Korun, Kunasek;

Lausch, Lichtenecker, Linder, List, Lugar Robert;

Markowitz, Mayerhofer, Moser, Mühlberghuber, Musiol;

Neubauer Werner;

Öllinger;

Petzner, Pilz, Pirklhuber, Podgorschek;

Riemer, Rosenkranz;

Schatz, Scheibner, Schenk, Schwentner, Spadiut, Stadler Ewald, Stefan, Steinhauser, Strache, Strutz;

Themessl;

Unterreiner;

Van der Bellen, Vilimsky, Vock;

Walser, Westenthaler, Widmann Rainer, Windbüchler-Souschill, Windholz, Winter;

Zanger, Zinggl.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Ablinger, Amon, Aubauer, Auer Jakob, Auer Josef;

Bartenstein, Bayr, Becher, Binder-Maier;

Cap, Cortolezis-Schlager, Csörgits;

Donabauer Karl, Donnerbauer Heribert, Durchschlag;


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 217

Eßl;

Fazekas, Franz, Fuhrmann, Fürntrath-Moretti;

Gahr, Gartlehner, Gaßner, Gessl-Ranftl, Glaser, Grillitsch, Großruck;

Haberzettl, Hagenhofer, Hakel Elisabeth, Hakl Karin, Haubner Peter, Hechtl, Heinzl, Hell, Höfinger, Höllerer, Hörl, Hornek, Huainigg;

Jarolim;

Kaipel, Kapeller, Keck, Kirchgatterer, Klikovits, Königsberger-Ludwig, Kopf, Kößl, Krainer, Kräuter, Krist, Kuntzl, Kuzdas;

Lapp, Lettenbichler, Lipitsch, Lohfeyer, Lueger Angela;

Maier Ferdinand, Maier Johann, Matznetter, Mayer Elmar, Mayer Peter, Molterer, Muchitsch, Muttonen;

Neugebauer Fritz;

Oberhauser, Obernosterer;

Pack, Pendl, Plassnik, Plessl, Prähauser, Prammer, Praßl, Preiner, Prinz;

Rädler Johann, Rasinger, Riepl, Rudas;

Sacher, Schickhofer, Schmuckenschlager, Schönegger Bernd, Schönpass Rosemarie, Schopf, Schultes, Schüssel, Silhavy, Singer, Spindelberger, Stauber Peter, Steibl Ridi Maria, Steindl Konrad, Steßl-Mühlbacher, Stummvoll;

Weninger, Wittmann Peter, Wöginger.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich lasse sogleich über Artikel 43 in der Fassung des Ausschussberichtes abstimmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Artikel 48.

Hiezu liegen ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolle­ginnen und Kollegen sowie ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Streichung des Artikels 48 vor.

Darüber hinaus ist dazu namentliche und getrennte Abstimmung verlangt worden.

Da das Verlangen auf namentliche Abstimmung von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist diese durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Die Vorgangsweise ist bekannt: Ich ersuche jene Damen und Herren Abgeordneten, die für die Streichung des Artikels 48 stimmen, „Ja“-Stimmzettel, also die grauen, zu


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 218

verwenden, und jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel, also die rosa­far­benen, zu verwenden und in die Urne zu werfen.

Ich bitte die Schriftführung, den Namensaufruf durchzuführen.

*****

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerinnen Mag. Lohfeyer und Franz werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Stimmabgabe ist beendet. Zur Stimmen­zählung unterbreche ich die Sitzung.

*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 19.30 Uhr unterbrochen und um 19.34 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Abgegebene Stimmen: 172; davon „Ja“-Stimmen: 69, „Nein“-Stimmen: 103.

Die Streichung des Artikels 48 ist somit abgelehnt.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Belakowitsch-Jenewein, Brosz Dieter, Brunner Christiane, Bucher Josef;

Deimek, Dolinschek, Doppler;

Fichtenbauer;

Gartelgruber, Glawischnig-Piesczek, Gradauer, Graf, Grosz Gerald, Grünewald;

Hackl Heinz-Peter, Hagen, Haider, Herbert Werner, Höbart Christian, Huber Gerhard, Hübner Johannes;

Jannach;

Karlsböck, Kickl, Kitzmüller, Kogler, Korun, Kunasek;

Lausch, Lichtenecker, Linder, List, Lugar Robert;

Markowitz, Mayerhofer, Moser, Mühlberghuber, Musiol;

Neubauer Werner;

Öllinger;

Petzner, Pilz, Pirklhuber, Podgorschek;

Riemer, Rosenkranz;

Schatz, Scheibner, Schenk, Schwentner, Spadiut, Stadler Ewald, Stefan, Steinhauser, Strache, Strutz;


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 219

Themessl;

Unterreiner;

Van der Bellen, Vilimsky, Vock;

Walser, Westenthaler, Widmann Rainer, Windbüchler-Souschill, Windholz, Winter;

Zanger, Zinggl.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Ablinger, Amon, Aubauer, Auer Jakob, Auer Josef;

Bartenstein, Bayr, Becher, Binder-Maier;

Cap, Cortolezis-Schlager, Csörgits;

Donabauer Karl, Donnerbauer Heribert, Durchschlag;

Eßl;

Fazekas, Franz, Fuhrmann, Fürntrath-Moretti;

Gahr, Gartlehner, Gaßner, Gessl-Ranftl, Glaser, Grillitsch, Großruck;

Haberzettl, Hagenhofer, Hakel Elisabeth, Hakl Karin, Haubner Peter, Hechtl, Heinzl, Hell, Höfinger, Höllerer, Hörl, Hornek, Huainigg;

Jarolim;

Kaipel, Kapeller, Keck, Kirchgatterer, Klikovits, Königsberger-Ludwig, Kopf, Kößl, Krainer, Kräuter, Krist, Kuntzl, Kuzdas;

Lapp, Lettenbichler, Lipitsch, Lohfeyer, Lueger Angela;

Maier Ferdinand, Maier Johann, Matznetter, Mayer Elmar, Mayer Peter, Molterer, Muchitsch, Muttonen;

Neugebauer Fritz;

Oberhauser, Obernosterer;

Pack, Pendl, Plassnik, Plessl, Prähauser, Prammer, Praßl, Preiner, Prinz;

Rädler Johann, Rasinger, Riepl, Rudas;

Sacher, Schickhofer, Schmuckenschlager, Schönegger Bernd, Schönpass Rosemarie, Schopf, Schultes, Schüssel, Silhavy, Singer, Spindelberger, Stauber Peter, Steibl Ridi Maria, Steindl Konrad, Steßl-Mühlbacher, Stummvoll;

Weninger, Wittmann Peter, Wöginger, Wurm.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen sogleich zur Abstimmung über Artikel 48 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dafür eintritt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenom­men.

Zur Abstimmung steht nun Artikel 54 § 1 Abs. 2 Z 1 in der Fassung des Aus­schussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Krainer, Jakob Auer, Kolleginnen und Kollegen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 220

Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Artikel 55, bean­tragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit ab­gelehnt.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dem seine Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Artikel 56, bean­tragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Artikel 56 § 4 in der Fassung des Abän­derungsantrages der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kolle­gen.

Hiezu ist namentliche Abstimmung verlangt worden. Das Verlangen ist von 20 Abge­ordneten gestellt worden, die namentliche Abstimmung wird daher auch durchgeführt.

Die Vorgangsweise ist bekannt. Ich ersuche jene Abgeordneten, die für eine Änderung des Artikels 56 § 4 stimmen, „Ja“-Stimmzettel, also die grauen Zettel, und jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel, also die rosafarbenen, in die Wahlurne zu werfen.

Ich darf die Schriftführung bitten, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

*****

(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Zanger und Jakob Auer werfen die Abge­ordneten die Stimmzettel in die Urne.)

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Stimmabgabe ist beendet.

Zur Stimmenzählung unterbreche ich die Sitzung.

*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 19.38 Uhr unterbrochen und um 19.43 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Abgegebene Stimmen: 172; davon „Ja“-Stimmen: 18, „Nein“-Stimmen: 154.

(Siehe Korrektur durch Präsidenten Neugebauer: S. 232.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 221

Die Änderung des Artikels 56 § 4 ist somit abgelehnt.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Brosz Dieter, Brunner Christiane;

Glawischnig-Piesczek, Grünewald;

Kogler;

Lichtenecker;

Moser, Musiol;

Öllinger;

Pilz, Pirklhuber;

Schatz, Schwentner, Steinhauser;

Van der Bellen;

Walser, Windbüchler-Souschill;

Zinggl.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten (korrigierte Fassung):

Ablinger, Amon, Aubauer, Auer Jakob, Auer Josef;

Bartenstein, Bayr, Becher, Belakowitsch-Jenewein, Binder-Maier, Bucher Josef;

Cap, Cortolezis-Schlager, Csörgits, Deimek, Dolinschek, Donabauer Karl, Donnerbauer Heribert, Doppler, Durchschlag;

Eßl;

Fazekas, Fichtenbauer, Franz, Fuhrmann, Fürntrath-Moretti;

Gahr, Gartelgruber, Gartlehner, Gaßner, Gessl-Ranftl, Glaser, Gradauer, Graf, Grillitsch, Großruck, Grosz Gerald;

Haberzettl, Hackl Heinz-Peter, Hagen, Hagenhofer, Haider, Hakel Elisabeth, Hakl Karin, Haubner Peter, Hechtl, Heinzl, Hell, Herbert Werner, Höbart Christian, Höfinger, Höllerer, Hörl, Hornek, Huainigg, Huber Gerhard, Hübner Johannes;

Jannach, Jarolim;

Kaipel, Kapeller, Karlsböck, Keck, Kickl, Kirchgatterer, Kitzmüller, Klikovits, Königsberger-Ludwig, Königshofer, Kopf, Kößl, Krainer, Kräuter, Krist, Kunasek, Kuntzl, Kuzdas;

Lapp, Lausch, Lettenbichler, Linder, Lipitsch, List, Lohfeyer, Lueger Angela, Lugar Robert;

Maier Ferdinand, Maier Johann, Matznetter, Mayer Elmar, Mayer Peter, Mayerhofer, Molterer, Muchitsch, Mühlberghuber, Muttonen;

Neubauer Werner, Neugebauer Fritz;

Oberhauser, Obernosterer;

Pack, Pendl, Petzner, Plassnik, Plessl, Podgorschek, Prähauser, Prammer, Praßl, Preiner, Prinz;

Rädler Johann, Rasinger, Riemer, Riepl, Rosenkranz, Rudas;


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 222

Sacher, Scheibner, Schenk, Schickhofer, Schmuckenschlager, Schönegger Bernd, Schönpass Rosemarie, Schopf, Schultes, Schüssel, Silhavy, Singer, Spadiut, Spindelberger, Stadler Ewald, Stauber Peter, Stefan, Steibl Ridi Maria, Steindl Konrad, Steßl-Mühlbacher, Strache, Strutz, Stummvoll;

Themessl;

Unterreiner;

Vilimsky, Vock;

Weninger, Westenthaler, Widmann Rainer, Windholz, Winter, Wittmann Peter, Wöginger, Wurm;

Zanger.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bevor wir mit der Abstimmung fortsetzen, gebe ich noch eine Korrektur bekannt, und zwar in Bezug auf den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen bezüglich Bei­lage 1/12 hinsichtlich Artikel 33. Darüber wurde ja eine namentliche Abstimmung durchgeführt.

Korrektur: Da gab es nicht 175 abgegebene Stimmen, sondern 176 abgegebene Stimmen, wobei eine Stimme mehr, nämlich 70 Stimmen, auf „Ja“ entfielen.

*****

Wir gelangen zur Abstimmung über Artikel 56 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrags der Abge­ordneten Krainer, Jakob Auer, Kolleginnen und Kollegen.

Wer dem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Zur Abstimmung gelangt nun der Zusatzantrag der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einfügung eines neuen § 1a in Artikel 57.

Hiezu ist von 20 Abgeordneten namentliche Abstimmung verlangt worden. Ich gehe daher auch so vor.

Die Vorgangsweise ist bekannt: Jene Abgeordneten, die für die Einfügung eines neuen § 1a in Artikel 57 stimmen, mögen „Ja“-Stimmzettel, also die grauen, jene, die dagegen sind, rosafarbene „Nein“-Stimmzettel in die Wahlurne werfen.

Ich ersuche die Schriftführung, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

*****

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerinnen Mag. Lohfeyer und Franz werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Stimmabgabe ist beendet.

Zur Stimmenzählung werde ich dann gleich die Sitzung unterbrechen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 223

Ich gebe bekannt, ich werde die Sitzung so lange unterbrechen, bis wir den letzten Teil des Croquis bekommen haben. Der gesamte letzte Teil ist im Fertigwerden und schon zum Korrekturlesen bei Frau Dr. Janistyn.

Ich unterbreche die Sitzung – bis 20.30 Uhr, dann haben wir alle eine Orientierung.

*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 19.48 Uhr bis zum Einlangen des Croquis unterbrochen und um 20.49 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer (den Vorsitz übernehmend): Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Abgegebene Stimmen: 172; davon „Ja“-Stimmen: 19, „Nein“-Stimmen: 153.

Die Einführung eines neuen § 1 lit. a in Artikel 57 ist somit abgelehnt.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Brosz Dieter, Brunner Christiane;

Glawischnig-Piesczek, Grünewald;

Kogler, Korun;

Lichtenecker;

Moser, Musiol;

Öllinger;

Pilz, Pirklhuber;

Schatz, Schwentner, Steinhauser;

Van der Bellen;

Walser, Windbüchler-Souschill;

Zinggl.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Ablinger, Amon, Aubauer, Auer Jakob, Auer Josef;

Bartenstein, Becher, Binder-Maier, Bucher Josef;

Cap, Cortolezis-Schlager, Csörgits;

Deimek, Dolinschek, Donabauer Karl, Donnerbauer Heribert, Doppler, Durchschlag;

Eßl;

Fazekas, Fichtenbauer, Franz, Fuhrmann, Fürntrath-Moretti;

Gahr, Gartelgruber, Gartlehner, Gaßner, Gessl-Ranftl, Glaser, Gradauer, Graf, Grillitsch, Großruck, Grosz Gerald;


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 224

Haberzettl, Hackl Heinz-Peter, Hagen, Hagenhofer, Haider, Hakel Elisabeth, Hakl Karin, Haubner Peter, Hechtl, Heinzl, Hell, Herbert Werner, Höbart Christian, Höfinger, Höllerer, Hörl, Hornek, Huainigg, Huber Gerhard, Hübner Johannes;

Jannach, Jarolim;

Kaipel, Kapeller, Karlsböck, Keck, Kickl, Kirchgatterer, Kitzmüller, Klikovits, Köfer, Königsberger-Ludwig, Königshofer, Kopf, Kößl, Krainer, Kräuter, Krist, Kunasek, Kuntzl, Kuzdas;

Lapp, Lausch, Lettenbichler, Linder, Lipitsch, List, Lohfeyer, Lueger Angela, Lugar Robert;

Maier Ferdinand, Maier Johann, Markowitz, Matznetter, Mayer Elmar, Mayer Peter, Mayerhofer, Molterer, Muchitsch, Mühlberghuber, Muttonen;

Neubauer Werner, Neugebauer Fritz;

Oberhauser, Obernosterer;

Pack, Pendl, Petzner, Plassnik, Plessl, Podgorschek, Prähauser, Prammer, Praßl, Preiner, Prinz;

Rädler Johann, Rasinger, Riemer, Riepl, Rosenkranz, Rudas;

Sacher, Scheibner, Schenk, Schickhofer, Schmuckenschlager, Schönegger Bernd, Schönpass Rosemarie, Schopf, Schultes, Schüssel, Silhavy, Singer, Spadiut, Spindelberger, Stadler Ewald, Stauber Peter, Stefan, Steibl Ridi Maria, Steindl Konrad, Steßl-Mühlbacher, Strache, Strutz, Stummvoll;

Themessl;

Unterreiner;

Vilimsky, Vock;

Weninger, Westenthaler, Widmann Rainer, Windholz, Winter, Wittmann Peter, Wöginger, Wurm;

Zanger.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Artikel 57, beantragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Bei Zustimmung bitte ich um ein Zeichen. – Das ist abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Artikel 57 in der Fassung des Ausschuss­berichtes unter Berücksichtigung der Abänderungsanträge der Abgeordneten Krainer und Jakob Auer.

Ich bitte Sie um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 225

Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Krainer, Jakob Auer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung des Einleitungssatzes in Artikel 58.

Bei Zustimmung bitte ich um Ihr bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit ange­nommen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Ziffer 1 lit. b in Artikel 58, beantragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Bitte um Ihre Zustimmung. – Das findet keine Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wenn Sie dem zustimmen, bitte ich Sie um Ihr Zeichen. – Das ist mit Mehrheit ange­nommen.

Getrennte Abstimmung über die Streichung von Ziffer 2 in Artikel 58, beantragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Wenn Sie zustimmen, bitte ich Sie um Ihr Votum. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Bitte um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Ziffer 3 in Artikel 58, beantragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Bei Zustimmung bitte ich um Ihr Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Ziffer 4 in Artikel 58, beantragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Bitte um Ihr zustimmendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Weiters lasse ich über die Streichung der Ziffer 5 in Artikel 58, beantragt von den Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen, abstimmen.

Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden.

Die Vorgangsweise ist bekannt. Nähere Erläuterungen sind nicht erforderlich.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 226

Ich bitte nun die Schriftführung, den Namensaufruf durchzuführen.

*****

(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Zanger und Jakob Auer werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Die Stimmabgabe ist beendet.

Ich unterbreche die Sitzung zur Stimmenzählung.

*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 20.55 Uhr unterbrochen und um 20.58 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ich nehme die Beratungen wieder auf.

Ich gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Abgegebene Stimmen: 177; Ja-Stimmen: 19, Nein-Stimmen: 158.

Die Streichung der Ziffer 5 in Artikel 58 ist somit abgelehnt.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Brosz Dieter, Brunner Christiane;

Glawischnig-Piesczek, Grünewald;

Kogler, Korun;

Lichtenecker;

Moser, Musiol;

Öllinger;

Pilz, Pirklhuber;

Schatz, Schwentner, Steinhauser;

Van der Bellen;

Walser, Windbüchler-Souschill;

Zinggl.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Ablinger, Amon, Aubauer, Auer Jakob, Auer Josef;

Bartenstein, Bayr, Becher, Belakowitsch-Jenewein, Binder-Maier, Bucher Josef;

Cap, Cortolezis-Schlager, Csörgits;

Deimek, Dolinschek, Donabauer Karl, Donnerbauer Heribert, Doppler, Durchschlag;

Eßl;


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 227

Fazekas, Fichtenbauer, Franz, Fuhrmann, Fürntrath-Moretti;

Gahr, Gartelgruber, Gartlehner, Gaßner, Gessl-Ranftl, Glaser, Gradauer, Graf, Grillitsch, Großruck, Grosz Gerald;

Haberzettl, Hackl Heinz-Peter, Hagen, Hagenhofer, Haider, Hakel Elisabeth, Hakl Karin, Haubner Peter, Hechtl, Heinzl, Hell, Herbert Werner, Höbart Christian, Höfinger, Höllerer, Hörl, Hornek, Huainigg, Huber Gerhard, Hübner Johannes;

Jannach, Jarolim, Jury;

Kaipel, Kapeller, Karlsböck, Keck, Kickl, Kirchgatterer, Kitzmüller, Klikovits, Köfer, Königsberger-Ludwig, Königshofer, Kopf, Kößl, Krainer, Kräuter, Krist, Kunasek, Kuntzl, Kuzdas;

Lapp, Lausch, Lettenbichler, Linder, Lipitsch, List, Lohfeyer, Lueger Angela, Lugar Robert;

Maier Ferdinand, Maier Johann, Markowitz, Matznetter, Mayer Elmar, Mayer Peter, Mayerhofer, Molterer, Muchitsch, Mühlberghuber, Muttonen;

Neubauer Werner, Neugebauer Fritz;

Oberhauser, Obernosterer;

Pack, Pendl, Petzner, Plassnik, Plessl, Podgorschek, Prähauser, Prammer, Praßl, Preiner, Prinz;

Rädler Johann, Rasinger, Riemer, Riepl, Rosenkranz, Rudas;

Sacher, Scheibner, Schenk, Schickhofer, Schittenhelm, Schmuckenschlager, Schönegger Bernd, Schönpass Rosemarie, Schopf, Schultes, Schüssel, Silhavy, Singer, Spadiut, Spindelberger, Stadler Ewald, Stauber Peter, Steibl Ridi Maria, Steindl Konrad, Steßl-Mühlbacher, Strache, Strutz, Stummvoll;

Tadler Erich, Tamandl, Themessl;

Unterreiner;

Vilimsky, Vock;

Weninger, Westenthaler, Widmann Rainer, Windholz, Winter, Wittmann Peter, Wöginger, Wurm;

Zanger.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ich lasse sogleich über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes abstimmen.

Ich ersuche jene Kollegen, die dafür sind, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Ziffer 6 lit. a in Artikel 58, beantragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Ich ersuche um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 228

Wenn Sie dem zustimmen, bitte ich Sie um Ihr Zeichen. – Das ist mit Mehrheit ange­nommen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Ziffer 6 lit. b in Artikel 58, beantragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Ich bitte Sie um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte um Ihr zustimmendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über die Streichung der Ziffer 6 lit. d in Artikel 58, beantragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Bei Zustimmung ersuche ich um Ihr Zeichen. – Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte Sie um Ihr bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Ziffer 7 in Artikel 58, beantragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Ich bitte Sie um Ihr zustimmendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Es erfolgt die Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte Sie um Ihr Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Getrennte Abstimmung über die Streichung der Ziffer 9 in Artikel 58, beantragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Bei Zustimmung bitte ich um Ihr Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte Sie um Ihr Votum. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Getrennte Abstimmung über die Streichung der Ziffer 10 in Artikel 58, beantragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Ich bitte Sie um Ihr Votum. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschuss­berich­tes.

Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Getrennte Abstimmung über die Streichung der Ziffer 12 in Artikel 58, beantragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Ich bitte um Ihr Votum. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte Sie um Ihr Votum. – Das ist mit Mehrheit angenommen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 229

Getrennte Abstimmung über die Streichung der Ziffer 13 in Artikel 58, beantragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Ich bitte Sie um Ihr Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte um Ihr Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Getrennte Abstimmung über die Streichung von Ziffer 14 in Artikel 58, beantragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Ich bitte Sie um Ihr Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte um Ihr Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Getrennte Abstimmung über die Streichung von Ziffer 15 in Artikel 58, beantragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Ich bitte Sie um Ihr Zeichen hiezu. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschuss­berich­tes.

Ich bitte Sie um Ihr Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Zur Abstimmung steht nun Artikel 58 Ziffer 26 lit. a in der Fassung des Ausschuss­berichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Krainer, Jakob Auer, Kolleginnen und Kollegen.

Wenn Sie dem beitreten, bitte ich Sie um Ihr Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenom­men.

Getrennte Abstimmung über die Streichung von Ziffer 28 in Artikel 58, beantragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Ich bitte Sie um Ihr Votum. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte Sie um Ihr bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Getrennte Abstimmung über die Streichung der Ziffer 29 in Artikel 58, beantragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Ich bitte um Ihr zustimmendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschuss­berich­tes.

Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Ich bringe nun Artikel 58 Ziffer 36, § 124 lit. b Ziffer 184 und Ziffer 185 lit. a in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Krainer, Jakob Auer, Kolleginnen und Kollegen zur Abstimmung.

Wenn Sie dafür sind, bitte ich Sie um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenom­men.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 230

Getrennte Abstimmung über die Streichung von Artikel 59, beantragt von den Abge­ord­neten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Ich bitte Sie um Ihr Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir stimmen ab über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Wenn Sie dafür sind, bitte ich Sie um Ihr Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Getrennte Abstimmung über die Streichung von Artikel 60, beantragt von den Abge­ord­neten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Ich bitte Sie um Ihr zustimmendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über Artikel 60 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeord­neten Krainer, Jakob Auer, Kolleginnen und Kollegen.

Wenn Sie dem zustimmen, bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Zur Abstimmung gelangt die Streichung des Artikels 63, beantragt von den Abgeord­neten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen.

Hierüber ist namentliche Abstimmung verlangt worden. Die Vorgangsweise ist bekannt.

Die Schriftführung beginnt mit dem Namensaufruf.

*****

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerinnen Mag. Lohfeyer und Franz werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Die Stimmabgabe ist beendet.

Ich unterbreche die Sitzung zum Zwecke der Auszählung.

*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 21.08 Uhr unterbrochen und um 21.12 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ich nehme die Beratungen wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Abgegebene Stimmen: 178; davon „Ja“-Stimmen: 56, „Nein“-Stimmen: 122.

Die Streichung des Artikel 63 ist somit abgelehnt.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Belakowitsch-Jenewein, Brosz Dieter, Brunner Christiane;


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 231

Deimek, Doppler;

Fichtenbauer;

Gartelgruber, Glawischnig-Piesczek, Gradauer, Graf, Grünewald,

Hackl Heinz-Peter, Haider, Herbert Werner, Höbart Christian, Hübner Johannes;

Jannach, Jury;

Karlsböck, Kickl, Kitzmüller, Kogler, Königshofer, Korun, Kunasek;

Lausch, Lichtenecker, Linder;

Mayerhofer, Moser, Mühlberghuber, Musiol;

Neubauer Werner;

Öllinger;

Pilz, Pirklhuber, Podgorschek;

Riemer, Rosenkranz;

Schatz, Schwentner, Stefan, Steinhauser, Strache, Strutz;

Tadler Erich, Themessl;

Unterreiner;

Van der Bellen, Vilimsky, Vock;

Walser, Windbüchler-Souschill, Winter;

Zanger, Zinggl.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Ablinger, Amon, Aubauer, Auer Jakob, Auer Josef;

Bartenstein, Bayr, Becher, Binder-Maier, Bucher Josef;

Cap, Cortolezis-Schlager, Csörgits;

Dolinschek, Donabauer Karl, Donnerbauer Heribert, Durchschlag;

Eßl;

Fazekas, Franz, Fuhrmann, Fürntrath-Moretti;

Gahr, Gartlehner, Gaßner, Gessl-Ranftl, Glaser, Grillitsch, Großruck, Grosz Gerald;

Haberzettl, Hagen, Hagenhofer, Hakel Elisabeth, Hakl Karin, Haubner Peter, Hechtl, Heinzl, Hell, Höfinger, Höllerer, Hörl, Hornek, Huainigg, Huber Gerhard;

Jarolim;

Kaipel, Kapeller, Keck, Kirchgatterer, Klikovits, Köfer, Königsberger-Ludwig, Kopf, Kößl, Krainer, Kräuter, Krist, Kuntzl, Kuzdas;

Lapp, Lettenbichler, Lipitsch, List, Lohfeyer, Lueger Angela, Lugar Robert;

Maier Ferdinand, Maier Johann, Markowitz, Matznetter, Mayer Elmar, Mayer Peter, Molterer, Muchitsch, Muttonen;

Neugebauer Fritz;

Oberhauser, Obernosterer;

Pack, Pendl, Petzner, Plassnik, Plessl, Prähauser, Prammer, Praßl, Preiner, Prinz;


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 232

Rädler Johann, Rasinger, Riepl, Rudas;

Sacher, Scheibner, Schenk, Schickhofer, Schittenhelm, Schmuckenschlager, Schönegger Bernd, Schönpass Rosemarie, Schopf, Schultes, Schüssel, Silhavy, Singer, Spadiut, Spindelberger, Stadler Ewald, Stauber Peter, Steibl Ridi Maria, Steindl Konrad, Steßl-Mühlbacher, Stummvoll;

Tamandl;

Weninger, Westenthaler, Widmann Rainer, Windholz, Wittmann Peter, Wöginger, Wurm.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wenn Sie dem zustimmen, bitte ich Sie um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

*****

Kolleginnen und Kollegen, es ist bereits drei Mal vorgekommen, dass Stimmkarten etwas zusammenkleben, und wir müssen daher – weil wir das Amtliche Protokoll dann verlesen sollen – entsprechende Richtigstellungen vornehmen, so auch bei der Ab­stimmung hinsichtlich Artikel 29 – bei den „Nein“-Stimmen war eine ungültig –, bei der Abstimmung betreffend Artikel 43 – bei den „Ja“-Stimmen war eine ungültig – und bei der Abstimmung bezüglich Artikel 56 – bei den „Nein“-Stimmen war eine ungültig.

Bitte genau zu schauen, dass nicht zwei Stimmzettel zusammenkleben, sodass man auch wirklich nur eine Karte einwirft.

*****

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Artikel 64 in der Fassung des Aus­schuss­berichtes, verlangt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Wenn Sie dem Ihre Zustimmung geben, bitte ich Sie um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig beschlossen. (Beifall beim BZÖ. – Die Abgeordneten Grosz und Ing. Westenthaler: Der ist durch!)

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Artikel 65, beantragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Der Antrag ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Artikel 66, beantragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Ich bitte um Ihr Votum. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 233

Wir stimmen ab über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Wer dem zustimmt, den bitte ich um sein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenom­men.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Artikel 67, beantragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Ich ersuche um Ihr Votum. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir stimmen ab über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte um Ihr bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Artikel 68, beantragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Es folgt die Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte um Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Die Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen haben die Streichung von Artikel 69 beantragt.

Es wurde namentliche Abstimmung verlangt.

Wir gehen vor wie bekannt.

Ich bitte die Schriftführer, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

*****

(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Zanger und Jakob Auer werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Die Stimmabgabe ist beendet.

Zur Stimmenzählung unterbreche ich die Sitzung.

*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 21.19 Uhr unterbrochen und um 21.22 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ich darf die unterbrochene Sitzung wieder aufnehmen und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Abgegebene Stimmen: 175; davon „Ja“-Stimmen: 19, „Nein“-Stimmen: 156.

Die Streichung des Artikel 69 ist somit abgelehnt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 234

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Brosz Dieter, Brunner Christiane;

Glawischnig-Piesczek, Grünewald;

Kogler, Korun;

Lichtenecker;

Moser, Musiol;

Öllinger;

Pilz, Pirklhuber;

Schatz, Schwentner, Steinhauser;

Van der Bellen;

Walser, Windbüchler-Souschill;

Zinggl.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Ablinger, Amon, Aubauer, Auer Jakob, Auer Josef;

Bartenstein, Bayr, Becher, Binder-Maier, Bucher Josef;

Cap, Cortolezis-Schlager, Csörgits;

Deimek, Dolinschek, Donabauer Karl, Donnerbauer Heribert, Doppler, Durchschlag;

Eßl;

Fazekas, Fichtenbauer, Franz, Fuhrmann, Fürntrath-Moretti;

Gahr, Gartelgruber, Gartlehner, Gaßner, Gessl-Ranftl, Glaser, Gradauer, Graf, Grillitsch, Großruck, Grosz Gerald;

Haberzettl, Hackl Heinz-Peter, Hagen, Hagenhofer, Haider, Hakel Elisabeth, Hakl Karin, Haubner Peter, Hechtl, Heinzl, Hell, Herbert Werner, Höbart Christian, Höfinger, Höllerer, Hörl, Hornek, Huainigg, Huber Gerhard, Hübner Johannes;

Jannach, Jarolim, Jury;

Kaipel, Kapeller, Karlsböck, Keck, Kickl, Kirchgatterer, Kitzmüller, Klikovits, Köfer, Königsberger-Ludwig, Königshofer, Kopf, Kößl, Krainer, Kräuter, Krist, Kunasek, Kuntzl, Kuzdas;

Lapp, Lausch, Lettenbichler, Linder, Lipitsch, List, Lohfeyer, Lueger Angela, Lugar Robert;

Maier Ferdinand, Maier Johann, Markowitz, Matznetter, Mayer Elmar, Mayer Peter, Mayerhofer, Molterer, Muchitsch, Mühlberghuber, Muttonen;

Neubauer Werner, Neugebauer Fritz;

Oberhauser, Obernosterer;

Pack, Pendl, Petzner, Plassnik, Plessl, Podgorschek, Prähauser, Prammer, Praßl, Preiner, Prinz;

Rädler Johann, Riemer, Riepl, Rosenkranz, Rudas;

Sacher, Scheibner, Schenk, Schickhofer, Schittenhelm, Schmuckenschlager, Schönegger Bernd, Schönpass Rosemarie, Schopf, Schultes, Silhavy, Singer, Spadiut, Spindelberger,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 235

Stadler Ewald, Stauber Peter, Stefan, Steibl Ridi Maria, Steindl Konrad, Steßl-Mühlbacher, Strache, Strutz, Stummvoll;

Tadler Erich, Tamandl, Themessl;

Unterreiner;

Vilimsky, Vock;

Weninger, Westenthaler, Widmann Rainer, Windholz, Winter, Wittmann Peter, Wöginger, Wurm;

Zanger.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ich lasse sogleich über Artikel 69 in der Fassung des Ausschussberichtes abstimmen.

Wer hiefür eintritt, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Streichung des Artikels 70, bean­tragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Es folgt die getrennte Abstimmung über die Streichung von Artikel 72, beantragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte um Ihr Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Artikel 73, bean­tragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Ich bitte um Ihr zustimmendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte im Falle Ihrer Zustimmung hiezu um Ihr zustimmendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Artikel 74, bean­tragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Ich bitte um Ihr Votum. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Nun folgt die Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wenn Sie dem zustimmen, bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 236

Wir kommen nun zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Artikel 75, beantragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Der Antrag findet keine Mehrheit. Er ist abgelehnt.

Es folgt die Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wenn Sie dem zustimmen, bitte ich Sie um Ihr Zeichen. – Das ist mit Mehrheit ange­nommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Krainer, Jakob Auer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderungen der Einleitungs­sätze in Artikel 77 und 78.

Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Ich lasse abstimmen über Artikel 78 Ziffer 4 in der Fassung des Abänderungs­an­trages der Abgeordneten Krainer, Jakob Auer, Kolleginnen und Kollegen.

Wenn Sie dafür sind, bitte ich um Ihr Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Artikel 81, beantragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Bei Zustimmung ersuche ich um Ihr Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wenn Sie dem zustimmen, bitte ich Sie um Ihr bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Nun folgt die getrennte Abstimmung über die Streichung von Artikel 82, beantragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Wenn Sie dem zustimmen, bitte ich um Ihr Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wenn Sie dem zustimmen, bitte ich Sie um Ihr Zeichen. – Das ist mit Mehrheit ange­nommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Streichung des Artikels 83, bean­tragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Ich bitte um Ihr Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte um Ihr Votum. – Das ist mit Mehrheit beschlossen. Somit angenommen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Artikel 84, beantragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Ich bitte Sie um Ihr Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir stimmen ab über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte um Ihr bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 237

Es folgt die Abstimmung über den Zusatzantrag der Abgeordneten Krainer, Jakob Auer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einfügung von neuen Ziffern 4 und 5 in Artikel 84.

Ich ersuche jene Damen und Herren des Hohen Hauses, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Die Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen haben eine getrennte Abstim­mung über Artikel 85 verlangt.

Ich komme daher sogleich zur getrennten Abstimmung über den Artikel 85 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein ent­sprechen­des Zeichen. – Das ist angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Artikel 86, bean­tragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Wenn Sie dem zustimmen, bitte ich um Ihr Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Zur Abstimmung steht die Streichung von Ziffer 1 in Artikel 86, beantragt von Frau Abgeordneter Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen.

Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden.

Die Vorgangsweise ist bekannt.

Ich bitte die Schriftführung, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

*****

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerinnen Mag. Lohfeyer und Franz werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Die Stimmabgabe ist beendet.

Ich unterbreche die Sitzung zum Zwecke der Stimmenzählung.

*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 21.31 Uhr unterbrochen und um 21.35 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ich nehme die Beratungen wieder auf.

Das Abstimmungsergebnis lautet wie folgt:

Abgegebene Stimmen: 176; davon „Ja“-Stimmen: 34, „Nein“-Stimmen: 142.

Die Streichung von Ziffer 1 in Artikel 86 ist somit abgelehnt.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Brosz Dieter, Brunner Christiane, Bucher Josef;


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 238

Dolinschek;

Glawischnig-Piesczek, Grosz Gerald, Grünewald;

Hagen, Huber Gerhard;

Kogler, Korun;

Lichtenecker, List, Lugar Robert;

Markowitz, Moser, Musiol;

Öllinger;

Petzner, Pilz, Pirklhuber;

Schatz, Scheibner, Schenk, Schwentner, Spadiut, Stadler Ewald, Steinhauser;

Van der Bellen;

Walser, Widmann Rainer, Windbüchler-Souschill, Windholz;

Zinggl.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Ablinger, Amon, Aubauer, Auer Jakob, Auer Josef;

Bartenstein, Bayr, Becher, Belakowitsch-Jenewein, Binder-Maier;

Cap, Cortolezis-Schlager, Csörgits;

Deimek, Donabauer Karl, Donnerbauer Heribert, Doppler, Durchschlag;

Eßl;

Fazekas, Franz, Fuhrmann, Fürntrath-Moretti;

Gahr, Gartelgruber, Gartlehner, Gaßner, Gessl-Ranftl, Glaser, Gradauer, Graf, Grillitsch, Großruck;

Haberzettl, Hackl Heinz-Peter, Hagenhofer, Haider, Hakel Elisabeth, Hakl Karin, Haubner Peter, Hechtl, Heinzl, Hell, Herbert Werner, Höbart Christian, Höfinger, Höllerer, Hörl, Hornek, Huainigg, Hübner Johannes;

Jannach, Jarolim, Jury;

Kapeller, Karlsböck, Keck, Kickl, Kirchgatterer, Kitzmüller, Klikovits, Köfer, Königsberger-Ludwig, Königshofer, Kopf, Kößl, Krainer, Kräuter, Krist, Kunasek, Kuntzl, Kuzdas;

Lapp, Lausch, Lettenbichler, Linder, Lipitsch, Lohfeyer, Lueger Angela;

Maier Ferdinand, Maier Johann, Matznetter, Mayer Elmar, Mayer Peter, Mayerhofer, Molterer, Muchitsch, Mühlberghuber, Muttonen;

Neubauer Werner, Neugebauer Fritz;

Oberhauser, Obernosterer;

Pack, Pendl, Plassnik, Plessl, Podgorschek, Prähauser, Prammer, Praßl, Preiner, Prinz;

Rädler Johann, Rasinger, Riemer, Riepl, Rosenkranz, Rudas;

Sacher, Schickhofer, Schittenhelm, Schmuckenschlager, Schönegger Bernd, Schönpass Rosemarie, Schopf, Schultes, Schüssel, Silhavy, Singer, Spindelberger, Stauber Peter,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 239

Stefan, Steibl Ridi Maria, Steindl Konrad, Steßl-Mühlbacher, Strache, Strutz, Stummvoll;

Tadler Erich, Tamandl, Themessl;

Unterreiner;

Vilimsky, Vock;

Weninger, Westenthaler, Winter, Wittmann Peter, Wöginger, Wurm;

Zanger.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen sogleich zur Abstimmung über Artikel 86 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dem ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Getrennte Abstimmung über die Streichung von Artikel 88, beantragt von den Abge­ord­neten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Wenn Sie dem zustimmen, bitte ich Sie um Ihr Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wenn Sie dem zustimmen, bitte ich Sie um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Abgeordneter Dr. Fichtenbauer hat eine getrennte Abstimmung über Artikel 95 verlangt.

Es wurde weiters namentliche Abstimmung verlangt.

Die Vorgangsweise ist bekannt.

Ich bitte nunmehr die Schriftführer, den Namensaufruf durchzuführen.

*****

(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Zanger und Jakob Auer werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne. – Präsident Neugebauer reagiert nicht sofort auf die Beendigung der Stimmabgabe, weil Abg. Dr. Cap zu einer Unterredung mit ihm ans Präsidium getreten ist. – Abg. Strache: Der Abstimmungsvorgang ist eigentlich beendet! – Abg. Mag. Stadler: Der Abstimmungsvorgang ist zu Ende! – Abg. Buchner: Was ist jetzt, Herr Präsident? – Rufe bei FPÖ und BZÖ: Das geht nicht! Auszählen! – Abg. Scheibner: Wir sind ja nicht in der Ukraine!)

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um etwas Geduld! Es passiert im Augenblick überhaupt noch nichts, Sie müssen sich nicht so aufregen, und wir sind schon gar nicht in der Ukraine, Herr Kollege!

Es ist im Titel eine Korrektur notwendig, wie mir die Kollegen der Parlamentsdirektion mitteilen. (Nein-Rufe bei FPÖ und BZÖ.) Es geht um eine Klarstellung. (Präsident


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 240

Neugebauer berät sich mit den Klubobleuten Dr. Cap, Kopf, Strache, Bucher und Dr. Glawischnig-Piesczek sowie mit den zuständigen Bediensteten der Parlaments­direktion. – Abg. Mag. Stadler: Enunziation ist Enunziation!)

Die Stimmabgabe ist beendet. Ich bitte um Auszählung. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 21.42 Uhr unterbrochen und um 21.45 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt:

Abgegebene Stimmen: 148; davon „Ja“-Stimmen: 6, „Nein“-Stimmen: 142. – Somit abgelehnt. (Beifall und Bravorufe bei FPÖ und BZÖ. – Abg. Grosz: Die Regierung ist somit gescheitert!)

(Siehe Korrektur durch Präsidenten Dr. Graf: S. 266.)

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Aubauer;

Bartenstein;

Hornek;

Lichtenecker;

Rädler Johann;

Stummvoll.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten (korrigierte Fassung):

Ablinger, Amon, Auer Jakob, Auer Josef;

Bayr, Becher, Binder-Maier, Brosz Dieter, Brunner Christiane, Bucher Josef;

Cap, Cortolezis-Schlager, Csörgits;

Dolinschek, Donabauer Karl, Donnerbauer Heribert, Doppler, Durchschlag;

Eßl;

Fazekas, Fichtenbauer, Franz, Fuhrmann, Fürntrath-Moretti;

Gahr, Gartelgruber, Gartlehner, Gessl-Ranftl, Glaser, Glawischnig-Piesczek, Gradauer, Graf, Grillitsch, Großruck, Grosz Gerald, Grünewald;

Haberzettl, Hackl Heinz-Peter, Hagen, Haider, Hakel Elisabeth, Hakl Karin, Haubner Peter, Hechtl, Heinzl, Hell, Herbert Werner, Höbart Christian, Höfinger, Hörl, Huainigg, Huber Gerhard, Hübner Johannes;

Jannach, Jarolim, Jury;

Kaipel, Karlsböck, Keck, Kickl, Kirchgatterer, Kitzmüller, Klikovits, Köfer, Kogler, Königsberger-Ludwig, Königshofer, Kopf, Korun, Kößl, Kräuter, Krist, Kunasek, Kuzdas;

Lausch, Lettenbichler, Linder, List, Lugar Robert;


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 241

Maier Ferdinand, Markowitz, Matznetter, Mayer Peter, Mayerhofer, Molterer, Moser, Muchitsch, Mühlberghuber, Musiol;

Neubauer Werner;

Obernosterer, Öllinger;

Pack, Pendl, Petzner, Pilz, Pirklhuber, Plassnik, Podgorschek, Prähauser, Prammer, Praßl, Prinz;

Riemer, Rosenkranz;

Schatz, Scheibner, Schenk, Schmuckenschlager, Schönegger Bernd, Schultes, Schüssel, Schwentner, Silhavy, Singer, Spadiut, Spindelberger, Stadler Ewald, Stefan, Steibl Ridi Maria, Steindl Konrad, Steinhauser, Strache, Strutz;

Tadler Erich, Tamandl, Themessl;

Unterreiner;

Van der Bellen, Vilimsky, Vock;

Walser, Weninger, Westenthaler, Widmann Rainer, Windbüchler-Souschill, Windholz, Winter, Wöginger;

Zanger, Zinggl.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Artikel 96, beantragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Ich ersuche um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Minderheit und abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Getrennte Abstimmung über die Streichung von Artikel 97, beantragt von den Abge­ordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Ich bitte um Ihr Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (Unruhe im Saal.) – Bitte, liebe Kollegen, auch meine Stimme hat nur eine begrenzte Leistung.

Getrennte Abstimmung über die Streichung von Artikel 98, beantragt von den Abge­ordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Ich bitte um Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Getrennte Abstimmung über die Streichung von Artikel 99, beantragt von den Abge­ordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 242

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist ab­ge­lehnt.

Weiters wurde die Streichung der Ziffer 3 in Artikel 99 von den Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen beantragt.

Es liegt ein Antrag auf namentliche Abstimmung vor.

Wir gehen so vor.

Die Vorgangsweise ist bekannt. „Ja“-Stimmzettel sind die grauen, „Nein“-Stimmzettel die rosafarbenen.

Die Schriftführung beginnt mit dem Namensaufruf.

*****

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerinnen Mag. Lohfeyer und Franz werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Die Sitzung ist unterbrochen.

*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 21.51 Uhr unterbrochen und um 21.55 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Das Abstimmungsergebnis: Abgegebene Stimmen: 175; davon „Ja“-Stimmen: 35, „Nein“-Stimmen: 140.

Die Streichung der Ziffer 3 in Artikel 99 ist somit abgelehnt.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Brosz Dieter, Brunner Christiane, Bucher Josef;

Dolinschek;

Glawischnig-Piesczek, Grosz Gerald, Grünewald;

Hagen, Huber Gerhard;

Kogler, Korun;

Lichtenecker, List, Lugar Robert;

Markowitz, Moser, Musiol;

Öllinger;

Petzner, Pilz, Pirklhuber;

Schatz, Scheibner, Schenk, Schwentner, Spadiut, Stadler Ewald, Steinhauser;

Van der Bellen;


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 243

Walser, Westenthaler, Widmann Rainer, Windbüchler-Souschill, Windholz;

Zinggl.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Ablinger, Amon, Aubauer, Auer Jakob, Auer Josef;

Bartenstein, Bayr, Becher, Binder-Maier;

Cap, Cortolezis-Schlager, Csörgits;

Donabauer Karl, Donnerbauer Heribert, Doppler, Durchschlag;

Eßl;

Fazekas, Franz, Fuhrmann, Fürntrath-Moretti;

Gahr, Gartelgruber, Gartlehner, Gaßner, Gessl-Ranftl, Glaser, Gradauer, Graf, Grillitsch, Großruck;

Haberzettl, Hackl Heinz-Peter, Hagenhofer, Haider, Hakel Elisabeth, Hakl Karin, Haubner Peter, Hechtl, Heinzl, Hell, Herbert Werner, Höbart Christian, Höfinger, Höllerer, Hörl, Hornek, Huainigg, Hübner Johannes;

Jannach, Jarolim, Jury;

Kaipel, Kapeller, Karlsböck, Keck, Kickl, Kirchgatterer, Kitzmüller, Klikovits, Köfer, Königsberger-Ludwig, Königshofer, Kopf, Kößl, Krainer, Kräuter, Krist, Kunasek, Kuntzl, Kuzdas;

Lapp, Lausch, Lettenbichler, Linder, Lipitsch, Lohfeyer, Lueger Angela;

Maier Ferdinand, Maier Johann, Matznetter, Mayer Elmar, Mayer Peter, Mayerhofer, Molterer, Muchitsch, Mühlberghuber, Muttonen;

Neubauer Werner, Neugebauer Fritz;

Oberhauser, Obernosterer;

Pack, Pendl, Plassnik, Plessl, Podgorschek, Prähauser, Prammer, Praßl, Preiner, Prinz;

Rädler Johann, Rasinger, Riemer, Riepl, Rosenkranz, Rudas;

Sacher, Schickhofer, Schittenhelm, Schmuckenschlager, Schönegger Bernd, Schönpass Rosemarie, Schopf, Schultes, Schüssel, Silhavy, Singer, Spindelberger, Stauber Peter, Stefan, Steibl Ridi Maria, Steindl Konrad, Steßl-Mühlbacher, Strache, Strutz, Stummvoll;

Tadler Erich, Tamandl, Themessl;

Unterreiner;

Vilimsky, Vock;

Weninger, Winter, Wittmann Peter, Wöginger, Wurm;

Zanger.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ich lasse sogleich über Artikel 99 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes abstimmen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 244

Bei Zustimmung ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Weiters stimmen wir über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Streichung von Artikel 100 ab.

Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden.

Die Vorgangsweise ist bekannt. „Ja“-Stimmzettel sind grau eingefärbt, „Nein“-Stimm­zettel rosafarben.

Die Schriftführung beginnt mit dem Namensaufruf. – Bitte.

*****

(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Zanger und Auer werfen die Abgeord­neten die Stimmzettel in die Urne.)

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Die Stimmabgabe ist beendet.

Ich unterbreche die Sitzung.

*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 21.58 Uhr unterbrochen und um 22.03 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Das Abstimmungsergebnis: Abgegebene Stimmen: 179; „Ja“-Stimmen: 57, „Nein“-Stimmen: 122.

(Siehe Korrektur durch Präsidenten Dr. Graf: S. 254.)

Die Streichung des Artikels 100 ist somit abgelehnt.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten (korrigierte Fassung):

Belakowitsch-Jenewein, Brosz Dieter, Brunner Christiane;

Deimek, Doppler;

Fichtenbauer;

Gartelgruber, Glawischnig-Piesczek, Gradauer, Graf, Grünewald;

Hackl Heinz-Peter, Haider, Herbert Werner, Höbart Christian, Hübner Johannes;

Jannach, Jury;

Karlsböck, Kickl, Kitzmüller, Kogler, Königshofer, Korun, Kunasek;

Lausch, Lichtenecker, Linder;

Mayerhofer, Moser, Mühlberghuber, Musiol;

Neubauer Werner;


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 245

Öllinger;

Pilz, Pirklhuber, Podgorschek;

Riemer, Rosenkranz;

Schatz, Schwentner, Stefan, Steinhauser, Strache, Strutz;

Tadler Erich, Themessl;

Unterreiner;

Van der Bellen, Vilimsky, Vock;

Walser, Windbüchler-Souschill, Winter;

Zanger, Zinggl.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Ablinger, Amon, Aubauer, Auer Jakob, Auer Josef;

Bartenstein, Bayr, Becher, Binder-Maier, Bucher Josef;

Cap, Cortolezis-Schlager, Csörgits;

Dolinschek, Donabauer Karl, Donnerbauer Heribert, Durchschlag;

Eßl;

Fazekas, Franz, Fuhrmann, Fürntrath-Moretti;

Gahr, Gartlehner, Gaßner, Gessl-Ranftl, Glaser, Grillitsch, Großruck, Grosz Gerald;

Haberzettl, Hagen, Hagenhofer, Hakel Elisabeth, Hakl Karin, Haubner Peter, Hechtl, Heinzl, Hell, Höfinger, Höllerer, Hörl, Hornek, Huainigg, Huber Gerhard;

Jarolim;

Kaipel, Kapeller, Keck, Kirchgatterer, Klikovits, Köfer, Königsberger-Ludwig, Kopf, Kößl, Krainer, Kräuter, Krist, Kuntzl, Kuzdas;

Lapp, Lettenbichler, Lipitsch, List, Lohfeyer, Lueger Angela, Lugar Robert;

Maier Ferdinand, Maier Johann, Markowitz, Matznetter, Mayer Elmar, Mayer Peter, Molterer, Muchitsch, Muttonen;

Neugebauer Fritz;

Oberhauser, Obernosterer;

Pack, Pendl, Petzner, Plassnik, Plessl, Prähauser, Prammer, Praßl, Preiner, Prinz;

Rädler Johann, Rasinger, Riepl, Rudas;


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 246

Sacher, Scheibner, Schenk, Schickhofer, Schittenhelm, Schmuckenschlager, Schönegger Bernd, Schönpass Rosemarie, Schopf, Schultes, Schüssel, Silhavy, Singer, Spadiut, Spindelberger, Stadler Ewald, Stauber Peter, Steibl Ridi Maria, Steindl Konrad, Steßl-Mühlbacher, Stummvoll;

Tamandl;

Weninger, Westenthaler, Widmann Rainer, Windholz, Wittmann Peter, Wöginger, Wurm.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zur Abstimmung gelangt nun der Abänderungsantrag der Abgeordneten Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Streichung der Ziffern 1 und 13 in Artikel 100.

Wer sich dafür ausspricht, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über Artikel 100 in der Fassung des Aus­schuss­berichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Getrennte Abstimmung über die Streichung der Ziffer 6 in Artikel 103, beantragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Bitte um Ihr Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Getrennte Abstimmung über die Streichung von Ziffer 15 in Artikel 103, beantragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Bitte um Ihr zustimmendes Zeichen. – Der Antrag ist abgelehnt.

Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Bitte um Ihr bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Getrennte Abstimmung über die Streichung von Ziffer 27 in Artikel 103, beantragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Bitte um Ihr Zeichen. – Das ist die Minderheit und abgelehnt.

Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Bitte um Ihr bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Getrennte Abstimmung über die Streichung von Artikel 104, beantragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Bitte um Ihre Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 247

Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Bitte um Ihr zustimmendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Abstimmung über Artikel 105.

Hiezu liegen ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kol­le­ginnen und Kollegen sowie ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Streichung des Artikels 105 vor.

Darüber hinaus ist namentliche und getrennte Abstimmung verlangt worden. Die namentliche Abstimmung ist durchzuführen.

Wir gehen daher so vor.

Die Vorgangsweise ist bekannt. „Ja“-Stimmzettel sind grau eingefärbt, „Nein“-Stimm­zettel rosafarben.

Ich bitte nunmehr die Schriftführer, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

*****

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerinnen Mag. Lohfeyer und Franz werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Die Stimmabgabe ist beendet, die Sitzung unter­brochen.

*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 22.08 Uhr unterbrochen und um 22.14 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Abstimmungsergebnis: 178 gültige Stimmen – eine war ungültig –; davon „Ja“-Stimmen: 71, „Nein“-Stimmen: 107.

Die Streichung des Artikels 105 ist somit abgelehnt.

*****

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Belakowitsch-Jenewein, Brosz Dieter, Brunner Christiane, Bucher Josef;

Deimek, Dolinschek, Doppler;

Gartelgruber, Glawischnig-Piesczek, Gradauer, Graf, Grosz Gerald, Grünewald;

Hackl Heinz-Peter, Hagen, Haider, Herbert Werner, Höbart Christian, Huber Gerhard, Hübner Johannes;

Jannach, Jury;


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 248

Karlsböck, Kickl, Kitzmüller, Kogler (2 Stimmkarten), Königshofer, Korun, Kunasek;

Lausch, Lichtenecker, Linder, List, Lugar Robert;

Markowitz, Mayerhofer, Moser, Mühlberghuber, Musiol (2 Stimmkarten);

Neubauer Werner;

Öllinger;

Petzner, Pilz, Pirklhuber, Podgorschek;

Riemer, Rosenkranz;

Schatz, Scheibner, Schenk, Schwentner, Spadiut, Stadler Ewald, Stefan, Steinhauser, Strache, Strutz;

Tadler Erich, Themessl;

Unterreiner;

Van der Bellen, Vilimsky, Vock;

Walser, Widmann Rainer, Windbüchler-Souschill, Windholz, Winter;

Zanger, Zinggl.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Ablinger, Amon, Aubauer, Auer Jakob, Auer Josef;

Bartenstein, Bayr, Becher, Binder-Maier;

Cap, Cortolezis-Schlager, Csörgits;

Donabauer Karl, Donnerbauer Heribert, Durchschlag;

Eßl;

Fazekas, Franz, Fuhrmann, Fürntrath-Moretti;

Gahr, Gartlehner, Gaßner, Gessl-Ranftl, Glaser, Grillitsch, Großruck;

Haberzettl, Hagenhofer, Hakel Elisabeth, Hakl Karin, Haubner Peter, Hechtl, Heinzl, Hell, Höfinger, Höllerer, Hörl, Hornek, Huainigg;

Jarolim;

Kaipel, Kapeller, Keck, Kirchgatterer, Klikovits, Köfer, Königsberger-Ludwig, Kopf, Kößl, Krainer, Kräuter, Krist, Kuntzl, Kuzdas;

Lapp, Lettenbichler, Lipitsch, Lohfeyer, Lueger Angela;

Maier Ferdinand, Maier Johann, Matznetter, Mayer Elmar, Mayer Peter, Molterer, Muchitsch, Muttonen;

Neugebauer Fritz;

Oberhauser (2 Stimmkarten), Obernosterer;

Pack, Pendl, Plassnik, Plessl, Prähauser, Prammer, Praßl, Preiner, Prinz;

Rädler Johann, Rasinger, Riepl, Rudas;

Sacher, Schickhofer, Schittenhelm, Schmuckenschlager, Schönegger Bernd, Schönpass Rosemarie, Schopf, Schultes, Schüssel, Silhavy, Singer, Spindelberger, Stauber Peter, Steibl Ridi Maria, Steindl Konrad, Steßl-Mühlbacher, Stummvoll;


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 249

Tamandl;

Weninger, Wittmann Peter, Wöginger, Wurm.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ich lasse sogleich über Artikel 105 in der Fassung des Ausschussberichtes abstimmen.

Wer dem seine Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über Artikel 112.

Hiezu liegt ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolle­ginnen und Kollegen sowie ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Bucher, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Streichung des Artikels 112 vor.

Darüber hinaus sind dazu namentliche und getrennte Abstimmung verlangt worden. Die namentliche Abstimmung ist durchzuführen.

Die Vorgangsweise ist Ihnen bekannt. Ich ersuche jene Abgeordneten, die für die Streichung des Artikels 112 stimmen, „Ja“-Stimmzettel, also graue, und jene, die dagegen stimmen, rosafarbene „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen.

Ich bitte die Schriftführer, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

*****

(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Zanger und Jakob Auer werfen die Abge­ord­neten die Stimmzettel in die Urne.)

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Die Stimmabgabe ist beendet.

Ich unterbreche die Sitzung zur Stimmenzählung.

*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 22.17 Uhr unterbrochen und um 22.21 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Abgegebene Stimmen: 176; davon „Ja“-Stimmen: 70, „Nein“-Stimmen: 106.

Die Streichung von Artikel 112 ist somit abgelehnt.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Brosz Dieter, Brunner Christiane, Bucher Josef;

Deimek, Dolinschek, Doppler;

Fichtenbauer,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 250

Gartelgruber, Glawischnig-Piesczek, Gradauer, Graf, Grosz Gerald, Grünewald;

Hackl Heinz-Peter, Hagen, Haider, Herbert Werner, Höbart Christian, Huber Gerhard, Hübner Johannes;

Jannach, Jury;

Karlsböck, Kickl, Kitzmüller, Kogler, Königshofer, Korun, Kunasek;

Lausch, Lichtenecker, Linder, List, Lugar Robert;

Markowitz, Mayerhofer, Moser, Mühlberghuber, Musiol;

Neubauer Werner;

Öllinger;

Petzner, Pilz, Pirklhuber, Podgorschek;

Riemer, Rosenkranz;

Schatz, Scheibner, Schenk, Schwentner, Spadiut, Stadler Ewald, Stefan, Steinhauser, Strache, Strutz;

Tadler Erich, Themessl;

Unterreiner;

Van der Bellen, Vilimsky, Vock;

Walser, Widmann Rainer, Windbüchler-Souschill, Windholz, Winter;

Zanger, Zinggl.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Ablinger, Amon, Aubauer, Auer Jakob, Auer Josef;

Bartenstein, Bayr, Becher, Binder-Maier;

Cap, Cortolezis-Schlager, Csörgits;

Donabauer Karl, Donnerbauer Heribert, Durchschlag;

Eßl;

Fazekas, Franz, Fuhrmann, Fürntrath-Moretti;

Gahr, Gartlehner, Gaßner, Gessl-Ranftl, Glaser, Grillitsch, Großruck;

Haberzettl, Hagenhofer, Hakel Elisabeth, Hakl Karin, Haubner Peter, Hechtl, Heinzl, Hell, Höfinger, Höllerer, Hörl, Hornek, Huainigg;

Jarolim;

Kaipel, Kapeller, Keck, Kirchgatterer, Klikovits, Köfer, Königsberger-Ludwig, Kopf, Kößl, Krainer, Kräuter, Krist, Kuntzl, Kuzdas;

Lapp, Lettenbichler, Lipitsch, Lohfeyer, Lueger Angela;

Maier Ferdinand, Maier Johann, Matznetter, Mayer Elmar, Mayer Peter, Molterer, Muchitsch, Muttonen;

Neugebauer Fritz;

Oberhauser, Obernosterer;

Pack, Pendl, Plassnik, Plessl, Prähauser, Prammer, Praßl, Preiner, Prinz;

Rädler Johann, Rasinger, Riepl, Rudas;


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 251

Sacher, Schickhofer, Schittenhelm, Schmuckenschlager, Schönegger Bernd, Schönpass Rosemarie, Schopf, Schultes, Schüssel, Silhavy, Singer, Spindelberger, Stauber Peter, Steibl Ridi Maria, Steindl Konrad, Steßl-Mühlbacher, Stummvoll;

Tamandl;

Weninger, Wittmann Peter, Wöginger, Wurm.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen sogleich zur Abstimmung über Artikel 112 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich dafür aussprechen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Ich lasse jetzt über die Streichung von Artikel 114, beantragt von den Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen, abstimmen.

Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden. Die Vorgangsweise ist bekannt.

Ich bitte die Schriftführer, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

*****

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerinnen Mag. Lohfeyer und Franz werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Die Stimmabgabe ist beendet.

Ich unterbreche die Sitzung zur Stimmenzählung.

*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 22.25 Uhr unterbrochen und um 22.28 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Abgegebene Stimmen: 172; davon „Ja“-Stimmen: 19, „Nein“-Stimmen: 153.

Die Streichung von Artikel 114 ist somit abgelehnt.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Brosz Dieter, Brunner Christiane;

Glawischnig-Piesczek, Grünewald;


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 252

Kogler, Korun;

Lichtenecker;

Moser, Musiol;

Öllinger;

Pilz, Pirklhuber;

Schatz, Schwentner, Steinhauser;

Van der Bellen;

Walser, Windbüchler-Souschill;

Zinggl.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Ablinger, Amon, Aubauer, Auer Jakob, Auer Josef;

Bartenstein, Bayr, Becher, Belakowitsch-Jenewein, Binder-Maier, Bucher Josef;

Cap, Cortolezis-Schlager, Csörgits;

Deimek, Dolinschek, Donabauer Karl, Donnerbauer Heribert, Doppler, Durchschlag;

Eßl;

Fazekas, Fichtenbauer, Franz, Fuhrmann, Fürntrath-Moretti;

Gahr, Gartelgruber, Gartlehner, Gaßner, Gessl-Ranftl, Glaser, Gradauer, Graf, Grillitsch, Großruck, Grosz Gerald;

Haberzettl, Hackl Heinz-Peter, Hagen, Hagenhofer, Hakel Elisabeth, Hakl Karin, Haubner Peter, Hechtl, Heinzl, Hell, Herbert Werner, Höbart Christian, Höfinger, Höllerer, Hörl, Hornek, Huainigg, Huber Gerhard, Hübner Johannes;

Jannach, Jarolim, Jury;

Kaipel, Karlsböck, Keck, Kickl, Kirchgatterer, Kitzmüller, Klikovits, Köfer, Königsberger-Ludwig, Königshofer, Kopf, Kößl, Krainer, Kräuter, Krist, Kunasek, Kuntzl, Kuzdas;

Lapp, Lausch, Linder, Lipitsch, List, Lohfeyer, Lueger Angela, Lugar Robert;

Maier Johann, Markowitz, Matznetter, Mayer Elmar, Mayer Peter, Mayerhofer, Molterer, Muchitsch, Mühlberghuber, Muttonen;

Neubauer Werner, Neugebauer Fritz;

Oberhauser, Obernosterer;


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 253

Pack, Pendl, Plassnik, Plessl, Podgorschek, Prähauser, Prammer, Praßl, Preiner, Prinz;

Rädler Johann, Rasinger, Riemer, Riepl, Rosenkranz, Rudas;

Sacher, Scheibner, Schenk, Schickhofer, Schittenhelm, Schmuckenschlager, Schönegger Bernd, Schönpass Rosemarie, Schopf, Schultes, Schüssel, Silhavy, Singer, Spadiut, Spindelberger, Stadler Ewald, Stauber Peter, Stefan, Steibl Ridi Maria, Steindl Konrad, Steßl-Mühlbacher, Strache, Stummvoll;

Tadler Erich, Tamandl, Themessl;

Unterreiner;

Vilimsky, Vock;

Weninger, Westenthaler, Widmann Rainer, Windholz, Winter, Wittmann Peter, Wöginger, Wurm;

Zanger.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ich lasse sogleich über Artikel 114 in der Fassung des Ausschussberichtes abstimmen.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Artikel 115, bean­tragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Wer hiefür eintritt, den ersuche ich um ein zustimmendes Zeichen. – Der Antrag findet keine Mehrheit. Er ist abgelehnt.

Zur Abstimmung gelangt nun der Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Ziffern 39, 48, 52 und 74 in Artikel 115.

Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden. Wir gehen daher so vor.

Die Vorgangsweise ist bekannt.

Ich bitte die Schriftführer, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

*****

(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Zanger und Jakob Auer werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf (den Vorsitz übernehmend): Die Stimmabgabe ist beendet.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 254

Zur Stimmenzählung unterbreche ich die Sitzung.

*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. Die Sitzung wird um 22.32 Uhr unterbrochen und um 22.37 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und teile mit, dass es bei der Abstimmung hinsichtlich Artikel 100 wieder zu zusam­mengeklebten Stimmzetteln gekommen ist, sodass richtigerweise eine „Ja“-Stimme als ungültig zu erklären ist. Es ändert sich nichts am Wählerwillen. Dies wird im Amtlichen Protokoll so korrigiert.

*****

Hinsichtlich Artikel 115 hat die Abstimmung Folgendes ergeben:

Abgegebene Stimmen: 177; davon „Ja“-Stimmen: 71, „Nein“-Stimmen: 106.

Der Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen ist somit abgelehnt.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Belakowitsch-Jenewein, Brosz Dieter, Brunner Christiane, Bucher Josef;

Deimek, Dolinschek, Doppler;

Fichtenbauer;

Gartelgruber, Glawischnig-Piesczek, Gradauer, Graf, Grosz Gerald, Grünewald;

Hackl Heinz-Peter, Hagen, Haider, Herbert Werner, Höbart Christian, Huber Gerhard, Hübner Johannes;

Jannach, Jury;

Karlsböck, Kickl, Kitzmüller, Kogler, Königshofer, Korun, Kunasek;

Lausch, Lichtenecker, Linder, List, Lugar Robert;

Markowitz, Mayerhofer, Moser, Mühlberghuber, Musiol;

Neubauer Werner;

Öllinger;

Petzner, Pilz, Pirklhuber, Podgorschek;

Riemer, Rosenkranz;

Schatz, Scheibner, Schenk, Schwentner, Spadiut, Stadler Ewald, Stefan, Steinhauser, Strache, Strutz;

Tadler Erich, Themessl;

Van der Bellen, Vilimsky, Vock;

Walser, Westenthaler, Widmann Rainer, Windbüchler-Souschill, Windholz, Winter;

Zanger, Zinggl.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 255

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Ablinger, Amon, Aubauer, Auer Jakob, Auer Josef;

Bartenstein, Bayr, Becher, Binder-Maier;

Cap, Cortolezis-Schlager, Csörgits;

Donabauer Karl, Donnerbauer Heribert, Durchschlag;

Eßl;

Fazekas, Franz, Fuhrmann, Fürntrath-Moretti;

Gahr, Gartlehner, Gaßner, Gessl-Ranftl, Glaser, Grillitsch, Großruck;

Haberzettl, Hagenhofer, Hakel Elisabeth, Hakl Karin, Haubner Peter, Hechtl, Heinzl, Hell, Höfinger, Höllerer, Hörl, Hornek, Huainigg;

Jarolim;

Kaipel, Kapeller, Keck, Kirchgatterer, Klikovits, Köfer, Königsberger-Ludwig, Kopf, Kößl, Krainer, Kräuter, Krist, Kuntzl, Kuzdas;

Lapp, Lettenbichler, Lipitsch, Lohfeyer, Lueger Angela;

Maier Ferdinand, Maier Johann, Matznetter, Mayer Elmar, Mayer Peter, Molterer, Muchitsch, Muttonen;

Neugebauer Fritz;

Oberhauser, Obernosterer;

Pack, Pendl, Plassnik, Plessl, Prähauser, Prammer, Praßl, Preiner, Prinz;

Rädler Johann, Rasinger, Riepl, Rudas;

Sacher, Schickhofer, Schittenhelm, Schmuckenschlager, Schönegger Bernd, Schönpass Rosemarie, Schopf, Schultes, Schüssel, Silhavy, Singer, Spindelberger, Stauber Peter, Steibl Ridi Maria, Steindl Konrad, Steßl-Mühlbacher, Stummvoll;

Tamandl;

Weninger, Wittmann Peter, Wöginger, Wurm.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich lasse sogleich über Artikel 115 in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abge­ordneten Krainer, Jakob Auer, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.

Wer dem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen nun zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Artikel 116, beantragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Ich komme sogleich zur Abstimmung über Artikel 116 in der Fassung des Ausschuss­berichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Krainer, Jakob Auer, Kolleginnen und Kollegen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 256

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Artikel 117, bean­tragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Ich lasse sogleich über Artikel 117 in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Krainer, Jakob Auer, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich dafür aussprechen, um ein bejahendes Zeichen. Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Artikel 118, beantragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Ich lasse sogleich über Artikel 118 in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Krainer, Jakob Auer, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein beja­hendes Zeichen. Das ist mit Mehrheit angenommen.

Zur Abstimmung gelangt nun der Abänderungsantrag der Abgeordneten Krainer, Jakob Auer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung des Einleitungssatzes in Artikel 119.

Wer hiefür eintritt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Auch das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Artikel 120, bean­tragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über die Streichung des Inhaltsverzeichnisses vor Artikel 121, beantragt von den Abgeordneten Krainer, Jakob Auer, Kolleginnen und Kollegen.

Wer sich dafür ausspricht, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Ziffer 6 in Artikel 122, beantragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 257

Wer dem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Ziffer 39 in Artikel 122, beantragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Ziffer 67 in Artikel 122, beantragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Ziffer 41 in Artikel 123, beantragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Zur Abstimmung gelangt nun der Zusatzantrag der Abgeordneten Krainer, Jakob Auer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einfügung einer neuen Ziffer 6 lit. a in Artikel 124.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Ich lasse jetzt über den Artikel 124 Ziffer 35 in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Krainer, Jakob Auer, Kolleginnen und Kollegen abstimmen und bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist mit Mehrheit ange­nommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Ziffer 1 in Artikel 126, beantragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit und somit angenommen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 258

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Ziffer 10 in Artikel 126, beantragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Artikel 127, bean­tragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Ziffer 8 in Artikel 128, beantragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit ange­nommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Artikel 132, beantragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Ziffer 1 in Artikel 133, beantragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Artikel 134, bean­tragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abge­lehnt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 259

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit ange­nommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Artikel 135, bean­tragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Zur Abstimmung steht nun die Streichung der Ziffern 1 bis 11 in Artikel 135, beantragt von den Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen.

Hiezu ist von 20 Abgeordneten namentliche Abstimmung verlangt worden.

Ich gehe daher so vor. Die Vorgehensweise ist bekannt.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die für die Streichung der Ziffern 1 bis 11 in Arti­kel 135 stimmen, „Ja“-Stimmzettel, also die grauen, und jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel, das sind die rosafarbenen, in die Urne zu werfen.

Ich bitte nunmehr die Schriftführer, den Namensaufruf durchzuführen. – Bitte.

*****

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerinnen Mag. Lohfeyer und Franz werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Die Stimmabgabe ist beendet.

Zur Stimmenzählung unterbreche ich die Sitzung.

*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 22.51 Uhr unterbrochen und um 22.55 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Abgegebene Stimmen: 176; davon „Ja“-Stimmen: 72, „Nein“-Stimmen: 104.

Die Streichung der Ziffern 1 bis 11 in Artikel 135 ist somit abgelehnt.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Belakowitsch-Jenewein, Brosz, Brunner Christiane, Bucher Josef;

Deimek, Dolinschek, Doppler;

Fichtenbauer;

Gartelgruber, Glawischnig-Piesczek, Gradauer, Graf, Grosz Gerald, Grünewald;


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 260

Hackl Heinz-Peter, Hagen, Haider, Herbert Werner, Höbart Christian, Huber Gerhard, Hübner Johannes;

Jannach, Jury;

Karlsböck, Kickl, Kitzmüller, Kogler, Königshofer, Korun, Kunasek;

Lausch, Lichtenecker, Linder, List, Lugar Robert;

Markowitz, Mayerhofer, Moser, Mühlberghuber, Musiol;

Neubauer Werner;

Öllinger;

Petzner, Pilz, Pirklhuber, Podgorschek;

Riemer, Rosenkranz;

Schatz, Schenk (2 Stimmkarten), Schwentner, Spadiut, Stadler Ewald, Stefan, Steinhauser, Strache, Strutz;

Tadler, Themessl;

Unterreiner;

Van der Bellen, Vilimsky, Vock;

Walser, Westenthaler, Widmann Rainer, Windbüchler-Souschill, Windholz, Winter;

Zanger, Zinggl.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Amon, Aubauer, Auer Jakob, Auer Josef;

Bartenstein, Bayr, Becher, Binder-Maier;

Cap, Cortolezis-Schlager, Csörgits;

Donabauer Karl, Donnerbauer Heribert, Durchschlag;

Eßl;

Fazekas, Franz, Fuhrmann, Fürntrath-Moretti;

Gahr, Gartlehner, Gaßner, Gessl-Ranftl, Glaser, Grillitsch, Großruck;

Haberzettl, Hagenhofer, Hakel Elisabeth, Hakl Karin, Haubner Peter, Hechtl, Heinzl, Hell, Höfinger, Höllerer, Hörl, Hornek, Huainigg;

Jarolim;

Kaipel, Kapeller, Keck, Kirchgatterer, Klikovits, Köfer, Königsberger-Ludwig, Kopf, Kößl, Krainer, Kräuter, Krist, Kuntzl, Kuzdas;

Lapp, Lettenbichler, Lipitsch, Lohfeyer, Lueger Angela;

Maier Ferdinand, Maier Johann, Matznetter, Mayer Elmar, Mayer Peter, Molterer, Muchitsch, Muttonen;

Neugebauer Fritz;

Oberhauser, Obernosterer;

Pack, Pendl, Plassnik, Plessl, Prähauser, Prammer, Praßl, Preiner, Prinz;

Rädler Johann, Rasinger, Riepl, Rudas;


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 261

Sacher, Schickhofer, Schittenhelm, Schmuckenschlager, Schönegger Bernd, Schopf, Schultes, Schüssel, Silhavy, Singer, Spindelberger, Stauber Peter, Steibl Ridi Maria, Steindl Konrad, Steßl-Mühlbacher, Stummvoll;

Tamandl;

Weninger, Wittmann Peter, Wöginger, Wurm.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zur Abstimmung gelangt nun die Streichung der Ziffer 13 in Artikel 135, beantragt von den Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen.

Hiezu haben ebenfalls 20 Abgeordnete namentliche Abstimmung verlangt. Ich gehe daher so vor.

Die Vorgehensweise ist bekannt.

Ich bitte nunmehr die Schriftführung, den Namensaufruf durchzuführen.

*****

(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Zanger und Jakob Auer werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Die Stimmabgabe ist beendet.

Zur Stimmenzählung unterbreche ich die Sitzung.

*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 22.59 Uhr unterbrochen und um 23.06 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Abgegebene Stimmen: 177; davon „Ja“-Stimmen: 71, „Nein“-Stimmen: 105. – 1 Stimme ist ungültig.

Die Streichung der Ziffer 13 in Artikel 135 ist somit abgelehnt.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Belakowitsch-Jenewein, Brosz Dieter, Brunner Christiane, Bucher Josef;

Deimek, Dolinschek, Doppler;

Gartelgruber, Glawischnig-Piesczek, Gradauer, Graf, Grosz Gerald, Grünewald;

Hackl Heinz-Peter, Hagen, Haider, Herbert Werner, Höbart Christian, Huber Gerhard, Hübner Johannes;


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 262

Jannach, Jury;

Karlsböck, Kickl, Kitzmüller, Kogler, Königshofer, Korun, Kunasek;

Lausch, Lichtenecker, Linder, List, Lugar Robert;

Markowitz, Mayerhofer, Moser, Mühlberghuber, Musiol;

Neubauer Werner;

Öllinger;

Petzner, Pilz, Pirklhuber, Podgorschek;

Riemer, Rosenkranz;

Schatz, Scheibner, Schenk, Schwentner, Spadiut, Stadler Ewald, Stefan, Steinhauser, Strache, Strutz;

Tadler Erich, Themessl;

Unterreiner;

Van der Bellen, Vilimsky, Vock;

Walser, Westenthaler, Widmann Rainer, Windbüchler-Souschill, Windholz, Winter;

Zanger, Zinggl.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Ablinger, Amon, Aubauer, Auer Jakob, Auer Josef;

Bartenstein, Bayr, Becher, Binder-Maier;

Cap, Cortolezis-Schlager, Csörgits;

Donabauer Karl, Donnerbauer Heribert, Durchschlag;

Eßl;

Fazekas, Franz, Fuhrmann, Fürntrath-Moretti;

Gahr, Gartlehner, Gaßner, Gessl-Ranftl, Glaser, Grillitsch, Großruck;

Haberzettl, Hagenhofer, Hakel Elisabeth, Hakl Karin, Haubner Peter, Hechtl, Heinzl, Hell, Höfinger, Höllerer, Hörl, Hornek, Huainigg;

Jarolim;

Kaipel, Kapeller, Keck, Kirchgatterer, Klikovits, Köfer, Königsberger-Ludwig, Kopf, Kößl, Krainer, Kräuter, Krist, Kuntzl, Kuzdas;

Lapp, Lettenbichler, Lipitsch, Lohfeyer, Lueger Angela;

Maier Ferdinand, Maier Johann, Matznetter, Mayer Elmar, Mayer Peter, Molterer, Muchitsch, Muttonen;

Neugebauer Fritz;

Oberhauser, Obernosterer;

Pack, Pendl, Plassnik, Plessl, Prähauser, Prammer, Praßl, Preiner, Prinz;

Rädler Johann, Rasinger, Riepl, Rudas;

Sacher, Schickhofer, Schittenhelm, Schmuckenschlager, Schönegger Bernd, Schopf,

Schultes, Schüssel, Silhavy, Singer, Spindelberger, Stauber Peter, Steibl Ridi Maria, Steindl Konrad, Steßl-Mühlbacher, Stummvoll;


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 263

Tamandl;

Weninger, Wittmann Peter, Wöginger, Wurm.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen sogleich zur Abstimmung über Artikel 135 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer hiefür eintritt, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Artikel 136.

Hiezu liegt ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolle­ginnen und Kollegen sowie ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Bucher, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Streichung des Artikels 136 vor.

Darüber hinaus ist hiezu namentliche und getrennte Abstimmung verlangt worden.

Da das Verlangen auf namentliche Abstimmung von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Die Vorgehensweise ist bekannt.

Ich bitte nunmehr die Schriftführung, den Namensaufruf durchzuführen.

*****

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerinnen Mag. Lohfeyer und Franz werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Die Stimmabgabe ist beendet.

Zur Stimmenzählung unterbreche ich die Sitzung.

*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 23.10 Uhr unterbrochen und um 23.13 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis zu Artikel 136 bekannt.

Abgegebene Stimmen: 175; davon „Ja“-Stimmen: 70, „Nein“-Stimmen: 105.

Die Streichung des Artikels 136 ist somit abgelehnt.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Belakowitsch-Jenewein, Brosz Dieter, Brunner Christiane, Bucher Josef;

Deimek, Dolinschek, Doppler;

Gartelgruber, Glawischnig-Piesczek, Gradauer, Graf, Grosz Gerald, Grünewald;


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 264

Hackl Heinz-Peter, Hagen, Haider, Herbert Werner, Höbart Christian, Huber Gerhard, Hübner Johannes;

Jannach, Jury;

Karlsböck, Kickl, Kitzmüller, Kogler, Königshofer, Korun, Kunasek;

Lausch, Lichtenecker, Linder, List, Lugar Robert;

Markowitz, Mayerhofer, Moser, Mühlberghuber, Musiol;

Neubauer Werner;

Öllinger;

Petzner, Pilz, Pirklhuber, Podgorschek;

Riemer, Rosenkranz;

Schatz, Scheibner, Schenk, Schwentner, Spadiut, Stadler Ewald, Stefan, Steinhauser, Strache, Strutz;

Tadler, Themessl;

Unterreiner;

Vilimsky, Vock;

Walser, Westenthaler, Widmann Rainer, Windbüchler-Souschill, Windholz, Winter;

Zanger, Zinggl.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Ablinger, Amon, Aubauer, Auer Jakob, Auer Josef;

Bartenstein, Bayr, Becher, Binder-Maier;

Cap, Cortolezis-Schlager, Csörgits;

Donabauer Karl, Donnerbauer Heribert, Durchschlag;

Eßl;

Fazekas, Franz, Fuhrmann, Fürntrath-Moretti;

Gahr, Gartlehner, Gaßner, Gessl-Ranftl, Glaser, Grillitsch, Großruck;

Haberzettl, Hagenhofer, Hakel Elisabeth, Hakl Karin, Haubner Peter, Hechtl, Heinzl, Hell, Höfinger, Höllerer, Hörl, Hornek;

Huainigg;

Jarolim;

Kaipel, Kapeller, Keck, Kirchgatterer, Klikovits, Köfer, Königsberger-Ludwig, Kopf, Kößl, Krainer, Kräuter, Krist, Kuntzl, Kuzdas;

Lapp, Lettenbichler, Lipitsch, Lohfeyer, Lueger Angela;

Maier Ferdinand, Maier Johann, Matznetter, Mayer Elmar, Mayer Peter, Molterer, Muchitsch, Muttonen;

Neugebauer Fritz;

Oberhauser, Obernosterer;

Pack, Pendl, Plassnik, Plessl, Prähauser, Prammer, Praßl, Preiner, Prinz;

Rädler Johann, Riepl, Rudas;


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 265

Sacher, Schickhofer, Schittenhelm, Schmuckenschlager, Schönegger Bernd, Schön­pass Rosemarie, Schopf, Schultes, Schüssel, Silhavy, Singer, Spindelberger, Stauber Peter, Steibl Ridi Maria, Steindl Konrad, Steßl-Mühlbacher, Stummvoll;

Tamandl;

Weninger, Wittmann Peter, Wöginger, Wurm.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen sogleich zur Abstimmung über Artikel 136 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich hiefür aussprechen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Artikel 137, bean­tragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Artikel 138, bean­tragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Artikel 139, beantragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Artikel 140, beantragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Zur Abstimmung gelangt nun die Streichung der Ziffern 4 und 5 in Artikel 140, beantragt von den Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen.

Hierzu ist von 20 Abgeordneten namentliche Abstimmung verlangt worden. Ich gehe daher so vor.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 266

Die Vorgehensweise ist bekannt.

Ich bitte die Schriftführung, den Namensaufruf durchzuführen. – Bitte.

*****

(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Zanger und Jakob Auer werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Die Stimmabgabe ist beendet. Bitte, zur Stimmen­zählung zu schreiten.

*****

Ich gebe bekannt, dass bei der Abstimmung zu Artikel 95 zwei Karten zusammen­geklebt sind, sodass eine „Nein“-Stimme ungültig zu werten ist. Daher ist das Stimmverhalten wie folgt:

Abgegebene Stimmen: 148; 6 „Ja“-Stimmen, 141 „Nein“-Stimmen, 1 ungültige Stimme.

Dies wird im Amtlichen Protokoll so berichtigt wiedergegeben werden.

*****

Ich unterbreche nunmehr die Sitzung.

*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 23.19 Uhr unterbrochen und um 23.25 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis zu Artikel 140 bekannt.

Abgegebene Stimmen: 174; davon „Ja“-Stimmen: 69, „Nein“-Stimmen: 103 sowie 1 ungültige Stimme.

Die Streichung der Ziffer 4 und 5 in Artikel 140 ist somit abgelehnt.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Belakowitsch-Jenewein, Brosz Dieter, Brunner Christiane, Bucher Josef;

Deimek, Dolinschek, Doppler;

Fichtenbauer;

Gartelgruber, Glawischnig-Piesczek, Gradauer, Graf, Grosz Gerald, Grünewald;

Hackl Heinz-Peter, Hagen, Haider, Herbert Werner, Höbart Christian, Huber Gerhard;

Jannach, Jury;


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 267

Karlsböck, Kickl, Kitzmüller, Kogler, Königshofer, Korun, Kunasek;

Lausch, Lichtenecker, Linder, List, Lugar Robert;

Markowitz, Mayerhofer, Moser, Mühlberghuber, Musiol;

Neubauer Werner;

Öllinger;

Pilz, Pirklhuber, Podgorschek;

Riemer, Rosenkranz;

Schatz, Scheibner, Schenk, Schwentner, Spadiut, Stadler Ewald, Stefan, Steinhauser, Strache, Strutz;

Tadler, Themessl;

Unterreiner;

Vilimsky, Vock;

Walser, Westenthaler, Widmann Rainer, Windbüchler-Souschill, Windholz, Winter;

Zanger, Zinggl.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Ablinger, Amon, Aubauer, Auer Jakob, Auer Josef;

Bartenstein, Bayr, Becher, Binder-Maier;

Cap, Cortolezis-Schlager, Csörgits;

Donabauer Karl, Donnerbauer Heribert, Durchschlag;

Eßl;

Fazekas, Franz, Fuhrmann, Fürntrath-Moretti;

Gahr, Gartlehner, Gaßner, Gessl-Ranftl, Glaser, Grillitsch, Großruck;

Haberzettl, Hagenhofer, Hakel Elisabeth, Hakl Karin, Haubner Peter, Heinzl, Hell, Höfinger, Höllerer, Hörl, Hornek, Huainigg;

Ikrath;

Jarolim;

Kaipel, Kapeller, Keck, Kirchgatterer, Klikovits, Köfer, Königsberger-Ludwig, Kopf, Kößl, Krainer, Kräuter, Krist, Kuntzl, Kuzdas;

Lapp, Lettenbichler, Lipitsch, Lohfeyer, Lueger Angela;


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 268

Maier Ferdinand, Maier Johann, Matznetter, Mayer Elmar, Mayer Peter, Molterer, Muchitsch, Muttonen;

Neugebauer Fritz;

Oberhauser, Obernosterer;

Pack, Pendl, Plassnik, Plessl, Prähauser, Prammer, Praßl, Prinz;

Rädler Johann, Riepl, Rudas;

Sacher, Schickhofer, Schittenhelm, Schmuckenschlager, Schönegger Bernd, Schönpass Rosemarie, Schopf, Schultes, Schüssel, Silhavy, Singer, Spindelberger, Stauber Peter, Steibl Ridi Maria, Steindl Konrad, Steßl-Mühlbacher, Stummvoll;

Tamandl;

Weninger, Wittmann Peter, Wöginger, Wurm.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen sogleich zur Abstimmung über Arti­kel 140 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Artikel 141, beantragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Artikel 143, bean­tragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Artikel 145, bean­tragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 269

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Artikel 146, bean­tragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Ich komme sogleich zur Abstimmung über Artikel 146 in der Fassung des Aus­schussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Krainer, Jakob Auer, Kolleginnen und Kollegen.

Wer hiefür seine Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Artikel 147, bean­tragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abge­lehnt.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Artikel 151, bean­tragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Artikel 153, bean­tragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit ange­nommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Artikel 154, bean­tragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 270

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Artikel 155, bean­tragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Bei Zustimmung ersuche um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Artikel 156, bean­tragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Krainer, Jakob Auer, Kolleginnen und Kollegen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Wir gelangen nun zur Abstimmung über die eingebrachten Entschließungsanträge in der Reihenfolge ihrer Einbringung unter Berücksichtigung des vorliegenden Verlangens auf namentliche Abstimmung.

Wir gelangen zuerst zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umstellung des Systems der Pendlerpauschale auf eine kilometerabhängige Pendlerbeihilfe.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Zur Abstimmung steht der Entschließungsantrag der Abgeordneten Bucher, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Kürzung aller Parteienförderungen.

Wer hiefür eintritt, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Dies ist die Min­derheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Optionsmöglichkeit für Politiker im Pensionssystem „Alt“ in das Pensionssystem „Neu“.

Hiezu ist von 20 Abgeordneten namentliche Abstimmung verlangt worden. Ich gehe daher so vor.

Die Vorgehensweise ist bekannt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 271

Ich ersuche die Schriftführung, den Namensaufruf durchzuführen.

*****

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerinnen Mag. Lohfeyer und Franz werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Die Stimmabgabe ist beendet.

Zur Stimmenzählung unterbreche ich die Sitzung.

*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 23.36 Uhr unterbrochen und um 23.40 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Abgegebene Stimmen: 178; davon „Ja“-Stimmen: 55, „Nein“-Stimmen: 123.

Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Optionsmöglichkeiten für Politiker im Pensionssystem „Alt“ in das Pen­sionssystem „Neu“ ist somit abgelehnt.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Belakowitsch-Jenewein, Bucher Josef;

Deimek, Dolinschek, Doppler;

Fichtenbauer;

Gartelgruber, Gradauer, Graf, Grosz Gerald;

Hackl Heinz-Peter, Hagen, Haider, Herbert Werner, Höbart Christian, Huber Gerhard, Hübner Johannes;

Jannach, Jury;

Karlsböck, Kickl, Kitzmüller, Königshofer, Kunasek;

Lausch, Linder, List, Lugar Robert;

Markowitz, Mayerhofer, Moser, Mühlberghuber;

Neubauer Werner;

Petzner, Podgorschek;

Riemer, Rosenkranz;

Scheibner, Schenk, Spadiut, Stadler Ewald, Stefan, Strache, Strutz;

Tadler Erich, Themessl;

Unterreiner;


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 272

Vilimsky, Vock;

Walser, Westenthaler, Widmann Rainer, Windholz, Winter;

Zanger.

Mit „Nein" stimmten die Abgeordneten:

Ablinger, Amon, Aubauer, Auer Jakob, Auer Josef;

Bartenstein, Bayr, Becher, Binder-Maier, Brosz Dieter, Brunner Christiane;

Cap, Cortolezis-Schlager, Csörgits;

Donabauer Karl, Donnerbauer Heribert, Durchschlag;

Eßl;

Fazekas, Franz, Fuhrmann, Fürntrath-Moretti;

Gahr, Gartlehner, Gaßner, Gessl-Ranftl, Glaser, Glawischnig-Piesczek, Grillitsch, Großruck, Grünewald;

Haberzettl, Hagenhofer, Hakel Elisabeth, Hakl Karin, Haubner Peter, Hechtl, Heinzl, Hell, Höfinger, Höllerer, Hörl, Hornek, Huainigg;

Ikrath;

Jarolim;

Kaipel, Kapeller, Keck, Kirchgatterer, Klikovits, Köfer, Kogler, Königsberger-Ludwig, Kopf, Korun, Kößl, Krainer, Kräuter, Krist, Kuntzl, Kuzdas;

Lapp, Lettenbichler, Lichtenecker, Lipitsch, Lohfeyer, Lueger Angela;

Maier Ferdinand, Maier Johann, Matznetter, Mayer Elmar, Mayer Peter, Molterer, Muchitsch, Musiol, Muttonen;

Neugebauer Fritz;

Oberhauser, Obernosterer, Öllinger;

Pack, Pendl, Pilz, Pirklhuber, Plassnik, Plessl, Prähauser, Prammer, Praßl, Preiner, Prinz;

Rädler Johann, Riepl, Rudas;

Sacher, Schatz, Schickhofer, Schittenhelm, Schmuckenschlager, Schönegger Bernd, Schönpass Rosemarie, Schopf, Schultes, Schüssel, Schwentner, Silhavy, Singer, Spindelberger, Stauber Peter, Steibl Ridi Maria, Steindl Konrad, Steinhauser, Steßl-Mühlbacher, Stummvoll;

Tamandl;

Van der Bellen;

Weninger, Windbüchler-Souschill, Wittmann Peter, Wöginger, Wurm;

Zinggl.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Themessl, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Tabaksteuergesetz 1995.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 273

Bei Zustimmung ersuche ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Min­derheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gebühren für Entscheidungen über die Genehmigung von Rechtshandlungen Pflegebefohlener, § 132 AußStrG, und über die Bestätigung der Pflegschaftsrechnung, § 137 AußStrG.

Wer hiefür eintritt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

Ich lasse jetzt über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung tauglicher Übergangsregelungen im Zusammenhang mit der Erhöhung der Grundbuchseintragungsgebühr abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Schließlich kommen wir zum Entschließungsantrag der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend umfassende Staatsreform bei den obersten Organen der Republik.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung parlamentarischer Mitarbeiter, Parla­ments­mitarbeitergesetz, sowie das Bundesgesetz über die Bezüge der obersten Organe des Bundes, der Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates und der von Österreich entsandten Mitglieder des Europäischen Parlaments geändert werden, in 1027 der Beilagen.

Dazu haben die Abgeordneten Jakob Auer, Krainer, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Jakob Auer, Krainer, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. (Abg. Krainer: Das BZÖ war dabei am An­fang! – Zwischenruf der Abg. Mag. Rudas in Richtung BZÖ. – Abg. Ing. Westenthaler in Richtung SPÖ : Abkassierer! – Präsident Dr. Graf gibt das Glockenzeichen.)

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

23.44.30 Einlauf

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Anfragen 7146/J bis 7151/J eingelangt sind.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 274

23.44.45Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ferner liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich

TOP 1: Budgetbegleitgesetz 2011 (1026 der Beilagen),

TOP 2: Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bundes­gesetzes, mit dem das Parlamentsmitarbeitergesetz und das Bundesbezügegesetz (1027 der Beilagen) geändert werden, und

TOP 3: Neuwahl des Hauptausschusses,

zu verlesen, damit diese Teile mit Schluss der Sitzung als genehmigt gelten.

Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr die entsprechenden Teile des Amt­lichen Protokolls.

„Gegen den Vorschlag der Präsidentin, die Tagesordnungspunkte 1 und 2 unter einem zu verhandeln, wird kein Einwand erhoben.

TO-Punkt 1: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (981 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Verwaltungs­gerichts­hofgesetz 1985, das Rechnungshofgesetz 1948, das Parteiengesetz, das Publizistikförderungsgesetz 1984, das KommAustria-Gesetz, das Allgemeine Verwal­tungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Zustellgesetz, das E-Government-Gesetz, das Bundesstatistikgesetz 2000, das Konsulargebührengesetz 1992, das Aktiengesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Außerstreitgesetz, das Baurechtsgesetz, das Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz, die Exeku­tions­ordnung, das Firmenbuchgesetz, das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Gebüh­ren­anspruchsgesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das Gerichtsgebühren­ge­setz, das GmbH-Gesetz, die Insolvenzordnung, die Jurisdiktionsnorm, die Notariats­ordnung, das Privatstiftungsgesetz, die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwalts­prüfungsgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Gesetz über das Statut der Euro­päischen Gesellschaft, das Strafrechtliche Entschädigungsgesetz 2005, das Unterneh­mens­gesetzbuch, das Urkundenhinterlegungsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 2002, die Zivilprozessordnung, das Strafgesetzbuch, das Suchtmittelgesetz, die Straf­prozessordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz, das Strafvollzugsgesetz, das Strafregistergesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Rechtspraktikantengesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Garantiegesetz 1977, das Unternehmens­service­portalgesetz, das Finanzprokuraturgesetz, das Erdölbevorratungs-Förderungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz, das Körper­schaft­steuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Bewertungsgesetz 1955, das Gebührengesetz 1957, das Grunder­werbsteuer­gesetz 1987, das Kapitalverkehrsteuergesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Feuerschutzsteuergesetz 1952, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Wohn­haus-Wiederaufbaugesetz, das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1948 betreffend die Gewährung von Gebührenbefreiungen für Anleihen von Gebietskörperschaften, das Energieabgabenvergütungsgesetz, das Investmentfondsgesetz, das Immobilien­Invest­mentfondsgesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Kommunalsteuer­gesetz 1993, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisations­gesetz 2010, die Abgabenexekutionsordnung, das Glücksspielgesetz, das Tabak­steuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das Zivildienstgesetz 1986, das Vereinsgesetz 2002, das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz, das Wehrgesetz 2001, das Heeresdis­ziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Wettbewerbsgesetz, das Mineralrohstoffgesetz, das KMU-Förderungs­ge­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 275

setz, die Gewerbeordnung 1994, das Bundespflegegeldgesetz, das Kriegsgefangenen­entschädigungsgesetz, das Bundesbahngesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, Bun­des­sozialamtsgesetz, das Hausbesorgergesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeits­markt­politik-Finanzierungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Sonder­unter­stützungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pen­sionsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Bundes­gesetz über einen Kassenstrukturfonds für die Gebietskrankenkassen, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, die Reisegebührenvorschrift, das Pensionsgesetz 1965, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechts­ge­setz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Poststrukturgesetz, das Asylgerichtshofgesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensions­gesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Universitätsgesetz 2002, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Bundestheaterorganisationsgesetz, das Familien­lastenausgleichsgesetz 1967, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Altlastensanierungsgesetz, das Emissionszertifikategesetz, das Vermarktungsnormen­gesetz, das Umweltförderungsgesetz, das Bundesgesetz über das Bundesamt für Wasserwirtschaft und Änderung des Wasserbautenförderungsgesetzes, das Wein­gesetz 2009, das Patentamtsgebührengesetz, das Fernmeldegebührengesetz, das Fernsprechentgeltzuschussgesetz, das Postmarktgesetz, das Straßentunnel-Sicher­heitsgesetz, das Luftfahrtgesetz, das Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz, das Schifffahrtsgesetz und das Wasserstraßengesetz geändert sowie ein Verwahrungs- und Einziehungsgesetz, ein Bundesgesetz zur Rückführung der Kühlgeräteent­sor­gungsbeiträge der Konsumenten, ein Bundesgesetz betreffend die vergleichsweise Bereinigung des Vollzuges des Bundespflegegeldgesetzes für die Jahre 1993 bis 2009, ein Bundesgesetz, mit dem eine Stabilitätsabgabe von Kreditinstituten eingeführt wird (Stabilitätsabgabegesetz – StabAbgG), ein Bundesgesetz, mit dem eine Stabilitätsabgabe von Kreditinstituten eingeführt wird (Stabilitätsabgabegesetz – StabAbgG), ein Bundesgesetz, mit dem eine Flugabgabe eingeführt wird (Flugab­gabegesetz – FlugAbgG), ein Luftfahrtsicherheitsgesetz 2011, ein Bundesgesetz, mit der das Personal der Heeresforstverwaltung Allentsteig einem anderen Rechtsträger überlassen wird, ein Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz, ein Agrarkontrollgesetz und ein Bun­desgesetz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastungen durch die Bundes­ministerin für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird, erlassen werden und das Stempelmarkengesetz aufgehoben wird (Budgetbegleitgesetz 2011) (1026 der Beilagen)

TO-Punkt 2: Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung parlamen­tarischer Mitarbeiter (Parlamentsmitarbeitergesetz) sowie das Bundesgesetz über die Bezüge der obersten Organe des Bundes, der Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates und der von Österreich entsandten Mitglieder des Europäischen Parla­ments (Bundesbezügegesetz – BBezG) geändert werden (1027 der Beilagen)

Es liegt das Verlangen auf getrennte Abstimmung hinsichtlich Artikel 95 Beilage I/1 vor. Darüber hinaus liegt ein Verlangen von 20 Abgeordneten auf namentliche Abstimmung hinsichtlich Artikel 95 Beilage I/2 vor.

Es liegt das Verlangen auf getrennte Abstimmung hinsichtlich Artikel 64 und 85 Beilage I/4 vor.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 276

Die Abgeordneten Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen bringen den Ent­schließungsantrag Beilage 1/1 EA ein.

Die Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 1/2 hinsichtlich Art. 57 ein. Hiezu liegt ein Verlangen von 20 Abgeordneten auf namentliche Abstimmung Beilage I/19 vor.

Die Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungs­antrag Beilage 1/3 EA ein.

Die Abgeordneten Themessl, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungs­antrag Beilage 1/4 EA ein. Hiezu liegt ein Verlangen von 20 Abgeordneten auf nament­liche Abstimmung Beilage I/3 vor.

Die Abgeordneten Themessl, Kolleginnen und Kollegen bringen einen Entschließungs­antrag Beilage 1/5 EA ein.

Die Abgeordneten Mag. Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abän­derungsantrag Beilage 1/6 hinsichtlich Art. 42 ein. Hiezu liegt ein Verlangen von 20 Abgeordneten auf namentliche Abstimmung Beilage I/27 vor.

Die Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 1/7 hinsichtlich Art. 135 Z 1 bis 11 ein. Hiezu liegt ein Verlangen von 20 Abgeordneten auf namentliche Abstimmung Beilage I/13 vor.

Die Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 1/8 hinsichtlich Art. 135 Z 13 ein. Hiezu liegt ein Verlangen von 20 Abgeordneten auf namentliche Abstimmung Beilage I/14 vor.

Die Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 1/9 hinsichtlich Art. 48 ein. Hiezu liegt ein Verlangen von 20 Abgeordneten auf namentliche Abstimmung Beilage I/20 vor.

Die Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 1/10 hinsichtlich Art. 29 ein. Hiezu liegt ein Verlangen von 20 Abgeordneten auf namentliche Abstimmung Beilage I/24 vor.

Die Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 1/11 hinsichtlich Art. 43 ein. Hiezu liegt ein Verlangen von 20 Abgeordneten auf namentliche Abstimmung Beilage I/28 vor.

Die Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 1/12 hinsichtlich Art. 33 ein. Hiezu liegt ein Verlangen von 20 Abgeordneten auf namentliche Abstimmung Beilage I/26 vor.

Die Abgeordneten Mag. Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abän­derungsantrag Beilage 1/13 hinsichtlich Art. 40 ein. Hiezu liegt ein Verlangen von 20 Abgeordneten auf namentliche Abstimmung Beilage I/25 vor.

Die Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage I/14 hinsichtlich Art. 23 ein. Hiezu liegt ein Verlangen von 20 Abgeordneten auf namentliche Abstimmung Beilage I/23 vor.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 277

Die Abgeordneten Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungs­antrag Beilage 1/15 ein.

Die Abgeordneten Jakob Auer, Krainer, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abände­rungs­antrag Beilage 2/1 ein.

Die Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 1/16 hinsichtlich Art. 56 ein. Hiezu liegt ein Verlangen von 20 Abgeordneten auf namentliche Abstimmung Beilage I/5 vor.

Die Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 1/17 hinsichtlich Art. 58 ein. Hiezu liegt ein Verlangen von 20 Abgeordneten auf namentliche Abstimmung Beilage I/9 vor.

Die Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 1/18 hinsichtlich Art. 63 ein. Hiezu liegt ein Verlangen von 20 Abgeordneten auf namentliche Abstimmung Beilage I/8 vor.

Die Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 1/19 hinsichtlich Art. 69 ein. Hiezu liegt ein Verlangen von 20 Abgeordneten auf namentliche Abstimmung Beilage I/11 vor.

Die Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 1/20 hinsichtlich Art. 86 ein. Hiezu liegt ein Verlangen von 20 Abgeordneten auf namentliche Abstimmung Beilage I/15 vor.

Die Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 1/21 hinsichtlich Art. 99 ein. Hiezu liegt ein Verlangen von 20 Abgeordneten auf namentliche Abstimmung Beilage I/7 vor.

Die Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 1/22 hinsichtlich Art. 136 ein. Hiezu liegt ein Verlangen von 20 Abgeordneten auf namentliche Abstimmung Beilage I/12 vor.

Die Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 1/23 hinsichtlich Art. 140 ein. Hiezu liegt ein Verlangen von 20 Abgeordneten auf namentliche Abstimmung Beilage I/18 vor.

Die Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 1/24 hinsichtlich Art. 5 ein. Hiezu liegt ein Verlangen von 20 Abgeordneten auf namentliche Abstimmung Beilage I/10 vor.

Die Abgeordneten Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen bringen den Ent­schließungsantrag Beilage 1/25 EA ein.

Die Abgeordneten Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen bringen den Ent­schließungsantrag Beilage 1/26 EA ein.

Die Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 1/27 hinsichtlich Art. 100 ein. Hiezu liegt ein Verlangen von 20 Abgeordneten auf namentlich Abstimmung Beilage I/16 vor.

Die Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 1/28 hinsichtlich Art. 105 ein. Hiezu liegt ein Verlangen von 20 Abgeordneten auf namentliche Abstimmung Beilage I/21 vor.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 278

Die Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 1/29 hinsichtlich Art. 112 ein. Hiezu liegt ein Verlangen von 20 Abgeordneten auf namentliche Abstimmung Beilage I/6 vor.

Die Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 1/30 hinsichtlich Art. 114 ein. Hiezu liegt ein Verlangen von 20 Abgeordneten auf namentliche Abstimmung Beilage I/22 vor.

Die Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 1/31 hinsichtlich Art. 115 ein. Hiezu liegt ein Verlangen von 20 Abgeordneten auf namentliche Abstimmung Beilage I/17 vor.

Die Abgeordneten Krainer, Jakob Auer, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 1/32 ein, der in den Kernpunkten erläutert wird. Der Präsident verfügt gemäß § 53 Abs. 4 GOG die Vervielfältigung und Verteilung.

Die Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 1/33 ein, der in den Kernpunkten erläutert wird. Der Präsident verfügt gemäß § 53 Abs. 4 GOG die Vervielfältigung und Verteilung. Hiezu liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung Beilage I/29 vor.

Die Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungs­antrag Beilage 1/34 EA ein.

Sitzungsunterbrechung von 15.11 Uhr bis 15.24 Uhr.

Sitzungsunterbrechung von 15.25 Uhr bis 15.27 Uhr.

Der Präsident verlegt gem. § 65 Abs. 1 GOG die Abstimmung zu den Tages­ordnungspunkten 1 und 2 bis an den Schluss der Sitzung.

TO-Punkt 3: Neuwahl des Hauptausschusses.

Aufgrund einer Vereinbarung in der Präsidialkonferenz infolge einer Veränderung im Stärkeverhältnis der Klubs wird die Anzahl der Mitglieder einstimmig mit 26 Mitgliedern festgesetzt. Es entfallen auf den SPÖ-Klub und auf den ÖVP-Klub je 8, auf den FPÖ-Klub 5, auf den Grünen Klub 3 sowie auf den BZÖ-Klub 2 Mitglieder.

Es werden aufgrund der Wahllisten gemäß § 30 Abs. 2 und 3 GOG die nachstehenden Abgeordneten einstimmig gewählt.

Vom SPÖ-Klub:

Dr. Josef Cap

Renate Csörgits

Marianne Hagenhofer

Anton Heinzl

Kai Jan Krainer

Mag. Christine Muttonen

Stefan Prähauser

Mag.a Barbara Prammer

vom ÖVP-Klub:

Dr. Martin Bartenstein

Karl Donabauer

Karl Heinz Kopf

Mag. Wilhelm Molterer


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 279

Fritz Neugebauer

Dr. Ursula Plassnik

Dorothea Schittenhelm,

Dr. Wolfgang Schüssel

vom FPÖ-Klub:

Dr. Peter Fichtenbauer

Dr. Martin Graf

Dr. Johannes Hübner

Dr. Walter Rosenkranz

Heinz-Christian Strache

vom Grünen Klub:

Dr.in Eva Glawischnig-Piesczek

Mag. Albert Steinhauser

Dr. Alexander Van der Bellen

vom BZÖ-Klub:

Josef Bucher

Mag. Ewald Stadler

Um 18.01 Uhr Durchführung der gem. § 65 Abs. 1 GOG verlegten Abstimmung zu den Tagesordnungspunkten 1 und 2.

Zu TO-Punkt 1:

Der Abänderungsantrag Beilage 1/2 hinsichtlich Art. 57 wird in namentlicher Abstim­mung

abgegebene Stimmen 172

davon Ja-Stimmen 19

Nein-Stimmen 153

abgelehnt.

Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung von 19.48 Uhr bis 20.49 Uhr.

Der Abänderungsantrag Beilage 1/6 hinsichtlich Art. 42 wird in namentlicher Abstim­mung

abgegebene Stimmen 174

davon Ja-Stimmen 35

Nein-Stimmen 139

abgelehnt.

Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung von 19.15 Uhr bis 19.18 Uhr.

Der Abänderungsantrag Beilage 1/7 hinsichtlich Art. 135 Z 1 bis 11 wird in nament­licher Abstimmung

abgegebene Stimmen 176

davon Ja-Stimmen 72

Nein-Stimmen 104

abgelehnt.

Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung von 22.51 Uhr bis 22.55 Uhr.

Der Abänderungsantrag Beilage 1/8 hinsichtlich Art. 135 Z 13 wird in namentlicher Abstimmung

abgegebene Stimmen 177

davon Ja-Stimmen 71 (+ 1 ungültig)

Nein-Stimmen 105

abgelehnt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 280

Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung von 22.59 Uhr bis 23.06 Uhr.

Der Abänderungsantrag Beilage 1/9 hinsichtlich Art. 48 wird in namentlicher Abstim­mung

abgegebene Stimmen 172

davon Ja-Stimmen 69

Nein-Stimmen 103

abgelehnt.

Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung von 19.30 Uhr bis 19.34 Uhr.

Der Abänderungsantrag Beilage 1/10 hinsichtlich Art. 29 wird in namentlicher Abstimmung

abgegebene Stimmen 176

davon Ja-Stimmen 70

Nein-Stimmen 105 (+ 1 ungültig)

abgelehnt.

Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung von 18.35 Uhr bis 18.48 Uhr.

Der Abänderungsantrag Beilage 1/11 hinsichtlich Art. 43 wird in namentlicher Abstim­mung

abgegebene Stimmen 173

davon Ja-Stimmen 70 (+ 1 ungültig)

Nein-Stimmen 102

abgelehnt.

Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung von 19.22 Uhr bis 19.26 Uhr.

Der Abänderungsantrag Beilage 1/12 hinsichtlich Art. 33 wird in namentlicher Abstim­mung

abgegebene Stimmen 176

davon Ja-Stimmen 70

Nein-Stimmen 106

abgelehnt.

Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung von 18.53 Uhr bis 18.57 Uhr.

Der Abänderungsantrag Beilage 1/13 hinsichtlich Art. 40 wird in namentlicher Abstim­mung

abgegebene Stimmen 175

davon Ja-Stimmen 69

Nein-Stimmen 106

abgelehnt.

Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung von 19.07 Uhr bis 19.10 Uhr.


Der Abänderungsantrag Beilage 1/14 hinsichtlich Art. 23 wird in namentlicher Abstim­mung

abgegebene Stimmen 173

davon Ja-Stimmen 68

Nein-Stimmen 105

abgelehnt.

Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung von 18.26 Uhr bis 18.29 Uhr.

Der Abänderungsantrag Beilage 1/15 wird abgelehnt (dafür F, G, B).

Der Abänderungsantrag Beilage 1/16 hinsichtlich Art. 56 wird in namentlicher Abstim­mung


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 281

abgegebene Stimmen 172

davon Ja-Stimmen 18

Nein-Stimmen 153 (+ 1 ungültig)

abgelehnt.

Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung von 19.38 Uhr bis 19.43 Uhr.

Der Abänderungsantrag Beilage 1/17 hinsichtlich Art. 58 wird in namentlicher Abstim­mung

abgegebene Stimmen 177

davon Ja-Stimmen19

Nein-Stimmen 158

abgelehnt.

Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung von 20.55 Uhr bis 20.58 Uhr.

Der Abänderungsantrag Beilage 1/18 hinsichtlich Art. 63 wird in namentlicher Abstim­mung

abgegebene Stimmen 178

davon Ja-Stimmen 56

Nein-Stimmen 122

abgelehnt.

Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung von 21.08 Uhr bis 21.12 Uhr.

Der Abänderungsantrag Beilage 1/19 hinsichtlich Art. 69 wird in namentlicher Abstim­mung

abgegebene Stimmen 175

davon Ja-Stimmen 19

Nein-Stimmen 156

abgelehnt.

Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung von 21.19 Uhr bis 22.00 Uhr.

Der Abänderungsantrag Beilage 1/20 hinsichtlich Art. 86 wird in namentlicher Abstim­mung

abgegebene Stimmen 176

davon Ja-Stimmen 34

Nein-Stimmen 142

abgelehnt.

Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung von 21.31 Uhr bis 21.35 Uhr.

Der Abänderungsantrag Beilage 1/21 hinsichtlich Art. 99 wird in namentlicher Abstim­mung

abgegebene Stimmen 175

davon Ja-Stimmen 35

Nein-Stimmen 140

abgelehnt.

Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung von 21.51 Uhr bis 21.55 Uhr.

Der Abänderungsantrag Beilage 1/22 hinsichtlich Art. 136 wird in namentlicher Abstim­mung

abgegebene Stimmen 175

davon Ja-Stimmen 70

Nein-Stimmen 105

abgelehnt.

Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung von 23.10 Uhr bis 23.13 Uhr.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 282

Der Abänderungsantrag Beilage 1/23 hinsichtlich Art. 140 wird in namentlicher Abstim­mung

abgegebene Stimmen 174

davon Ja-Stimmen 69

Nein-Stimmen 103 (+ 1 ungültig)

abgelehnt.

Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung von 23.19 Uhr bis 23.25 Uhr.

Der Abänderungsantrag Beilage 1/24 hinsichtlich Art. 5 wird in namentlicher Abstim­mung

abgegebene Stimmen 175

davon Ja-Stimmen 34

Nein-Stimmen 141

abgelehnt.

Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung von 18.13 Uhr bis 18.18. Uhr.

Der Abänderungsantrag Beilage 1/27 hinsichtlich Art. 100 wird in namentlicher Abstim­mung

abgegebene Stimmen 179

davon Ja-Stimmen 56 (+ 1 ungültig)

Nein-Stimmen 122

abgelehnt.

Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung von 21.58 Uhr bis 22.03 Uhr.

Der Abänderungsantrag Beilage 1/28 hinsichtlich Art. 105 wird in namentlicher Abstim­mung

abgegebene Stimmen 179

davon Ja-Stimmen 71 (+ 1 ungültig)

Nein-Stimmen 107

abgelehnt.

Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung von 22.08 Uhr bis 22.14 Uhr.

Der Abänderungsantrag Beilage 1/29 hinsichtlich Art. 112 wird in namentlicher Abstim­mung

abgegebene Stimmen 176

davon Ja-Stimmen 70

Nein-Stimmen 106

abgelehnt.

Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung von 22.17 Uhr bis 22.21 Uhr.

Der Abänderungsantrag Beilage 1/30 hinsichtlich Art. 114 wird in namentlicher Abstim­mung

abgegebene Stimmen 172

davon Ja-Stimmen 19

Nein-Stimmen 153

abgelehnt.

Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung von 22.25 Uhr bis 22.29 Uhr.

Der Abänderungsantrag Beilage 1/31 hinsichtlich Art. 115 wird in namentlicher Abstim­mung

abgegebene Stimmen 177

davon Ja-Stimmen 71

Nein-Stimmen 106


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 283

abgelehnt.

Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung von 22.32 Uhr bis 22.37 Uhr.

Der Abänderungsantrag Beilage 1/33 wird in getrennter Abstimmung mit wechselnden Mehrheiten abgelehnt (dafür B bzw. F, G, B, A bzw. F, B, A bzw. G, B).

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 1026 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 1/32 in zweiter Lesung in getrenn­ter Abstimmung mit wechselnden Mehrheiten teils einstimmig, teils mehrstim­mig (dafür S, V bzw. S, V, G) und in dritter Lesung mehrstimmig (dafür S, V) ange­nommen.

Hinsichtlich des Artikels 95 in namentlicher Abstimmung

abgegebene Stimmen 148

davon Ja-Stimmen 6

Nein-Stimmen 141 (+ 1 ungültig)

abgelehnt.

Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung von 21.42 Uhr bis 21.45 Uhr.

Der Entschließungsantrag Beilage 1/1 EA wird abgelehnt (dafür F, B, A).

Der Entschließungsantrag Beilage 1/3 EA wird abgelehnt (dafür F, B, A).

Der Entschließungsantrag Beilage 1/4 EA wird in namentlicher Abstimmung

abgegebene Stimmen 178

davon Ja-Stimmen 55

Nein-Stimmen 123

abgelehnt.

Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung von 23.36 Uhr bis 23.40 Uhr.

Der Entschließungsantrag Beilage 1/5 EA wird abgelehnt (dafür F, B, A).

Der Entschließungsantrag Beilage 1/25 EA wird abgelehnt (dafür F, G, B, A).

Der Entschließungsantrag Beilage 1/26 EA wird abgelehnt (dafür F, G, B, A).

Der Entschließungsantrag Beilage 1/34 EA wird abgelehnt (dafür B).

Zu TO-Punkt 2:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 1027 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 2/1 in zweiter und dritter Lesung mehrstimmig (dafür S, V, F, G, A) angenommen.

Es liegt ein Verlangen gemäß § 51 Abs. 6 GOG von 20 Abgeordneten auf Verlesung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 3 vor (Bei­lage C).“

*****

Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieser Teile des Amt­lichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 284

Die entsprechenden Teile des Amtlichen Protokolls gelten daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.

*****

Die Tagesordnung ist erschöpft.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates berufe ich für 0.07 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.

Die Tagesordnung ist der im Saal verteilten schriftlichen Mitteilung zu entnehmen.

Diese Sitzung ist geschlossen.

00.06.56Schluss der Sitzung: 0.07 Uhr

 

Impressum:

Parlamentsdirektion

1017 Wien