News 24.04.2024, 16:42

Novelle zur Leerstandsabgabe passierte Bundesrat

Grünes Licht gab die Länderkammer auch für das Hochschulrechtspaket, das neue Psychotherapie-Gesetz und den Handwerkerbonus.

Grünes Licht gab es im Bundesrat für eine verfassungsrechtliche Novelle, die es den Ländern künftig ermöglicht, über Art und Umfang von Leerstandsabgaben für Wohnungen selbst zu entscheiden. Auch eine ergänzende Änderung des Finanzausgleichsgesetzes befürwortete die Länderkammer.

Darüber hinaus stimmten die Bundesrät:innen mehrheitlich für die Verschiebung der Digitalisierungsagenden vom Finanzministerium ins Bundeskanzleramt. Damit kann Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm mit 1. Mai die Zuständigkeit für diesen Bereich übernehmen.

Ausbildungsdauer für Lehrer:innen verkürzt

Mit den Stimmen von ÖVP und Grünen bestätigte der Bundesrat zudem das Hochschulrechtspaket, das eine Verkürzung der Lehrer:innenausbildung beinhaltet. An ein dreijähriges Bachelorstudium für alle Schultypen soll damit künftig ein zweijähriges Masterstudium anschließen. Für die Ausbildung in der Sekundarstufe bedeutet die neue Studienstruktur eine Verkürzung um ein Jahr.

Weitere Beschlüsse der 966. Sitzung des Bundes­rats

Auch eine Novelle der Straßenverkehrsordnung passierte den Bundesrat. Diese wird es Gemeinden erleichtern, Tempo-30-Beschränkungen vor Schulen, Kindergärten, Seniorenheimen, Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen einzuführen.

Keinen Einspruch erhob der Bundesrat weiters gegen die Einführung eines Handwerkerbonus, die Akademisierung der Psychotherapieausbildung, den Beitritt zum Internationalen Impfstoffinstitut und den leichteren europaweiten Vollzug von Strafbescheiden bei Lohn- und Sozialdumping.

Die Sitzung startete mit einer Aktuellen Stunde zum Thema "Aktuelles zur Kinderbetreuung und Kinderbildung" mit Frauen- und Familienministerin Susanne Raab. Während sich SPÖ, Grüne und NEOS einmal mehr für einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr aussprachen, pochten ÖVP und FPÖ auf die Gewährleistung einer "echten Wahlfreiheit" für die Familien.